Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (III. Quartal 1981) – F
16. November 1981
Information Nr. 566/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Frankreichs bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981
Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 reisten insgesamt 7 553 (7 805)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs mit 1 515 (1 670) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin ein, darunter 344 (338) Militärpersonen mit 94 (92) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) Frankreichs.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1980. [Original-Fußnote]
Während der Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der MI Frankreichs in 16 (30) Fällen bis zwei Stunden, in 77 (60) Fällen zwei bis vier Stunden und in einem (2) Fall (Fällen) über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen haben Angehörige der MI Frankreichs im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufklärungshandlungen in 22 (23) Fällen Verstöße gegen die StVO der DDR1 begangen.
Einfahrten in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen gesperrte Gebiete durch Angehörige der MI Frankreichs wurden im Berichtszeitraum nicht festgestellt.
Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wählten die Angehörigen der MI Frankreichs wiederholt Fahrtrouten, an denen sich militärische Objekte der GSSD und der bewaffneten Organe der DDR sowie andere bedeutsame Einrichtungen und Anlagen befinden.
Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 wurden Angehörige der MI Frankreichs in 192 (182) Fällen mit diesbezüglichen Aktivitäten an derartigen Objekten festgestellt.
Ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung der DDR:
MI Frankreichs:
Am 27. Juli 1981, 14.31 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651-0478, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Friedrichshain, von der Gubener Straße kommend, in die Warschauer Straße, wobei das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« missachtet wurde.
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Um 15.00 Uhr sowie 15.15 Uhr wendete das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, Straße An der Wuhlheide, Höhe Parkstraße bzw. Firlstraße, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 7. August 1981, von 9.17 bis 9.19 Uhr, hielt das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Friedrichshain, Kreuzungsbereich Torellstraße/Marchlewskistraße, verkehrswidrig im Halteverbot und am 28. August 1981, 8.32 Uhr, wendete das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Treptow, Am Seegraben/Höhe Ortsausgangsschild Berlin, Hauptstadt der DDR, wobei zwei Sperrlinien überquert wurden (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
Am 17. Juli 1981, 10.25 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0053, besetzt mit drei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Friedrichshain unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung von der Straße der Pariser Kommune nach links in die Karl-Marx-Allee ein.
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Am 5. August 1981, 9.28 Uhr, fuhr dieses Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide nach erfolgter Einordnung in die Linksabbiegespur der Edisonstraße geradeaus weiter in die Hermann-Duncker-Straße.
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Um 10.17 Uhr wechselte das Fahrzeug in Berlin-Weißensee im Stauraum der Kreuzung Am Steinberg/Prenzlauer Promenade die Fahrspur, wobei eine Sperrlinie überquert wurde (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
Am 2. September 1981, 11.25 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651-0477, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, an einem Objekt des MdI. Ein Angehöriger der französischen Armee, fotografierte aus dem Fahrzeug heraus in Richtung des Objektes (Verstoß gegen § 23 StVO).
Am 22. September 1981, 10.36 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 641-0866, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Weißensee von der Klement-Gottwald-Allee nach links in die Rennbahnstraße ein, wobei von den Insassen das Zeichen »Halt« eines im Kreuzungsbereich dienstverrichtenden Verkehrspostens der Deutschen Volkspolizei missachtet wurde (Verstoß gegen § 4 StVO).