Verurteilung von Mitgliedern der KPD/ML
23. November 1981
Hinweis zur Verurteilung der am provokativ-demonstrativen Auftreten am 21. November 1981 auf dem Berliner Alexanderplatz beteiligten BRD-Bürger [Bericht K 1/113]
Gegen die an den provokativ-demonstrativen Handlungen1 beteiligten BRD-Bürger wurde beschleunigt ein Strafbefehlsverfahren durch das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte gemäß §§ 270 und 271 StPO2 (auf der Grundlage von § 215 (1) StGB – Rowdytum)3 durchgeführt.
Am 23.11.1981 erfolgte zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr die Verkündung der Strafbefehle. Die BRD-Bürger
Wagner, geb. [Name 1] (34), wh.: Dortmund, [Straße, Nr.],
Schlechter, Franz (25), wh.: Neckargemünd, [Straße, Nr.],
Kramer, Werner (23), wh.: Müssen, [Straße, Nr.],
Stockmar, Fritz-Helmut (29), wh.: Heilbronn, [Straße, Nr.],
[Name 2, Vorname] (35), HW: Emden, [Straße, Nr.], NW: Berlin (West), [Straße, Nr.],
wurden zu sechs Monaten Haft – und als Zusatzstrafe gemäß § 59 StGB – zur Ausweisung (mit sofortiger Wirkung)4 verurteilt.
Die Ausweisung der verurteilten BRD-Bürger erfolgte – jeweils einzeln in bestimmten Zeitabständen – am 23.11.1981, in der Zeit von 9.27 Uhr bis 11.10 Uhr, über die Grenzübergangsstelle Bahnhof Friedrichstraße.
Außerdem wurde gegen sie Sperre der Einreise in und der Durchreise durch die DDR verfügt.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen durchgeführt, die darauf gerichtet sind, zur Desorientierung derartiger Kräfte (»KPD«)5 in der BRD und in Westberlin, zu ihrer Verunsicherung und Zersetzung beizutragen.