Sicherung des Festes des Roten Oktober (4)
24. Oktober 1977
Information Nr. 662/77 über die Lage im Zusammenhang mit der Sicherung des Festes des Roten Oktober [4. Information]
Das Fest des Roten Oktober verlief auch im Zeitraum vom 21. bis 22.10.1977 planmäßig und wurde im Wesentlichen störungsfrei abgeschlossen. Es wurde jederzeit eine hohe Ordnung und Sicherheit gewährleistet.
Die Lage in der Hauptstadt Berlin, in den Bezirken der DDR sowie an der Staatsgrenze der DDR zur BRD und zu Westberlin ist stabil.
Alle Veranstaltungen – einschließlich der Abschlussveranstaltung »Fest der Freundschaft« – wurden ohne besondere Vorkommnisse abgeschlossen.
Die Rückreise der Teilnehmer am Fest des Roten Oktober in die Bezirks- und Kreisstädte der DDR erfolgte gemäß dem Sonderzugprogramm der Deutschen Reichsbahn sowie mit Omnibussen des Kraftverkehrs planmäßig und ohne Vorkommnisse.
Die zur ständigen und allseitigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit eingesetzten Kräfte erfüllten wie an den Vortagen ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und mit hoher Einsatzbereitschaft. Dabei bewährten sich erneut das enge kameradschaftliche, abgestimmte und koordinierte Zusammenwirken der Schutz- und Sicherheitsorgane und ihre Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen sowie gesellschaftlichen Organisationen.
Auf der Grundlage der in den letzten Tagen und Wochen aufgeklärten Pläne und Absichten maoistischer Kreise, u. a. durch die Verbreitung von Hetzmaterialien und andere Handlungen das Fest des Roten Oktober zu stören, wurden rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise bzw. zur Unterbindung des Wirksamwerdens derartiger feindlicher Kräfte eingeleitet.
Im Ergebnis dieser Maßnahmen wurden seit Beginn des Festes 76 Personen festgestellt und an ihrer Einreise in die DDR gehindert. Gegenüber weiteren Personen, die in Verdacht standen, Anhänger oder Sympathisanten maoistischer Kräfte zu sein, wurden entsprechende Kontrollmaßnahmen durchgeführt, sodass sie keine Aktivitäten entwickeln konnten.
Für den störungsfreien Ablauf hat sich positiv ausgewirkt, dass vor und während des Festes von den Schutz- und Sicherheitsorganen im engen Zusammenwirken mit den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften differenzierte und koordinierte Maßnahmen zur Verhinderung des Auftretens solcher jugendlicher Personen durchgeführt wurden, die als negativ-dekadent, kriminell gefährdet oder rowdyhaft bekannt waren bzw. bei denen bestimmte Verdachtsmomente vorlagen, dass sie das Fest des Roten Oktober zur Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu missbrauchen beabsichtigten.
Im Verlaufe des Festes wurden eine Reihe von Personen, insbesondere negativ-dekadente und kriminell gefährdete Jugendliche aus der Hauptstadt, festgestellt, die mit rowdyhaften Handlungen und politisch diskriminierenden Äußerungen gegen das Fest des Roten Oktober sowie gegen Teilnehmer und Ordnungskräfte wirksam zu werden versuchten. Durch angemessene differenzierte Maßnahmen wurde eine Störung des Festes verhindert. Die Sicherheitsorgane haben die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung der angefallenen Personen, der konkreten Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Verhaltensweisen eingeleitet.
Im Ergebnis dieser Untersuchungen ist vorgesehen, den zuständigen Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften entsprechende Hinweise zur Auswertung, vor allem zur Verstärkung der vorbeugenden, erzieherischen Arbeit zu unterbreiten.