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Durchsetzung der Staatsdisziplin bei der Verwendung von Finanzmitteln

8. Januar 1981
Festlegungsprotokoll zur Durchsetzung einer hohen Staatsdisziplin und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Magistrat und den Räten der Stadtbezirke der Hauptstadt der DDR, Berlin, in Auswertung der Kontrollergebnisse der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion Berlin [Bericht K 1/105]

Durch den Magistrat wurde seit Jahren gegen die Rechtsvorschriften über den effektivsten Einsatz der materiellen und finanziellen Fonds sowie gegen die Rechtsvorschriften zur Verwaltung und Nutzung des Volkseigentums verstoßen. Diese Feststellungen wurden insbesondere bei der Realisierung des Investitions- und Valutaplanes getroffen.

Die Kontrollen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion1 haben u. a. ergeben:

  • 1.

    Die beim Sekretär des Magistrats und in der Abteilung Allgemeine Verwaltung konzentrierten Mittel für Investitionen wurden entgegen den Festlegungen des Staatshaushaltsplanes und den Rechtsvorschriften über die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen missbräuchlich verwandt.

    So wurden z. B. für den ungenehmigten Bau von Lagerhallen bisher 2,3 Mio. Mark verausgabt. (Die Gesamtsumme für diese Lagerhallen würde 6,7 Mio. Mark betragen.)

    Es wurde weiterhin zugelassen, dass ein Teil der im Fonds des Wohnungsbaus bereitgestellten Investitionsmittel zweckentfremdet für den Aufbau der staatlichen Organe und Einrichtungen des Stadtbezirkes Berlin-Marzahn eingesetzt wurde.

    Festlegung

    Kurzfristig ist eine Übersicht über alle seit 1978 finanzierten Investitionsmaßnahmen des Magistrats zu erarbeiten und der Nachweis über die zweckgebundene Verwendung der Fonds auf der Grundlage der jährlichen Staatshaushaltspläne zu führen. Eine straffe Kontrolle über den weiteren Einsatz dieser Mittel ist zu sichern. Der Stadtrat für Finanzen und der Vorsitzende der Bezirksplankommission sowie alle Bereiche des Magistrats mit eigenen Investitionsvorhaben sind hierzu durch den Oberbürgermeister mit abrechenbaren Aufgaben zu beauflagen.

  • 2.

    Bei der Verwendung der Valutamittel, dem Einsatz, Nachweis und Inventarisierung der Importe wurden ernsthafte Verstöße zugelassen. Unter anderem wurden in den Bereichen Oberbürgermeister, 1. Stellvertreter und Sekretär des Magistrats ohne begründete Entscheidungen Einkäufe mit Valutamitteln veranlasst. Ein Nachweis über den Einsatz bzw. Verbleib der Importe wurde nicht gewährleistet.

    Festlegung

    Jede ungerechtfertigte Verwendung von Valutamitteln ist streng zu unterbinden. Es ist eine Ordnung über den Einsatz der Valutamittel, die Inventarisierung und den Nachweis der daraus beschafften Werte sowie die Kontrolle der Durchsetzung, dieser Festlegungen durch den Stadtrat für Finanzen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften über die Berichterstattung zur Erfüllung des Valutaplanes zu erarbeiten, um jeglichen Missbrauch auszuschließen.

  • 3.

    Durch Bereiche des Magistrats wurden als gesellschaftliche Bedarfsträger aus den für die Bevölkerung bestimmten Warenfonds seit Jahren in erheblichem Umfange gesetzwidrige Käufe vorgenommen. Diese wurden aus staatlichen Fonds entgegen ihren eigentlichen Zweckbestimmungen finanziert.

    Einkäufe erfolgten u. a. aus Investitionsmitteln für den Aufbau der staatlichen Organe und Einrichtungen des Stadtbezirkes Berlin-Marzahn, für den Aufbau des Nachrichten-Technischen Zentrums und der Abteilung Allgemeine Verwaltung.

    Die Abteilung Handel und Versorgung des Magistrats ließ ein solches Vorgehen durch mangelnde Kontrolle im eigenen Bereich, in den Groß- und Einzelhandelsbetrieben und in anderen Einrichtungen zu.

    Festlegung

    Der Stadtrat für Finanzen und der Stadtrat für Handel und Versorgung haben gemeinsam mit dem Bezirkskomitee der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion konkrete Maßnahmen zur uneingeschränkten Wiederherstellung der staatlichen Ordnung festzulegen und die Durchsetzung zu kontrollieren. Die festgestellten Verstöße sind konsequent auszuwerten. Einkäufe aus dem Warenfonds für die Bevölkerung sind nur unter konsequenter Einhaltung der Rechtsvorschriften in schriftlich begründeten Ausnahmefällen zu gestatten.

  • 4.

    Der Stadtrat für Finanzen und der Sekretär des Magistrats ließen zu, dass das durch den Magistrat verwaltete und genutzte Volkseigentum in beträchtlichem Umfang weder inventarisiert noch nachgewiesen und dessen Verbleib nicht kontrolliert wurde. Dadurch wurde eine missbräuchliche Verwendung von Volkseigentum ermöglicht. Das betraf solche Konsumgüter wie Möbel, Unterhaltungselektronik, Kristall- und Porzellanwaren, Haushaltsbestecke, aber auch Erzeugnisse der Nachrichtentechnik. Der Umfang bestimmter Warenbestände war in keiner Weise mit den Grundsätzen sozialistischer Sparsamkeit zu vereinbaren. Es wurden Weiterverkäufe an andere Betriebe und Einrichtungen, z. B. an den VEB Weingroßkellerei, festgestellt.

