Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (März 1977)
6. Mai 1977
Information Nr. 279/77 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1.3. bis 31.3.1977
Im Monat März 1977 reisten 1 458 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 425 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. Darunter befanden sich 689 Angehörige (193 Kfz) der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 437 Angehörige der MI der USA (125 Kfz), 137 Großbritanniens (36 Kfz) und 115 Frankreichs (32 Kfz).
Feststellungen ergaben, dass seitens der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Monat März 1977 – im Vergleich zum Vormonat – wesentlich umfangreicher rechtswidrige Handlungen begangen wurden.
So verletzten Angehörige der genannten MI im Monat März 1977 in 197 Fällen (Vormonat 159 Fälle) unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Gesetze und Ordnungen der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 112, Großbritannien in 78 und Frankreichs in sieben Fällen beteiligt waren.
Darunter befinden sich 93 Fälle (Vormonat 86 Fälle) der Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften der DDR durch die Begehung grober Ordnungswidrigkeiten.
Im Wesentlichen beinhalten diese Verletzungen:
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen
(Verstoß gegen §§ 3, 4 und 9 StVO)1 – (38 Fälle),
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Halten bzw. Parken im Halteverbot bzw. Parkverbot
(Verstoß gegen § 19 StVO) – (29 Fälle),
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verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen
(Verstoß gegen §§ 4, 6 und 15 StVO) – (17 Fälle),
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Überfahren von Sperrlinien
(Verstoß gegen § 6 StVO) – (4 Fälle),
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Fahren bei Dunkelheit ohne Inbetriebnahme der vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen
(Verstoß gegen § 18 StVO) – (2 Fälle).
Durch das verkehrswidrige, z. T. rücksichtslose und provokatorische Verhalten wurden erneut erhebliche Gefährdungen von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie von Angehörigen der Deutschen Volkspolizei hervorgerufen und die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt.
Dazu folgende konkrete Beispiele:
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Am 17.3.1977, 11.11 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 225 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Rummelsburg entgegen dem Haltezeichen eines Verkehrspostens der Deutschen Volkspolizei auf die Kreuzung Hauptstraße/Karlshorster Straße, hielt auf den Straßenbahnschienen an und behinderte dadurch die Weiterfahrt einer Straßenbahn. Nachdem der Pkw entsprechend der Aufforderung des Verkehrspostens zum Stauraum zurückgefahren war, holte ein Angehöriger der MI in provokatorischer Art und Weise eine Branntweinflasche hervor, aus der alle Insassen tranken. Nach der Freigabe des Kreuzungsbereiches fuhren die Angehörigen der MI so dicht an dem Verkehrsposten vorbei, dass dessen Bekleidung gestreift wurde. Durch das provokatorische und rücksichtslose Fahrverhalten verursachte der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges eine unmittelbare Gemeingefahr für den eingesetzten Verkehrsposten und infolge des demonstrativen Alkoholgenusses auch für andere Verkehrsteilnehmer. Zuvor missachteten die Insassen dieses Pkw am gleichen Tag um 9.57 Uhr in Berlin-Friedrichsfelde das Verbot des Linksabbiegens und fuhren von der Alfred-Kowalke-Straße in die Straße Am Tierpark. Durch die jeweils drei Insassen des gleichen Aufklärungsfahrzeuges wurden des Weiteren Straßenverkehrsvorschriften verletzt, indem sie am 28.3.1977
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um 9.47 Uhr in Berlin-Rahnsdorf den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg befuhren und
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in der Zeit von 19.05 Uhr bis 19.11 Uhr in Berlin-Niederschönhausen, Wackenbergstraße, ohne eingeschaltete Beleuchtung vor einem Objekt der Deutschen Volkspolizei parkten, wobei das MI-Fahrzeug bei Annäherung eines Lkw der Deutschen Volkspolizei in provokatorischer Absicht unmittelbar vor die Einfahrt des Objektes fuhr und damit die Zufahrt für den Lkw blockiert wurde. (Verstöße gegen §§ 2, 3, 4, 5, 6, 14, 15, 18 und 19 StVO)
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Am 14.3.1977, 8.46 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 227 (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Friedrichshain von der nur für eine Verkehrsrichtung vorgesehenen Geradeausspur der Stralauer Allee verkehrswidrig nach links in die Modersohnstraße ab und
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am 30.3.1977, 12.20 Uhr, versuchten die drei Insassen des gleichen Fahrzeuges in Berlin-Weißensee, entgegen dem Verbot für Linksabbieger, von der Buschallee in die Klement-Gottwald-Allee einzubiegen. Nachdem dieses verkehrswidrige Verhalten durch einen Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei verhindert worden war, fuhr der Pkw bis Höhe Falkenberger Straße und überquerte dort verkehrswidrig die Sperrlinie. Während der langsamen Vorbeifahrt am erwähnten Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei provozierten sie diesen mit abfälligen Gesten. (Verstöße gegen §§ 4, 6 und 15 StVO)
