Außerordentliche Sitzung der KKL am 18.6.1977
29. Juni 1977
Information Nr. 432/77 über die außerordentliche Sitzung der Konferenz der Kirchenleitungen der evangelischen Kirche der DDR am 18.6.1977
Dem MfS wurden vertrauliche Hinweise zum Verlauf der außerordentlichen Sitzung der Konferenz der Kirchenleitungen1 am 18.6.1977, die streng internen Charakter trug, bekannt. Diese Sitzung machte in starkem Maße unterschiedliche Meinungen aus den verschiedensten Kirchenleitungen in Bezug auf die am 5.7.1977 in Potsdam stattfindende Veranstaltung anlässlich des 60. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution deutlich. (In dieser Veranstaltung des Nationalrates der Nationalen Front und des Staatssekretariates für Kirchenfragen mit kirchlichen Amtsträgern und Theologen soll gleichzeitig eine erste Auswertung der Ergebnisse des Weltkongresses der religiösen Friedenskräfte in Moskau2 erfolgen. Dazu wird Exarch Filaret3/russisch-orthodoxe Kirche Moskau das Hauptreferat halten. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Einladung an die Konferenz der Kirchenleitungen der DDR herangetragen worden.)
Die Bedeutung, die seitens der Kirchenleitungen der Frage der Teilnahme oder Nichtteilnahme an dieser Veranstaltung beigemessen wird, wird u. a. dadurch deutlich, dass nur dieses Problem zur Tagesordnung stand.
Zu Beginn der Sitzung gab Bischof Schönherr/Berlin folgende Einleitung:
Die Konferenz der Kirchenleitungen habe die Frage der Beteiligung an der Veranstaltung am 5.7.1977 an den Vorstand der Konferenz delegiert. Der Vorstand habe sich eine Meinung gebildet, die in dem Schreiben vom 3.6.1977 an die Kirchenleitungen mitgeteilt worden sei. (Siehe Anlage)
Bischof Schönherr erklärte in der außerordentlichen Sitzung, auf diesen Brief seien so unterschiedliche, teilweise negative Voten eingegangen, dass dem Vorstand die Entscheidungsfindung in der Vorstandssitzung »zu schmal« erschienen sei. Auf der anderen Seite wolle man dem Einlader gegenüber nicht unhöflich erscheinen und ihn »in Pressionen bringen durch eine etwa zu negative Entscheidung«. Es sei deshalb notwendig, in dem Gremium der außerordentlichen Sitzung der Konferenz der Kirchenleitungen der DDR zu einer Entscheidungsfindung zu kommen.
Anschließend gab Oberkonsistorialrat Stolpe noch einmal eine chronologische Übersicht des bisherigen Sachverhalts:
Am 12.4.1977 sei zum ersten Mal in einem Gespräch zwischen dem Staatssekretär für Kirchenfragen und Bischof Schönherr die Rede davon gewesen, dass diese Veranstaltung geplant ist. Das Gespräch darüber sei fortgesetzt worden während eines Empfangs beim Exarchen Filaret. Dort sei zum Ausdruck gebracht worden, es handele sich um eine Veranstaltung, bei der über den Moskauer Weltkongress religiöser Friedenskräfte berichtet werden sollte, gekoppelt mit einer Veranstaltung zum 60. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution. Von kirchlicher Seite sei diese Anregung des Staatssekretärs für Kirchenfragen kommentarlos entgegengenommen worden.
Am 13.4.1977 habe die Sitzung des Vorstandes der Konferenz der Kirchenleitungen stattgefunden. Dort sei Folgendes gesagt worden: Die Problematik der Oktoberrevolution sei für die Kirchen kein Schwerpunkt. Die Kopplung der Berichterstattung über den Moskauer Weltkongress mit einer Veranstaltung zum 60. Jahrestag der Oktoberrevolution mache eine Teilnahme der Kirchen schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Das Sekretariat des Bundes sei beauftragt worden, in den nächsten Gesprächen mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen anzudeuten, dass diese Koppelung den Kirchen eine Teilnahme erschwere. Den gleichen Beschluss habe der Bischofskonvent gefasst.
