Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (Januar 1977)
25. Februar 1977
Information Nr. 122/77 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1.1. bis 31.1.1977
Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1.1. bis 31.1.1977 1 291 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 402 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. Darunter befanden sich 655 Angehörige (193 Kfz) der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs.
An den Einreisen von Angehörigen der in Westberlin stationierten MI im Monat Januar in die Hauptstadt der DDR, Berlin, waren 388 Angehörige der MI der USA (115 Kfz), 148 Großbritanniens (40 Kfz) und 119 Frankreichs (38 Kfz) beteiligt.
Durch die Angehörigen der genannten MI wurden auch im Berichtszeitraum Januar 1977 während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, mehrfach Gesetze und Ordnungen der DDR verletzt.
In der Zeit vom 1.1. bis 31.1.1977 wurde durch die zuständigen Organe der DDR festgestellt, dass Angehörige der in Westberlin stationierten drei westlichen MI – unter Verletzung der ihnen eingeräumten Befugnisse – in insgesamt 187 Fällen Gesetze und Ordnungen der DDR verletzt haben, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 132 Fällen, der USA in 51 und Frankreichs in vier Fällen beteiligt waren.
Von den Angehörigen der drei westlichen MI wurden im vorgenannten Zeitraum u. a. in 115 Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt, indem z. B. durch
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen
(Verstoß gegen §§ 3, 4 und 9 StVO)1 – (61 Fälle),
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Halten bzw. Parken im Halteverbot bzw. Parkverbot
(Verstoß gegen § 19 StVO) – (26 Fälle),
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Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
(Verstoß gegen § 7 der StVO) – (13 Fälle),
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verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen
(Verstoß gegen die §§ 4, 6 und 15 StVO) – (6 Fälle),
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Befahren von Gehwegen und Grünstreifen
(Verstoß gegen § 6 StVO) – (3 Fälle)
grobe Ordnungswidrigkeiten begangen wurden.
Durch das verkehrswidrige Verhalten wurden erneut erhebliche Gefährdungen von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer heraufbeschworen und die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere durch eine beträchtliche Zunahme der Fälle des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Angehörige der MI Großbritanniens und der USA, beeinträchtigt.
Hierzu folgende Beispiele:
Am 1.1.1977, 12.06 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 16 (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Karlshorst den von der Köpenicker Allee in die Kleingartenanlage »Wuhlheide« in Richtung Verladerampe des Güterbahnhofs führenden und für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Weg. Die Insassen des gleichen Fahrzeuges missachteten am 2.1.1977, 12.27 Uhr, in Berlin-Köpenick das Verbot für Linksabbieger und fuhren von der Bahnhofstraße in die Friedrichshagener Straße und am 5.1.1977, 10.49 Uhr, hielt das Fahrzeug in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, vor einem Objekt des MfS im Halteverbot. (Verstoß gegen §§ 3, 4, 6 und 19 StVO)
Durch das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 05 (besetzt mit jeweils 4 Angehörigen der britischen Armee), wurden in folgenden Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt:
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Am 6.1.1977, 10.47 Uhr, befuhren die Insassen in Berlin-Oberschöneweide die Wilhelminenhofstraße und bogen trotz Ampelschaltung »rot« nach links in die Edisonstraße ein, und 11.20 Uhr befuhren sie in Berlin-Karlshorst die als Einbahnstraße gekennzeichnete Zwieseler Straße entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung;
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am 11.1.1977, 11.20 Uhr, durchfuhren die Insassen dieses Kfz in Berlin-Rahnsdorf den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg;
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am 13.1.1977, 16.20 Uhr, parkte das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Damm in Höhe der Verbindungsstraße zum Müggelseedamm, verkehrswidrig links auf dem Fußgängerweg und wendete anschließend unter Nutzung des Fußgänger- und Radweges;
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am 20.1.1977, 15.37 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst widerrechtlich über den Gehweg und dort befindliche Begrenzungsstangen in die Arberstraße. (Verstöße gegen §§ 2, 3, 4, 6, 9, 16 und 19 StVO)
Am 18.1.1977, in der Zeit von 11.25 Uhr bis 13.00 Uhr, wurde durch die drei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 27, in Berlin-Köpenick, Seelenbinderstraße, sowie in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, Lagunenweg und Biberpelzstraße, mehrfach vorsätzlich gegen die Bestimmungen der StVO verstoßen, indem die Angehörigen der britischen Armee das Halteverbot vor Objekten der Nationalen Volksarmee missachteten, zulässige Höchstgeschwindigkeiten überschritten und die Änderung der Fahrtrichtung nicht anzeigten. Des Weiteren fuhren sie in ein für sie gesperrtes Gebiet in der Fürstenwalder Allee ein und führten Aufklärungshandlungen durch. (Verstöße gegen §§ 3, 4, 7, 15 und 19 StVO und gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.19632)
Durch das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 11 (besetzt mit jeweils 4 Angehörigen der britischen Armee), wurden folgende Bestimmungen der StVO verletzt:
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Am 24.1.1977, 12.50 Uhr, fuhr das Fahrzeug in Berlin-Lichtenberg, aus der Frankfurter Allee kommend, unter Missachtung des Verbots des Abbiegens in die Ruschestraße ein. Um 12.55 Uhr erschien das gleiche Kfz erneut, aus Richtung Rathaus Lichtenberg kommend, und hielt verkehrswidrig im Kreuzungsbereich Rusche-/Normannenstraße. Entgegen der Aufforderung eines Verkehrspostens der DVP zur Weiterfahrt wurde das Fahrzeug in provokatorischer Absicht rückwärts in die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße gefahren und kurze Zeit schräg zur Fahrtrichtung gestellt. Erst danach erfolgte die Weiterfahrt.
