Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (Mai 1977)
27. Juni 1977
Information Nr. 420/77 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1.5. bis 31.5.1977
Im Monat Mai 1977 reisten 1 641 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 485 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. Darunter befanden sich 683 Angehörige (194 Kfz) der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 418 Angehörige der MI der USA (122 Kfz), 149 Großbritanniens (39 Kfz) und 116 Frankreichs (33 Kfz).
Auch im Monat Mai 1977 wurden durch Angehörige der drei westlichen MI – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse – in 115 Fällen Gesetze und Ordnungen der DDR verletzt, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 61 Fällen, der USA in 48 Fällen und Frankreichs in sechs Fällen beteiligt waren. Der relativ hohe Anteil (53 % aller Fälle) der durch Angehörige der MI Großbritanniens begangenen diesbezüglichen rechtswidrigen Handlungen spiegelt sich insbesondere bei der Begehung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR wider.
Von den im Mai 1977 insgesamt in 54 Fällen festgestellten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR entfallen auf Angehörige der MI Großbritanniens 80 % (MI Frankreich = 11 % und MI der USA = 9 %). (Damit bestätigen sich die in der Information Nr. 279/77, Anlage 1, gegebenen Hinweise auf Tendenzen der Zunahme rechtswidriger Aktivitäten von Angehörigen der MI Großbritanniens im I. Quartal 1977.)
Die Verletzungen der StVO durch Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen:
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen
(Verstoß gegen §§ 3, 4 und 9 StVO)1 – (37 Fälle),
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verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen
(Verstoß gegen §§ 4, 6 und 15 StVO) – (11 Fälle).
Durch das verkehrswidrige Verhalten wurde erneut Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet und die Sicherheit im Straßenverkehr der Hauptstadt der DDR beeinträchtigt.
Hierzu folgende Beispiele:
Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 53 XB 97, wurde wie folgt gegen die StVO der DDR verstoßen:
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Am 3.5.1977, 9.14 Uhr, bog der mit vier Angehörigen der britischen Armee besetzte Pkw in Berlin-Friedrichsfelde bei rot geschalteter Lichtsignalanlage (ausdrückliches Abbiegeverbot für Rechtsabbieger) von der Straße Am Tierpark nach rechts in die Alfred-Kowalke-Straße ein (Verstoß gegen §§ 2 und 4 StVO);
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am 5.5.1977, 10.57 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug, besetzt mit drei Angehörigen der britischen Armee, rechtswidrig den in Berlin-Karlshorst gelegenen und mit dem Verkehrszeichen »Verkehrsverbot für Durchgangsverkehr« versehenen Privatweg I bis zum angrenzenden Objekt der GSSD (Verstoß gegen §§ 3 und 4 StVO) – (vgl. Dokumentation zur Information Nr. 394/77);
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am 10.5.1977, 12.16 Uhr, bog das mit drei Angehörigen der britischen Armee besetzte Fahrzeug in Berlin-Adlershof von der Geradeausspur der Köpenicker Straße nach links in das Adlergestell ein (Verstoß gegen §§ 4, 6 und 15 StVO);
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am 11.5.1977, 8.37 Uhr, durchfuhr das Aufklärungsfahrzeug, besetzt mit vier Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Karlshorst den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten und mit Absperrstangen versehenen Weg Am Wiesengrund und 9.24 Uhr befuhr der Pkw (4 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, von der Fürstenwalder Allee kommend, den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten und mit einem Verbotsschild für Militärverbindungsmissionen versehenen Lagunenweg (Verstoß gegen §§ 3, 4 und 6 StVO und § 4 der Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963) – (vgl. Dokumentation zur Information Nr. 394/77);
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am 24.5.1977, 11.57 Uhr, fuhr der mit vier Angehörigen der britischen Armee besetzte Pkw in Berlin-Karlshorst, aus Richtung Verladerampe des Güterbahnhofes kommend, unter Missachtung des Verkehrsschildes »Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt« in die Köpenicker Allee ein und 12.23 Uhr hielt das Kfz in Berlin Biesdorf, Köpenicker Straße, im Halteverbot (Verstoß gegen §§ 3, 4, 9 und 19 StVO);
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am 26.5.1977, 12.24 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug, besetzt mit vier Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Karlshorst den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Teil der Fritz-Schmenkel-Straße. (Verstoß gegen §§ 3 und 4 StVO)
