Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (I. Quartal 1981) – GB
4. Mai 1981
Information Nr. 207/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Großbritanniens bei der Einreise und dem Aufenthalt in die Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 reisten insgesamt 5 423 (6 108)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens mit 1 052 (1 316) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 389 (399) Militärpersonen mit 122 (107) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) Großbritanniens.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1980. [Original-Fußnote]
Durch die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI Großbritanniens erfolgten in diesem Zeitraum 122 (107) Einfahrten, wobei die Aufenthaltsdauer in drei (1) Fällen bis zwei Stunden in 46 (63) Fällen zwei bis vier Stunden und in 73 (43) Fällen über vier Stunden betrug.
Während des Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens in 136 (146) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Möglichkeiten, Rechtsvorschriften der DDR verletzt. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist ein Rückgang derartiger rechtswidriger Handlungen um 18 % zu verzeichnen.
Von den insgesamt 136 getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens in 115 Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung1 begangen und in 21 Fällen die Sperrgebietsordnung der DDR2 vom 21. Juni 1963 missachtet.
Im Wesentlichen beinhalten die Verstöße gegen die StVO der DDR:
- –
Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) – 73 (86) Fälle,
- –
rechtswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10 und 15 StVO) – 7 (13) [Fälle],
- –
Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO). 33 (8) [Fälle].
Erneut wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens Verstöße gegen die StVO und Sperrgebietsordnung der DDR begangen mit dem Ziel der weiteren Aufklärung und Dokumentation militärischer Objekte der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR, bedeutsamer volkswirtschaftlicher Einrichtungen sowie von Personen- und Kfz-Bewegungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 wurden Angehörige der MI Großbritanniens in 611 (421) Fällen – Anstieg um 45 % – bei der Durchführung derartiger Handlungen an diesbezüglichen Objekten, darunter an Objekten des MfS in 249 Fällen und Objekten der GSSD in 93 Fällen, festgestellt.
Ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Rechtsvorschriften der DDR:
Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR begingen die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 70, u. a.:
- –
Am 21.1.1981, 13.22 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße. Um 13.57 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Marzahn, Köpenicker Straße, kurzzeitig an einem Objekt der NVA im Halteverbot. Nach erfolgter Weiterfahrt tätigte ein Insasse Fotoaufnahmen in Richtung des militärischen Objektes. Der Beifahrer nahm Einsicht in topographische Unterlagen und sprach mehrmals auf ein Diktiergerät (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO).
- –
Am 23.1.1981, 10.50 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst, aus Richtung Robert-Siewert-Straße kommend, die Arberstraße. Der Fahrzeugführer wendete das Fahrzeug und setzte die Fahrt unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Richtung Robert-Siewert-Straße fort (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) (siehe Dokumentation).3
- –
Am 25.2.1981, in der Zeit von 9.07 Uhr bis 9.16 Uhr, parkte das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Karlshorst, Parkplatz Trabrennbahn. Aus dem Fahrzeug heraus fotografierte ein Angehöriger der britischen Armee unter Verwendung eines Teleobjektivs großer Brennweite in Richtung Objekt der GSSD.
- –
Um 9.20 Uhr bog das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde.
- –
In der Zeit von 9.49 Uhr bis 10.33 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die Fürstenwalder Allee, wobei ein Insasse Fotoaufnahmen von abgeparkten Militärfahrzeugen der Grenztruppen der DDR tätigte (Verstoß gegen §§ 6 und 15 der StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
- –
Am 17.3.1981, 10.05 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße und um 10.31 Uhr die ebenfalls für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee. Um 10.39 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße zur Verladerampe der GSSD, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 der StVO).
Durch die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 74, wurden u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:
- –
Am 2.1.1981, 13.25 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Niederschönhausen die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Buchholzer Straße, hielt am Eingang des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen Vorgänge am Objekt beobachteten (Verstoß gegen § 23 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
- –
Am 7.1.1981, 11.47 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur der Prenzlauer Allee verkehrswidrig nach links in die Dimitroffstraße ein, und um 13.51 Uhr sowie 13.52 Uhr missachteten die Insassen mit dem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Lagunenweg sowie Biberpelzstraße mit MVM-Verbotsschildern gekennzeichnete Straßen, fuhren in für sie gesperrte Gebiete und tätigten Beobachtungshandlungen. In der Straße Lagunenweg und Biberpelzstraße besteht außerdem »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
- –
Am 2.2.1981, 12.33 Uhr, hielt das Fahrzeug in Berlin-Köpenick, Seelenbinderstraße, an der Einfahrt eines Objektes der bewaffneten Organe der DDR verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen Personen- und Kfz-Bewegungen beobachteten (Verstoß gegen § 23 StVO).
- –
Am 9.2.1981, 11.16 Uhr, bog dieses Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation).
- –
Am 10.3.1981, 10.55 Uhr, befuhren drei Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow rücksichtslos bei auf »Rot« geschalteter Lichtsignalanlage die Kreuzung Rothenbachstraße/Prenzlauer Allee in Richtung Granitzstraße (Verstoß gegen § 3 StVO).
Am 18.2.1981, 11.22 Uhr, befuhren vier Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 08, unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg I, hielten kurzzeitig am Hintereingang des Objektes der GSSD in Halteverbot und unternahmen Beobachtungshandlungen. Um 11.30 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße und um 12.32 Uhr missachteten die Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild und dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gekennzeichnete Straße Lagunenweg und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein (Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation).