Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (IV. Quartal 1980) – GB
13. Februar 1981
Information Nr. 53/81 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Großbritanniens bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1980
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1980 reisten insgesamt 7 573 (7 635)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens mit 1 446 (1 563) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 463 (407) Militärpersonen mit 126 (109) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) Großbritanniens.
* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1979. [Original-Fußnote]
Durch Angehörige der MI Großbritanniens erfolgten in diesem Zeitraum 126 (109) Einfahrten – Anstieg um 15,6 % – in die Hauptstadt der DDR, Berlin, wobei die Aufenthaltsdauer in 7 (7) Fällen bis zwei Stunden, in 42 (69) Fällen zwei bis vier Stunden und in 77 (33) Fällen über vier Stunden betrug.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen verletzten Angehörige dieser MI im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1980 während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in 187 (194) Fällen, unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR. Das entspricht einer annähernd gleichbleibenden Tendenz der von Angehörigen der MI Großbritanniens begangenen rechtswidrigen Handlungen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Von den insgesamt 187 Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden in 156 (158) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR1 begangen und in 31 (36) Fällen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR2 vom 21. Juni 1963 mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) gesperrte sowie mit dem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichnete Gebiete befahren.
Die Verletzungen der StVO der DDR resultieren vorwiegend aus
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) – 108 Fälle,
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Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) – 32 [Fälle].
Im Berichtszeitraum bestätigte sich erneut die bereits wiederholt getroffene Feststellung, dass Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR vorrangig mit dem Ziel der Aufklärung militärischer Objekte sowie bedeutsamer volkswirtschaftlicher Einrichtungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, durch Angehörige der MI Großbritanniens begangen wurden.
In diesem Zusammenhang wurden Angehörige der MI Großbritanniens im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1980 in 583 (615) Fällen – das entspricht einem Rückgang von 5,2 % – an derartigen Objekten festgestellt.
Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR durch Angehörige der MI Großbritanniens:
Wiederholt waren Angehörige der britischen Armee mit den Aufklärungsfahrzeugen der MI Großbritanniens, 58 XB 70 und 58 XB 74, an verkehrswidrigen Handlungen beteiligt. Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 begingen die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 70, u. a.:
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Am 1.10.1980, 19.46 Uhr, überquerte das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Mitte im Stauraum der Kreuzung Straße Unter den Linden/Friedrichstraße unter Behinderung des nachfolgenden Fahrzeugverkehrs drei Sperrlinien, um nach links in die Friedrichstraße abzubiegen. Gegen 20.50 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Mitte, Parkplatz Karl-Liebknecht-Straße/Münzstraße. Die Insassen nahmen Kontakt zu der Besatzung des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC-103, auf. 22.15 Uhr entstiegen die Insassen dem Fahrzeug und beobachteten bis 23.10 Uhr die Vorprobe der Ehrenparade anlässlich des 31. Jahrestages der Gründung der DDR, wobei sie sich insbesondere für Fla-Raketen der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und deren Transportfahrzeuge, interessierten (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 3.11.1980, 13.21 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße zur Verladerampe der GSSD, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« missachtet wurde (Verstoß gegen §§ 5 und 15 StVO).
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Am 21.11.1980, in der Zeit von 9.35 Uhr bis 9.54 Uhr, parkte das mit vier Angehörigen der britischen Armee besetzte Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst, Kleingartenanlage »Biesenhorst«. Drei Insassen entstiegen dem Fahrzeug, suchten den Erdboden des angrenzenden Bahngeländes ab und verstauten u. a. aufgefundene Blechstücke, Papierfetzen sowie weitere nicht identifizierte Gegenstände im Pkw. Um 10.05 Uhr befuhr das Aufklärungsfährzeug in Berlin-Oberschöneweide verkehrswidrig den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und hielt anschließend bis 10.11 Uhr am Hintereingang des Objektes der GSSD im Halteverbot, wobei die Insassen Beobachtungshandlungen tätigten.
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Am 24.11.1980, 14.20 Uhr, missachteten drei Angehörige der britischen Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein (Verstoß gegen § 23 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
Durch die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 74, wurden u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:
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Am 3.11.1980, 14.07 Uhr, befuhren drei Angehörige der britischen Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und hielten anschließend verkehrswidrig am Hintereingang des Objektes der GSSD.
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Am 4.11.1980, 12.25 Uhr, befuhren drei Insassen mit dem Fahrzeug in Berlin-Mitte rücksichtslos bei auf »Rot« geschalteter Lichtsignalanlage die Kreuzung am Kino »International« in Richtung Karl-Liebknecht-Straße (Verstoß gegen §§ 3 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 14.11.1980 missachteten vier Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug 10.59 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Lagunenweg, 12.09 Uhr in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm, 12.26 Uhr in Berlin-Treptow, Am Treptower Park mit MVM-Verbotsschildern gekennzeichnete Straßen, fuhren in für sie gesperrte Gebiete und tätigten Beobachtungshandlungen. In der Straße Am Treptower Park und Lagunenweg besteht außerdem »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger).