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Am 25.1.1977, 16.36 Uhr, durchfuhr das gleiche Aufklärungsfahrzeug, aus der Dottistraße kommend, wiederum die Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee.
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Am 26.1.1977, 13.56 Uhr, fuhr das Kfz in Berlin-Karlshorst widerrechtlich durch ein Baustellengelände von der Hermann-Duncker-Straße bis zur verlängerten Waldowallee.
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Am 30.1.1977, 15.10 [Uhr], befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die Fürstenwalder Allee und weitere Straßen dieses Ortsteiles mit stark überhöhter Geschwindigkeit, zeitweilig bis zu 130 km/h. An der Kreuzung Fürstenwalder Damm/Müggelseedamm wurde durch den Fahrzeugführer die Änderung der Fahrtrichtung angezeigt, jedoch die Fahrt in anderer Richtung fortgesetzt und dadurch eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs verursacht. (Verstöße gegen §§ 3,4,6,7,15 und 19 StVO)
Am 4.1.1977, 11.40 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Heinersdorf trotz des Verbots für Linksabbieger in die Berliner Straße ein. (Verstoß gegen §§ 4, 6, 15 StVO)
Am 5.1.1977, 12.27 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 220 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, im Halteverbot und am 24.1.1977, 12.20 Uhr, befuhr das gleiche Kfz (4 Insassen) in Berlin-Karlshorst die zzt. für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Rudolf-Grosse-Straße. (Verstöße gegen §§ 3, 4 und 19 StVO)
Am 11.1.1977, 9.55 Uhr, wendete das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Mahlsdorf vor dem ehemaligen Kontrollpassierpunkt der Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, ohne den nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehr zu beachten, wodurch der gesamte Fahrzeugverkehr auf dieser Straße zeitweilig zum Stehen gebracht wurde. (Verstoß gegen § 16 StVO)
Am 19.1.1977, 10.47 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 226 (4 Insassen), in Berlin-Lichtenberg, Siegfriedstraße, vor einem Objekt des MfS im Halteverbot. (Verstoß gegen § 19 StVO)
Am 2.1.1977, 9.06 Uhr, missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Frankreichs, 651 0478 (4 Angehörige der französischen Armee), in Berlin-Friedrichshain das Verbotsschild für Linksabbieger und fuhren von der Mühlenstraße in die Warschauer Straße. (Verstoß gegen §§ 4, 6 und 15 StVO)
Am 29.1.1977, 9.22 Uhr, befuhren vier Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug 651 0485 in Berlin-Karlshorst, aus Richtung Wuhlheide kommend, die für Kraftfahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee. (Verstoß gegen §§ 3 und 4 StVO)
Die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs hielten sich im Monat Januar 1977 zur Durchführung von Aufklärungsfahrten insgesamt in
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7 Fällen bis zu 2 Stunden,
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162 Fällen von 2 bis zu 4 Stunden,
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14 Fällen über 4 Stunden
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Aufenthaltsdauer | bis 2 h | 2–4 h | über 4 h |
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MI der USA | 3 Kfz | 109 Kfz | 3 Kfz |
MI Großbritanniens | 2 Kfz | 18 Kfz | 10 Kfz |
MI Frankreichs | 2 Kfz | 35 Kfz | 1 Kfz |
Zu den im Januar 1977 erfolgten Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden durch die MI der USA sieben, Großbritanniens und Frankreichs je acht verschiedene Kfz eingesetzt.
