Aktivitäten britischer MI in Ostberlin (1.10.–31.12.1981)
1. Februar 1982
Information Nr. 45/82 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Großbritanniens bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1981
Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1981 reisten insgesamt 7 250 (7 573)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens mit 1 332 (1 446) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 459 (463) Militärpersonen mit 133 (126) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) Großbritanniens.1
[* Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das Jahr 1980.«]
Durch Angehörige der MI Großbritanniens erfolgten in diesem Zeitraum 133 (126) Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, wobei die Aufenthaltsdauer in acht (7) Fällen bis zwei Stunden, in 59 (42) Fällen zwei bis vier Stunden und in 66 (77) Fällen über vier Stunden betrug.
Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1981 wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens unter Missbrauch der ihnen eingeräumten Befugnisse in 74 (187) Fällen – Rückgang um 60 % – Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen.
Von den insgesamt durch die zuständigen Organe der DDR getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden in 71 (156) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR begangen und in drei (31) Fällen unter Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 19632 gesperrte Gebiete befahren.
Die Verletzungen der StVO der DDR resultierten vorwiegend aus:
[Ordnungswidrigkeit] | Fälle |
---|---|
Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) | 47 (108) |
Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) | 8 (32) |
In diesem Zusammenhang bestätigte sich erneut die bereits mehrfach getroffene Feststellung, dass Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR insbesondere zur weiteren visuellen Aufklärung und Dokumentation militärischer Objekte der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderer bedeutsamer Objekte und Anlagen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, begangen wurden.
Während der Durchführung diesbezüglicher Aufklärungshandlungen wurden Angehörige der MI Großbritanniens in 652 (583) Fällen – das entspricht einem Anstieg von 11,8 % – an derartigen Objekten, darunter in 266 Fällen an Objekten des MfS sowie in 91 Fällen an Objekten der GSSD, festgestellt.
Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR:
MI Großbritanniens:
Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 74, u. a.:
Am 19. Oktober 1981, 12.08 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Köpenick, von der Friedrichshagener Straße kommend, die mit einem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« gesperrte Zufahrtstraße zum Mecklenburger Dorf.3
Am 26. Oktober 1981, 12,04 Uhr sowie 12.09 Uhr, befuhren drei Angehörige der britischen Armee mit dem Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge gesperrten Privatweg II und um 12.25 Uhr in Berlin-Karlshorst die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße.4 Um 12.38 Uhr missachteten die Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Hegemeisterweg ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet und tätigten Beobachtungshandlungen.
(Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)
Am 5. November 1981, 13.42 Uhr, bog das Fahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I ein.
(Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO)
Am 12. November 1981, 10.35 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Lichtenberg die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Dottistraße in Richtung Ruschestraße und anschließend die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee. Aus dem fahrenden Pkw tätigten die Insassen Beobachtungshandlungen in Richtung Objekt des MfS. (Verstoß gegen § 6 StVO)
Am 2. Dezember 1981, 10.50 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße und um 11.18 Uhr missachteten die Angehörigen der britischen Armee in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
(Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)
Am 12. Dezember 1981, 12.00 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg nach erfolgter Einordnung in die mittlere Fahrspur der Schönhauser Allee verkehrswidrig nach rechts in die Pappelallee ein, wobei der nachfolgende Fahrzeugverkehr behindert wurde.
(Verstoß gegen §§ 6 und 15 StVO)
Am 25. November 1981, 11.45 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 57 XB 01, besetzt mit vier Angehörigen der britischer Armee, in Berlin-Karlshorst von der Marksburgstraße kommend, die für alle Fahrzeuge gesperrte Köpenicker Allee.
Am 2. Dezember 1981, 11.27 Uhr, befuhr das Fahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße.
(Verstoß gegen § 6 StVO)