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Am 15.3.1977, 12.41 [Uhr], hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224 (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Pankow, Berliner Straße, Höhe J.-R.-Becher-Straße im Kreuzungsbereich und behinderte den nachfolgenden Verkehr und von 12.43 Uhr bis 12.50 Uhr parkte der Pkw in der Berliner Straße im Parkverbot. Das gleiche Fahrzeug (4 Insassen) befuhr am 27.3.1977, 10.05 Uhr, in Berlin-Lichtenberg, von der Frankfurter Allee kommend, die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße. (Verstöße gegen §§ 3, 4 und 19 StVO)
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Am 12.3.1977, 21.27 [Uhr], fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 226 (besetzt mit 3 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, ohne eingeschaltete Beleuchtungseinrichtung an einem Objekt des MfS vorbei. (Verstoß gegen § 18 StVO)
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Am 14.3.1977, 14.47 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 222 (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee), in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, vor einem Objekt der Grenztruppen der DDR im Halteverbot. (Verstoß gegen § 19 StVO)
Durch das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 53 XB 97, wurden in folgenden Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt.
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Am 14.3.1977, 11.25 Uhr, versuchten die drei Insassen des Pkw in Berlin-Lichtenberg, von der Frankfurter Allee kommend, die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße zu befahren. Sie wurden von einem Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei zurückgewiesen;
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am 15.3.1977, 8.38 Uhr, hielt das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, gegenüber der Einfahrt zu einem Objekt des MfS im Halteverbot;
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am 20.3.1977, 16.12 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) erneut die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße und hielt vor der Einfahrt zu einem Objekt des MfS. Nach Aufforderung eines Verkehrspostens der Deutschen Volkspolizei setzte der Pkw seine Fahrt in Richtung Normannenstraße fort, erschien 16.17 Uhr wiederum in der Ruschestraße und hielt in Höhe der Dottistraße an. Erst nach mehrfacher Aufforderung durch Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei entfernte sich der Pkw um 16.20 Uhr;
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am 21.3.1977, 11.10 Uhr, fuhr das mit vier Angehörigen der britischen Armee besetzte Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, aus Richtung Wuhlheide kommend, in die für eine Fahrtrichtung oder Einfahrt (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee. (Verstöße gegen §§ 2, 3, 4, 9 und 19 StVO)
Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 05, wurde wie folgt gegen die StVO der DDR verstoßen:
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Am 1.3.1977, 12.59 Uhr, befuhr der Pkw (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee) in Berlin-Rahnsdorf den Fürstenwalder Damm in Richtung Stadtzentrum mit überhöhter Geschwindigkeit (90 km/h);
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am 3.3.1977, 11.18 Uhr, bog der Pkw (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee) in Berlin-Friedrichshain entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung von der Revaler Straße in die Warschauer Straße ab;
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am 7.3.1977, 14.58 Uhr, befuhr der Pkw (4 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten und mit einem Verbotsschild für Militärverbindungsmissionen versehenen Lagunenweg in Richtung Biberpelzstraße (siehe Fotodokumentation);2
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am 10.3.1977, 9.38 Uhr, durchfuhr der Pkw (4 Insassen) in Berlin-Treptow die für den Durchgangsverkehr gesperrte Kiefholzstraße;
am 30.3.1977, 12.10 Uhr, befuhr der Pkw (4 Angehörige der britischen Armee) den in Berlin-Müggelheim gelegenen und für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Schießplatz »Seddingruben« zur Durchführung von Aufklärungshandlungen. (Verstöße gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.19633 und die §§ 3, 4 und 7 StVO)
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Am 24.3.1977, 15.01 Uhr, ordnete sich das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 11 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Biesdorf vor der Kreuzung Alt-Biesdorf/Oberfeldstraße in die Linksabbiegespur ein und fuhr geradeaus weiter. (Verstoß gegen die §§ 4, 6 und 15 StVO)
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Am 3.3.1977, 10.21 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0476 (besetzt mit 4 Angehörigen der französischen Armee), in Berlin-Oberschöneweide von der Linksabbiegespur der Straße an der Wuhlheide/Rathenaustraße geradeaus weiter. (Verstoß gegen die §§ 4, 6 und 15 StVO)
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Am 16.3.1977, von 9.00 Uhr bis 9.11 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0478 (besetzt mit 3 Angehörigen der französischen Armee) in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße, auf dem Gehweg gegenüber einem Objekt der GSSD im Parkverbot. (Verstoß gegen die §§ 6 und 19 StVO)
