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Statistik Einnahmen Mindestumtausch (23.3.–29.3.1981)

2. April 1981
Information Nr. 152/81 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 23. März 1981 bis 29. März 1981

Für die Zeit vom 23. März 1981 bis 29. März 1981 wurden aus dem verbindlichen Mindestumtausch bei der Einreise von Bürgern der BRD zum Tagesaufenthalt in grenznahe Gebiete der DDR sowie von Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Westberlin bei der Einreise in die Hauptstadt der DDR und über die Grenzübergangsstellen des Bezirkes Potsdam Einnahmen in Höhe von 992 828,50 Valutamark (Vergleichswoche des Vorjahres 435 977,00 VM) realisiert.

Die Einnahmen setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

[Personen]

[Berichtswoche]

(Vergleichswoche des Vorjahres)

Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin zur Einreise in die Hauptstadt der DDR

408 668,00 VM

203 675,00 VM

Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin zur Einreise in die DDR über die GÜST des Bezirkes Potsdam

117 022,50 VM

54 411,00 VM

Bürger der BRD zum Tagesaufenthalt in der Hauptstadt der DDR

278 112,50 VM

93 751,00 VM

Bürger anderer nichtsozialistischer Staaten zum Tagesaufenthalt in der Hauptstadt der DDR

107 899,00 VM

34 415,00 VM

Bürger der BRD zur Einreise zum Tagesaufenthalt im grenznahen Gebiet der DDR

81 126,50 VM

49 725,00 VM

Gesamteinnahmen:

992 828,50 VM

435 977,00 VM

  1. Zum nächsten Dokument Probleme der technischen Sicherheit in der chemischen und Energiewirtschaft

    3. April 1981
    Information Nr. 150/81 über einige Probleme im Zusammenhang mit der Realisierung von Maßnahmen zur Erhöhung des Regimes der technischen Sicherheit und technologischen Ordnung in Kombinaten und Betrieben der chemischen Industrie sowie in der Kohle- und Energiewirtschaft entsprechend dem Beschluss des Präsidiums des Ministerrates vom 10. April 1980

  2. Zum vorherigen Dokument Austragung eines nicht genehmigten deutsch-deutschen Fußballspiels

    2. April 1981
    Information Nr. 151b/81 über die Austragung eines nichtgenehmigten Fußballspiels zwischen einer Mannschaft der BSG Wismut Altenburg und der BRD-Mannschaft »Gulf Atletico 71 – Frankfurt«