    Festlegung

    Durch den Sekretär des Magistrats sind Inventarisierungen entsprechend den Rechtsvorschriften zu veranlassen und zu kontrollieren. Zu zweckentfremdet eingesetzten Waren ist eine lückenlose Nachforschung über ihren Verbleib anzustellen sowie Entscheidungen über die weitere Verfahrensweise zu treffen. Rückwirkend sind die Fehlbestände auf der Grundlage der bezahlten Rechnungen zu klären. Die vollständige Inventarisierung und Nachweisführung ist zu gewährleisten. Überplanbestände sind ohne Verzug einer sinnvollen Verwendung zuzuführen. Die Feststellungen sind zu protokollieren.

    Maßnahmen zur differenzierten Auswertung, einschließlich disziplinarischer Ahndung und persönlicher materieller Verantwortlichkeit sowie für gesetzwidrig in Anspruch genommene persönliche Vorteile, sind festzulegen und nachzuweisen.

    Der Stadtrat für Finanzen hat Regelungen für den Magistrat, die Räte der Stadtbezirke sowie alle nachgeordneten Einrichtungen zu treffen, die einen lückenlosen Nachweis des Volkseigentums und die Kontrolle seines festgelegten Einsatzes umfassend sichern.

  • 5.

    In den letzten Jahren wurden durch unzulässige Einflussnahme des 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters, des Sekretärs sowie des Stadtrates für Finanzen auf die Kontrolltätigkeit der Inspektion Berlin der Staatlichen Finanzrevision erkannte Missstände verschleiert und so die Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen vernachlässigt.

    Festlegung

    Der Oberbürgermeister hat mit leitenden Mitarbeitern des Bezirkskomitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, der Inspektion Berlin der Staatlichen Finanzrevision sowie dem Stadtrat für Finanzen und dem Sekretär des Magistrats die vorliegenden Feststellungen konkret auszuwerten, kontrollfähige Maßnahmen zur uneingeschränkten Herstellung der staatlichen Ordnung, sozialistischen Gesetzlichkeit und Disziplin festzulegen und durchzusetzen. Die Kontrollfunktion der Abteilung Finanzen ist zu stärken, tiefgründiger zu gestalten und weiter zu aktivieren. Dazu sind Erkenntnisse der Rechtspflegeorgane auszuwerten.

    Durch den Oberbürgermeister sind weitergehende Maßnahmen festzulegen, durch die geltende Ordnungen und Regelungen des Magistrats über den Einsatz und die Verwendung der materiellen und finanziellen Fonds in volle Übereinstimmung mit den Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit und staatlichen Ordnung gebracht werden und diese ohne Einschränkung verwirklicht werden. Dazu sind gleichzeitig differenzierte Schulungen und Belehrungen der verantwortlichen Leiter und Mitarbeiter zum geltenden Recht zu organisieren. Sie sind periodisch kontroll- und nachweispflichtig zu wiederholen. Beispielhafte Arbeit auf diesem Gebiet ist zu verallgemeinern. Begünstigende Bedingungen für Verstöße sind aufzudecken und zu beseitigen.

  • 6.

    Der Magistrat und die Räte der Stadtbezirke haben in ihren Zuständigkeitsbereichen unzulässige und umfangreiche »Feierabendarbeit« zur Realisierung im Plan enthaltener Aufgaben zugelassen. Damit wurde versucht, Mängel in der Leitungstätigkeit zu verdecken und die Planung und Bilanzierung dieser Maßnahmen zu umgehen. Benötigte Materialien, einschließlich wertvoller Anlagen, wurden unter Missbrauch anderer finanzieller Fonds beschafft und eingesetzt.

    Es wurden betrügerische Handlungen geduldet, die allein auf dem Gebiet der nachrichtentechnischen Versorgung zu einem Schaden von ca. 300 000 Mark für den Magistrat und die Räte der Stadtbezirke führten.

    Festlegung

    Der Oberbürgermeister hat ausgehend von den Feststellungen des Bezirkskomitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion in Abstimmung mit den Rechtspflegeorganen in seinem Verantwortungsbereich solche Maßnahmen festzulegen, die eine konsequente Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Feierabendarbeit sichern und Verstöße dagegen aufdecken.

  1. Zum nächsten Dokument Offener Brief zur Friedenserziehung im Katechetischen Seminar Naumburg

    12. Januar 1981
    Information Nr. 23/81 über die Vorbereitung eines sogenannten offenen Briefes zur kirchlichen Friedenserziehung durch Seminaristen des Katechetischen Oberseminars Naumburg

  2. Zum vorherigen Dokument Havarie im Heizkraftwerk Klingenberg

    8. Januar 1981
    Information Nr. 22/81 über durch eine Havarie im Heizkraftwerk Klingenberg hervorgerufene Versorgungseinschränkungen mit Fernwärme