Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (II. Quartal 1981) – USA
29. Juli 1981
Information Nr. 361/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion der USA bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981 reisten insgesamt 14 015 (11 895)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA mit 2 492 (2 362) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 665 (701) Militärpersonen mit 304 (320) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) der USA.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1980. [Original-Fußnote]
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit eine Zunahme der Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der Besatzungstruppen der USA um 18 %, bei einer ebenfalls zunehmenden Tendenz der Anzahl der Kfz um 5,5 % – bei einer nahezu gleichbleibenden Tendenz durchgeführter Einfahrten durch Angehörige der MI mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, festzustellen.
Im Zusammenhang mit den erfolgten 304 (320) Einfahrten hielten sich die Angehörigen der MI der USA in 254 (265) Fällen bis zwei Stunden, in 49 (55) Fällen zwei bis vier Stunden und in einem (–) Fall über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden durch Angehörige der MI der USA in 259 (98) Fällen – Anstieg von 164 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen ist diese erhebliche Zunahme der Anzahl der von Angehörigen der MI der USA verursachten Verstöße gegen die StVO1 sowie Sperrgebietsordnung der DDR2 vom 21. Juni 1963 vordergründig zurückzuführen auf verstärkte Aktivitäten von Angehörigen dieser MI zur Durchführung von Aufklärungshandlungen, insbesondere an militärischen Objekten der GSSD in Karlshorst.
Von den insgesamt durch die zuständigen Organe der DDR getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden durch Angehörige der MI der USA in 170 (36) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen und in 89 (62) Fällen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 missachtet.
Im Wesentlichen beinhalten die Verstöße gegen die StVO der DDR:
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) – 152 (23) Fälle,
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Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) – 9 (7) [Fälle].
Erneut wurden durch Angehörige der MI der USA zur Durchführung von Aufklärungshandlungen vorwiegend Fahrtrouten bevorzugt, an denen sich Objekte der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie andere bedeutsame Anlagen und Einrichtungen befinden.
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1981 wurden Angehörige der MI der USA in 1 111 (1 044) Fällen zur Durchführung von Aufklärungshandlungen und Dokumentationen an diesbezüglichen Objekten festgestellt.
Hierzu folgende ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Rechtsordnung der DDR:
Durch die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-102, wurden nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:
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Am 10.4.1981, 8.25 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit dem Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
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Am 13.4.1981, 8.06 Uhr, überquerte das Fahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg im Stauraum der Kreuzung Prenzlauer Allee/Ostseestraße eine Sperrlinie, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr erheblich behindert wurde. Danach überholten die Angehörigen der US-Armee mit dem Kfz in der Prenzlauer Allee eine Fahrzeugkolonne der DVP und tätigten Aufzeichnungen.
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Am 14.4.1981, 12.57 Uhr, und am 15.4.1981, 14.51 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 21.5.1981, 14.40 Uhr, missachteten vier Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet.
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Am 28.5.1981 missachteten drei Insassen mit diesem Fahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder sowie das Schild »Sperrgebiet« und fuhren 13.14 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 13.16 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, 14.36 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I in für sie gesperrte Gebiete ein.
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Um 14.46 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurden (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 2.6.1981, 13.24 Uhr, missachteten zwei Insassen mit diesem Fahrzeug ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild sowie das Schild »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) und fuhren in Berlin-Rahnsdorf in den Lagunenweg ein. 13.25 Uhr befuhr das Fahrzeug die ebenfalls durch MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße. 13.27 Uhr hielten die Insassen des Fahrzeuges in Berlin-Köpenick, Fürstenwalder Allee vor einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR im Halteverbot, beobachteten eine Fahrzeugkolonne und fertigten Aufzeichnungen. 13.47 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug verkehrswidrig in Berlin-Karlshorst von der Köpenicker Allee in den mit Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) versehenen Biesenhorster Weg sowie die Wiesengrundstraße und 14.00 Uhr in Berlin-Oberschöneweide in den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I. Sie hielten anschließend verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot und führten Beobachtungshandlungen durch (Verstöße gegen §§ 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 25.6.1981, 14.34 Uhr und 14.37 Uhr, hielten die zwei Insassen des Fahrzeuges in Berlin-Köpenick, Köpenicker Straße verkehrswidrig im Halteverbot, fertigten Fotoaufnahmen von einer internen Technik-Ausstellung der Organe des MdI und führten an einem in der gleichen Straße gelegenen Objekt der NVA Beobachtungshandlungen durch (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO).
