Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (I. Quartal 1981) – F
4. Mai 1981
Information Nr. 208/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Frankreichs bei der Einreise und dem Aufenthalt in die Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 reisten insgesamt 6 500 (7 849)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs mit 1 292 (1 417) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin ein, darunter 334 (341) Militärpersonen mit 94 (94) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) Frankreichs. Im Zusammenhang mit den erfolgten 94 Einfahrten hielten sich die Angehörigen der MI Frankreichs zur Durchführung von Aufklärungshandlungen in 23 (44) Fällen bis zwei Stunden, in 70 (50) Fällen zwei bis vier Stunden und in einem (–) Fall über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1980. [Original-Fußnote]
Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR haben Angehörige der MI Frankreichs in 16 (15) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung der DDR begangen. Nach dem MfS vorliegenden Informationen erfolgten im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 durch Angehörige der MI Frankreichs zwei (–) Einfahrten in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen gesperrte Gebiete.
Im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufklärungshandlungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden Angehörige der MI Frankreichs in 174 (113) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 54 % – an militärischen Objekten der GSSD und bewaffneten Organen der DDR sowie bedeutsamer volkswirtschaftlicher Einrichtungen und Anlagen festgestellt.
Ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Rechtsvorschriften der DDR:
Durch jeweils drei Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0052, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die StVO1 und die Sperrgebietsordnung der DDR2 begangen:
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Am 19.2.1981, 10.27 Uhr, befuhren die Angehörigen der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg I (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation).3
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Am 4.3.1981, 15.07 Uhr, bog das Fahrzeug in Berlin-Prenzlauer Berg nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur der Dimitroffstraße verkehrswidrig nach rechts in die Arthur-Becker-Straße ein, wodurch der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde. Um 15.25 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg nach Einordnung in die rechte Fahrspur der Frankfurter Allee verkehrswidrig nach links in die Jaques-Duclos-Straße ein, wodurch ebenfalls der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde.
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Um 15.38 Uhr fuhren die Angehörigen der französischen Armee mit dem Pkw in Berlin-Hohenschönhausen von der Bahnhofstraße in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ferdinand-Schultze-Straße und um 15.55 Uhr bog das Fahrzeug unter Behinderung des nachfolgenden Fahrzeugverkehrs in Berlin-Marzahn von der Geradeausspur der Leninallee nach links in die Rhinstraße ein (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 22.3.1981, 14.07 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg, von der Frankfurter Allee kommend, die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 10.2.1931, 10.40 Uhr, befuhr das mit drei Angehörigen der französischen Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug, 671-0053, in Berlin-Treptow verkehrswidrig die für Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Regattastraße (Verstoß gegen § 6 StVO) (siehe Dokumentation).