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Durch das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 03 (besetzt mit jeweils 4 Angehörigen der britischen Armee), wurden am 17.5.1977 in folgenden Fällen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR verletzt:
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11.02 Uhr befuhr der Pkw in Berlin-Friedrichshain die für Fahrzeuge aller Art (außer Versorgungsfahrzeuge) gesperrte Liebigstraße und bog in die Rigaer Straße ein (vgl. Dokumentation zur Information Nr. 394/77),
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11.46 Uhr fuhr das Kfz in Berlin-Friedrichshagen, vom Müggeldamm kommend, einen für Fahrzeuge aller Art gesperrten Waldweg in Richtung Müggelsee entlang,
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13.06 Uhr bog der Pkw in Berlin-Mitte, vom Parkplatz Rathauspassagen kommend, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nach rechts in die mit dem Verkehrsschild »Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt« (außer Dienstfahrzeuge des Magistrates) ausgeschilderte Jüdenstraße ein. (Verstoß gegen §§ 3, 4, 6, 9 und 15 StVO)
Das gleiche Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) fuhr am 24.5.1977, 8.40 Uhr, in Berlin-Karlshorst entgegen dem Verbot für Linksabbieger von der Straße An der Wuhlheide nach links in die Hermann-Duncker-Straße und 9.25 Uhr fuhr der Pkw unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes von der Straße An der Wuhlheide in den Privatweg II. In der weiteren Folge versuchte die Besatzung unter Befahren von Waldwegen gute Einsichtmöglichkeiten zu dem dort befindlichen Objekt der GSSD zu erhalten. (Verstoß gegen §§ 4, 6 und 15 StVO und § 4 der Sperrgebietsordnung vom 29.6.1963)
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Am 2.5.1977, 12.36 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 226, besetzt mit drei Angehörigen der US-Armee, in Berlin-Friedrichshain entgegen dem Verkehrszeichen »Linksabbiegen verboten« von der Andreasstraße nach links in die Karl-Marx-Allee ein. (Verstoß gegen §§ 4, 6 und 15 StVO)
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Am 13.5.1977, 12.37 [Uhr], befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 221, besetzt mit drei Angehörigen der US-Armee, in Berlin-Malchow einen Feldweg zur Margaretenhöhe, der für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrt ist. (Verstoß gegen §§ 3 und 4 StVO)
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Am 18.5.1977, 9.22 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0476, besetzt mit zwei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Biesdorf von der Straße Grabensprung unter Missachtung des Verkehrszeichens »Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt« zur Straße Alt-Biesdorf (vgl. Dokumentation zur Information Nr. 394/77) und
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am 31.5.1977, 14.14 Uhr, fuhr der Pkw, besetzt mit drei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Lichtenberg von der Geradeausspur der Rosenfelder Straße nach links in die Einbecker Straße. (Verstoß gegen §§ 3, 4, 6, 9 und 15 StVO)
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Am 23.2.1977, von 14.26 Uhr bis 14.28 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0477, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, die Strecke von Berlin-Prenzlauer Berg, Prenzlauer Allee/Höhe Dimitroffstraße bis Berlin-Mitte, Karl-Liebknecht-Straße/Höhe Spandauer Straße mit überhöhter Geschwindigkeit (70–80 km/h). (Verstoß gegen § 7 StVO)
Die Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektionen der USA, Großbritanniens und Frankreichs hielten sich im Monat Mai 1977 zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in
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48 Fällen bis zu 2 Stunden,
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124 Fällen von 2 bis 4 Stunden,
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22 Fällen über 4 Stunden
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Aufenthaltsdauer | bis 2 Std. | 2–4 Std. | über 4 Std. |
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MI der USA | 44 Kfz | 78 Kfz | – |
MI Großbritanniens | 3 Kfz | 16 Kfz | 20 Kfz |
MI Frankreichs | 1 Kfz | 30 Kfz | 2 Kfz |
Im Monat Mai 1977 wurden zu Aufklärungsfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durch die MI der USA und Frankreichs je sechs und Großbritanniens fünf verschiedene Kraftfahrzeuge eingesetzt. Unverändert werden von den drei westlichen MI Fahrtrouten bevorzugt, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR und der GSSD befinden.
