Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (II. Quartal 1981) – F
29. Juli 1981
Information Nr. 360/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Frankreichs bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981 reisten insgesamt 9 220 (8 840)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs mit 1 648 (1 757) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 353 (330) Militärpersonen mit 97 (92) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) Frankreichs.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1980. [Original-Fußnote]
Während der Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der MI Frankreichs in 17 (31) Fällen bis zwei Stunden, in 78 (61) Fällen zwei bis vier Stunden und in 2 (–) Fällen über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurde durch Angehörige der MI Frankreichs, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, in 22 (14) Fällen gegen Rechtsvorschriften der DDR, davon in 20 (10) Fällen gegen die Straßenverkehrsordnung der DDR1 sowie in 2 (4) Fällen gegen die Sperrgebietsordnung der DDR2 vom 21. Juni 1963 verstoßen.
Während der Durchführung von Aufklärungshandlungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wählten die Angehörigen der MI Frankreichs erneut Fahrtrouten, an denen sich militärische Objekte der GSSD und bewaffneten Organe der DDR sowie andere bedeutsame Einrichtungen und Anlagen befinden.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen hielten sich Angehörige der MI Frankreichs in 137 (120) Fällen an derartigen Objekten auf. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ergibt sich ein Anstieg von 14 %.
Hierzu folgende ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Rechtsordnung der DDR:
Durch jeweils vier Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0052, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die StVO begangen:
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Am 15.4.1981, 20.40 Uhr, überquerte das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Mitte im Stauraum der Kreuzung Alexanderplatz/Karl-Liebknecht-Straße zwei Sperrlinien der Geradeausspuren und bog nach links in die Karl-Liebknecht-Straße ein.
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Am 20.4.1981, 10.11 Uhr, bog das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, von der Godesberger Straße kommend, verkehrswidrig nach links in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Weseler Straße ein.
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Am 28.4.1981, 10.43 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Köpenick nach erfolgter Einordnung in die Linksabbiegespur an der Kreuzung Alt-Köpenick/Lange Brücke verkehrswidrig nach rechts in die Oberspreestraße ein (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 13.6.1981, 21.16 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den durch das Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und hielt anschließend verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot. 21.46 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee einen Bahnübergang bei nur halb geöffneter Schranke und rotem Blinklicht (Verstoß gegen §§ 20 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
Am 12.4.1981, 9.43 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0053, besetzt mit drei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Friedrichshain nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur an der Kreuzung Stralauer Allee/Warschauer Straße verkehrswidrig nach rechts in die Warschauer Straße ein, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde. Um 10.09 Uhr fuhr das Fahrzeug in Berlin-Mitte nach erfolgter Einordnung in die Linksabbiegespur an der Kreuzung Stralauer Straße/Mühlendamm geradeaus weiter und behinderte ebenfalls den nachfolgenden Fahrzeugverkehr.
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Am 30.4.1981, 9.23 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Köpenick nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur der Kreuzung Lindenstraße/Bahnhofstraße bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrswidrig und unter erheblicher Behinderung des Fahrzeugverkehrs nach rechts in die Bahnhofstraße ein (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 27.5.1981, 10.20 Uhr, bog das Fahrzeug in Berlin-Prenzlauer Berg, Knaackstraße, unter Missachtung der vorgegebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in die Dimitroffstraße – in Richtung Schönhauser Allee – ein (Verstoß gegen § 6 und 15 StVO).