Aktivitäten französischer Militärinspektionen in Ostberlin (1.1.–31.3.1982)
[ohne Datum]
Information Nr. 203/82 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Frankreichs bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 reisten insgesamt 9 572 (6 500)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs mit 2 024 (1 292) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht das einem Anstieg der Anzahl der insgesamt von Westberlin aus eingereisten Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs um 47 % und der Anzahl der Kfz um 57 %.1
[* Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1981.«]
Unter den Einreisenden befanden sich 339 (334) Militärpersonen mit 94 (94) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) Frankreichs. Im Zusammenhang mit den erfolgten 94 Einfahrten hielten sich die Angehörigen der MI Frankreichs zur Durchführung von Aufklärungshandlungen in 29 (23) Fällen bis zwei Stunden, in 64 (70) Fällen zwei bis vier Stunden und in einem (1) Fall über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR haben Angehörige der MI Frankreichs in 20 (16) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung der DDR begangen. Nach vorliegenden Informationen erfolgte im I. Quartal 1982 durch Angehörige der MI Frankreichs eine (2) Einfahrt in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen gesperrtes Gebiet.
Im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufklärungshandlungen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden Angehörige der MI Frankreichs in 143 (174) Fällen – Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 18 % – an militärischen Objekten der GSSD und der bewaffneten Organe der DDR sowie an bedeutsamen volkswirtschaftlichen Einrichtungen und Anlagen festgestellt.
Ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Rechtsvorschriften der DDR:
Am 7. Januar 1982, 9.35 Uhr, wendete das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0053, besetzt mit drei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Köpenick, Müggelheimer Straße/Amtstraße verkehrswidrig im Wendeverbot.
In der Zeit von 9.51 bis 9.55 Uhr hielt der Pkw in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße gegenüber der Einfahrt des Objektes der GSSD sowie im Haltestellenbereich der Straßenbahn verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen die Objekteinfahrt beobachteten.
Um 10.22 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg, von der Frankfurter Allee kommend, in die für alle Fahrzeuge gesperrte Magdalenenstraße und fuhr auf dem Fußweg in Richtung Roedeliusplatz. Aus dem fahrenden Pkw heraus tätigten die Insassen Aufklärungshandlungen in Richtung Objekt des MfS.
Am 11. Februar 1982, 9.17 Uhr, missachteten zwei Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651-0489, in Berlin-Treptow, Elsenstraße ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet.