Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (II. Quartal 1981)
29. Juli 1981
Information Nr. 358/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981 reisten insgesamt 31 211 (29 956)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 5 566 (5 853) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 5 214 (5 740) Militärpersonen mit 1 536 (1 614) Militärfahrzeugen.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Vorjahres. [Original-Fußnote]
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erhöhte sich damit die Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 4,2 % bei einem gleichzeitigen Rückgang der Anzahl der Kfz um 4,9 %.
Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 433 (1 426) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 533 (525) Aufklärungsfahrzeugen, wobei insgesamt 533 (525) Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, erfolgten, davon
[MI] | Angehörige | Kraftfahrzeuge |
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MI der USA | 666 (701) | 304 (320) |
MI Großbritanniens | 414 (395) | 132 (113) |
MI Frankreichs | 353 (330) | 97 (92) |
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit eine nahezu gleichbleibende Tendenz der Anzahl der durchgeführten Aufklärungsfahrten sowie der mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI festzustellen, wobei die Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen durch Angehörige der MI der USA mit einem Anteil von 57 an den Gesamteinfahrten weiterhin einen Schwerpunkt bildet.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981 in 377 (222) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI der USA in 259 (93) Fällen, Großbritanniens in 96 (110) Fällen, Frankreichs in 22 (14) Fällen beteiligt waren.
Im Verhältnis zu einer nahezu gleichbleibenden Anzahl der Einfahrten sind gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres die durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen um 70 % gestiegen.
Während die Anzahl rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens und Frankreichs gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs nur geringfügige Veränderungen aufweist, sind derartige Handlungen durch Angehörige der MI der USA um 164 % angestiegen. Damit setzt sich die bereits im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1981 zu beobachtende Zunahme der Anzahl der von Angehörigen der MI der USA begangenen diesbezüglichen Handlungen weiter fort.
Nach vorliegenden Informationen ist im II. Quartal 1981 ein spürbarer Anstieg von Aufklärungshandlungen durch Angehörige der MI der USA an militärischen u. a. bedeutsamen Objekten und Einrichtungen festzustellen, wobei zunehmend technische Hilfsmittel zum Einsatz gebracht worden sind. Verstärkte diesbezügliche Aktivitäten wurden dabei besonders an Objekten der GSSD in Berlin-Karlshorst sichtbar.
In diesem Zusammenhang sind Fälle des rücksichtslosen und provokatorischen Auftretens und Verhaltens durch Angehörige der MI der USA in Verbindung mit Verletzungen der StVO1 sowie der Sperrgebietsordnung der DDR2 vom 21. Juni 1963 und der Durchführung von Aufklärungshandlungen ebenfalls merklich angestiegen.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthalts in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in insgesamt 281 (130) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR begangen, woran Angehörige der MI der USA in 170 (36), Großbritanniens in 91 (84) und Frankreichs in 20 (10) Fällen beteiligt waren.
Die Verletzungen der StVO der DDR durch Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalteten u. a.:
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrter Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) – 221 (97) Fälle,
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Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO). Fälle – 27 (20) [Fälle],
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verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO) – 12 (4) [Fälle].
Des Weiteren drangen Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter großer Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 in 96 (92) Fällen in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) sowie Sperrschildern gekennzeichnete Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 89 (62), Großbritanniens in fünf (26) und Frankreichs in zwei (4) Fällen beteiligt waren. Das rechtswidrige Eindringen und Befahren dieser Sperrgebiete erfolgte u. a. in
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Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße (Objekt der Grenztruppen der DDR) – 30 (32) Fälle,
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Berlin-Treptow, Bouchéstraße (Objekt der Grenztruppen der DDR) – 15 (19) [Fälle],
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Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm (Objekt der bewaffneten Organe der DDR) – 5 (14) [Fälle].
Wiederholt musste durch die zuständigen Organe der DDR festgestellt werden, dass Verstöße gegen die StVO sowie Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963, insbesondere das Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete, zur Durchführung von Aufklärungshandlungen an militärischen Objekten und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen erfolgten.
