Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (1.4.–30.6.1982)
24. Juli 1982
Information Nr. 389/82 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1982
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1982 reisten insgesamt 34 111 (31 211)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 6 561 (5 566) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein; darunter 4 954 (5 214) Militärpersonen mit 1 393 (1536) Militärfahrzeugen.1
[* Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1981.«]
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erhöhte sich damit die Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 9,3 %, bei einem gleichzeitigen Anstieg der Anzahl der Kfz um 17,9 %.
Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 412 (1 433) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 501 (533) Aufklärungsfahrzeugen, wobei insgesamt 501 (533) Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, erfolgten, davon
[Militärinspektion] | Angehörige | Kraftfahrzeuge |
---|---|---|
der USA | 650 (666) | 288 (304) |
Großbritanniens | 415 (414) | 120 (132) |
Frankreichs | 347 (353) | 93 (97) |
Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit ein Rückgang der Anzahl der durchgeführten Aufklärungsfahrten um 6 % bei einer nahezu gleichbleibenden Tendenz der mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI festzustellen, wobei die Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen durch Angehörige der MI der USA mit einem Anteil von 57,5 % an den Gesamteinfahrten weiterhin einen Schwerpunkt bildet.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurde durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1982 in 256 (377) Fällen – Rückgang um 32,1 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI
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der USA in 139 (259) Fällen,
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Großbritanniens in 110 ( 96) Fällen,
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Frankreichs in 7 ( 22) Fällen
beteiligt waren.
Während die Anzahl rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens und Frankreichs gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres nur geringfügige Veränderungen aufweist, ist ein Rückgang derartiger Handlungen durch Angehörige der MI der USA um 46,3 % festzustellen. Damit setzt sich der bereits im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1982 zu beobachtende Rückgang der Anzahl der von Angehörigen der MI der USA begangenen diesbezüglichen Handlungen weiter fort.
Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1982 getroffenen 256 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 201 (281) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 104 (91), der USA in 90 (170) und Frankreichs in sieben (20) Fällen beteiligt waren.
Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen:
[Ordnungswidrigkeit] | Fälle |
---|---|
Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO) | 122 (221) |
Halten im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO) | 44 (27) |
verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO) | 9 (12) |
Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI Großbritanniens mit den Aufklärungsfahrzeugen 61 XB 49 und 58 XB 70 in 49 bzw. 27 Fällen sowie durch Angehörige der MI der USA mit den Aufklärungsfahrzeugen BC-103 und BC-102 in 41 bzw. 26 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.
Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Bestimmungen der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 19632 in 55 (96) Fällen – Rückgang um 42,7 % – in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen (MVM) sowie Sperrschildern gekennzeichnete Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 49 (89) und Großbritanniens in 6 (5) Fällen beteiligt waren. Das rechtswidrige Eindringen und Befahren dieser Sperrgebiete erfolgte u. a. in
[Verstöße] | Fälle |
---|---|
Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße (Objekt der Grenztruppen der DDR) | 21 (30) |
Berlin-Treptow, Bouchéstraße (Objekt der Grenztruppen der DDR) | 9 (15) |
Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner-Damm(Objekt der bewaffneten Organe der DDR) | 3 (5) |
Erneut musste durch die zuständigen Organe der DDR festgestellt werden, dass die Verstöße gegen die StVO sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963, insbesondere das Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete sowie verkehrswidriges Halten an zur Realisierung von Beobachtungshandlungen geeigneten Standorten, zur Durchführung von Aufklärungshandlungen insbesondere an militärischen Objekten, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen erfolgten.
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1982 wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 665 (1 790) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Rückgang von 7 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz-und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an
[Objekte] | Fälle |
---|---|
Objekten des MfS | 775 (546) |
Objekten der GSSD | 280 (316) |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 167 (181) |
Objekten des Mdl | 211 (132) |
Objekten der NVA | 155 (90) |
Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 911 (1 111) – das entspricht einem Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 um 18% –, der MI Großbritanniens in 587 (542) Fällen – Anstieg um 8,3 % – und Frankreichs in 167 (137) Fällen – Anstieg um 21,9 % – beteiligt.
