Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (II. Quartal 1981) – GB
29. Juli 1981
Information Nr. 359/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Großbritanniens bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 1981
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981 reisten insgesamt 7 976 (9 220)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens mit 1 426 (1 734) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 414 (395) Militärpersonen mit 132 (113) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) Großbritanniens.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1980. [Original-Fußnote]
Durch Angehörige der MI Großbritanniens erfolgten in diesem Zeitraum 132 (113) Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, wobei die Aufenthaltsdauer in 7 (6) Fällen bis zwei Stunden, in 67 (48) Fällen zwei bis vier Stunden und in 58 (59) Fällen über vier Stunden betrug.
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist bei der Anzahl der einreisenden Angehörigen der MI Großbritanniens sowie der Anzahl der Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eine Zunahme von 5 % bzw. 17 % festzustellen.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen verletzten Angehörige dieser MI im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981 während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in 96 (110) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR. Das entspricht einem Rückgang der von Angehörigen der MI Großbritanniens begangenen rechtswidrigen Handlungen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 13 %. Von den insgesamt 96 Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden in 91 (84) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR1 begangen und in 5 (26) Fällen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR2 vom 21. Juni 1963 mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) gesperrte Gebiete befahren.
Festzustellen war ein erheblicher Rückgang (73 %) der Anzahl der begangenen Verstöße gegen die Sperrgebietsordnung der DDR durch Angehörige der MI Großbritanniens.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen beinhalten die Verletzungen der StVO der DDR vorwiegend
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) – 65 (61) Fälle,
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Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) – 16 (13) [Fälle].
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981 wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens insbesondere Verstöße gegen die StVO der DDR mit dem Ziel der weiteren Aufklärung und Dokumentation militärischer Objekte, bedeutsamer volkswirtschaftlicher Anlagen sowie Personen- und Kfz-Bewegungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, begangen. Zur Durchführung diesbezüglicher Aktivitäten wurden Angehörige der MI Großbritanniens in 542 (407) Fällen – das entspricht einem Anstieg von 33 % – an derartigen Objekten festgestellt.
Hierzu folgende ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Rechtsordnung der DDR:
Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR begingen die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 57 XB 08, u. a.:
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Am 6.4.1981, in der Zeit von 12.16 Uhr bis 12.24 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Köpenick und Berlin-Lichtenberg die mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h bzw. 70 km/h gekennzeichneten Streckenabschnitte der Straße an der Wuhlheide, Rummelsburger Straße, Rummelsburger Landstraße, Köpenicker Chaussee und Hauptstraße mit überhöhter Geschwindigkeit (100 bzw. 120 km/h) (Verstoß gegen § 12 StVO).
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Am 24.4.1981, in der Zeit von 9.46 Uhr bis 9.51 Uhr, parkte das Fahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Niederschönhausen Strandpromenade/Greifswalder Bucht. Die Insassen entstiegen dem Fahrzeug, begaben sich zur Umzäunung eines Objektes der bewaffneten Organe der DDR – Buchholzer Straße – und beobachteten Ausbildungshandlungen.
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Um 10.25 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Heinersdorf ca. eine Minute verkehrswidrig im Kreuzungsbereich der Heinersdorfer Straße/Blankenburger Pflasterweg im Halteverbot, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde.
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Um 10.39 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Malchow, Dorfstraße, Höhe Ortnitstraße, erneut im Halteverbot, wobei ebenfalls der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 28.4.1981, 13.54 Uhr sowie 14.01 Uhr, befuhr das Fahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße.
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Um 14.05 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig auf dem Gehweg der Hermann-Duncker-Straße gegenüber einem Objekt der GSSD, wobei die Insassen Vorgänge am Objekt beobachteten (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO).
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Am 9.6.1981, 12.01 Uhr, befuhr das Fahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst erneut die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße (Verstoß gegen § 6 StVO).
Durch die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 70, wurden u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:
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Am 2.4.1981, 12.06 Uhr, bog das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein. Um 12.10 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug vom Privatweg I nach links in die Straße An der Wuhlheide ein, wobei ebenfalls die vorgeschriebene Fahrtrichtung missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 10.4.1981, 13.34 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde.
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Am 15.4.1981, 11.20 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Karlshorst in den ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Streckenabschnitt der Fritz-Schmenkel-Straße (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 18.5.1981, 10.19 Uhr, befuhren drei Angehörige der britischen Armee unter erheblicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Berlin-Mitte bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage die Kreuzung Alexanderplatz/Hans-Beimler-Straße (Verstoß gegen § 3 StVO).
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Am 25.5.1981, 9.42 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 28.5.1981, in der Zeit von 9.39 Uhr bis 9.52 Uhr, parkte das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Fritz-Schmenkel-Straße, in Höhe des Wohnhauses Nr. 93, wobei die Insassen den Personen- und Fahrzeugverkehr in diesem Straßenabschnitt beobachteten (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 17.6.1981, 11.07 Uhr, hielten die drei Insassen mit dem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee am Ortsausgang im Halteverbot und setzten 11.09 Uhr ihre Fahrt fort (Verstoß gegen § 23 StVO).