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Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (III. Quartal 1981)

16. November 1981
Information Nr. 563/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 reisten insgesamt 31 299 (31 095)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 5 646 (6 234) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 4 738 (5 886) Militärpersonen mit 1 367 (1 789) Militärfahrzeugen.

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Vorjahres. [Original-Fußnote]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit eine nahezu gleichbleibende Tendenz der Anzahl der insgesamt von Westberlin aus eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen und bei Kraftfahrzeugen ein Rückgang um 10,2 % festzustellen.

Durch die in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs erfolgten im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 545 (566) Einfahrten mit 1 535 (1 592) Angehörigen der drei westlichen MI, davon

[MI]

Angehörige

Kraftfahrzeuge

MI der USA

682 (739)

300 (329)

MI Großbritanniens

509 (515)

151 (145)

MI Frankreichs

344 (338)

94 (92)

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht das einem Rückgang der Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, um 3,7 % bei einer ebenfalls rückläufigen Tendenz der mit MI-Fahrzeugen eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 3,8 %. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Anzahl der erfolgten Einfahrten – 29 – sowie eingereisten Angehörigen – 57 – der in Westberlin stationierten MI der USA.

Trotz dieser rückläufigen Tendenz der Einfahrten der Angehörigen der MI der USA bildet diese MI mit einem Anteil von ca. 55 % an den Gesamteinfahrten nach wie vor den Schwerpunkt.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 in 423 (317) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI

  • der USA in 313 (144) Fällen,

  • Großbritanniens in 87 (148) Fällen,

  • Frankreichs in 23 (25) Fällen

beteiligt waren.

Trotz des geringfügigen Rückganges der Anzahl der Einfahrten ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres bei den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein Anstieg um 33,4 % festzustellen.

Während – gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres – die Anzahl der begangenen rechtswidrigen Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens um 41 % und durch Angehörige der MI Frankreichs um 8 % rückläufig ist, sind derartige Handlungen durch Angehörige der MI der USA um 117 % angestiegen. Damit setzt sich die im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1981 zu beobachtende Zunahme der Anzahl der von Angehörigen der USA begangenen rechtswidrigen Handlungen weiter fort.

In diesem Zusammenhang ist eine erhebliche Zunahme der Fälle des rücksichtslosen und provokatorischen Verhaltens durch Angehörige der MI der USA in Verbindung mit Verletzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR1 sowie eine weitere Intensivierung der Durchführung von Aufklärungshandlungen, insbesondere an Objekten des MfS und der GSSD in Berlin-Karlshorst, festzustellen.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in insgesamt 374 (174) Fällen Verstöße gegen die StVO der DDR begangen, woran Angehörige der MI der USA in 269 (46), Großbritanniens in 83 (105) und Frankreichs in 22 (23) Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalteten u. a.:

  • Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) – 302 (98) Fälle,

  • Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) – 38 (28) [Fälle],

  • verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO) – 7 (32) [Fälle].

Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR2 vom 21. Juni 1963 in 48 (143) Fällen in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) sowie Sperrschildern gekennzeichnete Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 44 (98) und Großbritanniens in 4 (43) Fällen beteiligt waren.

Das rechtswidrige Eindringen und Befahren von Sperrgebieten erfolgte u. a. in

  • Berlin-Treptow, Bouchéstraße (Objekt der Grenztruppen der DDR) – 14 (20) Fällen

  • Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße (Objekt der Grenztruppen der DDR) – 12 (20) [Fällen].

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 musste durch die zuständigen Organe der DDR erneut festgestellt werden, dass Verstöße gegen die StVO sowie gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963, insbesondere das rechtswidrige Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete, zur Durchführung von Aufklärungs- und Spionagehandlungen an militärischen Objekten der bewaffneten Organe der DDR, der GSSD und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen erfolgten.

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 2 205 (1 876) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg von 17,5 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an

  • Objekten des MfS – 892 (765) Fälle,

  • Objekten der GSSD – 364 (244) [Fälle],

  • Objekten der Grenztruppen der DDR – 166 (225) [Fälle],

  • Objekten der NVA – 144 (130) [Fälle],

  • Objekten des MdI – 136 (84) [Fälle].

