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Anschlag im Büro für Reise- und Besuchsangelegenheiten

4. Februar 1982
Information Nr. 69/82 über einen provokatorischen Anschlag eines ständigen Einwohners von Berlin (West) im Abfertigungsraum der DDR-Angestellten im Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten Berlin (West)-Spandau am 3. Februar 1982

Am 3. Februar 1982, gegen 11.30 Uhr verübte der ständige Einwohner von Berlin (West) [Name 1, Vorname] (36), wohnhaft: Berlin (West) 20, [Straße, Nr.], im Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten Berlin (West)-Spandau1 einen provokatorischen Anschlag, indem er während seines Aufenthaltes im Abfertigungsraum des Büros aus einer mitgeführten Tasche zwei mit einer Flüssigkeit gefüllte Glasröhrchen entnahm, diese auf den Fußboden des Abfertigungsraumes warf, wobei sie zerbrachen und eine erhebliche Geruchsbelästigung eintrat. Danach verließ [Name 1] fluchtartig den Abfertigungsraum.

Unmittelbar vor der Durchführung dieser Provokation hatte [Name 1] – nachdem ihm ein Antrag auf Einreise in die DDR abgelehnt worden war – die Angestellten der DDR in gröblichster Art und Weise beschimpft.

Durch den Leiter der Angestellten der DDR war die im Abfertigungsraum anwesende Angehörige des öffentlichen Dienstes, [Name 2], darauf hingewiesen worden, dass der [Name 1] abgefertigt ist und sie für die unverzügliche Entfernung des [Name 1] aus dem Raum zu sorgen habe.

Aufgrund des provokatorischen Anschlages und der dadurch verursachten Verunreinigungen sowie erheblichen Geruchsbelästigung musste die Tätigkeit der DDR-Angestellten zur Abfertigung der Besucher des Büros in der Zeit von 11.30 bis 12.00 Uhr eingestellt werden.

Der [Name 1] trat bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit ausgesprochenen Einreiseablehnungen im Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten Berlin (West)-Spandau wiederholt provozierend auf, indem er die Angestellten der DDR gröblichst beschimpfte und beleidigte.

So u. a. als »Kommunisten-Gesindel« und »SED-Lakaien«. Weiter drohte er an, dass einer von den DDR-Angestellten einmal »einen Arbeitsunfall« haben könnte und dass es im Büro einmal »knallen« werde. Am 24. Oktober 1980 hat er einen DDR-Angestellten nach der Abfertigung mit seinem Personalausweis in das Gesicht geschlagen.

([Name 1] wurde Mitte 1977 nach Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR aus dem Strafvollzug nach Westberlin ausgewiesen. Seitdem ist gegen ihn Einreisesperre wirksam.)

Es wird vorgeschlagen, seitens des MfAA in geeigneter Form gegenüber dem Senat von Berlin (West) gegen diesen erneuten provokatorischen Anschlag entschiedenen Protest einzulegen und zu fordern, dass der Senat seiner in der Reise- und Besuchervereinbarung übernommenen Verpflichtung, die Sicherheit und Ordnung in den Büros zu gewährleisten und jede Tätigkeit, die gegen die Einrichtung und Arbeit der Büros gerichtet ist, zu unterbinden, im vollen Umfang nachkommt.

Des Weiteren sollte die Erwartung ausgesprochen werden, dass seitens der Strafverfolgungsorgane von Berlin (West) der Täter in gehöriger Form zur Verantwortung gezogen wird.

  1. Zum nächsten Dokument Statistik Einnahmen Mindestumtausch (1.2.1982–7.2.1982)

    10. Februar 1982
    Information Nr. 72/82 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 1. Februar 1982 bis 7. Februar 1982

  2. Zum vorherigen Dokument Beabsichtigte Veröffentlichung des »Berliner Appells«

    4. Februar 1982
    Information Nr. 68/82 über weitere Aktivitäten zur Veröffentlichung eines sogenannten Berliner Appells von Havemann und Pfarrer Eppelmann in westlichen Medien