Auch im Monat Januar sind durch Angehörige der MI zu Aufklärungszwecken vorwiegend solche Fahrtrouten bevorzugt worden, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR und der GSSD befinden. Diese rechtswidrigen Aktivitäten werden dadurch bewiesen, dass in 686 Fällen Angehörige der drei westlichen MI an Objekten der Schutz- und Sicherheitsorgane, einschließlich der GSSD, in der Hauptstadt der DDR, Berlin, Aufklärungsfahrten durchführten, darunter in
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344 Fällen an Objekten des MfS,
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126 Fällen an Objekten der Grenztruppen der DDR,
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62 Fällen an Objekten der GSSD,
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12 Fällen an Objekten der NVA,
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9 Fällen an Objekten des MdI.
Insgesamt waren daran Angehörige der MI der USA in 434 (63 %), Großbritanniens in 212 (31 %) und Frankreichs in 40 (6 %) Fällen beteiligt.
In 84 Fällen drangen Angehörige der drei westlichen MI widerrechtlich in für sie gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen ein, woran Angehörige der MI der USA in 42, Großbritanniens in 40 und Frankreichs in zwei Fällen beteiligt waren. (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)
Das widerrechtliche Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen erfolgte u. a in
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17 Fällen in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm,
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17 Fällen in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße,
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17 Fällen in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße,
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15 Fällen in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee,
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9 Fällen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
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4 Fällen in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee.
Insbesondere während des widerrechtlichen Parkens und Haltens, vor allem im Zusammenhang mit dem Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen, wurden auch im Monat Januar militärische und andere Objekte sowie Einrichtungen bzw. Personen- und Kfz-Bewegungen in verschiedenfacher Art und Weise aufgeklärt und fotografiert. (Verstöße gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963, § 4)3
Hierzu folgende Beispiele:
Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 11 (besetzt mit jeweils 4 Angehörigen der britischen Armee), wurden außer Verstößen gegen die Sperrgebietsordnung folgende widerrechtliche Handlungen, mit z. T. provokatorischem Charakter, durchgeführt:
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Am 28.1.1977, in der Zeit von 14.30 Uhr bis 14.52 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst, Zwieseler Straße, auf der Anhöhe. Während dieser Zeit beobachteten die Insassen die Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn bzw. den Güterverkehr;
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am 29.1.1977, 10.20 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Adlershof vor einem Objekt des MfS im Halteverbot. Die Insassen tranken in provokatorischer Art und Weise im Pkw Kaffee und boten den eingesetzten Sicherungsposten Rauchwaren an;
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11.20 Uhr hielt der Pkw in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, vor dem Haupteingang des Wachregiments Berlin des MfS »Feliks Dzierżyński« und blockierte die Ein- und Ausfahrt. Ein Angehöriger der britischen Armee begab sich auf das Dach des Fahrzeuges und fotografierte den Innenraum des Objektes. Bei der Annäherung eines Funkstreifenwagens der Deutschen Volkspolizei setzte der Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit seine Fahrt durch die als Einbahnstraßen gekennzeichneten Waldstraße und Eichenstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fort;
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am 30.1.1977, 12.00 Uhr, hielten die Insassen des Fahrzeuges in Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße, vor einem Objekt der Grenztruppen der DDR. Ein Angehöriger der britischen Armee begab sich zur Umzäunung des Objektes und führte Beobachtungshandlungen über Vorgänge im Innenraum des Objektes durch;
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um 15.25 Uhr befuhren die Insassen des Pkw den für sie gesperrten Lagunenweg in Berlin-Rahnsdorf. Ein Angehöriger der britischen Armee stieg auf das Dach des Pkw und fotografierte ca. 5 Minuten dort befindliche militärische Objekte der Grenztruppen der DDR;
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um 16.40 Uhr erschien der Pkw wiederum am vorgenannten Objekt, wobei sich zwei Angehörige der britischen Armee auf das Dach des Fahrzeuges begaben und das Objekt erneut fotografierten. Bei Annäherung eines Funkstreifenwagens der Deutschen Volkspolizei setzten sie ihre Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit fort;
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am 31.1.1977, in der Zeit von 10.45 Uhr bis 11.00 Uhr, parkte der Pkw in Berlin-Karlshorst, Rägeliner Straße. Drei mit Fernglas und Fotoapparat ausgerüstete Angehörige der britischen Armee begaben sich zu den Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn, liefen diese ca. 300 m in Richtung des in der Nähe befindlichen Güterbahnhofes entlang und beobachteten die Gleisanlagen;
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von 11.50 Uhr bis 12.03 Uhr parkte der Pkw in Berlin-Karlshorst vor einem Objekt des MfS, wobei ein Angehöriger der britischen Armee das Dach des Fahrzeuges bestieg und Fotoaufnahmen fertigte.
