Fluchtversuch eines Ostberliners mithilfe einer US-Uniform (1)
16. November 1977
Information Nr. 721/77 über die Verletzung der Rechtsordnung der DDR durch einen in der BRD stationierten Angehörigen der Luftstreitkräfte der USA während seines Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin
Den zuständigen Organen der DDR wurde bekannt, dass der bei einer nicht näher bekannten militärischen Einheit der amerikanischen Streitkräfte in Wiesbaden/BRD stationierte Angehörige der Luftstreitkräfte der USA, Feldwebel [Name 1, Vorname], ca. 30 Jahre, Beruf: Elektriker, wohnhaft: Wiesbaden/BRD, [Adresse], der sich – nach bisher vorliegenden Hinweisen – seit Oktober 1977 bis einschließlich 15.11.1977 zur Durchführung von Reparaturarbeiten in Objekten der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA aufgehalten haben soll, seine mehrmaligen Einreisen und den Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, zu Verletzungen der Rechtsordnung der DDR missbraucht hat.
Unter Missbrauch seiner Kontrollbefreiung als Angehöriger der amerikanischen Luftstreitkräfte während der Grenzpassage an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin hat [Name 1] rechtswidrig eine Uniform der amerikanischen Luftstreitkräfte in die DDR eingeschleust und an einen Bürger der DDR übergeben, trotz Kenntnis darüber, dass dieser unter missbräuchlicher Benutzung der Uniform eine Straftat begehen will. Als Gegenleistung erhielt [Name 1] eine Geige im Werte von etwa 1 000 Mark der DDR. Die rechtswidrigen Handlungen sind fotodokumentarisch belegt.
Weiterhin hat [Name 1] rechtswidrig Musikinstrumente im Werte von ca. 10 000 Mark der DDR nach Westberlin ausgeführt.
[Name 1] hat darüber hinaus dem DDR-Bürger bei mehreren Zusammentreffen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, detailliert Instruktionen über Verhaltensweisen bei der Durchführung der Straftat erteilt.
Wie weiter festgestellt wurde, benutzte [Name 1] zur Durchführung seiner rechtswidrigen Handlungen den Pkw, Typ »Alfa Romeo«, amtliches Kennzeichen […], der amerikanischen Streitkräfte. Mit diesem Pkw hat [Name 1] am 15.11.1977, zwischen 20.00 Uhr und 21.00 Uhr, den mit der Uniform eines Unteroffiziers der amerikanischen Luftstreitkräfte bekleideten DDR-Bürger zum Zwecke der Begehung der durch diesen beabsichtigten Straftat zur Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße gefahren, wo die Festnahme des DDR-Bürgers erfolgte.
Vorliegenden Hinweisen zufolge soll [Name 1] am 16.11.1977 wieder nach Wiesbaden reisen.
Es wird vorgeschlagen,
- –
durch das MfAA gegenüber der Botschaft der USA in der DDR nachdrücklich gegen diese Rechtsverletzungen durch einen Angehörigen der amerikanischen Luftstreitkräfte zu protestieren;
- –
die Botschaft der UdSSR in der DDR von diesem Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, damit ihrerseits in geeigneter Form die erforderlichen Schritte gegenüber den zuständigen Behörden der amerikanischen Streitkräfte in der BRD und Westberlin unternommen werden können.