Insgesamt waren an diesbezüglichen Aufklärungshandlungen Angehörige der MI der USA in 1 233 (1 122), Großbritanniens in 780 (572) und Frankreichs in 192 (182) Fällen beteiligt.

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Ehrenparade der NVA anlässlich des 32. Jahrestages der Gründung der DDR hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI konzentriert an den Bereitstellungsräumen, der Paradestrecke und den An- bzw. Abmarschwegen auf und tätigten umfangreiche Aufklärungshandlungen. Des Weiteren standen Verladebahnhöfe, fahrende sowie abgeparkte Militärtechnik im Mittelpunkt des Interesses.

Allein im Zeitraum vom 25. bis 30. September 1981 erfolgten durch Angehörige der drei westlichen MI insgesamt 60 Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 35, der USA in 22 und Frankreichs in acht Fällen beteiligt waren.

Erneut waren von Angehörigen der MI Großbritanniens, wie bereits im Vorjahr, die größten Aktivitäten festzustellen, wobei im Zeitraum vom 25. bis 27. September 1981 täglich acht Aufklärungs- und Spionagefahrten erfolgten sowie vom 25. bis 28. September 1981 Angehörige dieser MI jeweils ganztägig Aufklärungshandlungen durchführten.

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI zur Durchführung von Aufklärungshandlungen in 251 (285) Fällen bis zwei Stunden 197 (178) Fällen zwei bis vier Stunden 97 (103) Fällen über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Hierzu im Einzelnen:

Militärinspektion

bis 2 Stunden

Fälle

2 bis 4 Stunden

Fälle

über 4 Stunden

Fälle

der USA

229 (250)

55 (73)

5 (1)

Großbritanniens

6 (5)

54 (40)

91 (100)

Frankreichs

16 (30)

77 (60)

1 (2)

Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR sowie Durchführung von Aufklärungshandlungen durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:

MI der USA:

Durch die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-102, wurden nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:

  • Am 22. Juli 1981, 15.05 Uhr, sowie am 25. Juli 1981, 8.34 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in zwei bzw. drei Fällen Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurden.

  • Am 31. Juli 1981 befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) folgende, für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Straßen 8.23 Uhr Berlin-Karlshorst, Robert-Siewert-Straße, 8.25 Uhr Berlin-Karlshorst, Köpenicker Allee, 9.02 Uhr Berlin-Treptow, Am Treptower Park. Die Straße Am Treptower Park ist außerdem mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnet (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 20. August 1981, 14.01 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße in Richtung Museum des Sieges.

  • Am 24. August 1981 missachteten zwei Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren 14.56 Uhr in der Fahlenbergstraße, 15.01 Uhr erneut in der Fahlenbergstraße und 15.02 Uhr in der Straße 522 in für sie gesperrte Gebiete ein. In der Straße 522 besteht außerdem Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger).

  • Um 16.35 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg, von der Normannenstraße kommend, verkehrswidrig in die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße. Aus dem fahrenden Pkw tätigte ein Insasse Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes des MfS.

  • Am 25. August 1981, 10.04 Uhr, missachteten zwei Insassen in Berlin-Karlshorst beim Befahren der Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn insgesamt dreimal das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten«.

  • Um 10.18 Uhr befuhren die Angehörigen der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 2. September 1981, 11.20 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei ein Insasse aus dem Fahrzeug heraus das Objekt fotografierte (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 13. September 1981 missachteten zwei Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren in Berlin-Treptow 8.50 Uhr in der Bouchéstraße, 8.52 Uhr in der Elsenstraße in für sie gesperrte Gebiete ein.

  • Des Weiteren fotografierten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges von 9.30 bis 9.35 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Strandbad Müggelsee, am zeitweiligen Feldlager der NVA (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 21. September 1981, in der Zeit von 9.37 bis 9.41 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen eine Fahrzeugkolonne während der Ausfahrt aus dem Objekt des MfS beobachteten. Anschließend folgte das Aufklärungsfahrzeug dieser Fahrzeugkolonne in Richtung Grünau (Verstoß gegen § 23 StVO).

Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 begingen die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, u. a.:

  • Am 15. Juli 1981, 14.05 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO).

  • Am 17. Juli 1981, 9.45 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei die Insassen aus dem Fahrzeug heraus das Objekt, beobachteten und Fotoaufnahmen tätigten (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 23. Juli 1981, 14.16 Uhr bzw. 14.19 Uhr, missachteten ebenfalls zwei Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Treptow, Bouché- sowie Elsenstraße, aufgestellte MVM-Verbotsschilder, fuhren in für sie gesperrte Gebiete ein und tätigten Beobachtungshandlungen.

  • Am 31. Juli 1981, 13.11 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Mitte die für alle Fahrzeuge gesperrte Straße Am Kupfergraben (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 7. August 1981, 8.08 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein und tätigten Beobachtungshandlungen.

  • Um 8.15 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot. Aus dem Fahrzeug heraus beobachteten die Insassen das Objekt und tätigten Fotoaufnahmen (Verstoß gegen § 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 25. August 1981, 15.05 Uhr, hielt das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, erneut verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei die Insassen ebenfalls aus dem Fahrzeug heraus das Objekt beobachteten und Fotoaufnahmen tätigten (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 1. September 1981, 9.15 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Köpenick, Lindenstraße, mit überhöhter Geschwindigkeit (90 bis 100 km/h) (Verstoß gegen § 12 StVO).

  • Am 3. September 1981, 12.32 Uhr, missachteten zwei Insassen mit dem Fahrzeug in Berlin-Karlshorst Vorschriftszeichen, indem sie in zwei Fällen die mit den Schildern »Einfahrt verboten« sowie »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) versehene Wiesengrundstraße durchfuhren und Beobachtungshandlungen an Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn durchführten (Verstoß gegen § 6 StVO).

  • Am 17. September 1981, 9.14 Uhr, sowie am 18. September 1981, 16.20 Uhr, hielt das jeweils mit drei Angehörigen der US-Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei die Insassen Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes tätigten sowie Beobachtungshandlungen durchführten (Verstoß gegen § 23 StVO).

Durch die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-104, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:

  • Am 7. Juli 1981, 13.51 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße bis zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde.

  • Um 16.51 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei die Insassen aus dem Fahrzeug heraus das Objekt fotografierten (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO).

  • Am 14. Juli 1981, 8.53 Uhr, missachteten drei Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet. Um 9.00 Uhr wendete das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschöneweide im Kreuzungsbereich Schnellerstraße/Karlshorster Straße und überquerte zwei Sperrlinien.

  • Um 9.12 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 30. Juli 1931, 3.57 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Lichtenberg die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Dottistraße. Während eines kurzen Haltes an der Kreuzung Ruschestraße fotografierte ein Insasse aus dem Fahrzeug heraus in Richtung Objekt des MfS (Verstoß gegen § 6 StVO).

  • Am 4. August 1981, 8.50 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot. Ein Insasse entstieg dem Fahrzeug und fotografierte, auf dem Dach des Pkw stehend, das Objekt (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 20. August 1981, 8.23 Uhr, befuhr das Fahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst, von der Köpenicker Straße kommend, verkehrswidrig den für alle Fahrzeuge gesperrten Abschnitt der Köpenicker Allee, und um 8.25 Uhr missachteten die Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst, Biesenhorster Weg, das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger). Des Weiteren missachteten die Insassen mit dem Fahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren 9.47 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 9.50 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, in für sie gesperrte Gebiete ein.

  • Am 29. September 1981, 9.57 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein und tätigten Beobachtungshandlungen (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 begingen die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, u. a.:

  • Am 7. Juli 1981, 10.02 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Mitte bei »rot« geschalteter Lichtsignalanlage vom Alexanderplatz verkehrswidrig nach links in die Karl-Liebknecht-Straße ein (Verstoß gegen § 3 StVO).

  • Am 8. Juli 1981, 9.41 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde.

  • Um 9.51 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße in Richtung Museum des Sieges, und um 9.58 Uhr in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).

  • Am 29. Juli 1981, in der Zeit von 9.34 bis 12.00 Uhr sowie 13.58 bis 14.01 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee in Berlin-Karlshorst beim Befahren der Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn mehrfach Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger). Wiederholt fuhr das Fahrzeug unmittelbar an die Verladeeinrichtung, wobei die Insassen abgeparkte Militärfahrzeuge und Angehörige der GSSD beobachteten (Verstoß gegen § 6 StVO).