Die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 05 (4 Angehörige der britischen Armee), führten am 13.1.1977 folgende Aufklärungshandlungen durch:
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12.40 Uhr hielten sie in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße, und fotografierten ein Objekt der Grenztruppen der DDR und
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von 15.45 Uhr bis 16.11 Uhr parkte der Pkw in Berlin-Rahnsdorf, Grünheider Weg, mit Sicht zur Fürstenwalder Allee. Als um 16.07 Uhr eine Lkw-Kolonne der GSSD, aus Richtung Erkner kommend, vorbeifuhr, fertigten die Angehörigen der britischen Armee Aufzeichnungen und fuhren um 16.11 Uhr dieser Kfz-Kolonne hinterher.
Durch jeweils vier Angehörige der britischen Armee, mit dem Aufklärungsfahrzeug 54 XB 28, wurden am 26.1.1977 folgende Aufklärungshandlungen durchgeführt:
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9.55 Uhr parkten sie in Berlin-Mitte, Otto-Grotewohl-Straße, auf dem Parkplatz vor dem Hotel »Adlon«. Durch einen Angehörigen der britischen Armee wurden mittels eines mit Teleobjektiv versehenen Fotoapparates Angehörige der Grenztruppen der DDR sowie die Personenbewegung vor dem Brandenburger Tor fotografiert;
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10.35 Uhr hielt der Pkw in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße, ordnungswidrig auf dem Gehweg. Durch die Insassen wurde ein Objekt der GSSD mittels Fernglas beobachtet und dieses danach ebenfalls mit einem mit Teleobjektiv versehenen Fotoapparat fotografiert.
Am 19.1.1977, in der Zeit von 11.36 Uhr bis 11.40 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 54 XB 27 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Karlshorst, Beerfelder Straße. Ein Angehöriger der britischen Armee bestieg das Dach des Pkw und beobachtete mittels Fernglas die Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn.
Am 18.1.1977, in der Zeit von 13.55 Uhr bis 14.30 Uhr, fuhren die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC 224 (3 Angehörige der US-Armee), in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, in ein für sie gesperrtes Gebiet und führten Beobachtungshandlungen durch.
In der weiteren Folge verstießen die Insassen des Pkw in Berlin-Friedrichshagen, Fürstenwalder Allee, Fürstenwalder Damm und Löbauer Weg, durch das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit gegen Bestimmungen der StVO. Durch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gerieten sie mit ihrem Pkw ins Schleudern und gefährdeten andere Verkehrsteilnehmer erheblich.
Darüber hinaus wurden am 21.1.1977 folgende Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI am Objekt der Grenztruppen der DDR in Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße, bzw. in deren unmittelbarer Umgebung festgestellt:
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Vier Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug, BC 220, führten 9.05 Uhr, 9.25 Uhr und in der Zeit von 9.40 Uhr bis 10.00 Uhr Beobachtungshandlungen durch;
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12.05 Uhr hielten sich die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC 225 (3 Angehörige der US-Armee), für kurze Zeit am Objekt auf und 23.35 Uhr erschien das gleiche Aufklärungsfahrzeug (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee) erneut am Objekt;
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10.20 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 05 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee), in der Hauptstraße/Ecke Schlichtallee.
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Ein Angehöriger der britischen Armee begab sich zum Objekt und fotografierte ausfahrende Militärfahrzeuge und
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in der Zeit von 19.40 Uhr bis 21.55 Uhr beobachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Frankreichs, 651 0478 (4 Angehörige der französischen Armee), das Objekt.
Im Zusammenhang mit der Beendigung der ständigen Tätigkeit der Deutschen Volkspolizei an den Kontrollpassierpunkten (KPP) an der Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, zu den Bezirken Potsdam und Frankfurt/O. sowie der Aufhebung der diesbezüglichen Kontrollpassierpunkte wurden u. a. folgende Aktivitäten von Angehörigen der in Westberlin stationierten MI Großbritanniens, der USA und Frankreichs festgestellt:
Am 7.1.1977, 11.45 Uhr, hielt das mit drei Angehörigen der britischen Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 11, 10 m vor dem ehemaligen KPP Ahrensfelde, wobei ein Angehöriger der britischen Armee diesen ehemaligen KPP fotografierte.
