Bekämpfung des Missbrauchs der Transitwege (2)
10. November 1977
Information Nr. 665/77 über den Umfang und die bisherigen Ergebnisse der Durchsetzung der Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Kampfes gegen den Missbrauch der Transitwege
In Durchsetzung der eingeleiteten Maßnahmen am 14.10.1977, 0.00 Uhr, zur Erhöhung der Wirksamkeit des Kampfes gegen den verbrecherischen Missbrauch der Transitwege zwischen der BRD und Westberlin wurde – unter strenger Wahrung der Festlegungen im Artikel 16 des Transitabkommens1 – die Anzahl der Durchsuchungen (Verdachtskontrollen) von Transitreisenden, die von ihnen benutzten Transportmittel sowie ihres persönlichen Gepäcks erhöht.
Im Zeitraum vom 14.10.1977, 0.00 Uhr, bis 24.10.1977, 6.00 Uhr, wurden im engen Zusammenwirken zwischen den Pass- und Zollkontrollorganen an den für den Transitverkehr zwischen der BRD und Westberlin zugelassenen Grenzübergangsstellen insgesamt 147 Verdachtskontrollen gegenüber Transitreisenden durchgeführt. Die überwiegende Anzahl aller Verdachtskontrollen, ca. 65 %, erfolgte zu Zeiten, die erfahrungsgemäß für verstärkte Aktivitäten krimineller Menschenhändlerbanden typisch sind. In allen Fällen wurde durch diese Verdachtskontrollen die abkommensgerechte zügige und reibungslose Abfertigung und Abwicklung des Transitverkehrs zwischen der BRD und Westberlin nicht beeinträchtigt.
Die Durchführung der Verdachtskontrollen erfolgte
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aufgrund des Vorliegens von Verdachtsgründen auf einen rechtswidrig und schuldhaft begangenen Transitmissbrauch im Zusammenhang mit der Aufnahme von Personen der DDR in Kfz (54 Verdachtskontrollen); Ausgangspunkt für die Durchführung der Verdachtskontrollen waren insbesondere Feststellungen
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über die erhebliche Überschreitung der allgemein üblichen Fahrzeiten zwischen der Einreise- und Ausreisegrenzübergangsstelle,
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des Umkehrens von Transitreisenden während der Transitreise und Wiederausreise über die Grenzübergangsstelle, über welche die Einreise zum Transitverkehr erfolgte,
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zu Transportmitteln, durch deren äußere Beschau Merkmale erkannt wurden, wie sie erfahrungsgemäß für die verbrecherischen Machenschaften krimineller Menschenhändlerbanden typisch sind (z. B. geringer Zeitwert der Transportmittel, Hinweise auf erfolgte technische Veränderungen, auf die von den üblichen Normen abweichende Straßenlage der Transportmittel – insbesondere in solchen Fällen, wo der Transport größerer Lasten in Pkw unverkennbar war);
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aufgrund des Vorliegens hinreichender Verdachtsgründe einer Missbrauchshandlung gemäß Artikel 16 des Transitabkommens durch Feststellungen über
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die Aufnahme bzw. Verbreitung von Materialien durch Transitreisende an DDR-Bürger (acht Verdachtskontrollen),
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die Aufnahme von Personen in Transportmittel von Transitreisenden (neun Verdachtskontrollen),
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das unberechtigte Verlassen der vorgesehenen Transitwege durch Transitreisende, ohne durch besondere Umstände – wie Unfall oder Krankheit – oder durch Erlaubnis der zuständigen Organe der DDR dazu veranlasst zu sein (23 Verdachtskontrollen),
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aufgrund von Feststellungen der Beeinträchtigung der Zollverschlusssicherheit bei gemäß Artikel 6 des Transitabkommens2 unter Zollverschluss abgefertigten Gütertransportmitteln (48 Verdachtskontrollen);
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aufgrund der Begehung grober Ordnungswidrigkeiten durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften der DDR (eine Verdachtskontrolle)
sowie wegen des Vorliegens sonstiger Verdachtsmomente (4 Verdachtskontrollen), insbesondere aufgrund verdächtiger Verhaltensweisen von Transitreisenden.
Bei den bisher erfolgten 147 Verdachtskontrollen wurden Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen gegenüber 113 BRD-Bürgern, 81 ständigen Einwohnern von Westberlin und 17 Bürgern anderer nichtsozialistischer Staaten (Türkei 4, Niederlande 3, Spanien 2, Frankreich 2, Griechenland 2, Österreich 2, Irak 2) durchgeführt.