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981 wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 790 (1 571) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg von 14 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an
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Objekten des MfS – 546 (578) Fälle,
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Objekten der GSSD – 316 (315) [Fälle],
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Objekten der Grenztruppen der DDR – 181 (167) [Fälle],
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Objekten des MdI – 132 (70) [Fälle],
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Objekten der NVA – 90 (82) [Fälle].
Insgesamt waren an diesbezüglichen Aufklärungshandlungen Angehörige der MI der USA in 1 111 (1 044), Großbritanniens in 542 (407) und Frankreichs in 137 (120) Fällen beteiligt.
Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI in 278 (302) Fällen bis zwei Stunden, 194 (164) Fällen von 2 bis 4 Stunden, 61 (59) Fällen über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Hierzu im Einzelnen:
Militärinspektion | bis 2 Stunden Fälle | 2 bis 4 Stunden Fälle | über 4 Stunden Fälle |
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der USA | 254 (265) | 49 (55) | 1 (–) |
Großbritanniens | 7 (6) | 67 (48) | 58 (59) |
Frankreichs | 17 (31) | 78 (61) | 2 (–). |
Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die StVO und Sperrgebietsordnung der DDR sowie Durchführung von Aufklärungshandlungen durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:
MI der USA:
Durch die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-102, wurden nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:
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Am 10.4.1981, 8.25 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit dem Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
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Am 13.4.1981, 8.06 Uhr, überquerte das Fahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg im Stauraum der Kreuzung Prenzlauer Allee/Ostseestraße eine Sperrlinie, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr erheblich behindert wurde. Danach überholten die Angehörigen der US-Armee mit dem Kfz in der Prenzlauer Allee eine Fahrzeugkolonne der DVP und tätigten Aufzeichnungen.
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Am 14.4.1981, 12.57 Uhr, und am 15.4.1981, 14.51 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 21.5.1981, 14.40 Uhr, missachteten vier Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet.
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Am 28.5.1981 missachteten drei Insassen mit diesem Fahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder sowie das Schild »Sperrgebiet« und fuhren 13.14 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 13.16 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, 14.36 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I, in für sie gesperrte Gebiete ein.
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Um 14.46 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurden (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 2.6.1981, 13.24 Uhr, missachteten zwei Insassen mit diesem Fahrzeug ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild sowie das Schild »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) und fuhren in Berlin-Rahnsdorf in den Lagunenweg ein. 13.25 Uhr befuhr das Fahrzeug die ebenfalls durch MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße. 13.27 Uhr hielten die Insassen des Fahrzeuges in Berlin-Köpenick, Fürstenwalder Allee vor einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR im Halteverbot, beobachteten eine Fahrzeugkolonne und fertigten Aufzeichnungen. 13.47 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug verkehrswidrig in Berlin-Karlshorst von der Köpenicker Allee in den mit Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) versehenen Biesenhorster Weg sowie die Wiesengrundstraße und 14.00 Uhr in Berlin-Oberschöneweide in den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I. Sie hielten anschließend verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot und führten Beobachtungshandlungen durch (Verstöße gegen §§ 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 25.6.1981, 14.34 Uhr und 14.37 Uhr, hielten die zwei Insassen des Fahrzeuges in Berlin-Köpenick, Köpenicker Straße, verkehrswidrig im Halteverbot, fertigten Fotoaufnahmen von einer internen Technik-Ausstellung der Organe des MdI und führten an einem in der gleichen Straße gelegenen Objekt der NVA Beobachtungshandlungen durch (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO).
Durch jeweils zwei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-104, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:
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Am 2.4.1981, 14.44 Uhr sowie 14.45 Uhr, missachteten die Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Biberpelzstraße sowie Lagunenweg, mit MVM-Verbotsschildern gekennzeichnete Straßen, fuhren in für sie gesperrte Gebiete und tätigten Beobachtungshandlungen. In der Straße Lagunenweg und Biberpelzstraße besteht außerdem »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger). Um 15.16 Uhr befuhren die Angehörigen der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und hielten anschließend verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 9.4.1981, 8.27 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst den für alle Fahrzeuge gesperrten Abschnitt der Fritz-Schmenkel-Straße in Richtung Museum des Sieges.
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Am 12.5.1981, 16.30 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst, aus Richtung Fritz-Schmenkel-Straße kommend, in die ebenfalls für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee.
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Am 13.5.1981, 9.18 Uhr, sowie am 14.5.1981, 8.38 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Buchholzer Straße, wobei die Insassen Vorgänge an einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR beobachteten (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 3.6.1981, 8.10 Uhr bis 8.12 Uhr, fotografierten die zwei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Oberschöneweide, Wuhlheide am zeitweiligen Feldlager des MdI. Um 10.00 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee mit überhöhter Geschwindigkeit (120 km/h). Darüber hinaus missachteten die Insassen des Fahrzeuges aufgestellte MVM-Schilder sowie das Schild »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) und fuhren in Berlin-Rahnsdorf 10.03 Uhr in der Biberpelzstraße, 10.06 Uhr in den Lagunenweg, 10.07 Uhr erneut in der Biberpelzstraße in für sie gesperrte Gebiete (Verstoß gegen §§ 6 und 12 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 5.6.1981, 7.47 Uhr wechselten die zwei Insassen dieses Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Mitte, Grunerstraße, vor dem Autotunnel die Fahrspur, überfuhren dabei verkehrswidrig eine Sperrlinie und behinderten den nachfolgenden Verkehr. 8.35 Uhr missachteten die Insassen in Berlin-Karlshorst Vorschriftszeichen, indem sie in drei Fällen die mit dem Schild »Einfahrt verboten« versehene Wiesengrundstraße durchfuhren und Beobachtungshandlungen an Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn durchführten. Danach befuhr das Fahrzeug um 9.02 Uhr in Berlin-Oberschöneweide den mit dem Vorschriftszeichen »Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge« versehenen Querweg zwischen dem Privatweg II und Privatweg I (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 17.6.1981, 9.38 Uhr, missachtete das mit zwei Insassen besetzte Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhr in die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) versehene Biberpelzstraße/Ecke Lagunenweg, wo sie eine Fahrzeugkolonne in einem Objekt der Grenztruppen fotografierten (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 29.6.1981, 14.54 Uhr, missachteten zwei Insassen dieses Fahrzeuges in Berlin-Rahnsdorf aufgestellte MVM-Schilder und fuhren in die für sie gesperrte Fahlenbergstraße ein. 15.16 Uhr befuhren sie in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und führten an einem Objekt der GSSD, verkehrswidrig im Halteverbot stehend, Beobachtungshandlungen durch (Verstoß gegen § 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 begingen die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, u. a.:
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Am 10.4.1981, 11.59 Uhr, befuhren drei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und um 12.14 Uhr in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde.
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Am 23.4.1981, 8.56 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
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Um 9.23 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Heinersdorf, nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur der Romain-Rolland-Straße, verkehrswidrig nach rechts in die Berliner Straße, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr erheblich behindert wurde. Um 9.26 Uhr bog das Fahrzeug von der Geradeausspur der Straße Am Steinberg in die Prenzlauer Promenade ein, wobei ebenfalls der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde.
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Am 27.4.1981, 13.46 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 8.5.1981, 14.25 Uhr, befuhren drei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Johannisthal den mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichneten Groß-Berliner Damm und am 19.5.1981, 13.20 Uhr, missachteten ebenfalls drei Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, ein MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrte Gebiete und tätigten Beobachtungshandlungen.
