Tödliche Verletzungen eines GSSD-Angehörigen
15. Mai 1981
Information Nr. 243/81 über Vorkommnisse in Effelder, Kreis Worbis, Bezirk Erfurt, im Zusammenhang mit der tödlichen Verletzung eines Angehörigen der GSSD
Im Zusammenhang mit der Festnahme eines mit drei Pistolen Typ »Makarow« und 146 Patronen bewaffneten, in Fahndung stehenden Angehörigen der GSSD kam es am 5. Mai 1981, gegen 15.10 Uhr, in unmittelbarer Nähe der 1 350 Einwohner zählenden Gemeinde Effelder zu einem Schusswechsel zwischen dem Angehörigen der GSSD (Untersergeant, Garnison Mühlhausen, 19) und Einsatzkräften der Deutschen Volkspolizei, in dessen Folge der Angehörige der GSSD durch einen gezielten Schuss tödlich verletzt wurde.
(Der Angehörige der GSSD hatte vorher versucht, sich seiner vorläufigen Festnahme durch Flucht zu entziehen und dabei einen Schuss auf die Einsatzkräfte der Deutschen Volkspolizei abgefeuert, ohne jemanden zu verletzen.)
Dieses Vorkommnis wurde durch einzelne Einwohner der Gemeinde Effelder wahrgenommen.
Nach diesem Vorkommnis wurde in den frühen Morgenstunden des 7. Mai 1981 durch einen 22-jährigen geistesgestörten Einwohner der Gemeinde Effelder ein aus Haselnussstöcken (Größe 90 × 50 cm) gefertigtes Kreuz am Ereignisort aufgestellt. Dieses Kreuz wurde kurze Zeit später durch den Bürgermeister entfernt.
Durch die Verbreitung unterschiedlichster Gerüchte zu diesem Vorkommnis in Effelder und den beiden Nachbargemeinden Großbartloff und Küllstedt suchten in der Zeit vom 8. bis 11.5.1981 ca. 500 vorwiegend konfessionell (katholisch) gebundene Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene den Ereignisort auf, wobei zum Teil Gebete gesprochen und Blumen abgelegt wurden. Feindlich-negative Aktivitäten und Handlungen wurden in diesem Zusammenhang nicht festgestellt. Vordergründig wurde das Aufsuchen des Ereignisortes u. a. damit begründet, dass »hier ein Mensch gestorben ist und da vor Gott alle gleich sind, ehren wir ihn«.
Wie intern bekannt wurde, distanzierte sich der katholische Pfarrer von Effelder von den Handlungsweisen, insbesondere der Jugendlichen, und bezeichnete die Gläubigen seiner Kirchengemeinde als »gläubig etwas zu stark engagiert«.
Durch von der Bezirksleitung der SED Erfurt in Verbindung mit der Kreisleitung der SED Worbis eingeleitete Maßnahmen und entsprechendes politisch-ideologisch offensives Vorgehen wurden die Gerüchte und Diskussionen weitestgehend zurückgedrängt. In den zu diesem Zweck unter Leitung der Sekretäre der Kreisleitung der SED durchgeführten Versammlungen der Ortsparteiorganisationen und Sitzungen der Räte der drei vorgenannten Gemeinden unterstützten die Anwesenden offen die angeführten Argumente und zeigten eine große Bereitschaft zur politischen Mitarbeit.
In Einzelfällen kam es zu Fragestellungen, wie:
- –
Warum wurden wir vom Sachverhalt nicht früher informiert?
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Warum wurde dieser Soldat nicht anderweitig kampfunfähig gemacht?
Im Ergebnis der geführten Untersuchungen wurde gegen einen 46-jährigen Maler aus der Gemeinde Großbartloff, u. a. wegen Herabwürdigung der Maßnahmen der Deutschen Volkspolizei zur Ergreifung des Flüchtigen, ein Ermittlungsverfahren ohne Haft gemäß § 220 StGB – öffentliche Herabwürdigung – eingeleitet.1
Durch das MfS wurden weitere geeignete Kontrollmaßnahmen eingeleitet.