Westdeutsche Pressemeldungen zum übergesiedelten Lehrer Nitsche (3)
[ohne Datum]
Information Nr. 211b/77 über erste Ergebnisse der Untersuchungen im Zusammenhang mit den gegen den Dr. phil. Nitsche und dessen Ehefrau eingeleiteten Ermittlungsverfahren
Am 6.4.1977 wurden wegen des dringenden Verdachts der Sammlung von Nachrichten und der staatsfeindlichen Hetze gemäß §§ 98 und 106 StGB1 gegen den Dr. phil. Nitsche, Hellmuth, geb.: [Tag] 1925, Hochschullehrer, zuletzt Lehrer für Marxismus-Leninismus – Deutsch/Kulturpolitik an der Fachschule für Ökonomie Rodewisch, Außenstelle Berlin, seit 10.9.1976 ohne Arbeitsverhältnis, Mitglied des FDGB, DSF und des Kulturbundes, 1963 bis 1967 Bezirkstagsabgeordneter in Frankfurt/O., 1976 aus der SED ausgeschlossen, und dessen Ehefrau, Nitsche, geb. [Geburtsname], Ursula, geb. am [Tag] 1944, Lehrerin, zuletzt Lehrerin an der 12. POS in Berlin-Mitte, seit 26.8.1976 ohne Arbeitsverhältnis, Mitglied des FDGB, DSF, DTSB, DRK, beide wohnhaft: 102 Berlin, [Adresse], zwei Kinder (11 und 9 Jahre alt), Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf den gleichen Rechtsgrundlagen Haftbefehle erlassen.
Die durch das MfS bisher geführten Untersuchungen ergaben:
Nitsche, der sich in seiner bisherigen persönlichen und beruflichen Entwicklung in der DDR für »benachteiligt« hält und dem Einfluss der politisch-ideologischen Diversion des Gegners erlag, entwickelte sich zu einem hartnäckigen Feind der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR und hat – seinen Aussagen zufolge – nichts mehr mit der DDR gemein. Bedingt durch die zielgerichtete feindliche Einflussnahme des Nitsche entwickelte sich auch bei seiner Ehefrau zunehmend eine ablehnende Haltung zu den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR.2
Im Ergebnis dessen richteten Nitsche und seine Ehefrau seit dem 5.8.1976 an die zuständigen staatlichen Organe der DDR unter Bezugnahme auf die bekannten, von dem Moderator der Sendereihe »Hilferufe von drüben« des Zweiten Deutschen Fernsehens, Löwenthal, propagierten sogenannten völkerrechtlichen und innerstaatlichen Normen, insgesamt drei rechtswidrige Ersuchen zur Übersiedlung nach der BRD.
Die von ihnen gestellten rechtswidrigen Übersiedlungsersuchen, die insbesondere mit einer »jahrelangen beruflichen und politischen Diskriminierung« des Nitsche, der nicht erfolgten »beruflichen Rehabilitierung« als Hochschullehrer sowie »Unfreiheit« begründet werden und einen verleumderischen Charakter aufweisen, wurden am 11.11.1976 durch die zuständigen staatlichen Organe endgültig abgelehnt, da keinerlei Voraussetzungen für eine Übersiedlung vorliegen.
Nachdem in der Folgezeit zwei weitere von ihnen als Eingaben deklarierte an den Minister des Innern übersandte Schreiben, in denen sie erneut ihre rechtswidrige Forderung auf Übersiedlung erhoben, unbeantwortet blieben, nahmen Nitsche und seine Ehefrau Ende 1976 über ihre in der BRD wohnenden Verwandten Verbindungen zu der »Gesellschaft für Menschenrechte« Frankfurt/M.3 auf. In voller Kenntnis des Charakters der gegen die DDR gerichteten feindlichen Tätigkeit dieser Organisation übermittelten sie bis Ende März 1977 auf postalischem Wege in mehreren Briefen an ihre in der BRD wohnhaften Verwandten mit der Aufforderung zur Weiterleitung an die »Gesellschaft für Menschenrechte« Frankfurt/M. je eine Durchschrift der von ihnen verfassten an die Staatsorgane der DDR gerichteten rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung sowie eine maschinenschriftlich gefertigte Ausarbeitung mit detaillierten Angaben über Zeitpunkt, Anzahl, Motive der von ihnen unternommenen Aktivitäten für eine Übersiedlung, einschließlich der Reaktion der zuständigen staatlichen Organe, wobei u. a. auch eine größere Anzahl von verantwortlichen Mitarbeitern der staatlichen Organe der DDR namentlich benannt wurden. Weiterhin übermittelten sie in diesem Zusammenhang umfassende Angaben zu ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung. Entsprechend den bisherigen Untersuchungsergebnissen verfolgten Nitsche und seine Ehefrau mit der Übermittlung der erwähnten Schriftstücke das Ziel, »die Gesellschaft für Menschenrechte« zur Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Aktionen sowie eine Publizierung durch westliche Massenmedien zu veranlassen, um dadurch seitens der BRD auf die DDR einen bestimmten Druck auszuüben und die von ihnen angestrebte Übersiedlung zu erzwingen.
Mit dem gleichen Ziel verfassten und versandten sie an ihre Verwandten in der BRD Anfang März 1977 einen maschinenschriftlichen Brief an den Präsidenten der USA, Carter, in welchem die Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft der Verletzung der Menschenrechte sowie internationaler Abkommen und Vereinbarungen bezichtigt, die beruflichen Schwierigkeiten des Nitsche als »Berufsverbot« dargestellt werden und behauptet wird, dass man die Familie Nitsche in der DDR »systematisch aushungern« würde. Den im Zusammenhang mit dem hartnäckigen Betreiben der Übersiedlung an ihre Verwandten in der BRD versandten Briefen wurden des Weiteren sechs von dem Nitsche im Zeitraum von Dezember 1976 bis März 1977 maschinenschriftlich verfasste Schriften mit den Titeln »Möglichkeit und Wirklichkeit«, »Wesen und Wert menschlicher Freiheit«, »Die politische Verantwortung des Christentums in unserer Zeit«, »Helsinki – enttäuschte Hoffnung«, »Die Tücke der Wahrheit«, »Die Attraktivität des Sozialismus«, »Marxismus und Religion« beigefügt.
In diesen Schriften diskriminiert Nitsche in einer zum Teil philosophisch verbrämten Darstellungsweise die staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse, die Tätigkeit staatlicher Organe sowie führende Repräsentanten der DDR und fordert zum Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR auf. Insbesondere richtete er seine Angriffe gegen die führende Rolle der Partei, die Diktatur des Proletariats und die sozialistische Demokratie, bezeichnet den Marxismus-Leninismus als Dogma, setzt die sozialistische Gesellschaftsordnung dem Faschismus gleich und betreibt in massiver Form antisowjetische Hetze. Nitsche und seine Ehefrau erwarteten von ihren in der BRD wohnenden Verwandten die Weiterleitung der genannten Schriften an den USA-Präsidenten Carter und deren Veröffentlichung in westlichen Massenmedien, wovon sie sich gleichfalls eine Einflussnahme auf die Entscheidung der zuständigen Organe der DDR bezüglich ihrer angestrebten Übersiedlung erhofften. Entsprechend den bisherigen Aussagen des Nitsche und seiner Ehefrau will ihnen nicht bekannt sein, ob ihre in der BRD wohnhaften Verwandten der Aufforderung zur Weiterleitung dieser Briefe nachgekommen sind. Wie intern und zuverlässig bekannt wurde, unternimmt gegenwärtig besonders der Springer-Inlandsdienst aktive Anstrengungen, mit Veröffentlichungen aus den von Nitsche verfassten und den Organen der BRD und Westberlins vorliegenden Materialien die Hetzkampagne gegen die DDR weiter zu verstärken.
Bei der erfolgten Wohnungsdurchsuchung wurden zahlreiche Durchschriften von rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung, andere damit im Zusammenhang stehende Unterlagen sowie mehrere Exemplare der vorgenannten Hetzschriften, einschließlich des an Carter gerichteten Schreibens sichergestellt.
Zur Persönlichkeitsentwicklung des Nitsche und seiner Ehefrau ist Folgendes festzustellen:
Nitsche war von 1948 bis 1950 als Mittelstufenlehrer in Jena tätig und studierte während dieser Zeit Germanistik und Kulturwissenschaften. Danach nahm er eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent und Lektor an der Karl-Marx-Universität Leipzig auf. In den Jahren 1954 bis 1956 war er als Dozent an der Universität Peking/VR China eingesetzt.
Nach erneuter Tätigkeit an der Karl-Marx-Universität in Leipzig war er von 1959 bis 1964 Dozent an der Hochschule der Gewerkschaften in Bernau. Aus dieser Zeit liegen Hinweise vor, dass er ideologische Unklarheiten hatte, unmarxistisch an literaturtheoretische Fragen heranging und im starken Maße kleinbürgerlich auftrat.
Darüber hinaus gab es Erscheinungen eines ausgeprägten Geltungsbedürfnisses und querulantenhafter Verhaltensweisen.
1966 wurden Nitsche und seine Ehefrau im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen der DDR (MHF) zu einem langfristigen Auslandseinsatz im Kultur- und Informationszentrum der DDR4 in Kairo/Ägypten eingesetzt. Bereits 1967 musste Nitsche jedoch wegen »politischer Unzulänglichkeiten« wieder abberufen werden. Er hatte in Kairo durch sektiererisches Auftreten und Verhalten die einheitliche Auslandspropaganda durch das Kultur- und Informationszentrum der DDR erheblich erschwert und gefährdet. Von 1967 bis 1970 wurden Nitsche und seine Ehefrau durch das MHF nach der VR Ungarn delegiert, wo sie an der Universität in Debrecen tätig waren. Während dieser Zeit verfasste er zwei Artikel, in denen er Teilbereiche der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR angriff. In der daraufhin am 16.3.1970 durch das MHF geführten Aussprache wurde Nitsche aufgefordert, einige Grundfragen der marxistisch-leninistischen Literaturtheorie intensiv zu durchdenken und seine in den Artikeln bezogenen Positionen zu überprüfen. Eine offene prinzipielle Klärung der Probleme erfolgte mit ihm offensichtlich nicht.
Bis 1971 war Nitsche einige Zeit als redaktioneller Mitarbeiter beim Fernsehen der DDR und im Bereich Internationale Beziehungen im MHF beschäftigt. Im September 1971 nahm er eine Tätigkeit im Lehrgebiet Marxismus-Leninismus – Deutsch/Kulturpolitik an der Fachschule für Ökonomie Rodewisch, Außenstelle Berlin (Sitz Humboldt-Universität), auf. Diese Tätigkeit betrachtete er als »unter seinem Niveau« liegend. Von 1973 bis 1976 war er Sekretär der GO dieser Außenstelle.
Am 10.9.1976 wurde das Arbeitsrechtsverhältnis des Nitsche durch die Fachschule für Ökonomie Rodewisch im Zusammenhang mit seinen feindlich-negativen Aktivitäten zur Erlangung der Übersiedlung gelöst.
Die Ehefrau des Nitsche – er ist in dritter Ehe verheiratet – nahm zunächst eine positive Entwicklung. Fortschreitend vertrat sie jedoch ebenfalls bürgerliche Auffassungen, fühlte sich »zu Höherem« berufen, und sie ist bereit, für ein bürgerliches Leben und eine angenehme Stellung unter »beliebigen gesellschaftlichen Verhältnissen« zu leben.
Mit der Nitsche, die Lehrerin an der 12. Oberschule Berlin-Mitte war, wurde aufgrund der rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung am 25.8.1976 durch den Stadtbezirksschulrat Berlin-Mitte eine Aussprache geführt, in deren Ergebnis auf der Grundlage des »Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25.2.1965«5 sowie der »Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher«6 ein Disziplinarverfahren eingeleitet und ihre fristlose Entlassung ausgesprochen wurde.
Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit an der Fachschule für Ökonomie Rodewisch, Außenstelle Berlin, unterhielt Nitsche enge freundschaftliche Verbindungen mit Dr. phil. [Name 1, Vorname 1], geb. am [Tag] 1938 wohnhaft: 1193 Berlin, [Adresse], zuletzt (September 1974 bis 17.3.1977) wissenschaftlicher Oberassistent im Institut für Philosophie der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, seit dem 17.3.1977 ohne Arbeitsrechtsverhältnis (Aufnahme der ihr vermittelten Arbeit im VEB EAW Treptow erfolgte bisher nicht), übt stundenweise Tätigkeit an der Volkshochschule Berlin-Friedrichshain aus, und deren Schwester Dr. [Name 1, Vorname 2], geb. am [Tag] 1935, gleiche Wohnanschrift, zuletzt Lehrer für Marxismus-Leninismus an der Fachschule für Ökonomie Rodewisch, Außenstelle Berlin, gegenwärtig ohne Arbeitsverhältnis.
[Name 1, Vorname 2] hatte an der o. g. Außenstelle unter dem Einfluss von Nitsche sich parteischädigend verhalten und den Nitsche gedeckt. [Name 1, Vorname 1] hatte sich seit Anfang 1976 unzulässigerweise in Angelegenheiten der Parteiarbeit und Leitungstätigkeit der o. g. Außenstelle eingemischt und eine Reihe von Genossen ungerechtfertigt beschuldigt. Mehrere Aussprachen, in denen ihr die Schädlichkeit ihres Verhaltens aufgezeigt wurde, blieben ohne Erfolg. Hinzu kommt, dass sie die ihr übertragenen Aufgaben nicht erfüllte. Wegen Eigenmächtigkeiten, unerlaubten Fernbleibens von der Arbeitsstelle, Nichterfüllung dienstlicher Aufträge und lügenhaften Verhaltens wurde sie zur Verantwortung gezogen (Unterlagen befinden sich bei der Kaderkommission des ZK der SED). Sie beabsichtigt um Übersiedlung aus der DDR zu ersuchen. Nach vorliegenden Hinweisen hat sie Verbindung zur Ständigen Vertretung der BRD in der DDR aufgenommen.
Da im Ergebnis der gegen das Ehepaar Nitsche eingeleiteten strafprozessualen Maßnahmen nicht auszuschließen ist, dass durch gegnerische Kräfte die [Name 1, Vorname 2] und [Name 1, Vorname 1] zur Erlangung von Informationen für eine Hetzkampagne gegen die DDR ausgenutzt werden, wurden entsprechende Kontrollmaßnahmen eingeleitet.
Die Untersuchungen des MfS zur umfassenden Aufklärung der strafbaren Handlungen und weiterer feindlich-negativer Aktivitäten des Nitsche und dessen Ehefrau, der Ursachen, Motive und begünstigenden Bedingungen werden fortgesetzt.