Diese Aufklärungshandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Objekte
[Verstöße] der GSSD | Fälle |
---|---|
Berlin-Karlshorst | 277 |
[Verstöße] des MfS | [–] |
Berlin-Treptow Schnellerstraße | 106 |
Berlin-Adlershof Rudower Chaussee | 80 |
und [Verstöße] der Grenztruppen der DDR | [–] |
Berlin-Rahnsdorf Fürstenwalder Allee | 87 |
Berlin-Niederschönhause Buchholzer Straße | 37 |
Berlin-Lichtenberg Hauptstraße | 54 |
Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI in 302 (278) Fällen bis zwei Stunden, 126 (194) Fällen von zwei bis vier Stunden, 73 (61) Fällen über vier Stunden in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Hierzu im Einzelnen:
Militärinspektion | bis 2 Stunden Fälle | 2 bis 4 Stunden Fälle | über 4 Stunden Fälle |
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der USA | 264 (254) | 23 (49) | 1 (1) |
Großbritanniens | 2 (7) | 47 (67) | 71 (58) |
Frankreichs | 36 (17) | 56 (78) | 1 (2) |
Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die StVO und Sperrgebietsordnung der DDR sowie Durchführung von Aufklärungshandlungen durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:
MI der USA:
Durch Angehörige der US-Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-102, u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:
Am 15. April 1982, 10.47 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« bzw. »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurden. Um 11.20 Uhr bog das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten sowie mit einem Sperrgebietsschild gekennzeichneten Privatweg I ein.
Am 23. April 1982, 15.00 Uhr, hielt das Fahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick, Köpenicker Straße in der Nähe des Ministeriums für Wissenschaft und Technik. Aus dem Pkw heraus beobachteten und fotografierten die Insassen dort anwesende Angehörige der Kampfgruppe der Arbeiterklasse der DDR.
Am 7. März 1982 missachteten drei Insassen mit diesem Aufklärungsfahrzeug aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren
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12.42 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße,
- –
12.44 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße,
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12.56 Uhr in Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner-Damm,
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13.31 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße
in für sie gesperrte Gebiete ein und tätigten Beobachtungshandlungen.
Am 26. Mai 1982, 14.38 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße, am Objekteingang des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Aus dem Fahrzeug heraus beobachteten und fotografierten die Angehörigen der US-Armee das militärische Objekt.
Am 24. Juni 1982, 8.54 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße erneut verkehrswidrig am Objekteingang des Objektes der Grenztruppen der DDR im Halteverbot, wobei die Insassen Beobachtungshandlungen durchführten.
In der Zeit von 9.03 Uhr bis 9.10 Uhr parkte das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße/Höhe Grundstück Nr. 14. Zwei Angehörige der US-Armee entstiegen dem Fahrzeug und stellten sich zum Zwecke besserer Einsichtmöglichkeiten in das Objekt der Grenztruppen der DDR auf das Dach bzw. die Kofferraumklappe des Pkw. Von diesen Standorten aus beobachteten und fotografierten die Angehörigen der US-Armee das militärische Objekt.
Um 9.30 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten sowie mit einem Sperrgebietsschild gekennzeichneten Privatweg I.
Verstöße gegen Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-103, u. a.:
Am 22. April 1982, 9.30 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« bzw. »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurden.
Um 9.54 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, von der Straße An der Wuhlheide kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, verkehrswidrig nach links in den für Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten und mit einem Sperrgebietsschild gekennzeichneten Privatweg I ein.
Am 1. Mai 1982, 8.20 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg an einem Objekt des MdI verkehrswidrig im Halteverbot, wobei ein Insasse mittels Kamera aus dem Pkw Fotoaufnahmen in Richtung des Objektes tätigte. Um 10.13 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße, wobei durch die Insassen in zwei Fällen das Verkehrszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« missachtet wurde.
Am 25. Mai 1982, 10.32 Uhr, befuhren zwei Angehörige der US-Armee mit dem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die mit einem MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße und hielten verkehrswidrig an der Objekteinfahrt des Objektes der Grenztruppen der DDR.
In der Zeit von 10.35 Uhr bis 10.38 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee erneut an diesem militärischen Objekt verkehrswidrig im Halteverbot. Aus dem Pkw heraus fotografierten die Insassen eine Kolonne Militärfahrzeuge, die in Richtung Erkner fuhr.
Am 3. Juni 1982, 12.01 Uhr, missachteten zwei Angehörige der US-Armee mit dem Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Biberpelzstraße ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild, fuhren in für sie gesperrtes Gebiet und tätigten Beobachtungshandlungen. Um 12.02 Uhr hielt der Pkw in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße erneut am Objekt der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der US-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC-102, in 26 Fällen und mit dem Aufklärungsfahrzeug, BC-103, in 41 Fällen Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht, wobei die Insassen während des Vorbeifahrens bzw. Aufenthaltes an militärischen u. a. bedeutsamen Objekten mit unterschiedlicher Intensität Beobachtungshandlungen tätigten bzw. Fotoaufnahmen sowie schriftliche Aufzeichnungen fertigten.
MI Großbritanniens:
Durch Angehörige der britischen Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 58 XB 70, u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:
Am 19. April 1982, 13.30 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Andernacher Straße. Während der Vorbeifahrt an abgeparkten Fahrzeugen der GSSD fertigten die Angehörigen der US-Armee Aufzeichnungen.
Am 22. April 1982, 12.14 Uhr, hielt das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße3 verkehrswidrig an einem Objekt der GSSD im Halteverbot, wobei die Insassen dienstverrichtende Regulierer der GSSD beobachteten.
Am 30. April 1982, 11.14 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« bzw. »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurden. An der Verladerampe entstiegen die Angehörigen der britischen Armee dem Fahrzeug, sammelten mehrere – nicht identifizierte – Gegenstände auf und verstauten diese unverzüglich im Kofferraum des Pkw.
Am 26. Mai 1982, 10.44 Uhr, folgte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Damm mit überhöhter Geschwindigkeit einer Fahrzeugkolonne der NVA, überholte diese, wobei der entgegenkommende Fahrzeugverkehr in diesem Straßenabschnitt erheblich gefährdet wurde. Um 10.49 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee verkehrswidrig im Halteverbot und ließ die Fahrzeugkolonne passieren.
Am 2. Juni 1982, 9.28 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf langsam (Schritttempo) die Fürstenwalder Allee. Während der Vorbeifahrt am Objekt der bewaffneten Organe der DDR fotografierte ein Angehöriger der britischen Armee bei geöffnetem Schiebedach und auf dem Beifahrersitz stehend in Richtung des Objektes.
Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 61 XB 49, u. a.:
Am 6. April 1982, 11.00 Uhr, missachteten zwei Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Oberschöneweide, Privatweg II das Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer berechtigte Kfz) sowie um 11.05 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, Heidecasinoweg4 ein aufgestelltes Sperrgebietsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.
Am 21. April 1982, 12.26 Uhr, befuhr das Fahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei in drei Fällen Vorschriftszeichen »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« bzw. »Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge« (außer Anlieger) missachtet wurden.
Während des Aufenthaltes an der Verladeeinrichtung – bis 12.42 Uhr entstiegen drei Insassen dem Aufklärungsfahrzeug und nahmen intensiv Schuttablagerungen in Augenschein.
Am 18. Mai 1982, 12.13 Uhr, befuhren zwei Angehörige der britischen Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Abschnitt der Robert-Siewert-Straße und tätigten Beobachtungshandlungen.
Am 7. Juni 1982, 13.10 Uhr, hielt das Fahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Pankow, Blankenburger Pflasterweg an einem Objekt des MdI verkehrswidrig im Halteverbot.
Um 14.32 Uhr befuhr dieses Fahrzeug mit langsamer Geschwindigkeit in Berlin-Rahnsdorf die Fürstenwalder Allee. Während der Vorbeifahrt am Objekt der Grenztruppen der DDR fotografierte ein Angehöriger der britischen Armee bei geöffnetem Schiebedach und auf dem Beifahrersitz stehend in Richtung des Objektes und diktierte des Weiteren auf ein Kleinsttonbandgerät.