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Am 25.5.1981, 11.31 Uhr sowie 12.09 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn, wobei jeweils in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 27.5.1981, in der Zeit von 14.12 Uhr bis 14.23 Uhr, fuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Schöneweide, Schnellerstraße, Höhe Kabelwerk bis Adlergestell, Autobahnzubringer einer Kolonne von Militärfahrzeugen der bewaffneten Organe der DDR hinterher, wobei die Insassen Aufzeichnungen fertigten. Im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten verletzten die Angehörigen der US-Armee in zwei Fällen durch verkehrswidriges Wenden sowie Überqueren von Sperrlinien die StVO der DDR (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 1.6.1981, 12.55 Uhr und 12.56 Uhr, missachteten zwei Insassen des Fahrzeuges aufgestellte MVM-Verbotsschilder und befuhren in Berlin-Treptow die für sie gesperrte Bouchéstraße und Elsenstraße. 13.49 Uhr bzw. 13.50 Uhr befuhren sie die mit MVM-Verbotsschildern und mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) versehene Biberpelzstraße und den Lagunenweg sowie die Straße 522 in Berlin-Rahnsdorf (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 2.6.1981, 8.07 Uhr, missachteten zwei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Mitte, Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/Alexanderplatz das durch Verkehrsposten gegebene Handzeichen »Achtung, anhalten« und befuhren die Kreuzung, wodurch sie das Leben und die Gesundheit des Verkehrspostens der Deutschen Volkspolizei erheblich gefährdeten. Nur dessen Reaktion war es zu verdanken, dass keine ernsten Folgen eintraten (Verstoß gegen § 4 StVO).
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Am 3.6.1981, 12.40 Uhr, fuhr das mit zwei Insassen besetzte Fahrzeug in Berlin-Karlshorst ab Waldowallee in die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) versehene Fritz-Schmenkel-Straße. 12.46 Uhr fuhren sie verkehrswidrig in die wegen Baumaßnahmen zeitweilig für den Verkehr für alle Fahrzeuge gesperrte Neuwieder Straße. 13.10 Uhr missachteten die Insassen beim Befahren der Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn insgesamt drei Mal das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 9.6.1981, 9.15 Uhr, fuhr das mit zwei Insassen besetzte Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide aus Richtung Hermann-Duncker-Straße in den mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« gekennzeichneten Weg Eichgestell in Richtung Privatweg I. Auf der Freifläche vor dem Ernst-Thälmann-Stadion befand sich eine Gruppe spielender Kinder im Alter von ca. drei Jahren unter Aufsicht einer Erzieherin. Die Insassen des Fahrzeuges durchfuhren rücksichtslos die Gruppe mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 bis 45 km/h, was zu einer ernsten Gefährdung von Leben und Gesundheit der Kinder führte (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 14.6.1981, 14.23 Uhr, befuhr das mit zwei Insassen besetzte Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen die Buchholzer Straße und 16.03 Uhr in Berlin-Johannisthal den Groß-Berliner Damm. Beide Straßen sind mit MVM-Verbotsschildern versehen. 15.24 Uhr bog das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, aus Richtung Privatweg I kommend, verkehrswidrig links in die Straße An der Wuhlheide ein, obwohl die Fahrtrichtung rechts vorgeschrieben ist (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 30.6.1981 missachteten zwei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Rahnsdorf aufgestellte MVM-Verbotsschilder sowie Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) und fuhren 15.01 Uhr im Lagunenweg, 15.07 Uhr erneut im Lagunenweg, 15.08 Uhr in der Biberpelzstraße in für sie gesperrte Gebiete ein.
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15.20 Uhr fuhren sie in die gleichfalls mit einem MVM-Verbotsschild versehene Fahlenbergstraße und beobachteten eine Marschkolonne der bewaffneten Organe der DDR, wobei sie mehrfach den Standort wechselten.
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15.25 Uhr befuhren sie verkehrswidrig die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« gesperrte Straße 522 (Verstoß gegen § 6 StVO sowie Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
MI Großbritanniens:
Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR begingen die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 57 XB 08, u. a.:
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Am 6.4.1981, in der Zeit von 12.16 Uhr bis 12.24 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Köpenick und Berlin-Lichtenberg die mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bzw. 70 km/h gekennzeichneten Streckenabschnitte der Straße an der Wuhlheide, Rummelsburger Straße, Rummelsburger Landstraße, Köpenicker Chaussee und Hauptstraße mit überhöhter Geschwindigkeit (100 bzw. 120 km/h) (Verstoß gegen § 12 StVO).