  • Am 18. August 1981, 13.41 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße, ca. 100 Meter vor einem Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot. Ein Insasse fotografierte mit einem Fotoapparat und Teleobjektiv großer Brennweite in Richtung des Objektes. Nach erfolgter Weiterfahrt hielt das Fahrzeug erneut verkehrswidrig an diesem Objekt im Halteverbot. Ein Insasse entstieg dem Aufklärungsfahrzeug und fotografierte im Objekt abgestellte Militärtechnik. Anschließend umfuhr der Pkw das Objekt, wobei nach jeweils ca. 100 Metern das Fahrzeug hielt, ein Insasse dem Fahrzeug entstieg und auf dem Dach des Pkw stehend Fotoaufnahmen in Richtung des militärischen Objektes tätigte (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 4. September 1981, 8.54 Uhr, befuhren drei Angehörige der US-Armee in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße. Um 9.00 Uhr fuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Wiesengrundstraße, in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurden und um 9.32 Uhr wurde durch die Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide verkehrswidrig ein für alle Fahrzeuge gesperrter Querweg des Privatweges I befahren (Verstoß gegen § 6 StVO).

  • Am 30. September 1981, 14.33 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Damm, an einem zeitweilig eingerichteten Feldlager der NVA verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen Beobachtungshandlungen durchführten.

  • Um 14.45 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, auf der Brücke über das Fredersdorfer Mühlenfließ verkehrswidrig auf dem Geh- sowie Radweg im Halteverbot. Zwei Angehörige der US-Armee entstiegen dem Fahrzeug, beobachteten abgestellte Militärtechnik (Paradetechnik) der NVA und tätigten umfangreiche Fotoaufnahmen (Verstoß gegen § 6 StVO).

MI Großbritanniens:

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung der DDR begingen die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 70, u. a.:

  • Am 3. Juli 1981, in der Zeit von 9.59 bis 10.21 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, gegenüber der Einfahrt eines Objektes des MdI verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen eine Fahrzeugkolonne während der Ausfahrt aus dem Objekt beobachteten (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 7. Juli 1981, 10.11 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen, darunter ein Generalmajor) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO).

  • Am 29. Juli 1981, 11.44 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) unter erheblicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Berlin-Mitte nach erfolgter Einordnung in die Linksabbiegespur des Alexanderplatzes verkehrswidrig nach rechts in die Karl-Liebknecht-Straße ein (Verstoß gegen §§ 5 und 15 StVO).

Durch jeweils drei Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 74, wurden u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:

  • Am 21. Juli 1981, 11.22 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße zum Museum des Sieges (Verstoß gegen § 6 StVO).

  • Am 31. August 1981, in der Zeit von 10.39 bis 10.51 Uhr, parkte das Fahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot. Aus dem Fahrzeug heraus tätigte ein Angehöriger der britischen Armee Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes.

  • Um 11.20 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße, erneut verkehrswidrig an einem Objekt der NVA und um 11.49 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, an einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR im Halteverbot, wobei die Insassen Beobachtungshandlungen über Personen- und Kfz-Bewegungen an diesen Objekten durchführten (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 7. September 1981, 10.24 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße (Verstoß gegen § 6 StVO).

  • Am 8. September 1981, 13.29 Uhr, parkte das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Lindenstraße, am Hintereingang eines Objektes der bewaffneten Organe der DDR im Halteverbot. Aus dem Fahrzeug heraus tätigten die Insassen Beobachtungshandlungen und fotografierten in Richtung Objekt (Verstoß gegen § 23 StVO).

  • Am 8. September 1981, 10.35 Uhr, befuhr das mit vier Angehörigen der britischen Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 57 XB 01, in Berlin-Karlshorst einen für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Streckenabschnitt der Fritz-Schmenkel-Straße, und anschließend parkte das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Honnefer Straße, verkehrswidrig im Parkverbot (Verstoß gegen §§6 und 23 StVO).

MI Frankreichs:

Am 27. Juli 1981, 14.31 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651-0478, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Friedrichshain, von der Gubener Straße kommend, in die Warschauer Straße, wobei das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« missachtet wurde.

