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Aktivitäten US-amerikanischer MI in Ostberlin (1.10.–31.12.1981)

1. Februar 1982
Information Nr. 47/82 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion der USA bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1981

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1981 reisten insgesamt 16 575 (14 977)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA mit 3 414 (3 255) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein; darunter 626 (733) Militärpersonen mit 285 (312) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) der USA.1

[* Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das Jahr 1980.«]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit ein Rückgang der Anzahl einreisender Angehöriger der MI der USA um 14,6 % und der Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, von 8,7 % festzustellen.

Im Zusammenhang mit den erfolgten 285 (312) Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der MI der USA in 250 (261) Fällen bis zwei Stunden, in 32 (49) Fällen zwei bis vier Stunden und in drei (zwei) Fällen über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Trotz dieser rückläufigen Tendenz der Anzahl der Einfahrten der Angehörigen der MI der USA ist eine erhebliche Zunahme der von Angehörigen dieser MI begangenen Verletzungen der Rechtsvorschriften zu beobachten.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der MI der USA während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1981 in 218 (83) Fällen – Anstieg um 163 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt.

Damit setzt sich die im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 1981 zu beobachtende Zunahme der Anzahl der von Angehörigen der MI der USA begangenen Rechtsverletzungen weiter fort, wobei eine erhebliche Zunahme der Fälle der Verletzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR durch rücksichtsloses und provokatorisches Verhalten von Angehörigen dieser MI zu verzeichnen ist.

Während der Durchführung von Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, haben Angehörige der MI der USA in 157 (34) Fällen – Anstieg um 361 % – Verstöße gegen die StVO begangen.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalteten u. a.:

[Ordnungswidrigkeit]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO)

116 (29)

Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

23 (2)

Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der MI der USA mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 19632 in 61 (49) Fällen in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) sowie Sperrschildern gekennzeichnete Gebiete ein.

Wiederholt wurden durch Angehörige der MI der USA rechtswidrig gesperrte Straßen und Gebiete befahren mit dem Ziel der Durchführung von Aufklärungshandlungen, insbesondere an Objekten der bewaffneten Organe der DDR sowie der GSSD.

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember1981 wurden Angehörige der MI in insgesamt 934 (855) Fällen an diesbezüglichen Objekten sowie anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen festgestellt, darunter in 376 Fällen an Objekten des MfS sowie in 131 Fällen an Objekten der GSSD.

Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sowie die Sperrgebietsordnung der DDR:

MI der USA:

Durch Angehörige der US-Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, folgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 7. Oktober 1981, 15.26 Uhr sowie 15.32 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Pankow die ab Mendelstraße für alle Fahrzeuge gesperrte Damerowstraße. (Verstoß gegen § 6 StVO)

Am 15. Oktober 1981, 14.33 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und hielten anschließend verkehrswidrig vor einem Objekt der Grenztruppen der DDR im Halteverbot.

Um 15.15 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde.

Am 16. Oktober 1981, 9.22 Uhr bzw. 9.25 Uhr, missachteten ebenfalls zwei Insassen mit diesem Fahrzeug in Berlin-Treptow, Bouché- sowie Elsenstraße aufgestellte MVM-Verbotsschilder, fuhren in für sie gesperrte Gebiete ein und tätigten Beobachtungshandlungen. Um 9.59 Uhr befuhren die Angehörigen der US-Armee in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I.

(Verstoß gegen § 6 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)

Am 24. Oktober 1981, 8.57 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Dottistraße in Richtung Ruschestraße und anschließend die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee. Aus dem fahrenden Pkw tätigten die Insassen Beobachtungshandlungen in Richtung des Objektes des MfS.

(Verstoß gegen § 6 StVO)

Am 30. Oktober 1981, 9.30 Uhr sowie 9.40 Uhr, missachteten vier Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Lagunenweg sowie Biberpelzstraße mit MVM-Verbotsschildern gekennzeichnete Straßen, fuhren in für sie gesperrte Gebiete ein und tätigten Beobachtungshandlungen. In der Straße Lagunenweg und Biberpelzstraße besteht außerdem »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger).

Um 10.03 Uhr befuhren die Angehörigen der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den mit einem Schild »Sperrgebiet« gekennzeichneten Privatweg I und hielten verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot.

(Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)

Am 11. November 1981, 9.15 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die ab Waldowallee für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße3 in Richtung Museum des Sieges4 und um 9.22 Uhr in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in zwei Fällen Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurden.

(Verstoß gegen § 6 StVO)

Am 3. Dezember 1981, 11.55 Uhr, hielt das Fahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg an einem Objekt des MdI verkehrswidrig im Halteverbot. Aus dem Pkw heraus tätigte ein Insasse Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes. Um 14.54 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei in vier Fällen Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« bzw. »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurden.

(Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO)

Am 5. Dezember 1981, 8.59 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst von der Straße Nr. 2 kommend in den mit einem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gekennzeichneten Streckenabschnitt der Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn. Aus dem Fahrzeug heraus beobachteten die Angehörigen der US-Armee die Verladung von Militärtechnik der GSSD.

(Verstoß gegen § 6 StVO)

Am 14. Dezember 1981, 15.12 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Mitte die Karl-Marx-Allee in Richtung Alexanderplatz mit überhöhter Geschwindigkeit (ca. 80 km/h), wobei durch mehrfaches Wechseln der Fahrspuren der Fahrzeugverkehr behindert wurde.

(Verstoß gegen §§1 und 12 StVO)

Am 22. Dezember 1981, 13.59 Uhr, missachteten drei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße ein MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein und tätigten Beobachtungshandlungen.

(Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)

Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 begingen Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-104, u. a.:

Am 9. Oktober 1981, 16.50 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg, von der Normannenstraße kommend, verkehrswidrig in die mit dem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gesperrte Ruschestraße und hielt gegenüber dem Haupteingang des Objektes des MfS im Halteverbot. Durch einen Verkehrsposten mehrmals zur Weiterfahrt aufgefordert, setzten die Angehörigen der US-Armee die Fahrt in Richtung Frankfurter Allee fort. Aus dem haltenden sowie fahrenden Pkw tätigte ein Insasse Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes des MfS.

Am 14. Oktober 1981, 9.10 Uhr, missachteten zwei Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Bouchéstraße ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.

(Verstoß gegen § 6 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)

Durch Angehörige der US-Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:

Am 1. Oktober 1981, 8.07 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße.

Am 15. Oktober 1981, 10.17 Uhr, missachteten zwei Insassen mit dem Fahrzeug in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner-Damm ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet.

Am 18. Oktober 1981, 7.30 Uhr, befuhr das Fahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Niederschönhausen rechtswidrig die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Buchholzer Straße.

(Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)

Am 22. Oktober 1981, 8.38 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen das Vorschriftszeichen »Einfahrt verboten« (außer Anlieger) missachtet wurde.

(Verstoß gegen § 6 StVO)

Am 23. Oktober 1981 missachteten zwei Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren

  • 9.07 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,

  • 9.19 Uhr in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner-Damm

in für sie gesperrte Gebiete ein.

(Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)

Am 2. November 1981, in der Zeit von 13.56 Uhr bis 14.12 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg mehrmals kurzzeitig an einem Objekt des MdI verkehrswidrig im Halteverbot, wobei ein Insasse – bekleidet mit einer die Identifizierung erschwerenden weißen Perücke – aus dem Fahrzeug heraus sowie auch neben dem Pkw stehend Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes tätigte.

(Verstoß gegen § 23 StVO)

Am 3. November 1981, 14.35 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst, Köpenicker Allee/verlängerte Waldowallee, mit überhöhter Geschwindigkeit (ca. 80 km/h).

(Verstoß gegen § 12 StVO)

Am 6. November 1981, 9.34 Uhr, befuhr das Fahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« bzw. »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurden.

(Verstoß gegen § 6 StVO)

Am 18. November 1981, 11.30 Uhr, missachteten drei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein und tätigten Beobachtungshandlungen.

(Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)

Am 2. Dezember 1981 missachteten zwei Insassen mit dem Fahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren

  • 14.05 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,

  • 14.08 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße,

  • 14.51 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße sowie

  • am 3. Dezember 1981, 9.35 Uhr, in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm in für sie gesperrte Gebiete ein.

    (Verstoß gegen die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)

Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR begingen jeweils zwei Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-102, u. a.

Am 12. Dezember 1981 missachteten die Insassen mit dem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren

  • 13.21 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,

  • 13.24 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße,

  • 14.04 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße,

  • 15.11 Uhr in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße

in für sie gesperrte Gebiete ein und tätigten Beobachtungshandlungen.

Um 14.25 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide einen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gekennzeichneten Streckenabschnitt der Straße An der Wuhlheide mit überhöhter Geschwindigkeit (ca. 100 km/h).

(Verstoß gegen § 12 StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963)

Am 13. Dezember 1981, 11.54 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Mitte die für alle Fahrzeuge gesperrte Straße Am Kupfergraben und anschließend hielt der Pkw in Berlin-Mitte, Planckstraße verkehrswidrig im Halteverbot.

(Verstoß gegen §§ 6 und 23 StVO)

Am 24. Dezember 1981, 9.45 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg verkehrswidrig an einem Objekt des MdI im Halteverbot. Aus dem Pkw tätigte ein Insasse Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes.

(Verstoß gegen § 6 StVO)

  1. Zum nächsten Dokument 1. Tagung der IV. Synode des BEK in Herrnhut

    2. Februar 1982
    Information Nr. 58/82 über die erste Tagung der IV. Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR vom 29. Januar bis 31. Januar 1982 in Herrnhut, Kreis Löbau

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    1. Februar 1982
    Information Nr. 46/82 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion Frankreichs bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1981