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Am 24.4.1981, in der Zeit von 9.46 Uhr bis 9.51 Uhr, parkte das Fahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Niederschönhausen, Strandpromenade/Greifswalder Bucht. Die Insassen entstiegen dem Fahrzeug, begaben sich zur Umzäunung eines Objektes der bewaffneten Organe der DDR – Buchholzer Straße – und beobachteten Ausbildungshandlungen.
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Um 10.25 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Heinersdorf ca. eine Minute verkehrswidrig im Kreuzungsbereich der Heinersdorfer Straße/Blankenburger Pflasterweg im Halteverbot, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde.
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Um 10.39 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Malchow, Dorfstraße, Höhe Ortnitstraße, erneut im Halteverbot, wobei ebenfalls der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 28.4.1981, 13.54 Uhr sowie 14.01 Uhr, befuhr das Fahrzeug (3 Insassen) in Berlin Karlshorst die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße.
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Um 14.05 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig auf dem Gehweg der Hermann-Duncker-Straße gegenüber einem Objekt der GSSD, wobei die Insassen Vorgänge am Objekt beobachteten (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO).
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Am 9.6.1981, 12.01 Uhr, befuhr das Fahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst erneut die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße (Verstoß gegen § 6 StVO).
Durch die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 70, wurden u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:
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Am 2.4.1981, 12.06 Uhr, bog das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein. Um 12.10 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug vom Privatweg I nach links in die Straße An der Wuhlheide ein, wobei ebenfalls die vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 10.4.1981, 13.34 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde.
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Am 15.4.1981, 11.20 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Karlshorst in den ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Streckenabschnitt der Fritz-Schmenkel-Straße (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 18.5.1981, 10.19 Uhr, befuhren drei Angehörige der britischen Armee unter erheblicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Berlin-Mitte bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage die Kreuzung Alexanderplatz/Hans-Beimler-Straße (Verstoß gegen § 3 StVO).
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Am 25.5.1981, 9.42 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 28.5.1981, in der Zeit von 9.39 Uhr bis 9.52 Uhr, parkte das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Fritz-Schmenkel-Straße, in Höhe des Wohnhauses Nr. 93, wobei die Insassen den Personen- und Fahrzeugverkehr in diesem Straßenabschnitt beobachteten (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 17.6.1981, 11.07 Uhr, hielten die drei Insassen mit dem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee am Ortsausgang im Halteverbot und setzten 11.09 Uhr ihre Fahrt fort (Verstoß gegen § 23 StVO).
MI Frankreichs:
Durch jeweils vier Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0052, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die StVO begangen:
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Am 15.4.1981, 20.40 Uhr, überquerte das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Mitte im Stauraum der Kreuzung Alexanderplatz/Karl-Liebknecht-Straße zwei Sperrlinien der Geradeausspuren und bog nach links in die Karl-Liebknecht-Straße ein.
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Am 20.4.1981, 10.11 Uhr, bog das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, von der Godesberger Straße kommend, verkehrswidrig nach links in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Weseler Straße ein.
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Am 28.4.1981, 10.43 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Köpenick nach erfolgter Einordnung in die Linksabbiegespur an der Kreuzung Alt-Köpenick/Lange Brücke verkehrswidrig nach rechts in die Oberspreestraße ein (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 13.6.1981, 21.16 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den durch das Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und hielt anschließend verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot. 21.46 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee einen Bahnübergang bei nur halb geöffneter Schranke und rotem Blinklicht (Verstoß gegen §§ 20 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 12.4.1981, 9.43 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0053, besetzt mit drei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Friedrichshain nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur an der Kreuzung Stralauer Allee/Warschauer Straße verkehrswidrig nach rechts in die Warschauer Straße ein, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde. Um 10.09 Uhr fuhr das Fahrzeug in Berlin-Mitte nach erfolgter Einordnung in die Linksabbiegespur an der Kreuzung Stralauer Straße/Mühlendamm geradeaus weiter und behinderte ebenfalls den nachfolgenden Fahrzeugverkehr.