  • Um 15.00 Uhr sowie 15.15 Uhr wendete das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, Straße An der Wuhlheide, Höhe Parkstraße bzw. Firlstraße, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).

  • Am 7. August 1981, von 9.17 bis 9.19 Uhr hielt das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Friedrichshain, Kreuzungsbereich Torellstraße/Marchlewskistraße, verkehrswidrig im Halteverbot und am 28. August 1981, 8.32 Uhr wendete das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Treptow, Am Seegraben/Höhe Ortsausgangsschild Berlin, Hauptstadt der DDR, wobei zwei Sperrlinien überquert wurden (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).

Am 17. Juli 1981, 10.25 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0053, besetzt mit drei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Friedrichshain unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung von der Straße der Pariser Kommune nach links in die Karl-Marx-Allee ein.

  • Am 5. August 1981, 9.28 Uhr, fuhr dieses Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide nach erfolgter Einordnung in die Linksabbiegespur der Edisonstraße geradeaus weiter in die Hermann-Duncker-Straße.

  • Um 10.17 Uhr wechselte das Fahrzeug in Berlin-Weißensee im Stauraum der Kreuzung Am Steinberg/Prenzlauer Promenade die Fahrspur, wobei eine Sperrlinie überquert wurde (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).

Am 2. September 1981, 11.25 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651-0477, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, an einem Objekt des MdI. Ein Angehöriger der französischen Armee fotografierte aus dem Fahrzeug heraus in Richtung des Objektes (Verstoß gegen § 23 StVO).

Am 22. September 1981, 10.36 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 641-0866, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Weißensee von der Klement-Gottwald-Allee nach links in die Rennbahnstraße ein, wobei von den Insassen das Zeichen »Halt« eines im Kreuzungsbereich dienstverrichtenden Verkehrspostens der Deutschen Volkspolizei missachtet wurde (Verstoß gegen § 4 StVO).

Anlage zur Information Nr. 563/81

Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens

Am 13. Juli 1981, 10.14 Uhr, ereignete sich in Berlin-Mitte, Alexanderplatz/Hans-Beimler-Straße, ein Verkehrsunfall zwischen dem britischen Privatfahrzeug, Typ Audi (4 Insassen), Kennzeichen [Nr.], und einem Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Beide Fahrzeuge befuhren den Alexanderplatz, von der Karl-Liebknecht-Straße kommend, in Richtung Strausberger Platz. An der Kreuzung Alexanderplatz/Hans-Beimler-Straße fuhr der Fahrzeugführer mit dem britischen Pkw bei Umschaltung der Lichtsignalanlage auf »grün« aus unbekannten Gründen rückwärts und stieß gegen das hinter ihm stehende Fahrzeug aus der Hauptstadt der DDR, Berlin. Es entstand ein Sachschaden von ca. 50 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 21. Juli 1981, 13.00 Uhr, ereignete sich in Berlin-Prenzlauer Berg, Storkower Straße/Zufahrtsstraße zu den Wohnhäusern Storkower Straße 137 bis 199, ein Verkehrsunfall zwischen dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, Typ Opel Admiral (besetzt mit 3 Angehörigen der britischen Armee), 58 XB 70, und einem NKW mit Hänger aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Beide Fahrzeuge befuhren die Zufahrtsstraße in Richtung Storkower Straße. Beim Versuch, nach rechts in die Storkower Straße einzubiegen, stieß das Aufklärungsfahrzeug gegen die Heckfront des verkehrsbedingt haltenden Lastzuges aus der Hauptstadt der DDR, Berlin. Es entstand ein Sachschaden von ca. 200 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

  1. Zum nächsten Dokument Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (III. Quartal 1981) – USA

    16. November 1981
    Information Nr. 564/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion der USA bei den Einreisen und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981

  2. Zum vorherigen Dokument Anschlag im Westberliner Büro für Besuchsangelegenheiten

    12. November 1981
    Information Nr. 589/81 über einen provokatorischen Anschlag einer männlichen Person im Abfertigungsraum der DDR-Angestellten im Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten Berlin (West)-Kreuzberg am 11. November 1981