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Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (September 1977)

26. Oktober 1977
Information Nr. 660/77 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1.9. bis 30.9.1977

Im Monat September reisten 1 186 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 385 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. (Vormonat 1 136 Besatzer mit 368 Kfz) Darunter befanden sich 569 Angehörige (196 Kfz) (Vormonat 567/193) der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs; davon 299 Angehörige der MI der USA (120 Kfz), 156 Großbritanniens (42 Kfz) und 114 Frankreichs (34 Kfz).

Durch die Angehörigen der drei westlichen MI wurden auch im Monat September in 127 Fällen (Vormonat 172 Fälle) unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Gesetze und Ordnungen der DDR verletzt, woran Angehörige der MI der USA in 57 Fällen (Vormonat 102 Fälle), Großbritanniens in 54 Fällen (Vormonat 42 Fälle) und Frankreichs in 16 Fällen (Vormonat 18 Fälle) beteiligt waren.

Von den im September 1977 insgesamt in 91 Fällen (Vormonat 97 Fälle) festgestellten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR entfallen auf Angehörige der MI Großbritanniens 54 %, MI der USA 29 % und MI Frankreichs 17 %.

Die Verletzungen der StVO durch Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten u. a.:

  • Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen

    (Verstöße gegen §§ 3, 4 und 9 StVO)1 – 37 Fälle (Vormonat 40 Fälle),

  • Halten im Halteverbot

    (Verstoß gegen § 19 StVO) – 18 Fälle (Vormonat 16 Fälle),

  • verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen

    (Verstöße gegen §§ 4, 6 und 15 StVO) – 15 Fälle (Vormonat 10 Fälle),

  • Wenden im Wendeverbot

    (Verstoß gegen § 16 StVO) – 10 Fälle (Vormonat 9 Fälle),

  • Missachtung von Lichtsignalanlagen

    (Verstöße gegen §§ 2 und 4 StVO) – 5 Fälle (Vormonat 7 Fälle),

  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    (Verstoß gegen § 7 StVO) – 2 Fälle (Vormonat 9 Fälle).

Hierzu folgende Beispiele:

Am 5.9.1977, 14.00 Uhr, bog das mit drei Angehörigen der US-Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 222, in Berlin-Lichtenberg von der Schlichtallee in die Fischerstraße ein, überfuhr dabei die Sperrfläche und behinderte den nachfolgenden Verkehr. (Verstoß gegen § 6 StVO)

Am 15.9.1977, 11.58 Uhr, ordnete sich dieses Aufklärungsfahrzeug, besetzt mit vier Angehörigen der MI der USA, in Berlin-Niederschöneweide, vor der Kreuzung Schnellerstraße/Karlshorster Straße, in die Linksabbiegespur ein und fuhr geradeaus weiter. Um 12.04 Uhr bog das Fahrzeug in Berlin-Johannisthal bei rot (mit Richtungspfeil) geschalteter Lichtsignalanlage vom Groß-Berliner Damm in den Sterndamm ein. (Verstöße gegen die §§ 2, 4, 6 und 15 StVO)

Am 14.9.1977, 15.30 Uhr, durchfuhr das mit zwei Angehörigen der MI der USA besetzte Aufklärungsfahrzeug, BC 227, in Berlin-Rahnsdorf den für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg. (Verstöße gegen §§ 3 und 4 StVO) Am 28.9.1977 befuhr dieses Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Friedrichsfelde die Beilsteiner Straße, wo verkehrswidrig im Bereich des Halteverbotes gehalten wurde. (Verstoß gegen § 19 StVO)

Am 20.9.1977, 8.58 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224, besetzt mit zwei Angehörigen der US-Armee in Berlin-Friedrichshain unter Missachtung des Verkehrszeichens »Linksabbiegen verboten« von der Straße der Pariser Kommune in die Erich-Steinfurt-Straße ein. (Verstöße gegen §§ 4, 6 und 15 StVO)

In Permanenz wurde erneut durch Angehörige der MI der USA im Monat September in Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße/Roedeliusplatz gegen die StVO verstoßen, in dem unter Missachtung des Verkehrszeichens »Linksabbiegen verboten« sowie des Überfahrens einer Sperrfläche (vgl. Informationen 558/77 und 597/77 und Dokumentationen zu den Informationen 332/77 und 394/77) entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung

  • am 2.9.1977, 6.45 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 227,

  • am 2.9.1977, 19.45 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 223,

  • am 6.9.1977, 7.40 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 223,

  • am 7.9.1977, 15.50 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 227,

  • am 8.9.1977, 20.25 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 225,

  • am 12.9.1977, 7.15 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 227,

  • am 13.9.1977, 16.39 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 224,

  • am 15.9.1977, 8.25 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 225,

  • am 16.9.1977, 14.05 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 227,

  • am 19.9.1977, 20.15 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 225,

  • am 23.9.1977, 20.15 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 225,

  • am 25.9.1977, 13.10 Uhr, mit dem Fahrzeug BC 224

in die als Einbahnstraße gekennzeichnete Schottstraße eingefahren wurde. (Verstöße gegen §§ 4, 6, 9 und 15 StVO)

Durch die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens, 59 XB 16, wurde wie folgt gegen die StVO der DDR verstoßen:

Am 1.9.1977, 11.00 Uhr, befuhr dieses Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Karlshorst den für Fahrzeuge aller Art (außer NVA und Wasserwerke) gesperrten Privatweg I. Um 11.54 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst in die ab Kleingartenanlage »Biesenhorst« für eine Fahrtrichtung oder Einfahrt gesperrte Wiesengrundstraße ein. Um 12.07 Uhr überholte dieser Pkw in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig im 80-Meter-Bereich des Bahnüberganges Köpenicker Allee und um 13.12 Uhr bog das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Wilhelminenhofstraße kommend, unter Missachtung der auf gelb/rot geschalteten Lichtsignalanlage in die Edisonstraße ein. (Verstöße gegen §§ 2, 3, 4, 8 und 9 StVO)

Am 10.9.1977, 6.15 Uhr, durchfuhr das Aufklärungsfahrzeug, besetzt mit drei Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Lichtenberg unter Missachtung der Verkehrszeichen »Verkehrsverbot für Durchgangsverkehr« und »Verbot für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger)« die Magdalenenstraße. (Verstoß gegen § 4 StVO)

Am 13.9.1977, 10.48 Uhr, durchfuhr das mit vier Angehörigen der britischen Armee besetzte Fahrzeug in Berlin-Lichtenberg die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße. (Verstoß gegen § 4 StVO)

Am 14.9.1977, 17.15 Uhr, und am 15.9.1977, 7.35 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug, besetzt mit drei bzw. vier Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Lichtenberg die mit Verkehrsverbot für Durchgangsverkehr und Verbot für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gekennzeichnete Magdalenenstraße in Richtung Straße am Roedeliusplatz. (Verstoß gegen § 4 StVO)

Am 16.9.1977, 11.55 Uhr, versuchten vier Angehörige der britischen Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Lichtenberg, die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße zu durchfahren. In Höhe der Dottistraße wurde das Kfz von einem Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei gestoppt und zum Wenden aufgefordert. Vom Fahrzeugführer wurde diese Aufforderung befolgt und das Aufklärungsfahrzeug fuhr die Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee zurück. (Verstoß gegen § 4 StVO)

Am 28.9.1977, 1.58 Uhr, wendete dieses Fahrzeug, besetzt mit drei Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Adlershof, Adlergestell hinter der Kreuzung Glienicker Weg verkehrswidrig über den Grünstreifen. Um 19.15 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Pankow von der Kissingenstraße bis zur Prenzlauer Promenade mit überhöhter Geschwindigkeit (ca. 80–90 km/h). (Verstöße gegen § 6 und 7 StVO)

Am 29.9.1977, 13.20 Uhr, versuchten die vier Angehörigen der britischen Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg die für Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße in Richtung Normannenstraße zu durchfahren. In Höhe der Dottistraße wurde der Pkw von einem Verkehrsposten der Deutschen Volkspolizei gestoppt und die Durchfahrt verhindert. Durch den Fahrzeugführer erfolgte verkehrswidrig die Weiterfahrt durch die für eine Fahrtrichtung bzw. Einfahrt gesperrte Dottistraße in Richtung Rathausstraße. Um 13.25 Uhr durchfuhr das gleiche Fahrzeug die für den Durchgangsverkehr sowie Fahrzeuge aller Art (außer Anlieger) gesperrte Magdalenenstraße in Richtung Frankfurter Allee. (Verstoß gegen § 4 StVO)