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Am 17.11.1980, 12.01 Uhr, befuhren vier Insassen mit diesem Fahrzeug erneut unter Missachtung eines MVM-Verbotsschildes in Berlin-Johannisthal die Straße Groß-Berliner Damm und tätigten Beobachtungshandlungen an einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR (Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 24.11.1980, 12.10 Uhr, bog das Fahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Johannisthal nach erfolgter Einordnung in die Geradeausspur der Straße Sterndamm verkehrswidrig nach links in die Straße Groß-Berliner Damm. Um 12.12 Uhr missachteten die Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in der Straße Groß-Berliner Damm ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet und tätigten an einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR Beobachtungshandlungen (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 30.11.1980, 11.05 Uhr, befuhren drei Angehörige der britischen Armee mit diesem Pkw in Berlin-Mitte verkehrswidrig die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« gekennzeichnete Straße Am Kupfergraben. Um 11.33 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, verkehrswidrig vor der Einfahrt des Objektes der Grenztruppen der DDR im Halteverbot, wobei die Insassen den Personen- und Fahrzeugverkehr an diesem militärischen Objekt beobachteten (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO).
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Am 2.12.1980, 14.46 Uhr, befuhr dieses Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig die ab Neuwieder Straße mit MVM-Verbotsschild und dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gekennzeichnete Siegfried-Widera-Straße. Um 16.53 Uhr fuhr das Fahrzeug, von der Neuwieder Straße kommend, ebenfalls verkehrswidrig in die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee (siehe Dokumentation)3 (Verstoß gegen§ 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 7.12.1980, 9.25 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße zur Verladerampe der GSSD, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« missachtet wurde. In der Zeit von 9.29 Uhr bis 10.05 Uhr parkten die Insassen das Fahrzeug auf der Verladerampe und entstiegen dem Pkw. Danach begaben sie sich zu einem unbewacht auf der Verladerampe abgestellten Militärfahrzeug (Kettenfahrzeug mit Kranaufbau) der GSSD, montierten kleinere Teile der Hebevorrichtung sowie einen Scheinwerfer ab und verstauten diese Gegenstände im Kofferraum ihres Aufklärungsfahrzeuges (Verstoß gegen § 6 StVO).
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Am 8.12.1980, 10.27 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Mitte, Straße Unter den Linden, verkehrswidrig vor dem Haupteingang der Botschaft der UdSSR im Halteverbot. Die Insassen des Pkw notierten Kennzeichen der vor der Botschaft abgeparkten Fahrzeuge. Um 14.32 Uhr wechselten die Angehörigen der britischen Armee mit diesem Fahrzeug in Berlin-Mitte im Stauraum der Kreuzung Mollstraße/Prenzlauer Allee nach erfolgter Einordnung in der zweiten Geradeausspur rücksichtslos in die Linksabbiegespur, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr erheblich behindert wurde (Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO).
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Am 11.12.1980, 10.49 Uhr, missachteten vier Angehörige der britischen Armee mit vorgenanntem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst beim rechtswidrigen Befahren der Wiesengrundstraße in zwei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten«. Um 11.02 Uhr befuhren die Insassen mit dem Pkw unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg I, hielten am Hintereingang des Objektes der GSSD verkehrswidrig im Halteverbot und tätigten Beobachtungshandlungen (Verstoß gegen § 23 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 29.12.1980, 11.25 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Köpenick, Seelenbinder Straße, verkehrswidrig vor der Toreinfahrt eines Objektes der NVA im Halteverbot. Um 12.02 Uhr befuhr dieses Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf rechtswidrig die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) sowie mit MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Straße Lagunenweg und um 12.34 Uhr hielt der Pkw in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee verkehrswidrig an einem Objekt des MfS im Halteverbot (Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
Durch die Angehörigen der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 57 XB 08, wurden u. a. nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:
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Am 23.10.1980, 10.30 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße zur Verladerampe der GSSD, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« missachtet wurde. In der Zeit von 10.32 Uhr bis 10.50 Uhr parkte das Fahrzeug auf der Verladerampe der GSSD. Zwei Insassen entstiegen dem Fahrzeug, nahmen Eindruckspuren von Kettenfahrzeugen in Augenschein und beobachteten das Bahngelände. Anschließend parkte das Fahrzeug bis 11.30 Uhr auf dem Hauptweg der Gartenanlage »Biesenhorst« an der Südseite des Objektes der GSSD, Robert-Siewert-Straße. Zwei Insassen entstiegen dem Pkw und führten Beobachtungshandlungen in Richtung des militärischen Objektes aus, 11.36 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst verkehrswidrig die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete sowie mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Dienstfahrzeuge) gesperrte Arberstraße (Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).
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Am 15.12.1980, 13.09 Uhr, bog dieses Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den Privatweg I (siehe Dokumentation). Um 13.11 Uhr befuhren die Angehörigen der britischen Armee unter Missachtung des Schildes »Sperrgebiet« in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg I, parkten am Hintereingang des Objektes der GSSD verkehrswidrig im Halteverbot und beobachteten Angehörige der GSSD während Ausbildungshandlungen außerhalb des Objektes (Verstoß gegen §§ 6, 15 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963).