Versuch eines Grenzdurchbruchs mit tätiger Unterstützung aus Westberlin
5. August 1981
Information Nr. 384/81 über eine von Westberlin aus inspirierte und organisierte schwere Provokation gegen die Staatsgrenze der DDR
Am 1. August 1981, gegen 6.40 Uhr, wurde durch das MfS eine von kriminellen Elementen von Westberlin aus inspirierte und organisierte Provokation gegen die Staatsgrenze der DDR im Grenzabschnitt Hohen Neuendorf/Stolpe-Süd, Kreis Oranienburg, Bezirk Potsdam verhindert.
Der mitbeteiligte Bürger der DDR [Name, Vorname] (22), wohnhaft: Berlin-Friedrichshain, [Straße, Nr.], Glas- und Gebäudereiniger, PGH Glas- und Gebäudereinigung Berlin-Prenzlauer Berg, wurde festgenommen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet.
Die bisher durch das MfS geführten Untersuchungen ergaben:
In Kenntnis der von den Westberliner kriminellen Elementen bereits mehrfach verübten Anschläge gegen die Grenzsicherungsanlagen der DDR nahm der [Name] Verbindung zu diesen Personen auf.
Von den Westberliner Provokateuren wurde dem [Name] zugesichert, durch die gewaltsame Zerstörung von Grenzsicherungsanlagen sowie der Realisierung weiterer Maßnahmen, ihm beim beabsichtigten ungesetzlichen Verlassen der DDR Hilfe und Unterstützung zu gewähren.
Daraufhin erhielt [Name] im Juni 1981 zur Verwirklichung seines Vorhabens – von Westberlin aus eingeschleust – ein einsatzbereites Sprechfunkgerät »Universum de Lux« sowie konkrete Instruktionen, einschließlich eines Kartenausschnittes und spezieller Fotografien des Grenzgebietes der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin im Raum Hohen Neuendorf/Stolpe-Süd, Kreis Oranienburg.
Von den Organisatoren der Grenzprovokation wurde ihm des Weiteren eine schriftliche »Erklärung« übergeben, in der er sich verpflichtete, die »Einnahmen« aus der vorbereiteten Publizierung den Organisatoren des Verbrechens zu übergeben.
Nach den erhaltenen schriftlichen Instruktionen sollte sich [Name] gedeckt dem vorgesehenen Durchbruchsort im Raum Stolpe-Süd nähern und auf ein mittels Sprechfunkgerät von Westberlin aus gegebenes Kommando die Staatsgrenze der DDR nach Westberlin überwinden.
In Vorbereitung dieses Verbrechens waren bereits durch kriminelle Elemente von Westberlin aus, nach rechtswidrigem Eindringen in das Territorium der DDR, am festgelegten Ort der Provokation gewaltsam Grenzsicherungsanlagen der DDR beschädigt worden.
Zum Zwecke der Publizierung dieser gegen die Staatsgrenze der DDR gerichteten Provokation in westlichen Massenmedien war des Weiteren vorgesehen, den Grenzdurchbruch von Westberlin aus zu filmen.
Dem MfS ist bekannt, dass von den Westberliner Provokateuren unter anderem bereits am 7. und 25. September 1980 sowie 25. April 1981 im Bereich der Staatsgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, Heinrich-Heine-Straße, sowie im Raum Falkensee, Bezirk Potsdam, schwere Anschläge gegen die Staatsgrenze der DDR verübt wurden. In deren Verlauf drangen die Provokateure auf das Hoheitsgebiet der DDR vor, beschädigten gewaltsam Grenzsicherungsanlagen und waren kriminellen Elementen bei deren Überwindung behilflich.
In allen Fällen wurden diese schweren Provokationen gegen die Staatsgrenze der DDR von entspannungsfeindlichen Kräften der BRD und in Westberlin zum Anlass für intensive Hetzkampagnen gegen die DDR genommen.
Es wird vorgeschlagen, durch das MfAA gegenüber dem Westberliner Senat, ausgehend von beiliegendem Grundlagenmaterial, in geeigneter Form gegen die erneut von Westberlin aus organisierten Provokationen gegen die Staatsgrenze der DDR Protest einzulegen und darüber eine ADN-Meldung zu publizieren.1
Anlage zur Information Nr. 384/81
Material für MfAA und ADN
Am 1. August 1981 wurde durch die Sicherheitsorgane der DDR eine von Berlin (West) aus inspirierte und organisierte schwere Provokation gegen die Staatsgrenze der DDR im Kreis Oranienburg, Bezirk Potsdam, verhindert, die zu einer erneuten großangelegten Hetzkampagne gegen die DDR ausgenutzt werden sollte.
In Vorbereitung dieses gefährlichen Anschlages hatten die Provokateure an kriminelle Elemente Karten- und Bildmaterial über Grenzsicherungsanlagen, detaillierte schriftliche Instruktionen sowie ein Sprechfunkgerät übergeben. Im Zusammenhang damit waren diese Provokateure rechtswidrig in das Territorium der DDR eingedrungen und beschädigten gewaltsam Grenzsicherungsanlagen der DDR.
Nur dem besonnenen und umsichtigen Verhalten der Angehörigen der Sicherheitsorgane der DDR ist es zu danken, dass diese Provokation und die damit verbundene erhebliche Gefährdung von Leben und Gesundheit von Bürgern der DDR zu keinen ernsthaften Folgen führte.
Von den Westberliner Provokateuren wurden u. a. bereits am 7. und 25. September 1980 sowie am 25. April 1981 im Bereich der Staatsgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, und im Raum Falkensee, Bezirk Potsdam, schwere Provokationen gegen die Staatsgrenze der DDR verübt.
Als Täter dieser Grenzprovokationen traten u. a. die dem Senat von Berlin (West) hinlänglich bekannten
[Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1961, wohnhaft: Berlin (West) 20-Spandau, [Straße, Nr.]
[Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1959, wohnhaft: Berlin (West) 21-Moabit, [Straße, Nr.]
[Name 3, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1957, wohnhaft: Berlin (West) 20-Spandau, [Straße, Nr.]
in Erscheinung.
Es liegen Beweise darüber vor, dass die Provokateure unter anderem enge Verbindungen zu Westberliner Sicherheitsbehörden, zur »Arbeitsgemeinschaft für Menschenrechte«2 in Berlin (West), zum RIAS und zur »Springer«-Presse unterhalten und von diesen Stellen offensichtlich zu ihrem verbrecherischen Treiben inspiriert sowie unterstützt wurden.
Obwohl durch den Beauftragten der Regierung der DDR, Dr. Müller,3 der Beauftragte des Senats von Berlin (West)4 wiederholt auf derartige Provokationen hingewiesen und die Einleitung von Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Gewaltakte gegen die Staatsgrenze der DDR sowie die strafrechtliche Verfolgung der an solchen Aktionen beteiligten Personen gefordert wurde, beweist diese Provokation erneut, dass durch die Duldung dieser Anschläge auf die Staatsgrenze der DDR sowie des Schutzes dieser Personen durch den Senat immer weitere Elemente zu solchen Machenschaften ermuntert werden.
Die Regierung der DDR sieht sich erneut veranlasst, gegen die von Berlin (West) aus organisierten, in zunehmendem Maße gefährlicher werdenden Provokationen gegen die Staatsgrenze der DDR zu protestieren. Die Regierung der DDR erwartet, dass die Provokateure zur Verantwortung gezogen und künftig wirksame Maßnahmen seitens des Senats von Berlin (West) zur Verhinderung von Grenzprovokationen getroffen werden.
Die Duldung solcher, gegen die Staatsgrenze der DDR gerichteter Provokationen durch den Senat von Berlin (West) würde die vom Senat mehrfach bekundete Befürwortung gutnachbarlicher Beziehungen zur DDR insbesondere deshalb infrage stellen, da derartige Provokationen Gefahren für schwerwiegende, dem Geist und den Buchstaben des Vierseitigen Abkommens widersprechende, ernsthafte Konflikte in sich bergen.
Die Regierung der DDR nimmt diese erneute Provokation zum Anlass, um angesichts der bereits von verschiedenen Organisationen und politischen Kräften von Berlin (West) angekündigten »Manifestationen« und »Bekundungen« anlässlich des 20. Jahrestages der Sicherung der Staatsgrenze der DDR zu Berlin (West) mit Nachdruck vom Senat von Berlin (West) zu fordern, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung jeglicher Handlungen, die sich gegen die Ordnung an der Staatsgrenze der DDR richten, zu treffen.