Probleme der Tagebausicherheit im Braunkohlenbergbau
9. November 1977
Information Nr. 638/77 über einige Probleme der Gewährleistung der Tagebausicherheit im Braunkohlenbergbau der DDR
Ausgehend von im Jahre 1976 im Zusammenhang mit verschiedenen Rutschungen in Tagebauen der Braunkohlenindustrie geführten Untersuchungen – über deren Ergebnisse das MfS in der Information Nr. 645/76 vom 22.9.1976 umfassend informierte – wird es für erforderlich gehalten, nochmals auf einige Probleme der Gewährleistung der Tagebausicherheit im Braunkohlenbergbau der DDR hinzuweisen.
Neueren Erkenntnissen zufolge reichen die zwischenzeitlich in den Kombinaten und Betrieben der Braunkohlenindustrie eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen noch nicht aus, sodass weiterhin Gefahrensituationen vorhanden sind und die Möglichkeit neu eintretender schwerwiegender Vorkommnisse, einschließlich der damit verbundenen ökonomischen Verluste, nicht ausgeschlossen werden kann.
Entsprechend der Direktive des IX. Parteitages der SED zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976 bis 1980, insbesondere zur Sicherung der Energiebasis Braunkohle,1 wurden umfangreiche Maßnahmen seitens des Ministeriums für Kohle und Energie, der Obersten Bergbehörde sowie der VVB Braunkohle eingeleitet, die auf die Erkundung, Erschließung, den sicheren Abbau und die Gewährleistung der Tagebausicherheit gerichtet sind.
Auf der Grundlage der von der Partei- und Staatsführung erlassenen Beschlüsse und erfolgten Orientierungen, insbesondere
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Beschluss des Sekretariats des ZK vom 24.11.1976 zur »Erhöhung des Niveaus der politisch-ideologischen Arbeit und der Leitungstätigkeit im Kampf um eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Betrieben der Chemischen Industrie und in der Energiewirtschaft«,2
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Ministerratsbeschluss vom 16.12.1976 zum Beschluss des Sekretariats des ZK vom 24.11.1976,3
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Direktive des Ministeriums für Kohle und Energie über die Erhöhung der Tagebausicherheit in der Braunkohlenindustrie vom 1.3.19774 sowie der
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1976 organisierten Konferenz über Probleme der Tagebausicherheit,
sind im gesamten Industriezweig Braunkohle seit diesem Zeitpunkt verstärkte Bemühungen zur Erhöhung der Tagebausicherheit erkennbar. Es wurden u. a. Führungskonzeptionen und Kontrollmaßnahmen konkretisiert, weitere Verfügungen und Weisungen zur Gewährleistung der Tagebausicherheit durch das Ministerium für Kohle und Energie, die Oberste Bergbehörde und durch den Generaldirektor der VVB Braunkohle erlassen.
Die Tatsache, dass bis September 1977 sich mehrfach Großhavarien – u. a. zwölf Rutschungen in Tagebauen mit erheblichem volkswirtschaftlichen Schaden – ereigneten, verdeutlicht jedoch, dass nach wie vor seitens leitender Mitarbeiter der Kombinate und Betriebe gegen Rechtsvorschriften und betriebliche Weisungen verstoßen wird.
So kam es z. B. am 3.3.1977 im VEB Braunkohlenkombinat »Glückauf«, Restloch Lippen-Nord, zu einer Rutschung durch Setzungsfließen, die mit der Zerstörung eines Absetzergerätes AS 1120 (Gesamtschaden in Höhe von 2,3 Mio. Mark) verbunden war. Bei der Ursachenermittlung wurde festgestellt, dass die Möglichkeit der Rutschung durch Setzungsfließen seitens verantwortlicher Mitarbeiter des BKK überhaupt nicht untersucht worden war und kein Standsicherheitsnachweis für diese Rutschungsart vorlag. Der Leiter der Obersten Bergbehörde und der Generaldirektor der VVB Braunkohle haben daraufhin sofort verfügt, Standsicherheitsuntersuchungen bei Kippen auf Setzungsfließen durchzuführen. Trotzdem kam es am 17.8.1977 im VEB Braunkohlenkombinat Regis, Tagebau Haselbach, Außenkippe Restloch Schleenhain, zu einer fast analogen Rutschung durch Setzungsfließen. (Bei dieser Havarie wurde der Geräteführer tödlich verletzt.) Weiterhin wurden ein Absetzergerät AS 1120 mit einem Zeitwert von 1,8 Mio. Mark völlig und Gleisanlagen, Wasserhaltungsgeräte sowie Tagebauausrüstungen teilweise zerstört bzw. beschädigt, sodass Sachschaden in Höhe von ca. 3,6 Mio. Mark entstand.