Am 28.4.1977 habe ein Gespräch stattgefunden zwischen Oberkonsistorialrat Stolpe und dem Hauptabteilungsleiter im Staatssekretariat für Kirchenfragen Weise, bei dem der Standpunkt der Kirchen vorgetragen wurde. Hauptabteilungsleiter Weise habe seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, auf diese Vorbehalte einzugehen.
Am 11.5.1977 habe das Grundsatzgespräch mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen stattgefunden. In der Pause habe es in Bezug auf die Veranstaltung am 5.7.1977 eine Anfrage von Dr. Wilke vom Staatssekretariat für Kirchenfragen gegeben. Dr. Wilke habe eine Skizze der Einladung vorgelegt. Das sei von kirchlicher Seite lediglich zur Kenntnis genommen worden. Man habe sich dazu nicht geäußert.
Am 16.5.1977 habe sich die Konferenz der Kirchenleitungen in Görlitz mit diesem Problem beschäftigt. Es sei erklärt worden, dass man zwar teilnehmen werde, nicht aber Delegierte einzelner Kirchen. Den gleichen Standpunkt hätten die Bischöfe in ihrer Sitzung am 19.5.1977 bezogen, nämlich keine Teilnahme der einzelnen Landeskirchen, sondern die Entsendung einer Delegation des Bundes.
Am 31.5.1977 habe dann ein Gespräch im Staatssekretariat für Kirchenfragen mit Bischof Schönherr und Oberkonsistorialrat Stolpe stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit sei dargelegt worden, Initiativen zu dieser Veranstaltung seien vom Exarchen Filaret ausgegangen, eine Ablehnung sei ihm gegenüber unhöflich. Man erwarte insgesamt ca. 150 Teilnehmer, die sich aus allen evangelischen Kirchenleitungen der DDR zusammensetzen. Man wünsche einen Beitrag zur Rolle der Kirchen, zum Frieden, zur Zusammenarbeit, zur sozialen Sicherheit, Berichte über Moskau und Warschau. Nach der vorliegenden Rednerliste sollen ca. 12 bis 15 Redner auftreten. Von kirchlicher Seite sei gefragt worden, ob eine Resolution vorgesehen sei. Diese Frage sei verneint worden. Bischof Schönherr habe deutlich gemacht, es gebe Fragen und Vorbehalte hinsichtlich des 60. Jahrestages der Oktoberrevolution. Er habe zum Ausdruck gebracht, eine »Liturgie von Lobeshymnen« müsse vermieden werden. Schönherr habe zugesagt, es werde geklärt, ob 1. eine Beteiligung der Kirchen möglich sei und 2. die Kirchen Referenten stellen können.
Bis zum 10.6.1977 sollte dies entschieden sein. Die Namen der Referenten sollten dem Staatssekretariat für Kirchenfragen bis zum 25.6.1977 mitgeteilt werden.
Am 6.6.1977 habe Oberkonsistorialrat Stolpe das Staatssekretariat für Kirchenfragen informiert, dass eine Gruppe der Kirchen teilnehmen wird, drei Referate durch kirchliche Vertreter gehalten werden, aber die Voten der Kirchen noch nicht vorliegen.
Am 10.6.1977 sei die Festlegung erfolgt, zur Frage der Entwicklung zwischen Helsinki und Belgrad4 solle Dozent Günter Krusche vom Sprachenkonvikt Berlin und über ökumenische Aktionen Oberkirchenrätin Lewek, Berlin, sprechen.
Am 14.6.1977 sei noch einmal Kontakt mit dem Staatssekretariat für Kirchenfragen zustande gekommen. Dabei sei von beiden Seiten erklärt worden, dass endgültige Entscheidungen noch nicht vorliegen.
Stolpe betonte, die Gespräche mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen seien »mit großer Offenheit« geführt worden. Man habe festgestellt, dass die staatliche Seite »eine große Hörbereitschaft für kirchliche Argumente« zeige. Man könne dies fast als eine »partnerschaftliche Beratung über gemeinsam interessierende Fragen« bezeichnen. Es habe sich der Eindruck der letzten Monate verstärkt, das Staatssekretariat sei für Kirchenfragen »hör- und gesprächsbereit«; anders als früher, wo nur versucht worden sei, die »Linie« durchzusetzen. Stolpe bezeichnet diese Entwicklung als eine »Änderung von Strategie und Taktik« seitens des Staatssekretariats für Kirchenfragen. Abschließend warnte Stolpe eindringlich vor einem Zurückdrehen der bisherigen Vereinbarungen.
Oberkirchenrätin Lewek berichtete darüber, dass am 7.7.1977 ein Gespräch im Staatssekretariat für Kirchenfragen stattfinden werde, an dem auch Vertreter des MfAA teilnehmen. Das Thema sei Abrüstung und Belgrad.
Im Anschluss an die Ausführungen Stolpes entwickelte sich eine sehr lebhafte Diskussion, während der unterschiedliche Standpunkte sichtbar wurden:
Bischof Rathke, Schwerin, erklärte, die Kirchenleitung der Landeskirche Mecklenburg sei für die Teilnahme einer gemeinsamen Gruppe. Diese Lösung sei ratsam, um die Kirchen, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen, nicht zu benachteiligen oder evtl. gegeneinander auszuspielen.
Dr. Plath erklärte für die Landeskirche Greifswald, sie werde teilnehmen, und zwar habe sie Pfarrer Haberecht und den Synodalen Affeld nominiert. Die Kirchenleitung habe im Prinzip große Bedenken hinsichtlich einer Teilnahme gehabt, weil durch die Oktoberrevolution viel Leid über die Kirche, die Pfarrer und die kirchlich eingestellten Menschen in der Sowjetunion gekommen sei.
Bischof Krusche berichtete, die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg habe ebenfalls die Teilnahme beschlossen. Die Teilnahme »erfolge aber nicht sehr gern«, lediglich im Interesse des Bundes. Nominiert seien Propst Münker, Halle, und Pfarrer Kramer, Magdeburg. Die Kirchenleitung Magdeburg votiere dafür, die Kirchen sollten teilnehmen, »damit es keinen Eklat« gebe.
Bischof Schönherr erklärte, die Kirchenleitung von Berlin-Brandenburg habe den Beschluss gefasst, der Konferenz der Kirchenleitungen zu raten, die Kirchen sollten sich überhaupt nicht an der Veranstaltung beteiligen. Berlin-Brandenburg werde keine eigenen Vertreter entsenden. Es solle jedoch eine »Seminartagung zur Oktoberrevolution« durchgeführt werden. Schönherr brachte zum Ausdruck, es sei »die äußerste Position« aller Kirchenleitungen, der Rat an den Bund, die Veranstaltung zu boykottieren.
Pfarrer Bitzmann sprach für die Evangelische Landeskirche Anhalt, die sich der Meinung des Vorstandes der Konferenz der Kirchenleitungen angeschlossen habe, eine gemeinsame Vertretung des Bundes zu entsenden, sich gründlich auf die Veranstaltung vorzubereiten und gute Beiträge zu bringen. Teilnehmen würden Pfarrer Bitzmann und evtl. Kreisoberpfarrer Schindler (Schindler befinde sich zurzeit im Urlaub und sei noch nicht angefragt worden).
Oberkonsistorialrat Völz, Görlitz, übermittelte den Beschluss der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, nicht teilzunehmen. Sie hätten jedoch keine Einwände gegen eine Gruppe des Bundes. Die Kirchenleitung sei der Meinung, auf dieser Veranstaltung könnten von der Gruppe des Bundes sachliche Beiträge geleistet werden.
