Absetzung des »Hirtenwortes« in den Katholischen Kirchen der DDR
[ohne Datum]
Information Nr. 14/82 über die Entscheidung der »Berliner Bischofskonferenz«, die beabsichtigte Verlesung des »Hirtenwortes« in allen katholischen Kirchen der DDR am 10. Januar 1982 abzusetzen
In Ergänzung der Information des MfS Nr. 665/81 vom 24. Dezember 1981 (in der u. a. der Wortlaut des »Gemeinsamen Hirtenwortes zum Weltfriedenstag 1982«1 mitgeteilt wurde) wurde streng intern bekannt, dass die beabsichtigte Verlesung des »Hirtenwortes« abgesetzt wurde.
Die »Berliner Bischofskonferenz«2 hatte auf einer Sitzung am 30. November und 1. Dezember 1981 festgelegt, aus Anlass des katholischen Weltfriedenstages am 1. Januar ein gemeinsames »Hirtenwort« der katholischen Bischöfe in der DDR herauszubringen und am 10. Januar 1982 in allen Gottesdiensten der katholischen Kirchen in der DDR zur Verlesung zu bringen.
Vereinbarungsgemäß trafen sich am 4. Januar 1982 die Bischöfe Schaffran3/Dresden, Meisner4/Berlin und Theissing5/Schwerin in der Residenz des Berliner Bischofs, um im Auftrage der »Berliner Bischofskonferenz« definitiv über das Verlesen oder Nichtverlesen des vorbereiteten »Hirtenwortes« zu entscheiden.
Nach einer Erörterung der »weiteren gefährlichen Zuspitzung« der weltpolitischen Situation, eingeschlossen hierin die gegenwärtige Lage in der VR Polen,6 kamen die Bischöfe überein, das »Hirtenwort« nicht zur Verlesung zu bringen, um in dieser Zeit »jede mögliche politische Missdeutung« der im »Hirtenwort« enthaltenen Problematik zu vermeiden.7
Diese Entscheidung wurde inzwischen allen Bischöfen übermittelt. Den einzelnen Bischöfen wurde freigestellt, sich auf der Grundlage der Orientierungen des 2. Vatikanischen Konzils8 zum Weltfriedenstag in den von ihnen gestalteten Gottesdiensten zu äußern.
Die Information ist wegen äußerster Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.