Aufklärung eines Brandes im Panzerregiment Großenhain
3. März 1977
Information Nr. 135/77 über die bisher vorliegenden Aufklärungsergebnisse im Zusammenhang mit einem Brand eines Unterkunftsgebäudes des Panzerregimentes 16 Großenhain, [Bezirk] Dresden, 7. Panzerdivision, Militärbezirk III, am 1.3.1977
Am 1.3.1977, gegen 4.00 Uhr, bemerkten Angehörige der NVA einen Brand im Unterkunftsgebäude 21 des Panzerregimentes–16 Großenhain, [Bezirk] Dresden, 7. Panzerdivision, Militärbezirk III. Trotz der sofort eingeleiteten Löschmaßnahmen durch den Feuerlöschzug des PR–16 und die Feuerwehr des VPKA Großenhain wurden der Dachstuhl des Westflügels dieses Unterkunftsgebäudes und die darunterliegenden Räume des 2. Obergeschosses (Unterkunftsräume für Offiziere und Berufssoldaten, Gästezimmer und Klubräume) vernichtet. Die im Erdgeschoss befindlichen Mannschaftsunterkünfte sowie die in der 1. Etage untergebrachten Lehrklassenräume und Dienstzimmer haben keine Brandschäden davongetragen. Die in der betroffenen Etage wohnenden NVA-Angehörigen wurden rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Zwei Angehörige der NVA erlitten Rauchvergiftungen und Handverletzungen. Der Sachschaden beträgt nach gegenwärtigen Schätzungen 350 000 M.
Die sofort gemeinsam mit der DVP und dem zuständigen Militärstaatsanwalt eingeleiteten Untersuchungen des MfS zur Aufklärung der Ursachen und der begünstigenden Bedingungen für den Brandausbruch ergaben bisher, dass der Unterfeldwebel der Reserve, [Name, Vorname], geb. [Tag] 1943, wohnhaft: 8021 Dresden, [Adresse], [Funktion] im VEB Heizungs- und Sanitärtechnik Dresden, seit dem 9.2.1977 Teilnehmer an einem Hauptfeldwebel-Lehrgang im Objekt, offensichtlich als alleiniger Brandverursacher in Betracht kommt.
[Name] kehrte am 1.3.1977, gegen 0.45 Uhr, in angetrunkenem Zustand von einem genehmigten Ausgang in das von ihm allein bewohnte, in der 2. Etage befindliche Zimmer Nr. […] zurück und hat nach seinen Angaben nach diesem Zeitpunkt einen Reisetauchsieder benutzt. Ihm ist jedoch nicht mehr erinnerlich, ob er den Reisetauchsieder stromlos gemacht hat.
Wie die Untersuchungen der Spezialisten am Brandort ergaben, ist der Brand in der 2. Etage, Zimmer […], ausgebrochen. Der im Brandschutt aufgefundene Reisetauchsieder war vermutlich an das Stromnetz angeschlossen und wirkte aller Wahrscheinlichkeit nach brandverursachend.
Die technische Begutachtung des im Brandschutt sichergestellten Reisetauchsieders sowie die Untersuchung weiterer Brandversionen sind zurzeit noch nicht abgeschlossen. Es liegen gegenwärtig keine Hinweise auf eine vorsätzliche Handlung vor.
Das MfS setzt gemeinsam mit den Spezialisten der DVP die Untersuchungen fort mit dem Ziel, die Ursachen des Brandausbruches restlos zu klären, die strafrechtliche Verantwortlichkeit festzustellen und den Brandausbruch bzw. dessen Ausbreitung begünstigende Umstände aufzudecken.