Im Ergebnis der durchgeführten Verdachtskontrollen wurden 29 Missbrauchshandlungen (das entspricht 19 % der durchgeführten Verdachtskontrollen) gemäß Artikel 16 des Transitabkommens bestätigt. Dabei handelte es sich um
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15 Fälle des Abweichens von den vorgesehenen Transitwegen (u. a. in 2 Fällen Verlassen der Transitstrecke Straße – über 50 km, in einem Fall mit Übernachtung in einem Interhotel, in einem Fall mit Übergabe von 30 Tonbandkassetten an Verwandte, in einem Fall mit Besuch des Bruders in der DDR);
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fünf Fälle der Aufnahme von Personen, davon in einem Fall zum Zwecke der Ausschleusung von Bürgern der DDR. (Am 18.10.1977, gegen 23.30 Uhr, wurde an der Grenzübergangsstelle Drewitz eine Ausschleusungsaktion der kriminellen Menschenhändlerbande Mierendorff3 verhindert. Bei dieser Aktion sollte unter Missbrauch des Transitabkommens ein Ärzteehepaar aus Rostock in einem unter Zollverschluss fahrenden Kleintransporter nach Westberlin ausgeschleust werden.
Die beiden Bürger der DDR und der Schleuserfahrer (Bürger der BRD) wurden festgenommen. Die gleichfalls im Fahrzeug befindlichen Kinder (1 und 4 Jahre) des Ehepaares, denen vorher ein Schlafmittel »Lepinal«4 verabreicht worden war, wurden nach ärztlicher Untersuchung in einem Kinderheim in Potsdam untergebracht.)
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acht Fälle der Übergabe/Übernahme von Materialien (u. a. ungesetzliche Einfuhr eines Kofferradios in die DDR, in dem 2 800 M versteckt waren (Übergabe an Bruder), Versuch der illegalen Einschleusung von 92 Zeitschriften, ungesetzliche Einfuhr von 30 Tonbandkassetten (Übergabe an Bruder));
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ein Fall der Verletzung der Straßenverkehrsvorschriften der DDR.
In weiteren 56 Fällen (38 % der durchgeführten Verdachtskontrollen) bestätigten sich Feststellungen des Verstoßes gegen Bestimmungen des Transitabkommens, davon
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55 Fälle der Verletzung der zollverschlusssicheren Herrichtung von Gütertransportmitteln, indem an den Ausreise-Grenzübergangsstellen insbesondere das Fehlen jeweils einzelner, an der Einreise-Grenzübergangsstelle noch vorhandener Zollverschlüsse (Plomben) festgestellt wurde,
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ein Fall des Verstoßes gegen die veterinär-hygienischen Bestimmungen im Transitverkehr.
In der überwiegenden Mehrzahl aller anderen durchgeführten Verdachtskontrollen wurden deren Ergebnis, Hinweise über Kontakte, Verbindungen und Zusammenkünfte von Transitreisenden mit Bürgern der DDR sowie Zusammenhänge verdächtiger Handlungen und Verhaltensweisen von Transitreisenden erarbeitet.
Auch in den Fällen, wo bisher kein unmittelbarer Beweis für den Missbrauch der Transitwege zwischen der BRD und Westberlin erbracht werden konnte, führten die durch die Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen gewonnenen Hinweise zu bedeutsamen Feststellungen, an deren weiteren Aufklärung intensiv gearbeitet wird. Das betrifft z. B. Feststellungen über
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Aktivitäten eines vermutlichen Kuriers einer noch nicht näher bekannten kriminellen Menschenhändlerbande,
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Transitfahrt eines Schleuserfahrers einer kriminellen Menschenhändlerbande,
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den Einsatz von ehemaligen DDR-Bürgern, die für die Einreise in die DDR und den Transit nach Drittstaaten gesperrt sind, als Fahrer von zollverschlusssicher eingerichteten Gütertransportmitteln.
In allen Fällen der bisher durchgeführten Verdachtskontrollen erwiesen sich die Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen als notwendig und zweckmäßig. Bisher gibt es keine Hinweise, dass die der Kontrolle und Überprüfung unterzogenen Transitreisenden die Durchführung der Maßnahmen verweigerten oder sich negativ äußerten.
Die im Ergebnis der durchgeführten Verdachtskontrollen erarbeiteten Hinweise führten in fast allen Fällen zur weiteren Verdichtung vorliegender Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Transitwege. Diesbezüglich wurden Maßnahmen zur weiteren Aufklärung, Kontrolle und Überprüfung der betreffenden Personen eingeleitet.