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Angriffe gegen Militärpersonen der NVA und Grenztruppen

5. August 1981
Hinweise zu Angriffen gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen und andere Militärpersonen in der Nationalen Volksarmee und den Grenztruppen der DDR im 1. Halbjahr 1981 [Bericht K 2/25]

Im Zeitraum vom 1. Januar 1981 bis 30. Juni 1981 wurden in 39 (51)* Fällen Vorgesetzte, Wachen, Streifen und andere Militärpersonen durch 61 (67) Angehörige der NVA angegriffen. (Bei diesen 39 Fällen handelt es sich ausschließlich um politisch-operativ bedeutsame, meldepflichtige Vorkommnisse.)

* Zahlen in Klammern beziehen sich auf den Vergleichszeitraum 1. Halbjahr 1980. [Original-Fußnote]

Die Angriffe richteten sich in

14 (17) Fällen gegen diensthabende Offiziere und Unteroffiziere,

14 (17) Fällen gegen andere Vorgesetzte,

11 (17) Fällen gegen Wachen und Streifen.

Bei den Tätern handelt es sich in

51 (54) Fällen um Soldaten im Grundwehrdienst bzw. im Reservistendienst,

10 (10) Fällen um Unteroffiziere auf Zeit.

Unter ihnen befanden sich 2 (6) Mitglieder der SED.

Der Anteil der gemeinschaftlich gegen Vorgesetzte, Wachen und Streifen handelnden Täter (in der Regel 2 bis 3 Personen) ist von 14 % des Gesamtanfalls im 1. Halbjahr 1980 auf 32 % im 1. Halbjahr 1981 angestiegen.

Insgesamt 9 (4) Täter waren bereits wegen

  • öffentlicher Herabwürdigung,

  • Ungesetzlichem Grenzübertritt,

  • Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen,

  • Vorsätzliche Körperverletzung,

  • Vergewaltigung,

  • Rowdytum

vorbestraft.

Insgesamt wurden gegen 35 (37) Täter Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 30 (37) Ermittlungsverfahren (11 (8) mit Haft) durch Militärjustizorgane und 5 (–) Ermittlungsverfahren (4 (–) mit Haft) durch das MfS.

Die Ermittlungsverfahren wurden gegen 10 Unteroffiziere (4 mit Haft) und 25 Soldaten (11 mit Haft) wegen Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen zumeist tateinheitlich mit Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls sowie Beleidigung Vorgesetzter eingeleitet.

Gegen weitere 26 NVA-Angehörige wurden Disziplinarmaßnahmen wirksam.

Über diese Angriffe hinausgehende und politisch motivierte Widerstandshandlungen gegen Befehle, Weisungen und Vorgesetzte […]1 – mit Ausnahme der schweren Ausschreitungen im Artillerieregiment 4 Erfurt am 21. Juni 1981, wo sich 50 bis 70 NVA-Angehörige mit den gegen Offiziere und Wachposten tätlich und durch Beschimpfungen und Beleidigungen vorgehenden Tätern solidarisierten (siehe Einzelinformation des MfS, Nr. 326/81 vom 29. Juni 1981) – liegen der Hauptabteilung I nicht vor.

Im Ergebnis der Untersuchung der Motive und Ursachen für die Handlungen der an Angriffen gegen Vorgesetzte, Wachen und Streifen beteiligten NVA-Angehörigen ist einzuschätzen, dass bei ihnen durch den oft bereits seit ihrer Kindheit zur Gewohnheit gewordenen regelmäßigen Empfang von gegnerischen Funkmedien sowie durch jahrelang unterhaltene Kontakte zu Verwandten in der BRD bzw. Westberlin die Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion wirksam wurden. Das betrifft insbesondere die Bestrebungen des Gegners, unter der Jugend Zweifel, Pessimismus, gesellschaftliche Passivität sowie oppositionelle Denk- und Verhaltensweisen bis hin zu aktiven Widerstandshandlungen zu suggerieren.