Am 2.9.1977, 10.31 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 13, besetzt mit fünf Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Friedrichsfelde von der Geradeausspur der Einbecker Straße nach rechts in die Luisenstraße ein und behinderte den nachfolgenden Verkehr. Um 11.05 Uhr wendete dieses Fahrzeug in Berlin-Baumschulenweg, Köpenicker Landstraße in Höhe der Eichbuschallee, im Wendeverbot. Um 11.38 Uhr befuhr dieser Pkw in Berlin-Adlershof die Rudower Chaussee und hielt kurzzeitig an einem Objekt des MfS im Halteverbot. Von 12.33 bis 12.35 Uhr hielt das Kfz in Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße, in Höhe eines Objektes der NVA in der linken Fahrspur im Bereich des Halteverbotes und behinderte erheblich den nachfolgenden Verkehr. Um 12.45 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rummelsburg, Hauptstraße, in Höhe Betonwerk bis ca. 50 m vor der Kreuzung Schlichtallee verkehrswidrig und unter erheblicher Gefährdung des Fußgängerverkehrs auf dem Gehweg. (Verstöße gegen §§ 4, 6, 15 und 19 StVO)

Am 27.9.1977, 16.34 Uhr, überholte das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 30, besetzt mit drei Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Adlershof, Köpenicker Straße, eine ca. 100 m lange, zweispurig an der Kreuzung Adlergestell haltende Fahrzeugkolonne. Der Überholvorgang erfolgte unter grobem verkehrswidrigem Verhalten durch Befahren der Gegenfahrbahn. Anschließend bog das Fahrzeug bei rot geschalteter Lichtsignalanlage nach links in das Adlergestell ein. (Verstöße gegen §§ 2, 4 und 6 StVO)

Am 1.9.1977, 9.27 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0485, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Prenzlauer Berg, Fritz-Riedel-Straße/Ecke Leninallee, verkehrswidrig von der Linksabbiegespur geradeaus weiter und behinderte den nachfolgenden Verkehr. (Verstöße gegen §§ 4, 6 und 15 StVO)

Am 5.9.1977, 9.17 Uhr, hielt das mit drei Angehörigen der französischen Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0489, ohne verkehrsbedingte Notwendigkeit, in Berlin-Hohenschönhausen auf der Kreuzung Große-Leege-Straße/Freienwalder Straße und behinderte und gefährdete erheblich den Verkehr im Kreuzungsbereich. Um 9.44 Uhr bog dieses Fahrzeug in Berlin-Lichtenberg, von der Vulkanstraße kommend, unter Missachtung des Verkehrszeichens »Linksabbiegen verboten« in die Josef-Orlopp-Straße ein. (Verstöße gegen §§ 4, 6, 15 und 19 StVO)

Am 6.9.1977, 9.27 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0477, besetzt mit drei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Biesdorf unter Missachtung der rot geschalteten Lichtsignalanlage über die Gleisanlagen in der Oberfeldstraße. (Verstöße gegen §§ 2 und 4 StVO)

Am 9.9.1977, 16.11 Uhr, befuhr das mit vier Angehörigen der französischen Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0476, in Berlin-Hohenschönhausen den für Fahrzeuge aller Art gesperrten Wartenberger Weg in Richtung Gleisanlagen. (Verstöße gegen §§ 3 und 4 StVO)

Die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs hielten sich im Monat September 1977 zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in

  • 49 Fällen bis zu 2 Stunden,

  • 127 Fällen von 2 bis 4 Stunden und in

  • 20 Fällen über 4 Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Aufenthaltsdauer

bis 2 Std.

2–4 Std.

über 4 Std.

MI der USA

48 Kfz

72 Kfz

MI Großbritanniens

1 Kfz

21 Kfz

20 Kfz

MI Frankreichs

34 Kfz

Im Monat September wurden zu Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, durch die MI der USA sieben, Großbritanniens und Frankreichs je fünf verschiedene Kraftfahrzeuge eingesetzt, wobei nach wie vor Fahrtrouten bevorzugt werden, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR und der GSSD befinden.

