Hetzschriften-Ballonaktion von Westberlin
16. Februar 1982
Information Nr. 84/82 über eine Hetzschriften-Ballonaktion von Berlin (West) aus
Am 13. und 15. Februar 1982 wurde von Berlin (West) aus in den Nachmittagsstunden eine Flugblattaktion mithilfe von Ballons gegen die DDR durchgeführt.
Wie festgestellt wurde, überflogen am 13. Februar 1982 ein Ballon und am 15. Februar 1982 drei Ballons – von Berlin (West) kommend – die Staatsgrenze der DDR im Bereich des Stadtbezirkes Friedrichshain der Hauptstadt der DDR, Berlin, und drangen in den Luftraum der DDR ein.
Die Ballons, die in unmittelbarer Grenznähe in Berlin (West) aufgelassen wurden, hatten einen Durchmesser von ca. 1 Meter und trugen Flugblätter, die massive politische Verleumdungen zum Inhalt hatten und sich gegen die Partei- und Staatsführung, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR sowie das sozialistische Strafrecht richteten.
Bei den Initiatoren der Flugblattaktion handelt es sich im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen um Personen mit ständigem Wohnsitz in Berlin (West) und Bürger der BRD, die sich in einer sogenannten Vereinigung mit der Bezeichnung »KPD« zusammengeschlossen haben und deren Aktivitäten sich insbesondere gegen die DDR richten.1
Die sogenannte KPD betreibt – wie auch dem Senat bekannt sein dürfte – von Berlin (West) aus zielgerichtete Hetz- und Verleumdungskampagnen und andere subversive Aktionen gegen die DDR.
Im Zusammenhang mit der jüngsten Ballonaktion wird darauf verwiesen, dass bereits am 5. und 13. Dezember 1981 Ballons mit Hetzflugblättern ähnlichen Inhalts der sogenannten KPD vom Territorium Berlins (West) aus in Richtung Hauptstadt der DDR aufgelassen wurden.
Derartige vom Territorium Berlins (West) ausgehende Handlungen richten sich gegen den Prozess der Entspannung und der weiteren Normalisierung der Beziehungen zwischen der DDR und dem Senat. Sie gefährden aufs Gröblichste die Flugsicherheit im Luftraum der DDR und Leben sowie Gesundheit von Bürgern der DDR.
Es wird vorgeschlagen zu prüfen, gegenüber dem Senat von Berlin (West) gegen die Verletzung des Luftraumes der DDR, die Gefährdung der Flugsicherheit und von Leben sowie Gesundheit von Bürgern der DDR in geeigneter Form Protest einzulegen, verbunden mit der Forderung, Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Handlungen zu treffen.