Für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen sprach Oberlandeskirchenrat Schlichter, Dresden. Er sagte, die »große Kirchenleitung« habe noch nicht getagt, sondern nur die sogenannte kleine. Die »kleine Kirchenleitung« habe beschlossen, keine Vertreter zu entsenden. Es sei ihr nicht möglich, den Gemeinden die Teilnahme an einer Veranstaltung zum 60. Jahrestag der Oktoberrevolution glaubwürdig zu machen. Der Beschluss bedürfe allerdings noch der Zustimmung der »großen Kirchenleitung«, die am 29.6.1977 tagt. Es sei jedoch die Bestätigung der o. a. Auffassung zu erwarten. Gegen eine Gruppe des Bundes würden keine Einwände bestehen.
Oberkirchenrat Mitzenheim, Eisenach, erklärte, die Kirchenleitung von Thüringen akzeptiere voll den Beschluss der Konferenz der Kirchenleitungen, der Bund solle sich mit seinen Gliedkirchen beteiligen. Thüringen wird zwei Vertreter benennen.
Oberkirchenrat Jungklaus, Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der Union (EKU),5 äußerte, die Kirchenkanzlei der EKU habe den gleichen Beschluss gefasst wie die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, nämlich überhaupt keine Teilnahme, d. h. auch dem Bund die Beteiligung abzuraten. Wenn jemand teilnehme, würde sich die Kirchenkanzlei der EKU dem Votum des Bundes anschließen. Es sei notwendig, die Teilnahme »nicht zu hoch anzubinden«, d. h. die Teilnehmer sollten aus »einer Etage tiefer« kommen. Außerdem sei der 5. Juli ein »makabres« Datum. An diesem Tage werde sicher das »Oskar-Brüsewitz-Zentrum« in der BRD eingeweiht.6 Zwar habe Bischof Krusche den Veranstaltern oder Initiatoren »einen harten Brief« geschrieben, aber er selbst glaube nicht, dass die Veranstalter sich davon beeinflussen ließen.
Der Vertreter des Lutherischen Kirchenamtes7 betonte, im Prinzip sei nichts gegen eine Teilnahme einzuwenden; es wären aber Bedenken vorhanden, wie die Teilnahme auf die Gemeinden wirken werde.
Bischof Schönherr machte auf eine solche taktische Variante aufmerksam, die einzelnen Kirchenleitungen müssten die Einladungen nicht generell ablehnen (also Berlin-Brandenburg, Görlitz, Sachsen); sie könnten immer noch darauf verweisen, sie hätten die Teilnahme an den Bund delegiert.
Oberkonsistorialrat Stolpe brachte zum Ausdruck, derartige Einladungen seien »eine Belastung für die Kirchen«. In Zukunft sollten solche Veranstaltungen von vornherein ignoriert werden. Er schlug vor, einen Beschluss herbeizuführen, wonach sich die Kirchen in Zukunft aus solchen »propagandistischen« Veranstaltungen heraushalten sollen. Sachliche Gespräche, wie z. B. am 7.7.1977 mit Vertretern des MfAA oder früher mit Prof. Dr. Bock usw. seien zu begrüßen, aber an »propagandistischen« Dingen werde sich die Kirche nicht mehr beteiligen.
Es wurde weiter die Frage gestellt, ob die Konferenz der Kirchenleitungen es billige, dass eine Gruppe aus den Gliedkirchen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR teilnimmt. Außerdem sollte die Konferenz noch Folgendes votieren:
- –
Können die Kirchen, die nicht teilnehmen, diese Entscheidung tolerieren?
- –
Soll ein Sprecher bestimmt werden?
- –
Sollen drei Gesprächsbeiträge geleistet werden mit Billigung der Kirchen?
- –
Die Absicherung der Publikationstätigkeit.
- –
Die Information an die Kirchenkreise, etwa 14 Tage vorher.
Bischof Krusche betonte, es sei schwierig für ihn, zu entscheiden, weil sich die Kirchenleitungen offensichtlich »die Finger nicht schmutzig machen wollen«. Sie selbst lehnten z. T. eine Teilnahme ab und würden den Schwarzen Peter dem Bund zuschieben. Kämen hinterher Fragen aus den Gemeinden, könnten sie sagen: »Wir haben ja nicht teilgenommen, das ist Sache des Bundes, der hat uns in diese Situation gebracht.«
Konsistorialrat Dr. Plath, Greifswald, äußerte – beeindruckt vom Verlauf dieser Diskussion –, falls es nicht zu einer Delegation des Bundes kommen sollte, würde die Greifswalder Kirchenleitung ebenfalls keine Delegierten entsenden. Dieser Auffassung schlossen sich die Evangelische Landeskirche Anhalt und die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen an.
