Direkt zum Seiteninhalt springen

Sitzung der Berliner Bischofskonferenz in Erfurt

29. Juni 1977
Information Nr. 434/77 über wesentliche Aspekte der am 4./5.6.1977 in Erfurt durchgeführten Sitzung der »Berliner Bischofskonferenz«

Wie dem Ministerium für Staatssicherheit zuverlässig bekannt wurde, standen im Mittelpunkt der Sitzung der »Berliner Bischofskonferenz«1 am 4./5.6.1977 in Erfurt Fragen der Erarbeitung und Verabschiedung einer Stellungnahme der Bischöfe zu Verhaltens- und Gesprächskonzeptionen von Geistlichen mit Mitarbeitern des Partei- bzw. Staatsapparates der DDR.

In diesem Zusammenhang informierte Kardinal Bengsch die Teilnehmer der Sitzung über eine vom Vorsitzenden der CDU der DDR, Gerald Götting, im Februar 1977 in Dresden vor Mitgliedern seiner Partei getroffene Einschätzung über eine Zunahme der Gespräche mit katholischen Christen und die Forderung zur Intensivierung dieser Kontakte. Kardinal Bengsch schlug der Bischofskonferenz vor, zu solchen Gesprächen erneut eine eindeutige Position zu beziehen. Diesem Vorschlag folgend wurde beschlossen, in einem Schreiben allen Geistlichen den prinzipiellen Standpunkt des leitenden katholischen Klerus zu derartigen Gesprächen zu erläutern.

In dem Schreiben wird darauf verwiesen, dass die Grundhaltung des Klerus in diesen Fragen unverändert beibehalten werde. Das Hauptanliegen der Geistlichen sei die seelsorgerische Tätigkeit. Dem würden Sachgespräche auf staatlicher Ebene entsprechen. Zuständig hierfür seien auf der Kreisebene der Dekan mit einem weiteren Beauftragten, auf der Bezirksebene der zuständige Bischof mit einem Beauftragten und auf der Ebene der Regierung der DDR der Vorsitzende der »Berliner Bischofskonferenz« mit einem Beauftragten. Nur die Bischofskonferenz, und vor allem Kardinal Bengsch als deren Vorsitzender, seien berechtigt, namens der katholischen Kirche zu sprechen. Gespräche parteipolitischen Charakters seien abzulehnen, da diese den seelsorgerischen Aufgaben eines Geistlichen widersprechen würden.

Ferner beschlossen die Teilnehmer der Sitzung der »Berliner Bischofskonferenz«, das genannte Schreiben den Geistlichen der einzelnen Diözesen mit der Unterschrift des jeweils zuständigen Bischofs zuzustellen, um nicht sichtbar werden zu lassen, dass sich die »Berliner Bischofskonferenz« mit dieser Frage beschäftigt hat. Als erstes Bistum hat Berlin mit der Übergabe des Schreibens an die Geistlichen begonnen. (Siehe Anlage)

Wie dem MfS weiter intern bekannt wurde, ist nicht vorgesehen, dieses Schreiben in Amtsblättern, Kirchenzeitungen o. Ä. zu publizieren bzw. zur Grundlage von Gesprächen in den Dekanaten zu machen.

In der Diskussion zum genannten Problem wurde auch eingegangen auf die Frage, welche Sanktionen diejenigen Geistlichen zu erwarten haben, die sich nicht an die im Schreiben festgelegten Weisungen der Kirchenleitung halten würden. Kardinal Bengsch u. a. Bischöfe sprachen sich nicht für die Androhung von Sanktionen aus, sondern dafür, im Sinne »der seelsorgerischen Tätigkeit auch unter den Mitbrüdern zu wirken« und allen Geistlichen die eigentlich bekannten Verhaltenslinien wieder in Erinnerung zu rufen.

Bischof Schaffran, stellvertretender Vorsitzender der Bischofskonferenz, verwies dabei auf wiederholte Unterschriftsleistung für »politische Erklärungen« usw. besonders durch Laien, die diese Unterschrift mit Beifügungen wie Mitglied des Kirchenvorstandes, Mitglied des Pfarrgemeinderates oder Mitglied der Synode zu bekräftigen versuchen. Durch entsprechende Einflussnahme seien derartige Aktivitäten zu verhindern, da diese Personen nicht das Recht besäßen, namens der katholischen Kirche zu sprechen.

Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.

Anlage zur Information Nr. 434/1977

[Brief von Kardinal Bengsch an alle Geistlichen im Ostteil des Bistums Berlin]

Abschrift

Alfred Kardinal Bengsch, Bischof von Berlin | 108 Berlin, 1.6.1977 | Hinter der Kath. Kirche 3

An alle Geistlichen | im Ostteil des Bistums Berlin

Gespräche mit staatlichen Stellen

Seit Beginn ihres Zusammenschlusses haben die Mitglieder der jetzigen Berliner Bischofskonferenz wiederholt eindeutige Richtlinien für Verhandlungen und Gespräche mit staatlichen Stellen gegeben. Sie ließen sich dabei von dem Grundsatz leiten, dass die Sendung, die Christus seiner Kirche übertragen hat, der religiösen Ordnung angehört (vgl. Gaudium et spes 422). Politische Aktivitäten (wie die Teilnahme an politischen Veranstaltungen, politische Gespräche, politische Repräsentationsaufgaben in der Öffentlichkeit u. a.) liegen daher außerhalb dieser Zielsetzung und sind nicht Aufgabe derer, die im Dienst der Verkündigung und der Seelsorge stehen. In der Deutschen Demokratischen Republik regeln sich die Beziehungen zwischen der Kirche und der öffentlichen Autorität nach dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat.

Seitens der CDU (vgl. die Rede des Vorsitzenden vor führenden Mitgliedern der Partei am 10. Februar 1977 in Dresden) wird versucht, politische Gespräche mit Priestern zu intensivieren und auf Laien und Mitglieder kirchlicher Räte auszudehnen. Die Mitglieder der Berliner Bischofskonferenz sehen sich daher veranlasst, folgende Richtlinien in Erinnerung zu bringen:

  • 1.

    Eine Zusammenarbeit mit politischen Parteien (z. B. CDU) oder Organisationen (z. B. Berliner Konferenz,3 Christliche Friedenskonferenz4) ist im Interesse der Kirche, »die in keiner Weise hinsichtlich ihrer Aufgabe und Zuständigkeit mit der politischen Gemeinschaft verwechselt werden darf noch auch an irgendein politisches System gebunden ist« (Gaudium et spes 765), nicht möglich. Das kirchliche Amt als gültiges Zeichen der Einheit und die prophetische Freiheit verlangen, kein wie auch immer geartetes politisches Engagement einzugehen.

  • 2.

    Daher kommen für kirchliche Amtsträger nur Gespräche mit staatlichen Stellen infrage. Dafür gilt folgende Ordnung: Auf Ortsebene verhandelt etwa anstehende Sachfragen (z. B. in Grundstücks- oder Bauangelegenheiten) der Pfarrer unter Hinzuziehung eines Begleiters, auf Kreisebene verhandelt etwa anstehende Sachfragen (z. B. in Grundstücks- oder Bauangelegenheiten) der Dekan6 unter Hinzuziehung eines Begleiters. Gespräche auf Bezirksebene sind Angelegenheit des Bischofs oder eines von ihm Beauftragten unter Hinzuziehung eines Begleiters. Gespräche auf Regierungsebene obliegen allein dem Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz. Über alle Gespräche ist ein Registrat anzufertigen, das bei Gesprächen auf Ortsebene dem Dekan und bei Gesprächen auf Kreisebene dem Bischof umgehend zuzuleiten ist. Werden bei Sachgesprächen oder nichtvereinbarten Besuchen durch staatliche Vertreter politische Themen angesprochen, so werden diese ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen.

  • 3.

    Vertreter von Kirchenvorständen, Pfarrgemeinderäten, Dekanatsräten usw. sowie die Vertreter kirchlicher und karitativer Institutionen (z. B. Priesterseminar, Studium, Krankenhäuser usw.) sind nicht befugt, im Namen der jeweiligen Institution oder im Namen der katholischen Kirche zu sprechen.

Die Berliner Bischofskonferenz | für das Bistum Berlin | gez. + Alfred Kard. Bengsch | Erzbischof | Bischof von Berlin

– Nur für den innerkirchlichen Dienstgebrauch bestimmt –

  1. Zum nächsten Dokument Spionage-Prozess gegen einen Molekularelektroniker

    Juni 1977
    Information über eine vorgesehene gerichtliche Hauptverhandlung gegen den wissenschaftlichen Mitarbeiter der Arbeitsstelle für Molekularelektronik Dresden, Ludwig Steinhäuser [Bericht K 1/78]

  2. Zum vorherigen Dokument Statistik Einnahmen Mindestumtausch 20.6.–26.6.1977

    29. Juni 1977
    Information Nr. 433/77 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 20. Juni 1977 bis 26. Juni 1977