Im Zusammenhang mit einer schwach entwickelten oder fehlenden politischen Bindung an die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR und den durch sie als unangenehm empfundenen Lebensbedingungen in der NVA (Wehrsold, Trennung von Verwandten/Bekannten, Dienstablauf nach Befehlen und Weisungen usw.) entwickelte sich bei den NVA-Angehörigen eine negative bzw. ablehnende Haltung zum Wehrdienst und eine Abneigung gegen jegliche Disziplin. Diese antiautoritären und zur Renitenz neigenden NVA-Angehörigen sind unter bestimmten situationsbedingten Umständen bereit, gegen diejenigen Vorgesetzten vorzugehen, die sie unmittelbar und nachdrücklich zur Einhaltung der militärischen Disziplin und Ordnung anhalten.

Einen wesentlichen Ausgangspunkt für Vorkommnisse und Straftaten, insbesondere von Angriffen auf Vorgesetzte, Wachen und Streifen sowie andere Militärpersonen, bildet die in der NVA unvermindert anhaltende und als Wirkungserscheinung der politisch-ideologischen Diversion einzuschätzende negative Traditionspflege (sogenannte EK-Bewegung)2.

Derartige Vorkommnisse und Straftaten werden fast ausschließlich – so auch bei den Ausschreitungen im AR-4 Erfurt – von Soldaten des dritten Diensthalbjahres begangen, die im Zusammenhang mit ihrer negativen Einstellung zum Wehrdienst versuchen, gegenüber dienstjüngeren Soldaten und Vorgesetzten bestimmte »Vorrechte« und »Privilegien« durchzusetzen. Entsprechend vorliegenden Erkenntnissen wird in vielen Einheiten die Verletzung dienstlicher Bestimmungen (insbesondere der Innendienstvorschrift), u. a. hinsichtlich der vorschriftswidrigen Einschleusung von Alkohol und die häufig damit im Zusammenhang stehenden unerlaubten Entfernungen sowie die Vernachlässigung oder Nichtdurchführung militärischer Pflichten, von diesen NVA-Angehörigen als »normal« betrachtet und zum Teil von Vorgesetzten über längere Zeit toleriert. Wie aus den schweren Ausschreitungen im AR-4 Erfurt am 21. Juni 1981 ersichtlich ist, führte ein für solche NVA-Angehörige unerwartet konsequentes Einschreiten durch einen Wachposten und die Dienstvorgesetzten gegen diese »traditionellen Rechte« zu Angriffs- und Widerstandshandlungen, insbesondere gegen Offiziere.

Im 1. Halbjahr 1981 wurden in 17 (10) Fällen = 44 % (20 %) Offiziere angegriffen.

Die zumeist mit einfacher körperlicher Gewalt geführten Angriffe erfolgten im Zusammenhang mit der Nichtausführung von Befehlen bzw. der Ablehnung dienstlicher Pflichten und als unmittelbare Reaktion auf Maßnahmen der Offiziere zur Wiederherstellung der militärischen Disziplin und Ordnung, die durch Beeinträchtigung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft durch Trunkenheit, unerlaubte Entfernungen, die Missachtung der Autorität Vorgesetzter sowie die NVA schädigende Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit erheblich gestört war.

Vorliegenden Erkenntnissen zufolge wurde bei einem Teil der an derartigen Vorkommnissen und Straftaten beteiligten NVA-Angehörigen durch das unmittelbare konsequente Auftreten von Vorgesetzten auch eine Disziplinierung anderer, sich zunächst mit den Tätern solidarisch verhaltender NVA-Angehöriger erreicht.

Charakteristisch war jedoch, dass Vorgesetzte bei der Durchsetzung bzw. Wiederherstellung der militärischen Disziplin und Ordnung von anwesenden, aber nicht am Vorkommnis beteiligten NVA-Angehörigen kaum Unterstützung erhielten. Sie verhielten sich in der Regel passiv und abwartend.

Die Bedingungen und Umstände, die derartige Erscheinungen und Straftaten in den Streitkräften der DDR begünstigen, tragen nach vorliegenden Hinweisen komplexen Charakter. Die Angriffe gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen und andere Militärpersonen treten insbesondere dort auf, wo in der Regel über einen längeren Zeitraum

  • die Kommandeure und Politorgane die militärische Führung und ideologische Erziehung der NVA-Angehörigen vernachlässigen sowie grobe Mängel in der Durchsetzung der militärischen Disziplin und Ordnung zulassen,

  • die Vorgesetzten selbst mit politisch-ideologisch oder moralisch negativen Verhaltensweisen in Erscheinung treten,

  • Mitglieder der SED nicht parteilich und energisch gegen vorsätzliche Verletzungen der militärischen Disziplin und Ordnung auftreten und sich an unbefriedigende Zustände gewöhnt haben,