Als Ursache vorgenannter Rutschung wurde nach den bisherigen Untersuchungen festgestellt, dass bei der Erarbeitung des Standsicherheitsnachweises der Sachverständige für Böschungen, Dr. [Name], bodenmechanische Erdstoff-Kennwerte über die Bodenzusammensetzung eliminierte, ohne ausdrücklich im Standsicherheitsnachweis darauf aufmerksam zu machen. Durch die Aussonderung der bodenmechanischen Kennwerte gingen Kenntnisse verloren, die unter Einbeziehung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Setzungsfließen vor Aufnahme des Kippbetriebes des Absetzers zum Erkennen der Setzungsfließgefährdung hätten führen müssen. (Die Verantwortlichkeit wird z. Z. von den Untersuchungsorganen geprüft.)
Wie weiter festgestellt wurde, treffen Sachverständige für Böschungen in den Braunkohlentagebauen und betriebsvorbereitenden Abteilungen der Geotechnik ohne ausreichend gesicherte Erkenntnisse Entscheidungen, wodurch die Tagebausicherheit nach wie vor ernsthaft gefährdet wird.
Trotz ausreichender Festlegungen in zentralen Führungsdokumenten, Direktiven und Programmen ist es bisher offensichtlich nicht gelungen, eine zielstrebige, verantwortungsvolle Durchsetzung und Anwendung in den Kombinaten und Betrieben zu gewährleisten.
Die Ursachen von schweren Havarien anderer Betriebe der Braunkohlenindustrie werden unterschätzt bzw. überhaupt nicht ausgewertet, wie aus der Analyse über die Arbeitsweise der Leitung des BKK Regis im Zusammenhang mit der Absetzerrutschung vom 17.8.1977 zu entnehmen ist. Einige Leiter haben die Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus vorangegangenen Havarien unbeachtet gelassen und sich über bestehende Rechtsvorschriften für die Bergbausicherheit und Festlegungen des Ministeriums für Kohle und Energie, der VVB Braunkohle und der Bergaufsicht hinweggesetzt.
Da auch die für den Zeitraum 1976 bis 1980 und darüber hinaus vorgesehene langfristige Entwicklung der Braunkohlenindustrie sich unter objektiv komplizierter werdenden geologischen Bedingungen in den Tagebauen und durch Aufschluss von Großtagebauen und damit verbundenen Einsatz neuer Tagebautechnik (Förderbrückenverbände) vollziehen wird, wäre im Interesse der Gewährleistung der Tagebausicherheit und der effektiven Leistungssteigerung der Tagebaue, bei maximaler Nutzung der Lagerstätten unter den genannten Bedingungen, erforderlich, die Probleme der Bergbausicherheit noch rechtzeitiger zu erkennen, zu lösen und deren zuverlässige Beherrschung zu sichern.
Das betrifft insbesondere
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den unzureichenden Erkundungsstand der Lagerstättengeologie und den damit verbundenen ungenügenden Erkundungsvorlauf sowie die mangelhafte Durchsetzung einer planmäßigen betrieblichen Nacherkundung geologischer Störungszonen,
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die Nichtabsicherung des Gesamtbedarfs an Standsicherheitsnachweisen, die Erhöhung der Qualität und Aussagekraft der Standsicherheitsnachweise und deren konsequente Anwendung sowie
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die Gewährleistung der Tagebaugerätesicherheit durch Sicherung der notwendigen Sachverständigenkapazität und deren effektiven Einsatz.
Zu einigen Problemen des unzureichenden Erkundungsstandes bzw. des ungenügenden Erkundungsvorlaufes
Die Erkundung der Lagerstättenverhältnisse, für die Gewährleistung der Sicherheit der Tagebaue besonders bedeutungsvoll, weist seit Jahren einen völlig unzureichenden Vorlauf auf. Diese Rückstände wurden trotz bestehender Festlegungen in verschiedenen Direktiven, Programmen und Maßnahmeplänen bisher nicht wesentlich verringert. Von Fachexperten wird deshalb betont, falls auf diesem Gebiet keine Veränderungen in absehbarer Zeit eintreten, werden Tagebaue teils ohne ausreichende Kenntnisse der tatsächlichen geologisch-hydrologischen Verhältnisse projektiert und geplant, sodass eine aufwendige, operative, betriebliche Nacherkundung betrieben werden muss und technologische Veränderungen zur Anpassung an die vorhandenen Bedingungen erforderlich werden.
Außerdem würde sich der Risikofaktor für Havarien und Störungen erhöhen. So fehlen aussagefähige Erkundungsergebnisse für die Projektierung, Standsicherheitsuntersuchung und Betriebsplanung zum erforderlichen Zeitpunkt für solche Tagebaue wie Schlabendorf/Süd, Meuro, Jänschwalde, Nochten, Welzow, Greifenhain und Spreetal (Bezirk Cottbus) sowie Groitzscher Dreieck und Delitzsch-Süd (Bezirk Leipzig). Im geplanten Tagebauaufschluss Cottbus-Nord (Aufschlusstermin 1.7.1978) reicht der gegenwärtige Erkundungsstand nicht für die technologische Projektierung aus. Es besteht ein Rückstand an Erkundungsbohrungen. In den genannten Tagebauen ist der Vorlauf der Erkundung und die Erkundungsauswertung nicht ausreichend. Infolge dessen muss auch mit Unsicherheiten in der Projektierungs- und Aufschlussphase sowie beim späteren Einsatz der Technik gerechnet werden.
Diese Beispiele weisen auf bestehende wesentliche Schwerpunkte auf dem Gebiet der Erkundungsrückstände bzw. Erkundungsauswertung hin und machen nochmals auf die Notwendigkeit der Durchsetzung inhaltlicher Festlegungen solcher Dokumente aufmerksam, wie sie in dem Bericht der Arbeitsgruppe der Abteilung Grundstoffindustrie des ZK der SED zur Sicherung des Erkundungsvorlaufes in der Braunkohlenindustrie, dem Programm zur Intensivierung der Braunkohlenlagerstättenerkundung 1976 bis 1980 der Ministerien für Geologie und Kohle/Energie und der Anweisung des Leiters der Obersten Bergbehörde zur Gewährleistung der Tagebausicherheit bei der Erkundung und Projektierung enthalten sind.
Zu einigen Problemen der Erarbeitung von Standsicherheitsnachweisen
Obwohl die wissenschaftliche Bearbeitung der Grundlagen der Standsicherheit qualitativ und quantitativ gewachsen ist (mit Ausnahme der wissenschaftlichen Bearbeitung des Setzungsfließens von Rutschungen) und die Standsicherheitsnachweise bei der Betriebsplanung zunehmend beachtet werden, ist die Arbeit mit den Standsicherheitsnachweisen bei der Betriebsführung der Tagebaue nicht immer gewährleistet. Die Probleme der Standsicherheit werden nicht ausreichend in die Leitungstätigkeit der Bereichsverantwortlichen einbezogen und es treten dann Gefährdungen und Havarien durch Rutschungen trotz vorliegender Standsicherheitsnachweise und rechnerisch nachgewiesener Standsicherheit ein. Das ist u. a. darauf zurückzuführen, dass einige Leiter und Sachverständige für Böschungen die Festlegungen und Empfehlungen der Standsicherheitsnachweise bei der Gestaltung von Böschungen nicht umfassend berücksichtigen, Kennwerte eliminieren und sich über Rechtsvorschriften und Festlegungen, besonders der Bergbausicherheit, hinwegsetzen.
Außerdem bestehen auch Qualitätsmängel und Mängel in der Aussagekraft einiger Standsicherheitsnachweise, sodass die Tagebausicherheit nicht voll gewährleistet ist. Negativ beeinflusst wurden Standsicherheitsnachweise vorwiegend durch unqualifizierte, nicht ausreichende Aufgabenstellung durch den Braunkohlenbetrieb, mehrmalige oder nachträgliche Änderung der Technologie durch den Braunkohlenbetrieb und durch die Verarbeitung unzutreffender bodenmechanischer Kennwerte im Standsicherheitsnachweis als Folge fehlender Erkundungsergebnisse.
Eine wesentliche Gefährdung der Tagebausicherheit wird weiterhin durch die verspätete Auslieferung aussagefähiger Standsicherheitsnachweise hervorgerufen. Darüber hinaus führt die verspätete Auslieferung zu Schwierigkeiten bei der Vorbereitung der Technologie. So wurde z. B. die Projektierung für einen im Jahr 1979 zum Einsatz im Tagebau Schleenhain/Leipzig kommenden Bagger bereits durchgeführt, ohne dass ein Standsicherheitsnachweis vorlag. Die Forderung der Bergbehörde auf Vorlage des Standsicherheitsnachweises bereits im Jahre 1977 ist wegen fehlender Kapazität für geotechnische Untersuchungen nicht gesichert.
In diesem Zusammenhang musste festgestellt werden, dass das Programm »Bodenmechanik« der VVB Braunkohle zur Erarbeitung von Standsicherheitsnachweisen bis 1980 offensichtlich nicht auf der Grundlage einer exakten Bedarfsermittlung erarbeitet wurde. Kontrollen ergaben, dass z. B. im BKK Regis in den einzelnen Jahren bis 1980 der Bedarf an Sachverständigenkapazität um 30 bis 40 % höher liegt als im Programm ausgewiesen.
Zu einigen Problemen der Gewährleistung der Tagebaugerätesicherheit
Für die Gewährleistung einer stabilen Kohleversorgung, der sicheren Fahrweise der Braunkohlentagebaue hat die Sicherheit der Stahltragwerke an Tagebaugroßgeräten und deren ständige Prüfung durch Sachverständige für Tagebaugeräte zunehmende Bedeutung. Bei der Durchsetzung der Grundprinzipien bzw. der Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften werden jedoch immer wieder Verstöße festgestellt. Es bestehen bisher nicht gelöste technische Forderungen zur Beseitigung derartiger Mängel, die dann außerhalb der Rechtsvorschriften durch Kompromisse realisiert werden.
So ergab eine Kontrolle der Vorbereitung und Durchführung des Investitionsvorhabens »Einsatz der Großgerätekombination im Tagebau Greifenhain«, BKW Jugend Lübbenau/Cottbus, dass die Prüfung und Begutachtung der Dokumentation für die Inbetriebnahme eines Schaufelradbaggers SRs und eines Absetzers A2Rs nicht gewährleistet ist.
So treten für die Bereitstellung der Dokumentation zur Prüfung des Grundgerätes SRs Terminverzüge bis zu zwölf Monaten auf. Begründet wird der Terminverzug vom Hersteller mit fehlender Statik- und Konstruktionskapazität. Der VEB Schwermaschinenbau Lauchhammer und der VEB Förderanlagen und Kranbau Köthen seien nicht in der Lage, Auskunft zu geben, ob die Prüfung und Begutachtung des Grundgerätes SRs entsprechend den Rechtsvorschriften abgesichert sei. Der VEB Schwermaschinenbau »Georgi Dimitroff« Magdeburg verneinte diese Frage ebenfalls.
Die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen der Obersten Bergbehörde und der VVB TAKRAF führten bisher nur zu Kompromissvorschlägen und -vereinbarungen, die nicht den Prüfvorschriften der ABAO 122/1 – Bergbausicherheit im Bergbau über Tage vom 5.10.19735 – entsprechen und deshalb auch keine Lösung darstellen. Damit wird die Gerätekombination im Stadium der Montage und im Probebetrieb nicht auf Gerätesicherheit überprüft sein. Die endgültige Begutachtung wird voraussichtlich ebenfalls bis zum Beginn des Dauerbetriebes nicht vorliegen. Die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften bedeutet in diesem Fall aber sowohl unübersehbare Gefahrenmomente für die Tagebaugerätesicherheit als auch, dass die von den Sachverständigen nachträglich geforderten Änderungen wegen des bereits erreichten hohen Montagezustandes nicht mehr in vollem Umfang durchgeführt werden können bzw. wegen anderer volkswirtschaftlich bedingter Umstände nicht mehr zu realisieren sind (daraus resultierende Kompromisse gehen dann auf Kosten einer optimalen Tragsicherheit).
Diese Arbeitsweise widerspricht der Zielstellung des Sekretariatsbeschlusses des ZK der SED vom 24.11.1976 und des Ministerratsbeschlusses vom 16.12.1976, wonach die volle Verfügbarkeit hochproduktiver Anlagen mit dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme gewährleistet sein muss.