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Am 24.3.1977, 9.46 Uhr, durchfuhren drei Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug 651 – 0489 in Berlin-Lichtenberg die Magdalenenstraße, welche für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrt ist. Beim Linksabbiegen in die Frankfurter Allee missachteten sie das Verkehrszeichen – gesperrt für eine Fahrtrichtung oder Einfahrt. (Verstoß gegen die §§ 3, 4 und 9 StVO)
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Am 31.3.1977, 8.37 [Uhr] wendete das mit vier Angehörigen der französischen Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug 651 – 0477 in Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee, Höhe Alfredstraße, im Wendeverbot und um 10.07 Uhr fuhr der gleiche Pkw in Berlin-Köpenick von der Straße Alt-Köpenick entgegen dem Verbot des Linksabbiegens in die Rosenstraße. (Verstöße gegen die §§ 4, 6, 15 und 16 StVO)
Die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs hielten sich im Monat März 1977 zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in
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3 Fällen bis zu 2 Stunden,
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178 Fällen von 2 bis 4 Stunden,
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124 Fällen über 4 Stunden
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Aufenthaltsdauer | bis 2 Stunden | 2–4 Stunden | über 4 Stunden |
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MI der USA | 2 Kfz | 122 Kfz | 1 Kfz |
MI Großbritanniens | – | 26 Kfz | 10 Kfz |
MI Frankreichs | 1 Kfz | 30 Kfz | 1 Kfz |
Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden im März 1977 durch die MI der USA und Frankreichs je sechs und durch die MI Großbritanniens fünf verschiedene Fahrzeuge eingesetzt.
Nach wie vor werden durch Angehörige der MI zu Aufklärungszwecken Fahrtrouten bevorzugt, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR und der GSSD befinden.
So wurden im Monat März 1977 in 924 Fällen (Vormonat 705 Fälle) Angehörige der drei westlichen MI an Objekten der Schutz- und Sicherheitsorgane, einschließlich der GSSD, in der Hauptstadt der DDR, Berlin, festgestellt, darunter in
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463 Fällen an Objekten des MfS,
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150 Fällen an Objekten der Grenztruppen der DDR,
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116 Fällen an Objekten der GSSD,
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61 Fällen an Objekten der NVA,
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60 Fällen an Objekten des MdI.
Das entspricht einer Zunahme dieser rechtswidrigen Aktivitäten – im Verhältnis zum Vormonat – um annähernd ein Drittel.
Insgesamt waren daran Angehörige der MI der USA in 691 (75 %), Großbritanniens in 172 (19 %) und Frankreich in 61 (6 %) Fällen beteiligt.
Des Weiteren drangen im Monat März 1977 in 103 Fällen (Vormonat 73 Fälle) Angehörige der drei westlichen MI rechtswidrig in für sie gesperrte Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 70 Fällen, Großbritanniens in 32 Fällen und Frankreichs in einem Fall beteiligt waren. (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)
Das rechtswidrige Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen erfolgte u. a. in
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27 Fällen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
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20 Fällen in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm,
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19 Fällen in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße,
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11 Fällen in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße,
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10 Fällen in Berlin-Oberschöneweide, Grenzweg,
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8 Fällen in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße,
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7 Fällen in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee.
Insbesondere während des verkehrswidrigen Parkens und Haltens, vor allem im Zusammenhang mit dem Eindringen in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen, wurden auch im Monat März militärische u. a. Objekte sowie Einrichtungen bzw. Personen- und Kfz-Bewegungen aufgeklärt und dokumentiert. (Verstöße gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)
Hierzu folgende Beispiele:
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Am 19.3.1977, 9.16 Uhr, fotografierte ein Angehöriger der MI der USA aus dem Aufklärungsfahrzeug BC 221 heraus in Berlin-Friedrichsfelde, Hans-Loch-Straße, ein Objekt des MfS;
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am 19.3.1977, 13.20 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 225 (3 Insassen), einer Kraftfahrzeugkolonne der NVA in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, in Richtung Autobahn hinterher und führte Beobachtungshandlungen durch. In diesem Zusammenhang fuhr das MI-Fahrzeug am Ortsausgangsschild (ehemaliger Kontrollpunkt Erkner) vorbei bis zu einer ca. 200 m außerhalb der Hauptstadt der DDR, Berlin, in Höhe der Einfahrt zum VEB Plastewerk Erkner gelegenen Stelle, wendete dort und fuhr anschließend wieder zurück. Durch das gleiche Fahrzeug (3 Insassen) wurde am 29.3.1977, 8.45 Uhr, eine Kraftfahrzeugkolonne der GSSD von Berlin-Grünau, Grünauer Straße, bis Berlin-Köpenick, Müggelheimer Damm, unter Kontrolle gehalten.
Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 11, wurden folgende Aufklärungshandlungen durchgeführt:
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Am 1.3.1977, 16.00 Uhr, hielt das Fahrzeug (3 Insassen) in Berlin Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, vor einem Objekt des MfS, wobei ein Angehöriger der britischen Armee dieses Objekt fotografierte.
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Am 23.3.1977, 12.10 Uhr, wurde der Pkw (4 Insassen) in Berlin-Köpenick, Bahnhofstraße/Friedrichshagener Straße, auf einem Parkplatz festgestellt, wobei ein Angehöriger der britischen Armee dem Fahrzeug entstieg, eine vorbeifahrende Kfz-Kolonne der NVA beobachtete und Aufzeichnungen fertigte und am gleichen Tag, in der Zeit von 12.41 bis 12.51 Uhr fuhr das ebenfalls mit vier Angehörigen der britischen Armee besetzte Fahrzeug einem Lkw der GSSD in Berlin-Köpenick, von der Friedrichshagener Straße über die Lindenstraße, An der Wuhlheide bis zu einem in der Hermann-Duncker-Straße gelegenen Objekt der GSSD hinterher.
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Am 11.3.1977, 9.50 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 05 (4 Insassen), in Berlin-Rahnsdorf vor einem Objekt des MfS, wobei ein Angehöriger der britischen Armee das Dach des Pkw bestieg, bis 10.12 Uhr Beobachtungshandlungen durchführte und Aufzeichnungen fertigte.
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Am 17.3.1977, um 11.25 Uhr, wurde von den Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 03 (3 Angehörige der britischen Armee), in Berlin-Biesdorf die Wachablösung an einem Objekt der NVA fotografiert.
Anlage 1 zur Information Nr. 279/77
Hinweise auf Tendenzen der Zunahme rechtswidriger Aktivitäten von Angehörigen der MI Großbritanniens während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im I. Quartal 1977 – im Verhältnis zum IV. Quartal 1976
Im I. Quartal 1977 sind – im Verhältnis zum IV. Quartal 1976 – bei einer fast gleichbleibenden Anzahl von Einreisen in die Hauptstadt der DDR durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit Militärfahrzeugen annähernd 4 % mehr Angehörige der drei westlichen MI eingereist. Während die Anzahl der eingereisten Angehörigen der MI Frankreichs im Vergleichszeitraum eine rückläufige Tendenz aufweist, erhöhte sich die Anzahl der Einreisen von Angehörigen der MI der USA um über 5 % und die der MI Großbritanniens um 10 %.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass durch die Angehörigen der MI Großbritanniens bei einer vergleichsweise relativ unveränderten Aufenthaltsdauer während ihrer Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR im I. Quartal 1977 in wesentlich umfangreicherem Maße Handlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Gesetze und Ordnungen der DDR begangen wurden. So stieg der Anteil von Angehörigen der MI Großbritanniens im Verhältnis zur Gesamtzahl der diesbezüglich durch Angehörige westlicher MI begangener rechtwidriger Handlungen von 33 % im IV. Quartal 1976 auf 56 % im I. Quartal 1977.
Diese insgesamt zunehmende Tendenz der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR durch Angehörige der MI Großbritanniens spiegelt sich u. a. darin wider, dass 31 % mehr Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung der DDR durch Begehung grober Ordnungswidrigkeiten begangen wurden und in 18 % mehr Fällen Angehörige dieser MI zu Aufklärungszwecken in für MI gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen eindrangen.
Diese Zunahme der Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR resultiert vorwiegend aus dem rechtswidrigen Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie dem Halten bzw. Parken im Halte- bzw. Parkverbot. In diesem Zusammenhang steht auch das verstärkte Eindringen in für sie gesperrte Gebiete, Objekte und Einrichtungen, wobei im I. Quartal 1977 ein zunehmendes Interesse der MI Großbritanniens an den Objekten der Grenztruppen der DDR in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße, und in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, festzustellen ist.