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Am 30.4.1981, 9.23 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Köpenick nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur der Kreuzung Lindenstraße/Bahnhofstraße bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrswidrig und unter erheblicher Behinderung des Fahrzeugverkehrs nach rechts in die Bahnhofstraße ein (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 27.5.1981, 10.20 Uhr, bog das Fahrzeug in Berlin-Prenzlauer Berg, Knaackstraße, unter Missachtung der vorgegebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in die Dimitroffstraße – in Richtung Schönhauser Allee – ein (Verstoß gegen § 6 und 15 StVO).
Anlage 1 zur Information Nr. 358/81
Übersicht zum Umfang und der Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1981 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1980
Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1981 insgesamt 54 895 (54 279)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 53 937 (53 390) Angehörige mit 9 976 (10 644) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 958 (889) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 9 391 (10 236) Militärpersonen mit 2 867 (2 971) Militärfahrzeugen.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das I. Halbjahr 1980. [Original-Fußnote]
Gegenüber dem Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1980 ist damit ein Rückgang der Anzahl eingereister Militärangehöriger um 8,3 % sowie der Anzahl an Militärfahrzeugen um 3,5 % festzustellen.
Unter den Eingereisten befanden sich 2 826 (2 907) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 1 062 (1 039) Militärfahrzeugen, davon 1 336 (1 442) Angehörige der MI der USA mit 617 (633) Kfz, 803 (794) Angehörige der MI Großbritanniens mit 254 (220) Kfz, 687 (671) Angehörige der MI Frankreichs mit 191 (186) Kfz.
Daraus ergibt sich ein Rückgang der Anzahl der eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 2,3 % bei einer gleichzeitigen Zunahme der Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen um 2,2 %, wobei Angehörige der MI der USA mit einem Anteil von 58 % der Gesamteinfahrten von Angehörigen der drei westlichen MI gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres erneut einen Schwerpunkt bilden.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1981 in 697 (460) Fällen – Zunahme gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 52 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, darunter durch Angehörige der MI
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der USA – 425 (175) Fälle,
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Großbritanniens – 232 (256) [Fälle],
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Frankreichs – 40 (29) [Fälle].
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1981 drangen Angehörige der drei westlichen MI unter Verletzung der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 in 196 (175) Fällen in mit MVM-Verbotsschildern gesperrte Gebiete ein. Hierzu im Einzelnen:
Militärinspektion | Fälle |
---|---|
der USA | 166 (117) |
Großbritanniens | 26 (54) |
Frankreichs | 4 (4) |
Weiteren Feststellungen zufolge missachteten Angehörige der drei westlichen MI durch die Begehung grober Ordnungswidrigkeiten in 501 (285) Fällen – Anstieg um 76 % – die Bestimmungen der StVO der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 259, der MI Großbritanniens in 206 und der MI Frankreichs in 36 Fällen beteiligt waren.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen ist diese erhebliche Zunahme der Anzahl der von Angehörigen der MI der USA verursachten Verstöße gegen die StVO sowie Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 vordergründig zurückzuführen auf verstärkte Aktivitäten von Angehörigen dieser MI zur Durchführung von Aufklärungshandlungen insbesondere an militärischen Objekten der GSSD in Karlshorst.
In diesem Zusammenhang wurden in 3 721 (3 003) Fällen – Zunahme um 24 % – Feststellungen über das Vorbeifahren und Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderer bedeutsamer Objekte und Einrichtungen bzw. das Passieren von Militärfahrzeugen getroffen, wobei durch die Insassen der Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit unterschiedlicher Intensität Beobachtungshandlungen sowie Aufzeichnungen vorgenommen wurden, darunter u. a. an
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Objekten des MfS – 1 273 (1 100) Fälle,
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Objekten der GSSD – 599 (582) [Fälle],
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Objekten der Grenztruppen der DDR – 384 (353) [Fälle],
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Objekten des MdI – 252 (165) [Fälle],
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Objekten der NVA – 201 (149) [Fälle].