In diesem Zusammenhang wurde geäußert, die staatlichen Stellen seien »unredlich« vorgegangen. Zuerst sollte über den Moskauer Weltkongress berichtet werden, jetzt sei die Veranstaltung auf den 60. Jahrestag der Oktoberrevolution »umfunktioniert« worden. Es wurde der Antrag gestellt, der Bund solle sich nur an Gesprächen über die Auswertung von Moskau beteiligen.
Pastorin Radke, Görlitz, schloss sich der Auffassung von Berlin-Brandenburg an, nicht teilzunehmen.
Bischof Rathke, Schwerin, erklärte, die Vertreter der Kirche sollten ihre Meinung offen vertreten und sich gegen die »Methode der Einladung« aussprechen. Jetzt habe man »plötzlich den 60. Jahrestag der Oktoberrevolution zum Hauptthema gemacht«. Diese Methode sei »schlecht«. Zur Sache der Revolution müsse folgender Standpunkt vertreten werden:
Die Kirche sei gegen die »Glorifizierung« der Revolution. Sie könne einer Revolution nur dann zustimmen, wenn die Revolution das »kleinere Übel« sei. Das gelte natürlich auch für die Oktoberrevolution, durch die viel menschliches Leid entstanden sei. Wenn die Kirche schon zu einer Feier zum 60. Jahrestag der Revolution eingeladen werde, dann sollte man auch sagen, dass die »sowjetische Ideologie sich eine andere Stellungnahme zur Kirche und Religion zu eigen machen müsse«.
Bischof Schönherr erklärte den Beschluss der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg für absurd. Er sei völlig überrascht gewesen, weil er nie damit gerechnet habe, dass ein solcher Beschluss durchkommen könnte. Es sei kein einstimmiger, sondern ein Mehrheitsbeschluss gewesen. Es hätten Leute dafür gestimmt, von denen er das niemals erwartet hätte.
Danach erfolgte die Abstimmung über die Entsendung einer Delegation des Bundes mit folgendem Ergebnis: elf Stimmen dafür, vier Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme. Anschließend wurde über die von dieser Delegation zu leistenden Beiträge diskutiert.
Dabei wurde zum Ausdruck gebracht, es solle gesprochen werden über die Weltverantwortung der Kirche, über die Glorifizierung der Revolution und die Frage der sowjetischen atheistischen Ideologie, über die Probleme zwischen Helsinki und Belgrad und die ökumenische Solidarität. Besonders deutlich solle die ablehnende Haltung der Kirche zur Revolution überhaupt zum Ausdruck gebracht werden.
Als Referenten sollen: Pfarrer Kramer, Magdeburg (Mitglied des Vorstandes der Konferenz der Kirchenleitungen), Dozent Krusche, Berlin, Oberkirchenrätin Lewek, Berlin, auftreten.
Zur Vorbereitung der Referate wurde eine Vorbereitungsgruppe gebildet, der angehören: Dozent Christoph Demke, Sprachenkonvikt Berlin, Pfarrer Ziemer, Studienabteilung beim Bund, Jochen Garstecke, Referent beim Bund, Propst Falcke, Erfurt.
Oberkonsistorialrat Stolpe wurde aufgefordert, als Bedingung für die Teilnahme zu stellen, dass die o. a. drei Referenten »als Block« hintereinander sprechen, sozusagen als »Stimme des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR«,8 und nicht, dass Kramer evtl. als Vertreter des Vorstandes der Konferenz der Kirchenleitungen spricht, und die beiden anderen dann »zwischen die übrigen Grußworte geschoben« werden.