Anlage 2 zur Information Nr. 279/77
Hinweise auf Testhandlungen zur Überprüfung des Verhaltens von Passkontrollkräften der DDR durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens und der USA während der Ein- und Ausreise an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße
Im Monat März 1977 reisten in drei Fällen Angehörige der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen zu Fuß nach Westberlin aus, obwohl die Einreise mit Militärfahrzeugen erfolgte.
Hierzu folgende Fakten:
Am 17.3.1977 reiste um 8.35 Uhr über die Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße das britische Militärfahrzeug, 59 XB 03 (Typ Opel Admiral), besetzt mit einem Gefreiten als Kraftfahrer, einem Unteroffizier und einem Oberfeldwebel in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. Um 10.40 Uhr erschien dieses Fahrzeug im Hinterland der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße. Der Oberfeldwebel stieg aus dem Fahrzeug aus und erschien zu Fuß zur Ausreise an der Grenzübergangsstelle. Auf Befragen erklärte der britische Oberfeldwebel, dass er gegen 8.30 Uhr mit dem o. g. Fahrzeug in die Hauptstadt der DDR eingereist sei. Da er einen Termin in Westberlin habe und der Pkw noch in der Hauptstadt der DDR verbleibt, müsse er vorzeitig nach Westberlin zurück. Das Vorweisen seiner Militärkennkarte lehnte er ab mit dem Bemerken, dass es ihm strikt verboten sei, sich an der Staatsgrenze zur Hauptstadt der DDR auszuweisen. Die Überprüfung ergab, dass die Angaben bezüglich seiner Person und der zuvor erfolgten Einreise mit Pkw den Tatsachen entsprachen. Um 10.45 Uhr wurde die Ausreise gestattet. Um 11.10 Uhr erschien das britische Militärfahrzeug 54 XB 46 (Typ Opel Admiral), besetzt mit einem Unteroffizier, dem zuvor zu Fuß nach Westberlin ausgereisten Oberfeldwebel und einem Militäridentitätskarteninhaber zur Einreise in die Hauptstadt der DDR. Dieses Fahrzeug reiste um 11.40 Uhr mit dem Unteroffizier und der Zivilperson wieder nach Westberlin aus, während der Oberfeldwebel in der Hauptstadt der DDR verblieb. Gegen 18.30 Uhr erschien das Fahrzeug 59 XB 03, besetzt mit dem Gefreiten, dem Unteroffizier und dem Oberfeldwebel zur Ausreise nach Westberlin.
Am 25.3.1977 erschienen um 15.10 Uhr an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße ein Unteroffizier, ein Stabsgefreiter der US-Luftwaffe und ein Spezialist der Kategorie 4 der US-Landstreitkräfte zu Fuß zur Ausreise nach Westberlin. Während die beiden Angehörigen der US-Luftwaffe bereits als Fußgänger eingereist waren, ergab die Überprüfung, dass der Spezialist der Kategorie 4 nicht als Fußgänger in die Hauptstadt der DDR eingereist war. Auf Befragen gab dieser an, dass er am 25.3.1977, 8.30 Uhr, von Westberlin mit einem US-Militärbus in die Hauptstadt eingereist sei und diesen bei der Abfahrt am Hotel »Berolina« verpasst habe. Der Aufforderung, sich auszuweisen, kam er nach, indem er seine Militärkennkarte vorwies, aus der hervorging, dass es sich um den [Name 1, Vorname], geb. am [Tag] 1951, stationiert: Andrews-Barracks, handelt. Die zwei Angehörigen der US-Luftwaffe erklärten auf Befragen, dass ihnen der Angehörige der US-Landstreitkräfte nicht bekannt sei und sie mit ihm erst unmittelbar vor der Grenzübergangsstelle zusammengetroffen sind. Die Überprüfung der an diesem Tag ein- und wieder ausgereisten Militärbusse ergab, dass um 8.45 Uhr der US-Militärbus mit dem Kennzeichen TMP 375 mit 35 US-Besatzern eingereist und um 14.40 Uhr mit nur 34 Personen ausgereist war. Daraufhin wurde die Ausreise des [Name 1] um 15.17 Uhr gestattet.
