Aktivitäten US-amerikanischer Militärinspektionen in Ostberlin (1.1.–31.3.1982)
[ohne Datum]
Information Nr. 202/82 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten Militärinspektion der USA bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 reisten insgesamt 12 070 (10 803)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA mit 2 373 (2 066) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 664 (670) Militärpersonen mit 288 (313) Aufklärungsfahrzeugen der Militärinspektion (MI) der USA.1
[* Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1981.«]
Durch Angehörige der in Westberlin stationierten MI der USA erfolgten in diesem Zeitraum 288 (313) Einfahrten, wobei die Aufenthaltsdauer in 264 (260) Fällen bis zwei Stunden und in 24 (50) Fällen zwei bis vier Stunden betrug.
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist bei einer nahezu gleichbleibenden Anzahl einreisender Angehöriger der MI der USA in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein Rückgang der Anzahl der erfolgten Einfahrten von 8 % festzustellen.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen verletzten Angehörige dieser MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in 98 (166) Fällen – Rückgang um 41 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR.
In diesem Zusammenhang ist gegenüber der seit Beginn des Jahres 1981 zu beobachtenden ständigen Zunahme der Anzahl der von Angehörigen der MI der USA begangenen diesbezüglichen rechtswidrigen Handlungen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 ein Rückgang derartiger Aktivitäten festzustellen. Von den 98 begangenen rechtswidrigen Handlungen wurden in 53 (89) Fällen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verursacht und in 45 (77) Fällen unter grober Missachtung der Bestimmungen der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 19632 mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) bzw. Sperrgebietsschildern gesperrte Gebiete befahren.
Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten resultieren vorwiegend aus
[Ordnungswidrigkeit] | Fälle |
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Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) | 26 (69) |
Halten im Halteverbot und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) | 11 (15) |
Nach dem MfS vorliegenden Informationen erfolgten durch Angehörige der MI der USA die Verstöße gegen die StVO der DDR sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963, insbesondere das Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete, wiederholt zur Durchführung von Aufklärungshandlungen an militärischen und anderen bedeutsamen Einrichtungen.
In diesem Zusammenhang tätigten Angehörige der MI der USA insgesamt in 829 (1 146) Fällen – Rückgang derartiger Handlungen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 28 % – Aufklärungshandlungen an diesbezüglichen Objekten, darunter in 361 (380) Fällen an Objekten des MfS und in 99 (157) Fällen an Objekten der GSSD.
Ausgewählte Beispiele zu Verstößen gegen die Rechtsvorschriften der DDR:
Durch Angehörige der US-Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, u. a. folgende rechtswidrigen Handlungen begangen:
Am 27. Januar 1982, 9.20 Uhr sowie 9.21 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße3 bzw. Köpenicker Allee und tätigten Beobachtungshandlungen.
Am 17. Februar 1982, 14.05 Uhr, hielt das Fahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg an einem Objekt des MdI verkehrswidrig im Halteverbot, wobei ein Insasse mittels Kamera mit Weitwinkelobjektiv aus dem Pkw Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes tätigte.
Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, begingen u. a. folgende rechtswidrigen Handlungen:
Am 25. Januar 1982 missachteten drei Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren
- –
13.58 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
- –
14.00 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße
in für sie gesperrte Gebiete ein.
Am 19. Februar 1982 missachteten zwei Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren
- –
10.22 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
- –
10.25 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße,
- –
10.57 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße
in für sie gesperrte Gebiete ein und tätigten Beobachtungshandlungen.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, in 30 und mit dem Aufklärungsfahrzeug, BC-105, in 16 Fällen Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht. Weiteren Feststellungen zufolge tätigten Angehörige der US-Armee mit diesen Aufklärungsfahrzeugen während des Vorbeifahrens bzw. Aufenthaltes am Objekt
[Objekte] | BC – 103 Fälle | BC – 105 Fälle |
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des MfS | 56 | 48 |
der Grenztruppen der DDR Fürstenwalder Allee | 8 | 10 |
der GSSD Hermann-Duncker-Straße | 30 | 20 |
mit unterschiedlicher Intensität Beobachtungshandlungen, Fotoaufnahmen und fertigten schriftliche Aufzeichnungen.