Durch jeweils zwei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-104, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:
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Am 2.4.1981, 14.44 Uhr sowie 14.45 Uhr, missachteten die Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Biberpelzstraße, sowie Lagunenweg mit MVM-Verbotsschildern gekennzeichnete Straßen, fuhren in für sie gesperrte Gebiete und tätigten Beobachtungshandlungen. In der Straße Lagunenweg und Biberpelzstraße besteht außerdem »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger). Um 15.15 Uhr befuhren die Angehörigen der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und hielten anschließend verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 9.4.1981, 8.27 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst den für alle Fahrzeuge gesperrten Abschnitt der Fritz-Schmenkel-Straße in Richtung Museum des Sieges.
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Am 12.5.1981, 16.30 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst, aus Richtung Fritz-Schmenkel-Straße kommend, in die ebenfalls für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee.
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Am 13.5.1981, 9.18 Uhr, sowie am 14.5.1981, 8.38 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Buchholzer Straße, wobei die Insassen Vorgänge an einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR beobachteten (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 3.6.1981, 8.10 Uhr bis 8.12 Uhr, fotografierten die zwei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Oberschöneweide, Wuhlheide am zeitweiligen Feldlager des MdI. Um 10.00 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee mit überhöhter Geschwindigkeit (120 km/h). Darüber hinaus missachteten die Insassen des Fahrzeuges aufgestellte MVM-Schilder sowie das Schild »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) und fuhren in Berlin-Rahnsdorf 10.03 Uhr in der Biberpelzstraße, 10.06 Uhr in den Lagunenweg, 10.07 Uhr erneut in der Biberpelzstraße in für sie gesperrte Gebiete (Verstoß gegen §§ 6 und 12 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 5.6.1981, 7.47 Uhr, wechselten die zwei Insassen dieses Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Mitte, Grunerstraße, vor dem Autotunnel die Fahrspur, überfuhren dabei verkehrswidrig eine Sperrlinie und behinderten den nachfolgenden Verkehr. 8.35 Uhr missachteten die Insassen in Berlin-Karlshorst Vorschriftszeichen, indem sie in drei Fällen die mit dem Schild »Einfahrt verboten« versehene Wiesengrundstraße durchfuhren und Beobachtungshandlungen an Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn durchführten. Danach befuhr das Fahrzeug um 9.02 Uhr in Berlin-Oberschöneweide den mit dem Vorschriftszeichen »Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge« versehenen Querweg zwischen dem Privatweg II und Privatweg I (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 17.6.1981, 9.38 Uhr, missachtete das mit zwei Insassen besetzte Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhr in die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) versehene Biberpelzstraße/Ecke Lagunenweg, wo sie eine Fahrzeugkolonne in einem Objekt der Grenztruppen fotografierten (Verstoß gegen § 5 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 29.6.1981, 14.54 Uhr, missachteten zwei Insassen dieses Fahrzeuges in Berlin-Rahnsdorf aufgestellte MVM-Schilder und fuhren in die für sie gesperrte Fahlenbergstraße ein.
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15.16 Uhr befuhren sie in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und führten an einem Objekt der GSSD verkehrswidrig im Halteverbot stehend, Beobachtungshandlungen durch (Verstoß gegen § 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 begingen die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, u. a.:
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Am 10.4.1981, 11.59 Uhr, befuhren drei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und um 12.14 Uhr in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde.
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Am 23.4.81, 8.56 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
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Um 9.23 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Heinersdorf, nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur der Romain-Rolland-Straße, verkehrswidrig nach rechts in die Berliner Straße, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr erheblich behindert wurde. Um 9.26 Uhr bog das Fahrzeug von der Geradeausspur der Straße Am Steinberg in die Prenzlauer Promenade ein, wobei ebenfalls der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde.
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Am 27.4.1981, 13.46 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I ein, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 8.5.1981, 14.25 Uhr, befuhren drei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Johannisthal den mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichneten Groß-Berliner Damm und am 19.5.1981, 13.20 Uhr, missachteten ebenfalls drei Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Treptow, Buchéstraße, ein MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrte Gebiete und tätigten Beobachtungshandlungen.