Am 28.3.1977 erschien um 19.03 Uhr an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße ein Hauptmann der britischen Armee in Uniform für feierliche Anlässe zu Fuß zur Ausreise nach Westberlin. Die Überprüfung ergab, dass sich zu diesem Zeitpunkt kein Angehöriger der britischen Besatzungstruppen in der Hauptstadt aufhielt, der zu Fuß eingereist war, jedoch um 18.25 Uhr ein britischer Hauptmann mit dem Pkw, amtliches Kennzeichen LM 987 B (Ford Cortina), in dem sich noch drei Reisepassinhaber befanden, eingereist war. In der Befragung gab der Hauptmann an, einen Defekt an seinem Pkw zu haben und darüber Meldung am Kontrollpunkt für Angehörige der westlichen Besatzungsmächte (Checkpoint Charlie) erstatten will. Der Aufforderung sich auszuweisen kam er vorerst nicht nach mit dem Bemerken, dass er Hauptmann der britischen Armee sei und die Order habe, sich nur gegenüber einem sowjetischen Offizier zu legitimieren. Ihm wurde mitgeteilt, dass seinem Wunsche entsprochen werden könne, aber bis zum Eintreffen eines sowjetischen Offiziers einige Zeit vergehen werde. Daraufhin legitimierte er sich unter Protest mit seiner Militärkennkarte. Anhand des Lichtbildes wurde die Person zweifelsfrei identifiziert und ihm um 19.08 Uhr die Ausreise gestattet.
Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit der Ein- und Ausreise an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen erstmalig folgende Feststellung getroffen:
Am 11.3.1977 erschien um 11.43 Uhr an der Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße ein Fahrzeug der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der US-Armee (Typ Chevrolet, Farbe schwarz/weiß), besetzt mit einem Oberfeldwebel, einem Oberleutnant der US-Air Force sowie der Identitätskarteninhaberin [Name 2, Vorname]. Am Fahrzeug befanden sich zwei verschiedene Kfz-Kennzeichen; vorn: LA 5403, hinten: TH 4157. Die Ausreise erfolgte um 15.55 Uhr des gleichen Tages.
Anlage 3 zur Information Nr. 279/77
Verfehlung zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 160 StGB)5 durch Angehörige der MI der USA in Berlin-Pankow
Am 19.3.1977, 16.27 Uhr, erschien das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 221 (besetzt mit 4 Angehörigen der US-Armee), auf dem Gelände des Rangierbahnhofes Berlin-Pankow. Die Insassen befuhren mit dem Pkw die Ladestraße I des Bahnhofes und hielten vor einem entladenen Stapel mit Obstkonserven an. Ein Angehöriger der US-Armee entstieg dem Fahrzeug, nahm rechtswidrig einen geschlossenen Karton mit zwölf Gläsern Süßkirschen weg und reichte diesen durch das geöffnete Seitenfenster in den Innenraum des Pkw. Nachdem der Armeeangehörige wieder eingestiegen war, entfernte sich der Pkw sofort in schneller Fahrt in Richtung Berliner Straße.
Anlage 4 zur Information Nr. 279/77
Dokumentation über rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Großbritanniens während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin
Am 22.2.1977, von 11.32 Uhr bis 11.40 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 11 (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Karlshorst, Beerfelder Straße. Während dieser Zeit beobachteten die Angehörigen der MI das Objekt der GSSD, Robert-Siewert-Straße, und fotografierten mit Teleobjektiv durch das geöffnete Schiebedach des Pkw die im Innenraum des Objektes abgestellte Militärtechnik.
Am 28.2.1977 verstießen die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 05 (3 Angehörige der britischen Armee), mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung der DDR. Um 13.25 Uhr fuhren die Angehörigen der britischen Armee mit ihrem Pkw in Berlin-Karlshorst, Kleingartenanlage Biesenhorst, von der Köpenicker Allee aus in die mit dem Verkehrszeichen »Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt« (außer Anlieger) versehene Straße Am Wiesengrund in Richtung des Güterbahnhofes der GSSD. (13.27 Uhr kommt das Fahrzeug aus Richtung Güterbahnhof in der Straße Am Wiesengrund zurück und befährt danach die Köpenicker Allee.)
Am 7.3.1977, 14.58 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 05 (besetzt mit 4 Angehörigen der britischen Armee), in Berlin-Rahnsdorf den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten und mit einem Verbotsschild für Militärverbindungsmissionen versehenen Lagunenweg in Richtung Biberpelzstraße.
[Die Anlage enthält zusätzlich 6 Fotografien samt Bildunterschriften zur Dokumentation der im Text beschriebenen »rechtswidrigen Handlungen«. Diese wurden nicht in die Edition aufgenommen.]