An den insgesamt getroffenen Feststellungen über diesbezügliche Aktivitäten waren Angehörige der MI der USA in 2 257 (1 942), Großbritanniens in 1 153 (828) und Frankreichs in 311 (233) Fällen beteiligt.
Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1981 in 564 (604) Fällen bis zwei Stunden, 360 (333) Fällen von 2 bis 4 Stunden, 138 (102) Fällen über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Hierzu folgende Übersicht:
Militärinspektion | bis 2 Stunden Fälle | 2 bis 4 Stunden Fälle | über 4 Stunden Fälle |
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USA | 514 (522) | 99 (111) | 4 (–) |
Großbritannien | 10 (7) | 113 (111) | 131 (102) |
Frankreich | 40 (75) | 148 (111) | 3 (–) |
Anlage 2 zur Information Nr. 358/81
Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen
Am 3.4.1981, 13.20 Uhr, verursachte die Angehörige der US-Armee [Name, Vorname], Identifikationskarte [Nr.] mit dem US-Privatfahrzeug, Kennzeichen [Nr.], Typ Toyota, in Berlin-Prenzlauer Berg, Kreuzung Kollwitzstraße/Belforter Straße, schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Die Fahrerin des US-Privatfahrzeuges befuhr die Belforter Straße, aus Richtung Prenzlauer Allee kommend, und beabsichtigte nach links in die als Hauptstraße gekennzeichnete Kollwitzstraße einzubiegen. Aufgrund des Nichtbeachtens der Vorfahrt stieß das US-Privatfahrzeug mit einem die Kollwitzstraße befahrenden Krad aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, zusammen, wobei der Fahrer des Krades leicht verletzt wurde. Es entstand ein Sachschaden von ca. 300 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 9.4.1981, 17.10 Uhr, verursachte die Angehörige der US-Armee [Name, Vorname], Identifikationskarte [Nr.] mit dem US-Privatfahrzeug, Kennzeichen [Nr.], Typ Ford Pinto, in Berlin-Weißensee, Lichtenberger Straße/Bizetstraße, schuldhaft einen Verkehrsunfall. Die Fahrerin des US-Privatfahrzeuges beabsichtigte von der Bizetstraße nach links in die Lichtenberger Straße einzubiegen und fuhr infolge Unachtsamkeit gegen die Rückfront eines verkehrsbedingt haltenden Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin. Insgesamt entstand ein Sachschaden von ca. 300 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 16.6.1981, 14.55 Uhr, verursachte der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges der MI Frankreichs, 071–0055, vom Typ Opel Kadett (besetzt mit 3 Angehörigen der französischen Armee) in Berlin-Friedrichshain, Karl-Marx-Allee/Ecke Andreasstraße, schuldhaft einen Verkehrsunfall. Beim Befahren der Karl-Marx-Allee in Richtung Berlin-Lichtenberg orientierte sich der Fahrer dieses Aufklärungsfahrzeuges bei Annäherung an die mit einer Lichtsignalanlage geregelten Kreuzung Ecke Andreasstraße nicht rechtzeitig auf die Zeichen zur Verkehrsregelung bzw. richtete sein Verhalten nicht darauf ein. Durch eine zum Zeitpunkt des Unfalls nicht den Fahrbahnverhältnissen (nass/schmierig) angepasste Fahrgeschwindigkeit fuhr er auf einen vor ihm verkehrsbedingt haltenden Pkw vom Typ Trabant aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf. Eine zum Unfall führende Pflichtverletzung durch den Fahrer des Pkw Trabant liegt nicht vor. Es entstand ein Sachschaden von ca. 800 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.