  • die kaserniert untergebrachten Angehörigen der NVA nach Dienst und an den Wochenenden sich weitgehend selbst überlassen bleiben und dadurch

  • die dienstälteren Wehrpflichtigen das Regime in der Freizeit und zum Teil auch im Zusammenhang mit der Dienstdurchführung oft im negativen Sinne bestimmen,

  • Vorgesetzte vor dem Druck negativer Kräfte unter den NVA-Angehörigen zurückweichen und Auseinandersetzungen mit Disziplinverstößen von vornherein vermeiden, sodass schwerwiegende Vorkommnisse nicht sofort erkennbar werden, sich aber die Voraussetzungen dafür immer weiter ausprägen.

Insbesondere seit 1980 ist festzustellen, dass die Militärjustizorgane – u. a. auch aufgrund der wiederholten Hinweise und Einflussnahme des Leiters der Hauptabteilung I im Kollegium des Ministeriums für Nationale Verteidigung – energischer gegen derartige Handlungen und Erscheinungen vorgehen.

Durch die operativen Diensteinheiten der Hauptabteilung I wird die weitere Entwicklung derartiger Vorkommnisse, Handlungen und Erscheinungen unter operativer Kontrolle gehalten und mit den Mitteln und Methoden der politisch-operativen Arbeit verstärkt darauf Einfluss genommen, sie vorbeugend zu verhindern und die sie begünstigenden Bedingungen und Umstände im Zusammenwirken mit den Kommandeuren, Polit- und Parteiorganen zurückzudrängen.

Ausgewählte Beispiele für Angriffe gegen Vorgesetzte, Wachen und Streifen in der Nationalen Volksarmee

  • Am 7. April 1980, gegen 20.20 Uhr, bedrohte ein Soldat (25, NVA seit II/78, GWD) während seines Wachdienstes den Offizier vom Dienst des Truppenübungsplatzes Annaburg mit durchgeladener Waffe, weil dieser seine mangelhafte Dienstdurchführung gerügt und eine Flasche Alkohol sichergestellt hatte, die der Soldat in der Nähe seines Postenbereiches versteckt hielt.

    In einem beschleunigten Verfahren verurteilte das Militärgericht Halle den Soldaten gemäß §§ 257, 261 StGB3 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.

  • Am 22. April 1981, gegen 22.30 Uhr, griff ein Obermaat (22, NVA seit II/77, Berufsunteroffizier) seinen Vorgesetzten (Leutnant, 1. Wachoffizier auf MSR 325, 4. Flottille, Volksmarine) tätlich an. Der Obermaat kam gegen 22.00 Uhr stark angetrunken vom Landgang an Bord und verhielt sich übermäßig laut. Als der Leutnant den Obermaat aufforderte, sich diszipliniert zu verhalten, schlug er mehrmals auf den Leutnant ein.

    In einem beschleunigten Verfahren verurteilte das Militärgericht Rostock den Obermaat gemäß § 267 StGB4 zu fünf Monaten Strafarrest. Er wurde im Dienstgrad eine Stufe herabgesetzt.

  • Am 28. Juni 1981, gegen 21.45 Uhr, versuchte ein vom Ausgang zurückkehrender Gefreiter (21, NVA seit I/80, GWD, Kraftfahrer, AB-4 Bad Salzungen, 4. MSD, MB III) Alkohol in das Objekt zu schleusen. Bei der Kontrolle durch die Wachposten am Objekt flüchtete er, wurde jedoch vom diensthabenden Offizier ergriffen.

    Daraufhin griff er den Offizier tätlich an und flüchtete bei der Zuführung zur Arrestanstalt aus dem Dienstobjekt. Als er unmittelbar darauf versuchte, illegal wieder in das Objekt zu gelangen, wurde er festgenommen.

    Er wurde zum Soldaten degradiert.

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    10. August 1981
    Information Nr. 395/81 über Personen, die sich unter dem Deckmantel einer freischaffenden Tätigkeit als Schriftsteller gesellschaftlichen Einflüssen entziehen und mit feindlich-negativem Gedankengut in Erscheinung treten

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    5. August 1981
    Information Nr. 385/81 über geplante gegnerische Aktivitäten anlässlich des 20. Jahrestages der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalles