Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (I. Quartal 1981) – USA
4. Mai 1981
Information Nr. 206/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion der USA bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 reisten insgesamt 10 803 (9 477)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der US-Armee mit 2 066 (2 058) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 670 (741) Militärpersonen mit 313 (313) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) der USA.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1980. [Original-Fußnote]
Durch Angehörige der in Westberlin stationierten MI der USA erfolgten in diesem Zeitraum
313 (313) Einfahrten, wobei die Aufenthaltsdauer in 260 (257) Fällen bis zwei Stunden, in 50 (56) Fällen zwei bis vier Stunden und in drei (–) Fällen über vier Stunden betrug.
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist bei einer gleichbleibenden Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eine rückläufige Tendenz einreisender Angehöriger der MI der USA von 9,6 % festzustellen.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen verletzten Angehörige dieser MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in 166 (77) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR. Das entspricht einer Zunahme der von Angehörigen der MI der USA begangenen rechtswidrigen Handlungen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres von 116 %. Von den insgesamt getroffenen 166 Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden in 89 Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO)1 begangen und in 77 Fällen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR2 vom 21. Juni 1963 mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) sowie Sperrgebietsschildern gesperrte Gebiete befahren.
Die Verletzungen der StVO der DDR resultieren vorwiegend aus
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) – 69 (10) Fälle,
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Halten im Halteverbot und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) – 15 (3) [Fälle].
Wiederholt konnte die Feststellung getroffen werden, dass Verstöße gegen die StVO und Sperrgebietsordnung der DDR zur weiteren Aufklärung und Dokumentation militärischer Objekte der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR, bedeutsamer volkswirtschaftlicher Einrichtungen sowie von Personen- und Kfz-Bewegungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, begangen wurden. In diesem Zusammenhang wurden Angehörige der MI der USA insgesamt in 1 146 (898) Fällen – Zunahme derartiger Handlungen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 28 % – an diesbezüglichen Objekten, darunter in 380 Fällen an Objekten des MfS und in 157 Fällen an Objekten der GSSD, festgestellt.
Ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Rechtsvorschriften der DDR:
Durch die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, wurden nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:
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Am 4.1.1961, 7.13 Uhr, sowie am 7.1.1981, 6.43 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Lichtenberg den mit einem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer berechtigte Kfz) gekennzeichneten Streckenabschnitt der Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee und tätigten Beobachtungshandlungen an einem Objekt des MfS.
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Am 14.1.1981, 14.19 Uhr, bog das Fahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde.
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Um 15.30 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Lichtenberg den mit einem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer berechtigte Kfz) gekennzeichneten Streckenabschnitt der Ruschestraße verkehrswidrig in Richtung Frankfurter Allee. Durch einen Verkehrsposten der DVP wurden das Aufklärungsfahrzeug gestoppt und die Insassen zum Wenden des Fahrzeuges aufgefordert. Die Insassen deuteten das Wenden an, setzten jedoch unter Nichtbeachtung der erhaltenen Aufforderung die Fahrt in Richtung Frankfurter Allee fort (Verstoß gegen §§ 1, 6 und 15 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 28.1.1981, 9.31 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg I und beobachteten Ausbildungshandlungen von Angehörigen der GSSD (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation)3
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Am 10.2.1981, 9.28 Uhr, fuhr das Fahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide einen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gekennzeichneten Streckenabschnitt der Straße An der Wuhlheide mit überhöhter Geschwindigkeit (100 km/h) in Richtung Rummelsburger Straße (Verstoß gegen § 12 StVO).
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Am 25.2.1981, 6.50 Uhr, missachteten drei Angehörige der US-Armee mit dem Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
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Um 9.06 Uhr bog das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung rechtswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde.
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Am gleichen Tag befuhren die Angehörigen der US-Armee mit diesem Fahrzeug 9.32 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Biberpelzstraße, 9.33 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Lagunenweg, 9.39 Uhr sowie 9.43 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, verkehrswidrig mit MVM-Verbotsschildern gekennzeichnete Straßen, tätigten Beobachtungshandlungen an abgeparkten Militärfahrzeugen der bewaffneten Organe der DDR und fertigten Aufzeichnungen. In der Straße Lagunenweg und Biberpelzstraße besteht außerdem »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) (Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 begingen die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-102, u. a.:
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Am 23.2.1981 missachteten zwei Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder sowie das Schild »Sperrgebiet« und fuhren 12.56 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 12.58 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, 13.42 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, 14.05 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I in für sie gesperrte Gebiete ein.
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Um 14.10 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße (siehe Dokumentation).