So wurden in 687 Fällen Angehörige der drei westlichen MI an Objekten der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie an Objekten der GSSD in der Hauptstadt der DDR festgestellt, darunter in
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334 Fällen an Objekten des MfS,
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125 Fällen an Objekten der Grenztruppen der DDR,
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38 Fällen an Objekten GSSD,
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17 Fällen an Objekten der NVA,
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8 Fällen an Objekten des MdI.
Insgesamt waren daran Angehörige der MI der USA in 503 (73,2 %), Großbritanniens in 154 (22,4 %) und Frankreichs in 30 (4,4 %) Fällen beteiligt.
Weiterhin sind im angeführten Zeitraum in 61 Fällen Angehörige der drei westlichen MI rechtswidrig in für sie gesperrte Gebiete eingedrungen, woran Angehörige der MI der USA in 43 Fällen und Großbritanniens in 18 Fällen beteiligt waren. (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)
Dieses rechtswidrige Eindringen erfolgte u. a. in
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16 Fällen in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße,
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15 Fällen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
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8 Fällen in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße,
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8 Fällen in Berlin-Karlshorst, Siegfried-Widera-Straße,
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4 Fällen in Berlin Johannisthal, Groß-Berliner Damm,
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4 Fällen in Berlin-Karlshorst, Privatweg,
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4 Fällen in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee.
Während der Aufklärungsfahrten wurden wiederum militärische u. a. Objekte bzw. Einrichtungen sowie Kfz- und Personenbewegungen beobachtet und dokumentiert.
Hierzu folgende ausgewählte Beispiele:
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Am 5.5.1977, 12.30 Uhr, fotografierten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC 225, besetzt mit drei Angehörigen der US-Armee, in Berlin-Lichtenberg, Ruschestraße, ein Objekt des MfS.
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Am 5.5.1977, 8.40 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224, besetzt mit drei Angehörigen der US-Armee, in Berlin-Rahnsdorf von der Fürstenwalder Allee kommend, die Fahlenbergstraße in Richtung Waldstraße zur Durchführung von Aufklärungshandlungen unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes.
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Am 12.5.1977, 9.26 Uhr bzw. 9.28 Uhr, durchfuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 227, besetzt mit drei Angehörigen der US-Armee, in Berlin-Treptow die Bouchéstraße bzw. die Elsenstraße unter Missachtung von MVM-Verbotsschildern. Um 10.21 Uhr fuhr der Pkw in Berlin-Rahnsdorf von der Fürstenwalder Allee in die Fahlenbergstraße. Dabei wurde das aufgestellte MVM-Schild missachtet. In Höhe Einfahrt zum Objekt der Grenztruppen der DDR hielt das Kfz an, und nach der Durchführung von Beobachtungshandlungen wurde die Fahrt in Richtung Hubertusstraße fortgesetzt.
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Am 18.5.1977, 16.59 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 221, besetzt mit vier Angehörigen der US-Armee, in Berlin-Karlshorst unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes von der Neuwieder Straße in die Siegfried-Widera-Straße. In Höhe des Objektes der Grenztruppen der DDR wendete der Pkw und fuhr zurück.
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Am 26.5.1977, von 15.05. Uhr bis 15.30 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 03, besetzt mit vier Angehörigen der britischen Armee, vom Autobahnzubringer Schönefeld bis Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee/Ecke Ruschestraße einer Fahrzeugkolonne des MfS hinterher und führte Beobachtungshandlungen durch.
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Am 7.5.1977, in der Zeit von 8.03 Uhr bis 8.18 Uhr, hielten sich die vier Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 53 XB 97, in Berlin-Grünau, Grauammerpfad/Ecke Adlergestell auf und notierten die Kennzeichen vorbeifahrender Pkw und
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am 26.5.1977, 12.27 Uhr, fuhr der gleiche Pkw (4 Insassen) in Berlin-Karlshorst unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes von der Neuwieder Straße in die Siegfried-Widera-Straße. In Höhe des Objektes der Grenztruppen der DDR wendete der Pkw und fuhr zurück.
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Am 1.5.1977, 8.30 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug des MI Frankreichs, 651 – 0477, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Friedrichshain vor dem Ostbahnhof. Ein Insasse entstieg dem Pkw und fotografierte dort eingesetzte Sicherungskräfte der Deutschen Volkspolizei.
