Festnahmen an der GÜST Marienborn wegen »Menschenhandels«
16. März 1977
Information Nr. 172/77 über den Missbrauch der erleichterten Einreisebestimmungen für Besucher der Leipziger Messe zur Durchführung des staatsfeindlichen Menschenhandels
Am 13. März 1977 wurden an der Grenzübergangsstelle Marienborn die unter Ausnutzung der erleichterten Einreisebestimmungen als Messebesucher nach Leipzig eingereisten Bürger der BRD [Name 1, Vorname], geb. am [Tag] 1943, wohnhaft: Lage/Lippe, [Adresse], [Name 2, Vorname], geb. am [Tag] 1944, wohnhaft: Solingen, [Adresse], [Name 3, Vorname], geb. am [Tag] 1937, wohnhaft: Halver, [Adresse], [Name 4, Vorname], geb. am [Tag] 1931, wohnhaft: Halver, [Adresse], beim Versuch der Ausschleusung von Bürgern der DDR durch das MfS auf frischer Tat festgenommen.
Gleichzeitig erfolgte die Festnahme der in dem vom Transitabkommen1 erfassten Transitverkehr reisenden BRD-Bürger [Name 5, Vorname], geb. am [Tag] 1945, wohnhaft: Halver, [Adresse], [Name 6, Vorname], geb. am [Tag] 1952, wohnhaft: Kierspe-Rönsahl, die im Zusammenwirken mit den als Messe-Besucher eingereisten BRD-Bürgern an dem Versuch der Ausschleusung beteiligt waren.
Gegen die vorgenannten Bürger der BRD wurden gemäß § 105 StGB – staatsfeindlicher Menschenhandel2 – Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf gleicher Rechtsgrundlage Haftbefehl erlassen.
Die bisherigen Untersuchungen durch das MfS haben ergeben:
Die Bürger der BRD [Name 1], [Name 2], [Name 3] und [Name 4] reisten – als Messebesucher getarnt – unter Ausnutzung der erleichterten Bedingungen der Erteilung von Visa für Besucher der Leipziger Messe in die DDR ein, um Bürger der DDR zum ungesetzlichen Verlassen der DDR zu inspirieren sowie ihre Ausschleusung unter Missbrauch des Transitabkommens zu organisieren.
Es wird vorgeschlagen, eine entsprechende Presseveröffentlichung über die Festnahmen unter Ausnutzung des Messeeinreiseverkehrs und Missbrauch des Transitabkommens vorzunehmen.3