Aktivitäten britischer Militärinspektionen in Ostberlin (1.1.–31.3.1982)
[ohne Datum]
Information Nr. 204/82 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Großbritanniens bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 reisten insgesamt 5 917 (5 423)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens mit 1 046 (1 052) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 415 (389) Militärpersonen mit 124 (122) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) Großbritanniens.1
[* Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1981.«]
Durch die Angehörigen der in Westberlin stationierten MI Großbritanniens erfolgten in diesem Zeitraum 124 (122) Einfahrten, wobei die Aufenthaltsdauer in drei (3) Fällen bis zwei Stunden, in 40 (46) Fällen zwei bis vier Stunden und in 81 (73) Fällen über vier Stunden betrug.
Während des Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens in 121 (136) Fällen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit ein Rückgang derartiger rechtswidriger Handlungen um 11 % zu verzeichnen.
Von den insgesamt 121 getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR, wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens in 110 (115) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen und in elf (21) Fällen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 19632 missachtet.
Im Wesentlichen beinhalten die Verstöße gegen die StVO der DDR:
[Ordnungswidrigkeit] | Fälle |
---|---|
Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) | 80 (73) |
Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) | 17 (33) |
rechtswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, und 15 StVO) | 8 (7) |
An den Verletzungen der StVO der DDR waren Angehörige der MI Großbritanniens mit den Aufklärungsfahrzeugen 58 XB 74 und 58 XB 70 allein in 77 Fällen beteiligt.
Erneut wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens Verstöße gegen die StVO und Sperrgebietsordnung der DDR mit dem Ziel der weiteren Aufklärung und Dokumentation militärischer Objekte der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR, bedeutsamer volkswirtschaftlicher Einrichtungen sowie von Personen- und Kfz-Bewegungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, begangen.
Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang insbesondere die zunehmenden Aktivitäten der Angehörigen der MI Großbritanniens bei der Durchführung von Aufklärungshandlungen in Berlin-Karlshorst, wobei vor allem von geeigneten Standorten aus Objekte, Personen- und Kfz-Bewegungen der GSSD beobachtet sowie fotografiert wurden.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 wurden Angehörige der MI Großbritanniens in 745 (611) Fällen – Anstieg um 22 % – bei der Durchführung derartiger Handlungen an diesbezüglichen Objekten, darunter an Objekten des MfS in 313 (249) Fällen – Anstieg um 26 % – und Objekten der GSSD in 151 (93) Fällen – Anstieg um 62 % – festgestellt.
Ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Rechtsvorschriften der DDR:
Verstöße gegen die StVO der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 66, u. a.:
Am 12. Januar 1982, in der Zeit von 10.49 bis 11.00 Uhr parkten drei Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide verkehrswidrig in der für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Hintereinfahrt zum Pionierpark und beobachteten Anlagen und Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn.
Am 1. Februar 1982, in der Zeit von 11.08 bis 11.12 Uhr parkte das Fahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee gegenüber einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Aus dem Pkw heraus beobachteten die Angehörigen der britischen Armee das militärische Objekt.
Am 15. März 1982, 11.03 Uhr, hielten vier Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, verkehrswidrig am Objekt der Grenztruppen der DDR im Halteverbot und tätigten Beobachtungshandlungen in Richtung des Objektes.
Durch Angehörige der britischen Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 70, u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:
Am 27. Januar 1982, 9.30 Uhr, missachteten vier Angehörige der britischen Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner-Damm ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet und tätigten Beobachtungshandlungen.
Am 9. Februar 1982, 11.37 Uhr, befuhren zwei Angehörige der britischen Armee mit dem Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer berechtigte Kfz) gesperrten Privatweg II.
In der Zeit von 13.08 bis 14.00 Uhr führten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges intensive Aufklärungshandlungen am VEB Elektroprojekt und Anlagenbau Berlin durch, indem sie am Werk I, Rhinstraße sowie Werk II, Hirschberger Straße3 aus dem Fahrzeug heraus umfangreiche Fotoaufnahmen in Richtung Werkgelände, Toreinfahrten und Parkflächen tätigten.
Am 17. März 1982, 11.42 Uhr, befuhr das Fahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« bzw. »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurden.
Um 13.30 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße an einem Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot, wobei ein Insasse aus dem Fahrzeug heraus in Richtung des militärischen Objektes fotografierte.
Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 74, u. a.:
Am 2. März 1982, 11.01 Uhr, missachteten zwei Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I das Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) sowie um 11.05 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Heidecasinoweg4 ein aufgestelltes Sperrschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
Am 9. März 1982, 11.07 Uhr, missachteten drei Angehörige der britischen Armee in Berlin-Oberschöneweide, Heidecasinoweg ein aufgestelltes Sperrgebietsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet und hielten um 11.08 Uhr verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der britischen Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in 42 Fällen Verstöße gegen die StVO der DDR begangen sowie in insgesamt 100 Fällen Feststellungen über den Aufenthalt bzw. das Vorbeifahren an folgenden Objekten getroffen:
[Objekte] | Fälle |
---|---|
des MfS | 24 |
der Grenztruppen der DDR Fürstenwalder Allee | 33 |
der GSSD Hermann-Duncker-Straße | 43 |