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Am 25.5.1981, 11.31 Uhr sowie 12.09 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn, wobei jeweils in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 27.5.1981, in der Zeit von 14.12 Uhr bis 14.23 Uhr, fuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Schöneweide, Schnellerstraße, Höhe Kabelwerk bis Adlergestell, Autobahnzubringer einer Kolonne von Militärfahrzeugen der bewaffneten Organe der DDR hinterher, wobei die Insassen Aufzeichnungen fertigten. Im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten verletzten die Angehörigen der US-Armee in zwei Fällen durch verkehrswidriges Wenden sowie Überqueren von Sperrlinien die StVO der DDR (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 1.6.1981, 12.55 Uhr und 12.56 Uhr, missachteten zwei Insassen des Fahrzeuges aufgestellte MVM-Verbotsschilder und befuhren in Berlin-Treptow die für sie gesperrte Bouchéstraße und Elsenstraße. 13.49 Uhr bzw. 13.50 Uhr befuhren sie die mit MVM-Verbotsschildern und mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge«, (außer Anlieger) versehene Biberpelzstraße und den Lagunenweg sowie die Straße 522 in Berlin-Rahnsdorf (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 2.6.1981, 8.07 Uhr, missachteten zwei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Mitte, Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/Alexanderplatz das durch Verkehrsposten gegebene Handzeichen »Achtung, anhalten« und befuhren die Kreuzung, wodurch sie das Leben und die Gesundheit des Verkehrspostens der Deutschen Volkspolizei erheblich gefährdeten. Nur dessen Reaktion war es zu verdanken, dass keine ernsten Folgen eintraten (Verstoß gegen § 4 StVO).
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Am 3.6.1981, 12.40 Uhr, fuhr das mit zwei Insassen besetzte Fahrzeug in Berlin-Karlshorst ab Waldowallee in die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) versehene Fritz-Schmenkel-Straße. 12.46 Uhr fuhren sie verkehrswidrig in die wegen Baumaßnahmen zeitweilig für den Verkehr für alle Fahrzeuge gesperrte Neuwieder Straße. 13.10 Uhr missachteten die Insassen beim Befahren der Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn insgesamt drei Mal das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 9.6.1981, 9.15 Uhr, fuhr das mit zwei Insassen besetzte Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide aus Richtung Hermann-Duncker-Straße in den mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« gekennzeichneten Weg Eichgestell in Richtung Privatweg I. Auf der Freifläche vor dem Ernst-Thälmann-Stadion befand sich eine Gruppe spielender Kinder im Alter von ca. drei Jahren unter Aufsicht einer Erzieherin. Die Insassen des Fahrzeuges durchfuhren rücksichtslos die Gruppe mit einer Geschwindigkeit von ca. 40 bis 45 km/h, was zu einer ernsten Gefährdung von Leben und Gesundheit der Kinder führte (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 14.6.1981, 14.23 Uhr, befuhr das mit zwei Insassen besetzte Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen die Buchholzer Straße und 16.03 Uhr in Berlin-Johannisthal den Groß-Berliner Damm. Beide Straßen sind mit MVM-Verbotsschildern versehen. 15.24 Uhr bog das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, aus Richtung Privatweg I kommend, verkehrswidrig links in die Straße An der Wuhlheide ein, obwohl die Fahrtrichtung rechts vorgeschrieben ist (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 30.6.1981 missachteten zwei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in Berlin-Rahnsdorf aufgestellte MVM-Verbotsschilder sowie Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) und fuhren 15.01 Uhr im Lagunenweg, 15.07 Uhr erneut im Lagunenweg, 15.08 Uhr in der Biberpelzstraße in für sie gesperrte Gebiete ein. 15.20 Uhr fuhren sie in die gleichfalls mit einem MVM-Verbotsschild versehene Fahlenbergstraße und beobachteten eine Marschkolonne der bewaffneten Organe der DDR, wobei sie mehrfach den Standort wechselten. 15.25 Uhr befuhren sie verkehrswidrig die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« gesperrte Straße 522 (Verstoß gegen § 6 StVO sowie Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).