Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (III. Quartal 1981) – USA
16. November 1981
Information Nr. 564/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion der USA bei den Einreisen und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981
Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 reisten insgesamt 14 757 (13 568)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA mit 2 669 (2 776) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 682 (739) Militärpersonen mit 300 (329) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) der USA.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1980. [Original-Fußnote]
Im Zusammenhang mit den erfolgten 300 (329) Einfahrten hielten sich die Angehörigen der MI der USA in 229 (250) Fällen bis zwei Stunden und in 66 (78) Fällen zwei bis vier und in fünf (l) Fällen über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit ein Rückgang der Anzahl einreisender Angehöriger der MI der USA von 7,2 % bei einer ebenfalls rückläufigen Tendenz der Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, von 8,8 % festzustellen.
Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden durch Angehörige der MI der USA in 313 (144) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht das einem Anstieg um 117 %.
Von den insgesamt durch die zuständigen Organe der DDR getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden durch Angehörige der MI der USA in 269 (46) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO)1 begangen.
Im Wesentlichen beinhalteten die Verstöße gegen die StVO der DDR:
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) – 238 (28) Fälle,
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Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) – 17 (2) [Fälle].
Nach dem MfS vorliegenden Informationen ist diese seit dem II. Quartal 1981 festzustellende erhebliche Zunahme der Anzahl der von Angehörigen der MI der USA z. T. durch rücksichtsloses, provokatorisches Verhalten verursachten Verstöße gegen die StVO der DDR vordergründig zurückzuführen auf verstärkte Aktivitäten von Angehörigen dieser MI zur Durchführung von visuellen Aufklärungshandlungen an Objekten der bewaffneten Organe der DDR sowie der GSSD, wobei zunehmend technische Hilfsmittel zum Einsatz gebracht worden sind.
Im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September 1981 wurden Angehörige der MI in insgesamt 1 233 (1 122) Fällen an diesbezüglichen Objekten sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter in 463 Fällen an Objekten des MfS sowie in 219 Fällen an Objekten der GSSD.
Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sowie die Sperrgebietsordnung der DDR2:
MI der USA:
Durch die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-102, wurden nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:
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Am 22. Juli 1981, 15.05. Uhr, sowie am 25. Juli 1981, 8.34 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in zwei bzw. drei Fällen Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurden.
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Am 31. Juli 1981 befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) folgende, für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Straßen 8.23 Uhr Berlin-Karlshorst, Robert-Siewert-Straße, 8.25 Uhr Berlin-Karlshorst, Köpenicker Allee, 9.02 Uhr Berlin-Treptow, Am Treptower Park. Die Straße Am Treptower Park ist außerdem mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnet (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 20. August 1981, 14.01 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße in Richtung Museum des Sieges.
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Am 24. August 1981 missachteten zwei Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren 14.56 Uhr in der Fahlenbergstraße, 15.01 Uhr erneut in der Fahlenbergstraße und 15.02 Uhr in der Straße 522 in für sie gesperrte Gebiete ein. In der Straße 522 besteht außerdem Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger).
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Um 16.35 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg, von der Normannenstraße kommend, verkehrswidrig in die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße. Aus dem fahrenden Pkw tätigte ein Insasse Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes des MfS.
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A, 25. August 1981, 10.04 Uhr, missachteten zwei Insassen in Berlin-Karlshorst beim Befahren der Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn insgesamt dreimal das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten«.
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Um 10.18 Uhr befuhren die Angehörigen der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR von 21. Juni 1963.)
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Am 2. September 1981, 11.20 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei ein Insasse aus dem Fahrzeug heraus das Objekt fotografierte (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 18. September 1981 missachteten zwei Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren in Berlin-Treptow 8.50 Uhr in der Bouchéstraße, 8.52 Uhr in der Elsenstraße in für sie gesperrte Gebiete ein.
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Des Weiteren fotografierten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges von 9.30 bis 9.35 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Strandbad Müggelsee, am zeitweiligen Feldlager der NVA (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 21. September 1981, in der Zeit von 9.37 bis 9.41 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen eine Fahrzeugkolonne während der Ausfahrt aus dem Objekt des MfS beobachteten. Anschließend folgte das Aufklärungsfahrzeug dieser Fahrzeugkolonne in Richtung Grünau (Verstoß gegen § 23 StVO).
Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 begingen die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, u. a.:
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Am 15. Juli 1981, 14.05 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 17. Juli 1981, 9.45 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei die Insassen aus dem Fahrzeug heraus das Objekt beobachteten und Fotoaufnahmen tätigten (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 23. Juli 1981, 14.15 Uhr bzw. 14.19 Uhr, missachteten ebenfalls zwei Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Treptow, Bouché- sowie Elsenstraße, aufgestellte MVM-Verbotsschilder, fuhren in für sie gesperrte Gebiete ein und tätigten Beobachtungshandlungen.
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Am 31. Juli 1981, 13.11 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Mitte die für alle Fahrzeuge gesperrte Straße Am Kupfergraben (Verstoß gegen § 5 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR von 21. Juni 1953.)
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Am 7. August 1981, 8.08 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein und tätigten Beobachtungshandlungen.
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Um 8.15 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot. Aus dem Fahrzeug heraus beobachteten die Insassen das Objekt und tätigten Fotoaufnahmen (Verstoß gegen § 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR von 21. Juni 1963.)
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Am 25. August 1981, 15.05 Uhr, hielt das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, erneut verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei die Insassen ebenfalls aus dem Fahrzeug heraus das Objekt beobachteten und Fotoaufnahmen tätigten (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 1. September 1981, 9.15 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Köpenick, Lindenstraße, mit überhöhter Geschwindigkeit (90 bis 100 km/h) (Verstoß gegen § 12 StVO).
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Am 3. September 1981, 12.32 Uhr, missachteten zwei Insassen mit dem Fahrzeug in Berlin-Karlshorst Vorschriftszeichen, indem sie in zwei Fällen die mit den Schildern »Einfahrt verboten« sowie »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) versehene Wiesengrundstraße durchfuhren und Beobachtungshandlungen an Verladeeinrichtungen der Deutschen Reichsbahn durchführten (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 17. September 1981, 9.14 Uhr, sowie am 18. September 1981, 15.20 Uhr, hielt das jeweils mit drei Angehörigen der US-Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei die Insassen Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes tätigten sowie Beobachtungshandlungen durchführten (Verstoß gegen § 23 StVO).
Durch die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-104, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:
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Am 7. Juli 1981, 13.51 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße bis zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde.
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Um 16.51 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot, wobei die Insassen aus dem Fahrzeug heraus das Objekt fotografierten (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO).
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Am 14. Juli 1981, 8.53 Uhr, missachteten drei Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet. Um 9.00 Uhr wendete das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschöneweide im Kreuzungsbereich Schnellerstraße/Karlshorster Straße und überquerte zwei Sperrlinien.
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Um 9.12 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR von 21. Juni 1963.)
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Am 30. Juli 1981, 8.57 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Lichtenberg die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Dottistraße. Während eines kurzen Haltes an der Kreuzung Ruschestraße fotografierte ein Insasse aus dem Fahrzeug heraus in Richtung Objekt des MfS (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 4. August 1981, 8.50 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg, verkehrswidrig an einem Objekt des MdI in Halteverbot. Ein Insasse entstieg dem Fahrzeug und fotografierte, auf dem Dach des Pkw stehend, das Objekt (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 20. August 1981, 8.23 Uhr, befuhr das Fahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst, von der Köpenicker Straße kommend, verkehrswidrig den für alle Fahrzeuge gesperrten Abschnitt der Köpenicker Allee, und um 8.25 Uhr missachteten die Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst, Biesenhorster Weg, das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger). Des Weiteren missachteten die Insassen mit dem Fahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren 9.47 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 9.50 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, in für sie gesperrte Gebiete ein.
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Am 29. September 1981, 9.57 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein und tätigten Beobachtungshandlungen (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR von 21. Juni 1963.)
Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR von 21. Juni 1963 begingen die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, u. a.:
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Am 7. Juli 1981, 10.02 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Mitte bei »rot« geschalteter Lichtsignalanlage vom Alexanderplatz verkehrswidrig nach links in die Karl-Liebknecht-Straße ein (Verstoß gegen § 3 StVO).
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Am 8. Juli 1981, 9.41 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I, wobei nach erfolgter Weiterfahrt das Schild »Sperrgebiet« missachtet wurde.
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Um 9.51 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße in Richtung Museum des Sieges, und um 9.58 Uhr in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde (Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 29. Juli 1981, in der Zeit von 9.34 bis 12.00 Uhr sowie 13.53 bis 14.01 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee in Berlin-Karlshorst beim Befahren der Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn mehrfach Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger). Wiederholt fuhr das Fahrzeug unmittelbar an die Verladeeinrichtung, wobei die Insassen abgeparkte Militärfahrzeuge und Angehörige der GSSD beobachteten (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 18. August 1981, 13.41 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße, ca. 100 Meter vor einem Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot. Ein Insasse fotografierte mit einem Fotoapparat und Teleobjektiv großer Brennweite in Richtung des Objektes. Nach erfolgter Weiterfahrt hielt das Fahrzeug erneut verkehrswidrig an diesem Objekt im Halteverbot. Ein Insasse entstieg dem Aufklärungsfahrzeug und fotografierte im Objekt abgestellte Militärtechnik. Anschließend umfuhr der Pkw das Objekt, wobei nach jeweils ca. 100 Metern das Fahrzeug hielt, ein Insasse dem Fahrzeug entstieg und auf dem Dach des Pkw stehend Fotoaufnahmen in Richtung des militärischen Objektes tätigte (Verstoß gegen § 23 StVO).
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Am 4. September 1981, 8.54 Uhr, befuhren drei Angehörige der US-Armee in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße. Um 9.00 Uhr fuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Wiesengrundstraße, in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurden und um 9.32 Uhr wurde durch die Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide verkehrswidrig ein für alle Fahrzeuge gesperrter Querweg des Privatweges I befahren (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 30. September 1981, 14.33 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Damm, an einem zeitweilig eingerichteten Feldlager der NVA verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen Beobachtungshandlungen durchführten.
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Um 14.45 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, auf der Brücke über das Fredersdorfer Mühlenfließ verkehrswidrig auf dem Geh- sowie Radweg im Halteverbot. Zwei Angehörige der US-Armee entstiegen dem Fahrzeug, beobachteten abgestellte Militärtechnik (Paradetechnik) der NVA und tätigten umfangreiche Fotoaufnahmen (Verstoß gegen § 6 StVO)