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Am 27.5.1977, von 10.11 Uhr bis 10.20 Uhr, hielten sich drei Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug 651 – 0485 in der Umgebung des Funkamtes Köpenick auf und führten Beobachtungshandlungen durch. Während dieser Zeit entstiegen zwei Insassen dem in der Arndtstraße parkenden Pkw, begaben sich zum Zaun des Objektes, beobachteten von 10.14 Uhr bis 10.17 Uhr den Innenraum und fotografierten den Eingang des Funkamtes.
Weitere Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR
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Am 4.5.1977, 23.10 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 222, besetzt mit drei Angehörigen der US-Armee, in Berlin-Adlershof in der Altheider Straße. Ein Insasse des Pkw begab sich zu den im Mittelstreifen des Adlergestells/Ecke Altheider Straße montierten Fahnenmasten, entwendete mehrere Staatsflaggen verschiedener Nationen und begab sich damit schnellen Schrittes zum Pkw. Danach entfernte sich das Fahrzeug sofort in Richtung Volkswohlstraße. (Vergehen gemäß § 222 Strafgesetzbuch – Missachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole)2
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Am 9.5.1977, 20.35 Uhr, befuhr das mit vier Angehörigen der US-Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 221, in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild versehene Fahlenbergstraße. In der Folgezeit befuhr das Aufklärungsfahrzeug mit aufgeblendeten Scheinwerfern den Fürstenwalder Damm und beeinträchtigte dadurch erheblich mehrere sich im Gegenverkehr befindliche Fahrzeugführer von Pkw und einer Straßenbahn. 21.50 Uhr warf ein Angehöriger der US-Armee in Höhe der Wasserwerke Friedrichshagen in provokatorischer Art und Weise aus dem MI-Fahrzeug einen Feuerwerkskörper vor einen nachfolgenden Funkstreifenwagen der Deutschen Volkspolizei. Außerdem blendete während der Fahrt ein Angehöriger der US-Armee die Besatzung des Funkstreifenwagens mit einer starken Lampe. Durch diese vorsätzlichen provokatorischen Handlungen wurden Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdet und die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt. Nur dem besonnenen Verhalten der Genossen der Deutschen Volkspolizei ist es zu verdanken, dass daraus keine ernsthaften Folgen entstanden. (Verstoß gegen § 4 der Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963 und §§ 5, 18 StVO)
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Am 10.5.1977 verließ das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 227, besetzt mit vier Angehörigen der US-Armee, die Hauptstadt der DDR, Berlin, und parkte 12.45 Uhr ca. 400 m außerhalb des Stadtgebietes der Hauptstadt in Schönerlinde, Bezirk Frankfurt/Oder, Berliner Straße 29, vor der dort befindlichen Gaststätte.
Anlage zur Information Nr. 420/77
Zur persönlichen Information des Genossen Chotulew3
Am 3.5.1977, 15.05 Uhr, ereignete sich in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein Verkehrsunfall zwischen dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224, besetzt mit vier Angehörigen der US-Armee und einer Bürgerin der DDR. Die DDR-Bürgerin fuhr mit ihrem Moped infolge unangemessener Geschwindigkeit auf das verkehrsbedingt bremsende US-Fahrzeug auf. Die Mopedfahrerin kam dadurch zu Fall und beschädigte mit ihrem Kfz einen abgestellten Pkw aus der Hauptstadt der DDR. Es entstand ein Sachschaden von ca. 300 Mark. Unmittelbar nach dem Verkehrsunfall entfernten sich die Angehörigen der MI mit ihrem Fahrzeug vom Unfallort, kehrten aber kurze Zeit später zurück und verblieben dort bis 15.50 Uhr.
Am 20.5.1977, 13.05 Uhr, kam es in Berlin-Lichtenberg, Marktstraße, zu einem Verkehrsunfall zwischen dem Bus der US-Armee mit dem Kennzeichen 1 D 645174 und einem Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, mit Einachsenanhänger. Beide Fahrzeuge befuhren nebeneinander die Marktstraße stadteinwärts. Als der Fahrer des Trabants verkehrsbedingt bremsen musste, brach der Hänger aus der Spur aus und geriet gegen den US-Bus. Der Fahrer des Busses versuchte nach rechts auszuweichen und streifte dabei ein Verkehrszeichen. Es entstand ein Sachschaden von ca. 100 Mark, davon 50 Mark am US-Bus.
Beide Unfälle wurden durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.