Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (1.1.–31.3.1982)
10. Mai 1982
Information Nr. 201/82 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 reisten insgesamt 27 559 (22 726)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 5 443 (4 410) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 4 320 (4 177) Militärpersonen mit 1 323 (1 331) Militärfahrzeugen.1
[* Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1981.«]
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht das einem Anstieg der Anzahl der insgesamt von Berlin (West) aus eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 21,3 % und der Anzahl der Kfz um 23,4 %.
Unter den Einreisenden befanden sich 1 418 (1 393) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 506 (529) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten; davon
[Militärinspektion] | Angehörige | Einfahrten |
---|---|---|
MI der USA | 664 (670) | 288 (313) |
MI Großbritanniens | 415 (389) | 124 (122) |
MI Frankreichs | 339 (334) | 94 (94) |
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 entspricht das einem Rückgang der Anzahl der durchgeführten Aufklärungsfahrten um 4,3 %, bei einer nahezu gleichbleibenden Tendenz der mit MI-Fahrzeugen eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI.
Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Anzahl der erfolgten Einfahrten – 25 – der in Westberlin stationierten MI der USA.
Mit einem Anteil von 57 % an den Gesamteinfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, bilden die Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen durch Angehörige der MI der USA jedoch auch weiterhin einen Schwerpunkt.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufklärungshandlungen, in 240 (320) Fällen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt. Daran waren Angehörige der MI
- –
der USA in 98 (166)
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Großbritanniens in 121 (136)
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Frankreichs in 21 (18)
beteiligt.
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 ist damit bei den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein Rückgang um 25 % festzustellen.
Während die Anzahl begangener rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens – Rückgang um 15 Fälle – und Frankreichs – Anstieg um drei Fälle – gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 eine nahezu gleichbleibende Tendenz aufweist, ist ein Rückgang derartiger Handlungen durch Angehörige der MI der USA um 41 % zu beobachten.
In diesem Zusammenhang ist gegenüber der seit Beginn des Jahres 1981 zu beobachtenden ständigen Zunahme der Anzahl der von Angehörigen der MI der USA begangenen rechtswidrigen Handlungen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 ein Rückgang diesbezüglicher Aktivitäten festzustellen.
Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 getroffenen 240 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 183 (220) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 110 (115), der USA in 53 (89) und Frankreichs in 20 (16) Fällen beteiligt waren.
Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen
[Ordnungswidrigkeit] | Fälle |
---|---|
Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) | 113 (149) |
Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) | 31 (52) |
verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO) | 17 (12) |
Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens mit den Aufklärungsfahrzeugen 58 XB 74 und 58 XB 70 in 42 bzw. 35 Fällen sowie durch Angehörige der MI der USA mit dem Aufklärungsfahrzeug BC-103 in 30 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.
Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 19632 in 57 (100) Fällen in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) sowie Sperrschildern gekennzeichnete Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 45 (77), Großbritanniens in elf (21) und Frankreichs in einem (2) Fall beteiligt waren. Das rechtswidrige Eindringen und Befahren dieser Sperrgebiete erfolgte u. a. in
[Verstöße] | Fälle |
---|---|
Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße (Objekt der Grenztruppen der DDR) | 23 (23) |
Berlin-Treptow, Bouchéstraße (Objekt der Grenztruppen der DDR) | 13 (21) |
Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner-Damm (Objekt der bewaffneten Organe der DDR) | 4 (15) |
Die Verstöße gegen die StVO der DDR sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963, insbesondere das Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete, erfolgten erneut vordergründig zur Durchführung von Aufklärungshandlungen an militärischen Objekten, Verladebahnhöfen sowie Transportwegen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 717 (1 931) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 einem Rückgang um 11 % – an Objekten und Anlagen der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen und Objekten festgestellt, darunter an
[Objekte] | Fälle |
---|---|
Objekten des MfS | 735 (727) |
Objekten der GSSD | 275 (283) |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 166 (203) |
Objekten des MdI | 93 (120) |
Objekten der NVA | 90 (111) |
Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 829 (1 146) Fällen – das entspricht einem Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 um 28 % –, der MI Großbritanniens in 745 (611) Fällen – Anstieg um 22 % – und Frankreichs in 143 (174) Fällen – Rückgang um 18 % – beteiligt.
Diese Aufklärungshandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Objekte
[Verstöße] der GSSD | Fälle |
---|---|
Berlin-Karlshorst | 269 (272) |
[Verstöße] des MfS | [–] |
Berlin-Treptow Schnellerstraße | 122 (134) |
Berlin-Adlershof Rudower Chaussee | 77 (114) |
und [Verstöße] der Grenztruppen der DDR | [–] |
Berlin-Rahnsdorf Fürstenwalder Allee | 95 (69) |
Berlin-Niederschönhause Buchholzer Straße | 27 (40) |
Berlin-Lichtenberg Hauptstraße | 27 (23) |
Die Aufklärungsaktivitäten der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, waren wiederholt gekennzeichnet durch
- –
Einsatz fototechnischer Geräte zur Realisierung von Film- und Fotoaufnahmen an militärischen u. a. Objekten sowie fahrender bzw. abgeparkter Militärtechnik der GSSD und der bewaffneten Organe der DDR,
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Einsichtnahme in militärische Objekte sowie Verladebahnhöfe der Deutschen Reichsbahn von geeigneten Standorten aus,
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Anfertigen von Aufzeichnungen sowie Vornahme von Eintragungen in mitgeführten Unterlagen.
Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 in
- –
296 (286) Fällen bis zwei Stunden,
- –
128 (166) Fällen von 2 bis vier Stunden,
- –
82 (77) Fällen über vier Stunden
auf.
Hierzu folgende Übersicht:
Militärinspektion | bis 2 Stunden Fälle | 2 bis 4 Stunden Fälle | über 4 Stunden Fälle |
---|---|---|---|
der USA | 264 (260) | 24 (50) | (3) |
Großbritanniens | 3 (3) | 40 (46) | 81 (73) |
Frankreichs | 29 (23) | 64 (70) | 1 (1) |
Ausgewählte Beispiele, insbesondere zu Verstößen gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 sowie über die Durchführung von Aufklärungshandlungen durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:
MI der USA:
Durch Angehörige der US-Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, u. a. folgende rechtswidrigen Handlungen begangen:
Am 27. Januar 1982, 9.20 Uhr sowie 9.21 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße3 bzw. Köpenicker Allee und tätigten Beobachtungshandlungen.
Am 17. Februar 1982, 14.05 Uhr, hielt das Fahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg an einem Objekt des MdI verkehrswidrig im Halteverbot, wobei ein Insasse mittels Kamera mit Weitwinkelobjektiv aus dem Pkw Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes tätigte.
Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, begingen u. a. folgende rechtswidrigen Handlungen:
Am 25. Januar 1982 missachteten drei Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren
- –
13.58 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
- –
14.00 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße
in für sie gesperrte Gebiete ein.
Am 19. Februar 1982 missachteten zwei Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren
- –
10.22 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
- –
10.25 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße,
- –
10.57 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße
in für sie gesperrte Gebiete ein und tätigten Beobachtungshandlungen.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, in 30 und mit dem Aufklärungsfahrzeug, BC-105, in 16 Fällen Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht. Weiteren Feststellungen zufolge tätigten Angehörige der US-Armee mit diesen Aufklärungsfahrzeugen während des Vorbeifahrens bzw. Aufenthaltes am Objekt
[Objekte] | BC – 103 Fälle | BC – 105 Fälle |
---|---|---|
des MfS | 56 | 48 |
der Grenztruppen der DDR Fürstenwalder Allee | 8 | 10 |
der GSSD Hermann-Duncker-Straße | 30 | 20 |
mit unterschiedlicher Intensität Beobachtungshandlungen, Fotoaufnahmen und fertigten schriftliche Aufzeichnungen.
MI Großbritanniens:
Verstöße gegen die StVO der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 66, u. a.:
Am 12. Januar 1982, in der Zeit von 10.49 bis 11.00 Uhr parkten drei Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide verkehrswidrig in der für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Hintereinfahrt zum Pionierpark und beobachteten Anlagen und Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn.
Am 1. Februar 1982, in der Zeit von 11.08 bis 11.12 Uhr parkte das Fahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee gegenüber einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Aus dem Pkw heraus beobachteten die Angehörigen der britischen Armee das militärische Objekt.
Am 15. März 1982, 11.03 Uhr, hielten vier Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee verkehrswidrig am Objekt der Grenztruppen der DDR im Halteverbot und tätigten Beobachtungshandlungen in Richtung des Objektes.
Durch Angehörige der britischen Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 70, u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:
Am 27. Januar 1982, 9.30 Uhr, missachteten vier Angehörige der britischen Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner-Damm ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet und tätigten Beobachtungshandlungen.
Am 9. Februar 1982, 11.37 Uhr, befuhren zwei Angehörige der britischen Armee mit dem Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer berechtigte Kfz) gesperrten Privatweg II.
In der Zeit von 13.08 bis 14.00 Uhr führten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges intensive Aufklärungshandlungen am VEB Elektroprojekt und Anlagenbau Berlin durch, indem sie am Werk I, Rhinstraße sowie Werk II, Hirschbergstraße aus dem Fahrzeug heraus umfangreiche Fotoaufnahmen in Richtung Werkgelände, Toreinfahrten und Parkflächen tätigten.
Am 17. März 1982, 11.42 Uhr, befuhr das Fahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« bzw. »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurden.
Um 13.30 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße an einem Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot, wobei ein Insasse aus dem Fahrzeug heraus in Richtung des militärischen Objektes fotografierte.
Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 74, u. a.:
Am 2. März 1982, 11.01 Uhr, missachteten zwei Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I das Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) sowie um 11.05 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Heidecasinoweg4 ein aufgestelltes Sperrschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
Am 9. März 1982, 11.07 Uhr, missachteten drei Angehörige der britischen Armee in Berlin-Oberschöneweide, Heidecasinoweg ein aufgestelltes Sperrgebietsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet und hielten um 11.08 Uhr verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der britischen Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in 42 Fällen Verstöße gegen die StVO der DDR begangen sowie in insgesamt 100 Fällen Feststellungen über den Aufenthalt bzw. das Vorbeifahren an folgenden Objekten getroffen:
[Objekte] | Fälle |
---|---|
des MfS | 24 |
der Grenztruppen der DDR Fürstenwalder Allee | 33 |
der GSSD Hermann-Duncker-Straße | 43 |
MI Frankreichs:
Am 7. Januar 1982, 9.35 Uhr, wendete das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0053, besetzt mit drei Angehörigen der französischen Armee in Berlin-Köpenick, Müggelheimer Straße/Amtstraße verkehrswidrig im Wendeverbot.
In der Zeit von 9.51 bis 9.55 Uhr hielt der Pkw in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße gegenüber der Einfahrt des Objektes der GSSD sowie im Haltestellenbereich der Straßenbahn verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen die Objekteinfahrt beobachteten.
Um 10.22 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg, von der Frankfurter Allee kommend, in die für alle Fahrzeuge gesperrte Magdalenenstraße und fuhr auf dem Fußweg in Richtung Roedeliusplatz. Aus dem fahrenden Pkw heraus tätigten die Insassen Aufklärungshandlungen in Richtung Objekt des MfS.
Am 11. Februar 1982, 9.17 Uhr, missachteten zwei Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651-0489, in Berlin-Treptow, Elsenstraße ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet.
Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA und Frankreichs
Am 26. Januar 1982, 10.30 Uhr, verursachte der Fahrer des französischen Privatfahrzeuges, Kennzeichen [Nr.], Typ »Renault 18 GLS«, in Berlin-Friedrichshain, Bersarinplatz/Warschauer Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Angehörige der französischen Armee befuhr mit dem Privatfahrzeug die rechte Fahrspur des Bersarinplatzes in Richtung Frankfurter Tor. In Höhe der Einmündung Warschauer Straße wechselte der Fahrzeugführer ohne Beachtung des übrigen Fahrzeugverkehrs in die mittlere Fahrspur, wobei das Fahrzeug mit einem in dieser Fahrspur fahrenden Lkw mit Hänger aus dem Bezirk Dresden seitlich kollidierte.
Es entstand ein Sachschaden von ca. 300 Mark am Privatfahrzeug.
Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei.
Am 7. Februar 1982, 8.50 Uhr, verursachte der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC-102 (zwei Insassen), in Berlin-Köpenick, Zufahrtsstraße zum Pionierpark/S-Bahnhof Wuhlheide schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges fuhr von der Köpenicker Allee kommend unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in die mit einem Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) gekennzeichnete Zufahrtsstraße zum Pionierpark. Aufgrund einer den Fahrbahnverhältnissen (vereiste Fahrbahn) nicht angepassten Geschwindigkeit stieß das Aufklärungsfahrzeug frontal gegen einen Begrenzungszaun des Geländes der Deutschen Reichsbahn, wobei ein Feld des Drahtzaunes auf den Gleiskörper des Fernbahngleises Berlin – Frankfurt/Oder gedrückt wurde.
Ohne das Eintreffen der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei abzuwarten sowie das beschädigte Zaunfeld vom Fernbahngleis zu beräumen, verließen die Angehörigen der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug um 9.15 Uhr den Unfallort.
Aufgrund der verursachten Gefahrensituation musste der Zugverkehr in der Zeit von 8.55 bis 9.28 Uhr gesperrt werden.
An der Umzäunung des Geländes der Deutschen Reichsbahn entstand ein Sachschaden von ca. 270 Mark.
Der Unfall wurde nachträglich durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Gegen 13.00 Uhr hielten sich beide Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-105, erneut am Unfallort auf und tätigten Fotoaufnahmen.
Am 4. März 1982, 16.55 Uhr, verursachte die Angehörige der US-Armee [Name, Vorname], ID-Karte-Nr.: […] vom 19. September 1980, mit dem Privatfahrzeug, Kennzeichen [Nr.], Typ »Chevrolet«, in Berlin-Weißensee, Rennbahnstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Die Fahrerin des Privatfahrzeuges (insgesamt drei Insassen) befuhr die Rennbahnstraße in Richtung Berlin-Heinersdorf und stieß im Haltestellenbereich der Straßenbahn, in Höhe des Grundstückes Nr. 4 gegen ein aus dem Schienenfahrzeug aussteigendes Kind aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, wobei dieses verletzt wurde (Prellungen an Hüfte und Oberschenkel).
Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Die Fahrerin des US-Privatfahrzeuges sowie die weiteren Insassen des Pkw verweigerten bis 19.05 Uhr am Unfallort die Legitimation.