In diesem Zusammenhang wurden im Monat September 1977 in 630 Fällen (Vormonat 758 Fälle) Angehörige der drei westlichen MI an Objekten der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR festgestellt, darunter in

  • 369 Fällen an Objekten des MfS,

  • 101 Fällen an Objekten der Grenztruppen der DDR,

  • 65 Fällen an Objekten der NVA,

  • 29 Fällen an Objekten der GSSD,

  • 15 Fällen an Objekten des MdI.

Insgesamt waren daran Angehörige der MI der USA in 416 (66 %), Großbritanniens in 154 (24 %) und Frankreichs in 60 (10 %) Fällen beteiligt.

Des Weiteren drangen in 36 Fällen (Vormonat 65 Fälle) Angehörige der drei westlichen MI in durch MVM-Verbotsschilder gesperrte Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 31 Fällen und Großbritanniens in fünf Fällen beteiligt waren. Das rechtswidrige Eindringen in gesperrte Gebiete erfolgte u. a. in

  • 12 Fällen in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße,

  • 8 Fällen in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,

  • 7 Fällen in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße,

  • 5 Fällen in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm,

  • 2 Fällen in Berlin-Buch, Hobrechtsfelder Chaussee.

    (Verstöße gegen die Sperrgebietsordnung vom 21.6.1963)2

Insbesondere während des verkehrswidrigen Parkens und Haltens, vor allem im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Eindringen in gesperrte Gebiete, wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI im genannten Zeitraum die Aufklärungsfahrten zur Beobachtung und Dokumentierung von militärischen und anderen Objekten, Einrichtungen sowie Personen- und Kfz-Bewegungen genutzt. Besondere Aktivitäten in der Aufklärungstätigkeit wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während Entladungen von Militärtechnik der NVA in Vorbereitung der Ehrenparade der NVA anlässlich des 28. Jahrestages der Gründung der DDR an den Verladebahnhöfen Berlin-Pankow, Berlin-Adlershof sowie am Objekt der NVA in Berlin-Friedrichsfelde sichtbar.

Hierzu folgende Beispiele:

  • Am 5.9.1977, 13.27 Uhr, befuhren die drei Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 222, in Berlin-Treptow unter Missachtung aufgestellter Verbotsschilder für Militärverbindungsmissionen (MVM) die Bouchéstraße, um 13.28 Uhr die Elsenstraße und um 13.37 Uhr in Berlin-Oberschöneweide den Grenzweg, wobei durch die Insassen Beobachtungshandlungen vorgenommen worden.

  • Am 14.9.1977, 13.12 Uhr, missachteten die drei Angehörigen der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Pankow, Hobrechtsfelder Chaussee, dass aufgestellte MVM-Verbotsschild.

  • Am 27.9.1977, 13.38 Uhr, hielt dieses Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Pankow auf der Schwarzen Brücke. Nach der Durchführung von Beobachtungshandlungen fotografierte ein Angehöriger der US-Armee in Richtung Verladebahnhof Berlin-Pankow Militärtechnik der NVA.

  • Am 8.9.1977, 13.27 Uhr, durchfuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 221, besetzt mit vier Angehörigen der US-Armee in Berlin-Rahnsdorf unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes die Fahlenbergstraße.

  • Am 20.9.1977, 9.26 Uhr, fuhr das mit zwei Angehörigen der US-Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 224, in Berlin-Pankow ebenfalls unter Missachtung des MVM-Verbotsschildes in die Buchholzer Straße.

  • Am 28.9.1977, in der Zeit von 13.34 Uhr bis 13.36 Uhr, hielt das mit vier Angehörigen der US-Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC 227, in Berlin-Friedrichsfelde, Beilsteiner Straße, an einem Objekt der NVA. Ein Insasse entstieg diesem Fahrzeug, begab sich zur Umzäunung des Objektes und führte Beobachtungshandlungen über Vorgänge im Innenraum des Objektes durch.

  • Am 1.9.1977, in der Zeit von 12.45 Uhr bis 13.00 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 16, besetzt mit vier Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Adlershof, Dörpfeldstraße auf dem Gehweg. Die Insassen des Fahrzeuges beobachteten drei vorbeifahrende Kfz-Kolonnen des MdI und fertigten intensiv Aufzeichnungen.

  • Am 6.9.1977, 7.00 Uhr, befuhr dieses Fahrzeug, besetzt mit drei Angehörigen der britischen Armee, unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes in Berlin-Johannisthal den Groß-Berliner Damm in langsamer Fahrt am dort befindlichen Objekt der Grenztruppen der DDR vorbei bis in Höhe des VEB »Autotrans« Berlin und zurück.

  • Am 2.9.1977, in der Zeit von 11.19 Uhr bis 11.32 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 59 XB 13, besetzt mit fünf Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Johannisthal, Eisenhutweg. Die fünf Insassen der MI entstiegen dem Kfz und führten z. T. mittels Fernglas intensive Beobachtungshandlungen in Richtung Staatsgrenze der DDR durch. 11.32 Uhr erfolgte die Weiterfahrt in Richtung Rudower Chaussee.

  • Am 27.9.1977, 19.58 Uhr, hielt dieses Aufklärungsfahrzeug, besetzt mit vier Angehörigen der britischen Armee, in Berlin-Adlershof, Köpenicker Straße. Die Insassen beobachteten intensiv die zu diesem Zeitpunkt auf dem Verladebahnhof Berlin-Adlershof abgestellte Raketentechnik der NVA, arbeiteten mit Kartenmaterial und fertigten Notizen an.

  • Am 27.9.1977, 16.00 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651 – 0485, besetzt mit zwei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Friedrichsfelde, Marzahner Chaussee, wobei ein Angehöriger Personenbewegungen in Richtung NVA-Objekt fotografierte.

Anlage zur Information Nr. 660/77
Übersicht zum Umfang und der Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1.1. bis 30.9.1977

Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1.1.1977 bis 30.9.1977 insgesamt 12 505 Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 3 796 Militärfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. (Damit ist – gegenüber dem Vergleichszeitraum 1.1.1976 bis 30.9.1976 – ein Rückgang der Einreisen von 1 588 Angehörigen (= 11,3 %) und 270 Militärfahrzeugen (= 6,6 %) zu verzeichnen.)

Unter den Eingereisten befanden sich 5 842 (Vergleichszeitraum = 6 419) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit insgesamt 1 747 (Vergleichszeitraum = 1 847) Militärfahrzeugen, davon 3 433 Angehörige der MI der USA (1 083 Kfz) (Vergleichszeitraum 3 965 Angehörige, 1 191 Kfz), 1 376 Angehörige der MI Großbritanniens (366 Kfz) (Vergleichszeitraum 1 340 Angehörige, 353 Kfz) und 1 033 Angehörige der MI Frankreichs (298 Kfz) (Vergleichszeitraum 1 114 Angehörige, 303 Kfz).

Aus dieser Entwicklung ergibt sich ein Rückgang der Einreisen von Angehörigen dieser MI um 9,5 % und bei den von ihnen benutzten Kfz um 5,4 %. Während sich der Umfang der Einreisen von Angehörigen der MI Großbritanniens und Frankreichs – einschließlich der dabei benutzten Kfz – nur unwesentlich reduzierte, reisten in den ersten neun Monaten des Jahres 1977 532 Angehörige der MI der USA (108 Kfz) weniger in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein als im gleichen Zeitraum 1976. Trotz dieses Rückganges bilden nach wie vor unverändert Einreisen von Angehörigen der MI der USA mit einem Anteil von 60 % an den Gesamteinreisen von Angehörigen dieser drei MI den absoluten Schwerpunkt.

Durch die zuständigen Organe der DDR wurde festgestellt, dass die Angehörigen dieser drei westlichen MI im Zeitraum 1.1. bis 30.9.1977 in 1 282 Fällen (Vergleichszeitraum 1976 = 1 648 Fälle) unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Gesetze und Ordnungen der DDR verletzten, woran Angehörige der MI der USA in 724 Fällen (Vergleichszeitraum 1976 = 1 154 Fälle), Großbritanniens in 489 Fällen (Vergleichszeitraum 1976 = 379 Fälle), Frankreichs in 69 Fällen (Vergleichszeitraum 1976 = 115 Fälle) beteiligt waren.