Am 10.1.1977, 11.28 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 13 (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee), am ehemaligen KPP-Gebäude Hoppegarten. Zwei Angehörige der britischen Armee begaben sich zum Ortsausgangsschild der Hauptstadt der DDR und fotografierten dieses.
Seit Januar 1977 wird die Tendenz sichtbar, dass in vereinzelten Fällen durch Angehörige der westlichen MI das Stadtgebiet der Hauptstadt der DDR während ihrer Aufklärungsfahrten verlassen wird. Dazu folgende Beispiele:
Am 7.1.1977, 15.42 Uhr, durchfuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 0489 (2 Insassen), aus der Hauptstadt kommend, in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, das Ortsausgangsschild (ehemaliger KPP Erkner), hielt 10 m dahinter an, wendete und fuhr anschließend wieder zurück.
Am 24.1.1977, 8.51 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Blankenfelde, Schildower Straße, am Ortsausgangsschild (ehemaliger KPP Schildow) vorbei auf einen 250 m außerhalb der Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, gelegenen Parkplatz in der Ortschaft Schildow, Bezirk Potsdam. Um 8.55 Uhr wendete das Fahrzeug und fuhr in die Hauptstadt der DDR zurück.
Anlage 1 zur Information Nr. 122/77
Zur persönlichen Information des Genossen Chotulew4
Am 7.1.1977, gegen 16.30 Uhr, kam es in Berlin-Köpenick, Alter Markt/Ecke Jägerstraße, zu einem Verkehrsunfall zwischen dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 0489, vom Typ Opel (besetzt mit 2 Angehörigen der französischen Armee in Zivilkleidung) und einem Pkw vom Typ Wartburg aus der Hauptstadt der DDR, Berlin. Der Unfall wurde durch den Fahrzeugführer des Aufklärungsfahrzeuges infolge Nichtbeachtung des nachfolgenden Verkehrs verursacht. Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei. Der Sachschaden beträgt ca. 100 M.
Ein weiterer Verkehrsunfall ereignete sich am 21.1.1977, gegen 16.30 Uhr, in Berlin-Mitte vor dem Interhotel »Stadt Berlin« zwischen dem Kraftomnibus der französischen Armee, 271 0132, vom Typ Mercedes (besetzt mit 17 Angehörigen der französischen Armee) und einem Pkw aus der DDR. Der Fahrzeugführer des Kraftomnibusses, [Name, Vorname], stieß vor der Ausfahrt des Interhotels »Stadt Berlin« beim Rückwärtsfahren gegen den Pkw, der ebenfalls die Ausfahrt befuhr und in die Alexanderstraße einbiegen wollte. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen. Es entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. 200 M, davon etwa 150 M am Pkw.
Anlage 2 zur Information Nr. 122/77
Dokumentation zu rechtswidrigen Handlungen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 11, am 30.1.1977 in der Hauptstadt der DDR, Berlin
Am 30.1.1977, gegen 15.10 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 11 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee), mit stark überhöhter Geschwindigkeit, zeitweilig bis zu ca. 130 km/h, die Fürstenwalder Allee und weitere Straßen in Berlin-Rahnsdorf. An der Kreuzung Fürstenwalder Damm/Müggelseedamm wurde durch dieses Kfz die Änderung der Fahrtrichtung angezeigt, jedoch die Fahrt in anderer Richtung fortgesetzt und dadurch eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs verursacht.
Gegen 15.25 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug 59 XB 11 rechtswidrig den mit dem Verkehrszeichen »Gesperrt für Fahrzeuge aller Art« (außer Anlieger) und einem viersprachigen Verbotszeichen zum Betreten und Befahren des Sperrgebietes gekennzeichneten Lagunenweg in Berlin-Rahnsdorf. An den in diesem Raum befindlichen militärischen Objekten hielt das Aufklärungsfahrzeug 59 XB 11, ein Insasse stieg auf das Dach des Pkw und fotografierte in Richtung dieser militärischen Objekte. (Verstöße gegen die §§ 3, 4, 7, 15 und 19 StVO und gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)
[Die Anlage enthält zusätzlich 8 Fotografien samt Bildunterschriften zur Dokumentation der im Text beschriebenen »rechtswidrigen Handlungen«. Diese wurden nicht in die Edition aufgenommen.]