Am 24. Juni 1982, 11.00 Uhr, bog das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage von der Prenzlauer Allee verkehrswidrig in die Grellstraße ein.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der britischen Armee mit diesem Aufklärungsfahrzeug in 49 Fällen Verstöße gegen die StVO der DDR begangen.
MI Frankreichs:
Am 3. April 1982, 10.00 Uhr, befuhren drei Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 671-0052, in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße5.
Am 7. April 1982, 9.34 Uhr, wendete das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 651-0489, besetzt mit drei Angehörigen der französischen Armee, in Berlin-Friedrichshain, Warschauer Straße/Revaler Straße verkehrswidrig im Wendeverbot.
Am 6. Mai 1982, 10.18 Uhr, fuhr das Fahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Köpenick, nach erfolgter Einordnung in die Linksabbiegerspur, an der Kreuzung Lindenstraße/Bahnhofstraße verkehrswidrig geradeaus in Richtung Alt-Köpenick.
Um 10.26 Uhr bog das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschöneweide, von der Schnellerstraße kommend, unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung verkehrswidrig nach links in die Hasselwerder Straße ein.
Am 10. Mai 1982, in der Zeit von 14.32 bis 14.55 Uhr folgte das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 641-0866, besetzt mit vier Angehörigen der französischen Armee, von Berlin-Mitte, Leipziger Straße bis Berlin-Treptow, Elsenbrücke einem Mannschaftstransportwagen sowie einem Krad der Grenztruppen der DDR.
Anlage 1 zur Information Nr. 389/82
Übersicht zum Umfang und der Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungsgruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1982 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1981
Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1982 insgesamt 62 700 (54 895)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 61 670 (53 937) Angehörige mit 12 004 (9 976) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 1 030 (958) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 9 274 (9 391) Militärpersonen mit 2 717 (2 867) Militärfahrzeugen.
[* Fußnote im Original: »Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das 1. Halbjahr 1981.«]
Gegenüber dem Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1981 ist damit ein Rückgang der Anzahl eingereister Militärangehöriger um 1,2 % sowie der Anzahl an Militärfahrzeugen um 5,2 % festzustellen.
Unter den Eingereisten befanden sich 2 830 (2 826) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 1 007 (1 062) Militärfahrzeugen; davon
- –
1 314 (1 336) Angehörige der MI der USA mit 576 (617) Kfz,
- –
830 (803) Angehörige der MI Großbritanniens mit 244 (254) Kfz,
- –
686 (687) Angehörige der MI Frankreichs mit 187 (191) Kfz.
Daraus ergibt sich eine nahezu gleichbleibende Tendenz der Anzahl der eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI bei einem gleichzeitigen Rückgang der Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen um 5,2 %, wobei Angehörige der MI der USA mit einem Anteil von 57,2 % der Gesamteinfahrten von Angehörigen der drei westlichen MI gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres erneut einen Schwerpunkt bilden.
Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1982 in 496 (697) Fällen – Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 28,8 % – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, darunter durch Angehörige der MI
[Militärinspektion] | Fälle |
---|---|
der USA | 237 (425) |
Großbritanniens | 231 (232) |
Frankreichs | 28 (40) |
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1982 drangen Angehörige der drei westlichen MI unter Verletzung der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963 in 112 (196) Fällen – Rückgang um 42,9 % – in mit MVM-Verbotsschildern gesperrte Gebiete ein.
Hierzu im Einzelnen:
Militärinspektion | Fälle |
---|---|
der USA | 94 (166) |
Großbritanniens | 17 (26) |
Frankreichs | 1 (4) |
Weiteren Feststellungen zufolge missachteten Angehörige der drei westlichen MI durch die Begehung grober Ordnungswidrigkeiten in 384 (501) Fällen – Rückgang um 23,4 % – die Bestimmungen der StVO der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 143 (259), der MI Großbritanniens in 214 (206) und der MI Frankreichs in 27 (36) Fällen beteiligt waren.