Trotz dieses Rückganges derartiger Handlungen um 22 % ist bezüglich der Missachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR durch die Begehung grober Ordnungswidrigkeiten im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 8,8 % festzustellen.

So wurde von den Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1.1. bis 30.9.1977 in 689 Fällen (Vergleichszeitraum 1976 = 628 Fälle) durch Begehung grober Ordnungswidrigkeiten Verstöße gegen die StVO begangen, wodurch erhebliche Gefährdungen von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer verursacht und die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt wurden.

Die Angehörigen der westlichen MI hielten sich zur Durchführung von Aufklärungsfahrten im Zeitraum 1.1. bis 30.9.1977 in

  • 259 Fällen bis zu 2 Stunden (Vergleichszeitraum 1976 = 84 Fälle),

  • 1 315 Fällen von 2–4 Stunden (Vergleichszeitraum 1976 = 1 618 Fälle),

  • 163 Fällen von über 4 Stunden (Vergleichszeitraum 1976 = 145 Fälle)

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf, wobei die Angehörigen der MI der

[MI]

bis 2 Std.

2–4 Std.

über 4 Std.

USA in

233 Fällen

843 Fällen

7 Fällen

(Vergleichszeitraum

41 Fällen

1 136 Fällen

14 Fällen)

Großbritannien in

19 Fällen

188 Fällen

149 Fällen

(Vergleichszeitraum

22 Fällen

217 Fällen

114 Fällen)

Frankreich in

7 Fällen

284 Fällen

7 Fällen

(Vergleichszeitraum

21 Fällen

265 Fällen

17 Fällen)

beteiligt waren.

Aus dieser Entwicklung ergibt sich insbesondere bezogen auf Aktivitäten der MI der USA eine Erhöhung der kurzzeitigen Einreisen (bis zu 2 Stunden) um das über 5- Fache gegenüber dem Vergleichszeitraum.

Von den Aufklärungsfahrzeugen der MI wurden im genannten Zeitraum insbesondere solche Fahrtrouten ausgewählt, an denen sich Objekte der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR, der GSSD und anderer staatlicher Organe und Einrichtungen befinden.

So wurden in 6 438 Fällen (Vergleichszeitraum 1976 = 6 835 Fälle) Angehörige der MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs an Objekten der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR und der GSSD in der Hauptstadt der DDR, Berlin, festgestellt, davon u. a. an

  • Objekten des MfS in 3 628 Fällen

    (Vergleichszeitraum 1976 = 4 045 Fälle),

  • Objekte der NVA und der Grenztruppen der DDR in 1 478 Fällen

    (Vergleichszeitraum 1976 = 1 646 Fälle),

  • Objekten der GSSD in 441 Fällen

    (Vergleichszeitraum 1976 = 711 Fälle),

  • Objekten des MdI in 206 Fällen

    (Vergleichszeitraum 1976 = 433 Fälle).

Des Weiteren drangen die Angehörigen der westlichen MI während ihrer Aufklärungsfahrten in diesem Zeitraum in 604 Fällen (Vergleichszeitraum 1976 = 876 Fälle) in durch MVM-Verbotsschilder gesperrte Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 412 (Vergleichszeitraum 1976 = 758), Großbritanniens in 181 (Vergleichszeitraum 1976 = 102) und Frankreichs in 11 Fällen (Vergleichszeitraum 1976 = 16 Fälle) beteiligt waren.

Daraus ergibt sich mit einer Steigerung um 77 % gegenüber dem Vergleichszeitraum insbesondere eine wesentliche Erhöhung der diesbezüglichen Aktivitäten der Angehörigen der britischen MI.

  1. Zum nächsten Dokument Statistik Einnahmen Mindestumtausch 17.10.–23.10.1977

    26. Oktober 1977
    Information Nr. 668/77 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 17. Oktober 1977 bis 23. Oktober 1977

  2. Zum vorherigen Dokument Vermehrtes Auftreten von Kopfläusen

    25. Oktober 1977
    Information über das Auftreten von Kopfläusen im Gebiet der DDR [Bericht O/53]