Verhaftung eines westdeutschen Grenzverletzers im Kreis Bad Salzungen
23. Mai 1977
Information Nr. 352/77 über das vorsätzliche ungesetzliche Eindringen eines BRD-Bürgers in das Staatsgebiet der DDR am 21. Mai 1977
Am 21.5.1977, gegen 17.50 Uhr, wurde in Borbels, Kreis Bad Salzungen, Bezirk Suhl, der am 28.4.1977 nach Aberkennung der Staatsbürgerschaft der DDR aus der Strafvollzugseinrichtung Cottbus in die BRD entlassene [Name, Vorname] (24), geb. am [Tag] 1952, Beruf: Viehpfleger, zuletzt: arbeitslos, wohnhaft: 6431 Allendorf, [Adresse], durch Angehörige der Deutschen Volkspolizei festgenommen, nachdem er am 21.5.1977, gegen 9.30 Uhr, von der BRD aus im Raum Unterbreizbach, Kreis Salzungen, die Staatsgrenze der DDR durchbrochen hatte.
Die durch das MfS bisher geführten Untersuchungen ergaben: [Name] entstammt einer Arbeiterfamilie und war nach abgeschlossener Lehrausbildung in der LPG Jacobsdorf, Kreis Fürstenwalde, mit mehrfachen Unterbrechungen wegen erhaltener Freiheitsstrafen (1968 wegen des Versuchs des ungesetzlichen Grenzübertritts, 1972 wegen […] Versuchs des ungesetzlichen Grenzübertritts) als Viehpfleger tätig. Letztmalig versuchte [Name] am 4.2.1976 bei Stapelburg, Kreis Wernigerode, die Staatsgrenze der DDR nach der BRD zu durchbrechen. Seine Handlungsweise begründete er mit einer feindlichen Einstellung zu den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR […] Nach rechtskräftiger Verurteilung (1 Jahr, 8 Monate Freiheitsentzug) erfolgte seine Einweisung in die Strafvollzugseinrichtung Cottbus. […] Nachdem [Name] am 15.2.1977 als Strafgefangener ein Ersuchen auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung in die BRD gestellt hatte, wurde er am 28.4.1977 in die BRD abgeschoben. Er durchlief das Aufnahmelager in Gießen und wurde anschließend in ein Heim in Allendorf bei Bad Hersfeld eingewiesen. Da er seinen Aussagen zufolge weder Arbeit noch eigenen Wohnraum erhalten hatte und von Arbeitslosenunterstützung leben musste, sah er seine in die Lebensverhältnisse der BRD gestellten Erwartungen nicht erfüllt, sodass er am 19.5.1977 den Entschluss zur Rückkehr in die DDR gefasst habe.
[Name] entschloss sich vorsätzlich zum ungesetzlichen Eindringen in die DDR, weil er aufgrund Aberkennung der Staatsbürgerschaft der DDR und wegen fehlender Personaldokumente damit gerechnet hatte, dass er beim Anlaufen einer Grenzübergangsstelle der DDR sofort wieder abgewiesen wird.
Es wird vorgeschlagen, gegen [Name] ein Ermittlungsverfahren wegen ungesetzlichen Grenzübertritts gemäß § 213 (1) StGB1 mit Haft einzuleiten und gegen ihn eine gerichtliche Hauptverhandlung durchzuführen, in deren Ergebnis [Name] zu Freiheitsentzug und Ausweisung in die BRD verurteilt wird. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, über die Festnahme des [Name] die beiliegende Pressemeldung zu veröffentlichen.
Anlage zur Information Nr. 352/77
[Entwurf einer Pressemitteilung]
Berlin (ADN) Am 21. Mai 1977 drang im Raum Unterbreizbach, Kreis Bad Salzungen, der BRD-Bürger [Vorname Name] aus Allendorf vorsätzlich in das Gebiet der DDR ein. Er wurde festgenommen. Die näheren Umstände der Grenzverletzung werden gegenwärtig durch die zuständigen Organe der DDR geprüft.2