Während die Anzahl begangener Verstöße gegen die Bestimmungen der StVO der DDR durch Angehörige der MI Großbritanniens – Anstieg um acht Fälle – und Frankreichs – Rückgang um neun Fälle – gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1981 eine nahezu gleichbleibende Tendenz aufweist, ist ein Rückgang derartiger Handlungen durch Angehörige der MI der USA um 44,8 % zu beobachten.
In diesem Zusammenhang wurden in 3 382 (3 721) Fällen – Rückgang um 9,1% – Feststellungen über das Vorbeifahren und Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderer bedeutsamer Objekte und Einrichtungen bzw. das Passieren von Militärfahrzeugen getroffen, wobei durch die Insassen der Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit unterschiedlicher Intensität Beobachtungshandlungen sowie Aufzeichnungen vorgenommen wurden, darunter u. a. an
[Objekte] | Fälle |
---|---|
Objekten des MfS | 1 510 (1 273) |
Objekten der GSSD | 555 (599) |
Objekten der Grenztruppen der DDR | 333 (384) |
Objekten des Mdl | 211 (252) |
Objekten der NVA | 155 (201) |
An den insgesamt getroffenen Feststellungen über diesbezügliche Aktivitäten waren Angehörige der MI der USA in 1 740 (2 257) – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Rückgang um 22,9 % –, Großbritanniens in 1 332 (1 153) – Anstieg um 15,5 % – und Frankreichs in 310 (311) Fällen beteiligt.
Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1982 in
- –
598 (564) Fällen bis zwei Stunden,
- –
254 (360) Fällen von zwei bis vier Stunden,
- –
155 (138) Fällen über vier Stunden
in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Hierzu folgende Übersicht:
Militärinspektion | bis 2 Stunden Fälle | 2 bis 4 Stunden Fälle | über 4 Stunden Fälle |
---|---|---|---|
der USA | 528 (514) | 47 (99) | 1 (4) |
Großbritanniens | 5(10) | 87 (113) | 152 (131) |
Frankreichs | 65 (40) | 120 (148) | 2 (3) |
Anlage 2 zur Information Nr. 389/82
Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA und Frankreichs
Am 24. Mai 1982, 15.45 Uhr, verursachte der Fahrer des französischen KOM, Kennzeichen 680–11265, Typ »Mercedes«, in Berlin-Friedrichshain, Stralauer Allee/Warschauer Platz schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Angehörige der französischen Armee befuhr die rechte Fahrspur der Stralauer Allee in Richtung Stadtzentrum. An der Kreuzung Warschauer Platz fuhr er infolge Unaufmerksamkeit auf ein verkehrsbedingt haltendes – Lichtsignalanlage war auf »Rot« geschaltet – Fahrzeug, Typ B 1000,6 aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.
Infolge des Aufpralles wurde dieses Fahrzeug gegen einen ebenfalls verkehrsbedingt in der gleichen Fahrspur haltenden Pkw, Typ Citroen, gedrückt.
Der Fahrer des B 1000 erlitt Verletzungen und musste medizinisch versorgt werden.
Es entstand insgesamt ein Sachschaden von ca. 5 000 Mark, davon 4 000 Mark an den zwei Kraftfahrzeugen aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.
Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.
Am 20. Juni 1982, 11.07 Uhr, verursachte der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges der MI der USA, BC-102 (drei Insassen) in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee schuldhaft einen Verkehrsunfall.
Der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges befuhr die Köpenicker Allee in Richtung Straße An der Wuhlheide und wendete in unmittelbarer Nähe der Bahnüberführung, ohne den nachfolgenden Fahrzeugverkehr zu beachten, wodurch das Aufklärungsfahrzeug seitlich mit einem nachfolgenden, sich im Überholvorgang befindlichen Pkw aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, kollidierte.
Infolge des Anpralles kam der Pkw aus der Hauptstadt der DDR von der Fahrbahn ab und stieß frontal gegen einen Baum. Es entstand ein Sachschaden von ca. 3 000 Mark.
Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei.