Aufgreifen von vier Westberliner Schülern im DDR-Grenzgebiet
12. April 1977
Information Nr. 234/77 über das unberechtigte Betreten des Territoriums der DDR durch vier Kinder bzw. Jugendliche aus Westberlin am 12.4.1977
Am 12.4.1977, gegen 14.55 Uhr, betraten vier Kinder bzw. Jugendliche von Westberlin kommend im Bereich der Fußgängerpassage der Grenzübergangsstelle Staaken, Bezirk Potsdam, unberechtigt ca. 20 Meter das Territorium der DDR und wurden gestellt.
Die durch das MfS geführten Untersuchungen ergaben:
Bei den vier Personen handelt es sich um die Einwohner Westberlins [Name 1, Vorname], geb.: [Tag] 1961, wohnhaft in Westberlin 22, [Adresse], [Name 2, Vorname], geb.: [Tag] 1964, wohnhaft in Westberlin 22, [Adresse] sowie die britischen Staatsbürger [Name 3, Vorname], geb.: [Tag] 1961, wohnhaft Westberlin und [Name 4, Vorname], ca. 15 Jahre alt.
Die Kinder bzw. Jugendlichen, die sämtlich noch Schüler sind, waren nach eigenen Angaben in Unkenntnis des tatsächlichen Grenzverlaufes auf das Territorium der DDR gelangt. Sie erklärten, dass sie aus persönlichen Interessen bzw. Neugier heraus die Absicht hatten, sich »die Grenze anzusehen«. Im Verlauf der Untersuchungen wurden keine Anhaltspunkte für provokatorische Absichten der Kinder bzw. Jugendlichen bekannt. Während der kurzen Befragung verhielten sie sich ruhig und sachlich.
Der von den vier Kindern bzw. Jugendlichen benutzte Weg führt geradlinig von der Grenzkontrollstelle Heerstraße/Westberlin zur Grenzübergangsstelle Staaken und wird ständig durch im Wechselverkehr ein- bzw. ausreisende Personen genutzt.
Im Ergebnis der geführten Untersuchungen wurden die Kinder bzw. Jugendlichen aufgrund der Sachlage und unter Berücksichtigung ihres Alters sowie ihres Auftretens und Verhaltens nach erfolgter Belehrung um 16.50 Uhr nach Westberlin entlassen.
Wie in diesem Zusammenhang festgestellt werden konnte, haben die vier Kinder bzw. Jugendlichen die Westberliner Grenzkontrollstelle Heerstraße passiert, ohne von den dort diensthabenden Polizei- oder Zollkräften angesprochen zu werden. Gleichfalls wurden von ihnen keine im Bereich der Grenzkontrollstelle Heerstraße gelegenen Dienststellen aufgesucht.