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Am 4.3.1981 missachteten ebenfalls zwei Insassen mit diesem Fahrzeug MVM-Verbotsschilder sowie ein Sperrgebietsschild 8.52 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 8.55 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, 9.15 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I, fuhren in für sie gesperrte Gebiete und tätigten Beobachtungshandlungen (Verstoß gegen § 6 StVO sowie Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 12.3.1981, 13.41 Uhr, befuhren vier Insassen mit diesem Fahrzeug unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes in Berlin-Johannisthal die Straße Groß-Berliner Damm und tätigten Beobachtungshandlungen an einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR. Um 14.12 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, und um 14.22 Uhr befuhren die Insassen mit dem Pkw in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig die ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963) (siehe Dokumentation)
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Am 25.3.1981, 14.20 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladerampe der GSSD, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde. Um 15.19 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst in den ab Kreuzung Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Streckenabschnitt der Fritz-Schmenkel-Straße (Verstoß gegen § 6 StVO).
Durch jeweils zwei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-104, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:
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Am 6.2.1981, 9.35 Uhr, missachteten die Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
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Am 9.2.1981 befuhren die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug erneut unter Missachtung aufgestellter MVM-Verbotsschilder 8.32 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 8.34 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, für sie gesperrte Gebiete.
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Am 12.2.1981, 9.25 Uhr, befuhr das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße. Gegen 9.28 Uhr stellten die Insassen am Objekt der Grenztruppen der DDR, Fürstenwalder Allee visuell eine zur Abfahrt bereitstehende Kolonne Militärfahrzeuge fest. Daraufhin befuhren die Insassen mit dem Pkw erneut unter Missachtung des aufgestellten MVM-Verbotsschildes die Fahlenbergstraße. Um 9.30 Uhr hielt das Fahrzeug in der Lutherstraße/Ecke Fürstenwalder Allee, wobei die Insassen die vorbeifahrende Kolonne von Militärfahrzeugen beobachteten und Aufzeichnungen tätigten (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1953)
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Am 17.2.1981, 14.03 Uhr, befuhr das Fahrzeug in Berlin-Köpenick den Bahnübergang am Bahnhof Wuhlheide verkehrswidrig bei noch halb geschlossener Schranke (Verstoß gegen § 20 StVO).
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Am 20.2.1981, 13.58 Uhr, befuhren die Angehörigen der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße und hielten kurzzeitig verkehrswidrig vor der Einfahrt des Objektes der Grenztruppen der DDR im Halteverbot.
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In der Zeit von 14.03 Uhr bis 14.15 Uhr und 14.19 Uhr bis 14.33 Uhr parkte das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee gegenüber einem Objekt der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen Beobachtungshandlungen tätigten.
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Um 14.18 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete und für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Straße Lagunenweg, wobei die Insassen ebenfalls Beobachtungshandlungen in Richtung Objekt der Grenztruppen der DDR tätigten (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 6.3.1981, 10.42 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladerampe der GSSD, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde. Anschließend fuhr der Pkw im Gelände der Gartenanlage »Biesenhorst« direkt am Bahndamm entlang, wobei ein Insasse auf dem Beifahrersitz stehend und durch das geöffnete Schiebedach des Fahrzeuges herausgebeugt Fotoaufnahmen in Richtung Verladerampe tätigte (An der Verladerampe standen zu diesem Zeitpunkt mehrere Panzer der GSSD zum Abtransport bereit.) (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 17.3.1981, 13.56 Uhr, befuhren die Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße und um 14.20 Uhr in Berlin-Oberschöneweide unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« den Privatweg I (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
Am 22.2.1981, 8.20 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, besetzt mit zwei Angehörigen der US-Armee, in Berlin-Adlershof, Köpenicker Straße, verkehrswidrig gegenüber der Einfahrt des Verladebahnhofes im Parkverbot, wobei die Insassen auf dem Verladebahnhof befindliche Militärtechnik der bewaffneten Organe der DDR beobachteten und Aufzeichnungen tätigten. Von einem Angehörigen der Grenztruppen der DDR zur Weiterfahrt aufgefordert, setzten die Angehörigen der MI der USA die Fahrt in Richtung Adlergestell fort.
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In der Zeit von 8.25 Uhr bis 8.30 Uhr parkte das Fahrzeug in Berlin-Treptow, Adlergestell/Höhe Grünauer Kreuz verkehrswidrig auf dem Randstreifen im Halteverbot. Die Insassen beobachteten eine vorbeifahrende Kolonne von Militärfahrzeugen der Grenztruppen der DDR und tätigten Aufzeichnungen (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 23.2.1981, 8.22 Uhr, befuhren die Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Treptow die wegen Bauarbeiten zeitweilig für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Regattastraße (Verstoß gegen § 6 StVO) (siehe Dokumentation).
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Am 16.3.1981, 14.45 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und hielten anschließend verkehrswidrig am Hintereingang des Objektes der GSSD im Halteverbot (Verstoß gegen § 23 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)