Außerdem wurde Stolpe aufgefordert, bei der Abstimmung der Presseverlautbarung auch zu den kirchlichen Beiträgen eine vorformulierte Kurzfassung zu verlangen, um zu verhindern, dass »die Zeitungen nicht evtl. nur zwei Sätze, die sie als wichtig erachten, als vereinbarte Pressemitteilung veröffentlichen«.
Dem Antrag der Pastorin Radke wurde zugestimmt, die Beiträge der drei Referenten in der Gesamtfassung an die Kirchenleitungen weiterzugeben, damit diese sie in ihren Gemeinden weiterverwenden können, insbesondere hinsichtlich der Frage der Stellung zur Revolution und zur sowjetischen Ideologie.
Zum Abschluss wurde festgelegt, dass die Teilnehmer bis zum 30.6.1977 dem Sekretariat des Bundes zu benennen sind. Am 5.7.1977 soll vor der Veranstaltung zur nochmaligen »Abstimmung« eine Zusammenkunft aller Beteiligten in der Superintendentur in Potsdam stattfinden.
Es wurde ausdrücklich vereinbart, von den einzelnen Kirchenleitungen sollten keine direkten Antworten an staatliche Vertretungen der Bezirke gegeben werden, sondern bei Ansprechen könnte erklärt werden, Auskünfte erteile nur das Sekretariat des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR.
Die Information ist wegen Quellengefährdung nicht zur öffentlichen Auswertung geeignet.
Anlage zur Information Nr. 432/77
[Wortlaut des Schreibens des BEK an alle Leitungen der Gliedkirchen]
Das interne Schreiben des Sekretariats des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR vom 3.6.1977 an alle Leitungen der Gliedkirchen des Bundes hatte folgenden Wortlaut:
»Der Vorstand der Konferenz der Kirchenleitungen hat sich am 2.6.1977 mit der o. a. Angelegenheit befasst. Als Gäste nahmen die Herren Bäumer (Magdeburg), Natho (Dessau) und Völz (Görlitz) an der Beratung teil. Die Kirchenleitung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Mecklenburg hat schriftlich votiert. Es erfolgte folgende Meinungsbildung:
- 1.
An der o. a. Veranstaltung sollte eine Vertretung der Gliedkirchen des Bundes teilnehmen. Die Gliedkirchen werden gebeten, dem Sekretariat möglichst bis zum 22.6.1977 mitzuteilen, ob und gegebenenfalls welche Vertreter sie in diese Gruppe entsenden werden. Die Benachrichtigung des Einladers erfolgt gesammelt durch das Sekretariat.
- 2.
Der Vorstand hält die Einbringung von Sachbeiträgen zum Friedensbemühen der Kirchen, zur Haltung der Kirchen zwischen Helsinki und Belgrad, zur ökumenischen internationalen Solidarität der Kirchen und zur Mitarbeit der Kirchen beim Weltkongress Warschau9 für möglich. Vorstand und Sekretariat sollten entsprechende Schritte einleiten und geeignete Fachleute anfragen. Ein Beitrag zur Mitarbeit beim Moskauer Weltkongress religiöser Friedenskräfte sollte nur erfolgen, wenn die Beobachter-Delegation es wünscht.
- 3.
Das Sekretariat wird beauftragt, Ende Juni von der geplanten Veranstaltung und der vorgesehenen kirchlichen Beteiligung eine Vorabinformation an die Kirchenkreise zu geben.
- 4.
Das Sekretariat wird beauftragt, mit der Dienststelle des Staatssekretärs für Kirchenfragen Modalitäten entsprechend dem 15.4. zu verabreden.
- 5.
Aus den Nominierungen ist ein Sprecher zu bestimmen. Die gesamte Gruppe soll vor der Veranstaltung zu einer Beratung zusammentreten.
- 6.
Eine endgültige Festlegung erfolgt in einer Sondersitzung des Vorstandes am 25.6.1977 um 15.30 Uhr in Magdeburg.
Wir bitten, uns Ihre Entscheidung zu übermitteln.«
gez. Stolpe