Treffen von Robert Havemann mit Korrespondenten des »Stern« (1)
[ohne Datum]
Informationen über wiederholte Zusammentreffen der BRD-Journalisten Bub und Schmitt mit Havemann [Bericht K 3/48]
Nach vorliegenden Hinweisen sind die in der DDR ständig akkreditierten Journalisten der BRD-Zeitschrift »Stern«, Bub, Dieter (41), Korrespondent, und Schmitt, Harald (32), Fotograf, in den letzten Monaten wiederholt mit Robert Havemann1 auf dessen Grundstück in 1252 Grünheide, Burgwallstraße 4, zusammengetroffen.
In allen bekannt gewordenen Fällen solcher Zusammentreffen mit Havemann war zu verzeichnen, dass beide Journalisten weder Anträge beim MfAA auf Interviews bzw. auf Befragungen gemäß § 5 der Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der DDR vom 11. April 19792 gestellt noch sich gemäß § 3 dieser Durchführungsbestimmung beim MfAA der DDR für eine Reise außerhalb der Hauptstadt der DDR, Berlin, unter genauer Angabe des Reisezieles und des Reisegrundes abgemeldet hatten.
(Grundsätzlich ist dabei zum Verhalten Havemanns einzuschätzen, dass er entgegen der ihm bei der Aussetzung der weiteren Vollstreckung des Urteils des Kreisgerichtes Fürstenwalde am 8. Mai 1979 erteilten Auflage,3 Kontakte zu Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten auch über 3. Personen zu unterlassen, mehrfach nach vorherigen Absprachen mit Korrespondenten westlicher Massenmedien und Publikationsorgane zusammentraf. Bub und Schmitt spielen dabei eine vorrangige Rolle.)
Diese »Besuche« des Bub und Schmitt werden internen Hinweisen zufolge dem Havemann zumeist einige Tage vorher in abgedeckter Form, überwiegend über Drittpersonen, angekündigt.
Internen Hinweisen zufolge hielten sich Bub und Schmitt
am 27. Januar 1981, in der Zeit von 14.05 bis 14.46 Uhr, auf dem Grundstück Havemanns in Grünheide auf. Sie hinterließen bei Havemann ein Päckchen, über dessen Inhalt bisher nichts bekannt ist;
am 9. Dezember 1980, in der Zeit von 9.23 bis 10.17 Uhr, bei Havemann ebenfalls in Grünheide auf, wo sie eine Reihe von Gegenständen (Pakete, Zeitungen, Zeitschriften, einen Wäschebeutel, einen Einkaufsbeutel) übergaben.
In beiden Fällen – wie auch schon bei einigen vorangegangenen Zusammentreffen – parkten sie den Pkw (BMW – QA [Zulassung 1]) direkt auf dem Grundstück Havemanns.
Weiter zurückliegende Feststellungen ergaben:
30. Oktober 1980, 16.45 Uhr, Anreise des Schmitt mit Pkw Toyota QA [Zulassung 2] in Grünheide. Da Havemann zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war, hielt er sich bis zu dessen Ankunft 18.20 Uhr bei der Nachbarin Haeseler,4 bis 18.30 Uhr dann bei Havemann auf.
29. Oktober 1980, 21.05 bis 21.55 Uhr, Anwesenheit des Bub auf dem Grundstück des Havemann.
10. Oktober 1980, 14.15 Uhr, Eintreffen von Bub und Schmitt in Grünheide. Da sie Havemann nicht antrafen, begaben sie sich zur Nachbarin Haeseler, übergaben ihr mehrere Pakete, welche diese nach Abfahrt der Korrespondenten auf das Grundstück von Havemann brachte.
5. August 1980, 10.20 bis 11.07 Uhr, Aufenthalt von Schmitt (in Begleitung einer weiteren männlichen Person) bei Havemann. Schmitt führte Fototaschen mit.
4. Juni 1980, von 9.54 bis 10.08 Uhr, parkte das Fahrzeug QA [Zulassung 1] in einer Nebenstraße der Burgwallstraße. In dieser Zeit hielten sich Bub und Schmitt bei Havemann auf.
Am 28. Mai 1980, 17. April 1980 und 11. April 1980 hatten sich ebenfalls beide Journalisten bei Havemann in Grünheide mit dem Fahrzeug QA [Zulassung 1] aufgehalten.
Sie nahmen bei mindestens einem dieser Zusammentreffen ein Fotostativ sowie mehrere Koffer mit in das Haus und verluden sie vor der Rückfahrt wieder im Pkw.
Es wird vorgeschlagen zu prüfen, inwieweit seitens des MfAA – ausgehend von der Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren Korrespondenten in der DDR vom 11. April 1979 – geeignete Maßnahmen gegen Bub und Schmitt eingeleitet werden sollten.