Probleme mit der Erweiterung der Rüstungsproduktion
20. Dezember 1982
Information Nr. 644/82 über einige Probleme im Zusammenhang mit der Erweiterung der Produktion militärischer Erzeugnisse
Wie dem MfS zuverlässig bekannt wurde, verlaufen die auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Partei- und Staatsführung sowie des Nationalen Verteidigungsrates im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (MALF) durchzuführenden Maßnahmen zur Erweiterung der Produktion militärischer Erzeugnisse nicht planmäßig und den vorgegebenen Zielstellungen entsprechend.
Im Zusammenhang damit ist die Produktionsaufnahme verschiedener Erzeugnisse gefährdet, und es sind – dadurch bedingt – Beeinträchtigungen der Erwirtschaftung geplanter Valutamittel aus NSW-Exporten nicht auszuschließen.
Probleme traten insbesondere auf bei der
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Vorbereitung und Aufnahme der Serienfertigung der Maschinenpistole AK 74 sowie dazugehörender Munition M 74 auf der Grundlage einer sowjetischen Lizenz ab 1985,1
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Steigerung der Produktion der Maschinenpistole AKM; und dazugehörender Munition M 43 bis 1985,
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Steigerung der Produktion von Panzerbüchsen RPG 18 und Vorbereitung der Einführung eines neuen Panzerabwehrlenkraketensystems (PALRS) in den Bereich der speziellen Produktion.
(Die zwischenzeitlich – seit Oktober 1982 – vorliegenden weitergehenden Forderungen des Ministeriums für Nationale Verteidigung zur Erweiterung der Produktion militärischer Erzeugnisse für die Ausstattung der NVA, die Armeen der Koalitionspartner und zur Erweiterung des NSW-Exports, die weit über den bisher vorliegenden Bedarfszahlen liegen, sind dabei in den nachfolgenden Hinweisen noch weitgehend unberücksichtigt geblieben.)
Ungeachtet der Einschätzung, wonach Werktätige und Leitungskader in den Betrieben der Speziellen Produktion bisher bei der Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben, die oftmals sehr kompliziert waren, hohes politisches Verantwortungsbewusstsein und persönliche Einsatzbereitschaft zeigen, gewährleisten vor allem der Stand der Organisation und die zur Realisierung der Aufgaben konzipierten Varianten nicht immer den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende effektive Lösungswege.
Zu dieser Situation habe beigetragen, dass den Betrieben der Speziellen Produktion vom MALF und dem VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden2 (KSD) im Verlaufe des Jahres 1982 ständig veränderte Planzahlen für das Produktionsaufkommen übergeben wurden und kein einheitliches bestätigtes Führungsdokument für die Realisierung der Aufgaben vorlag.
Bei der Realisierung vorgenannter Aufgaben zeigen sich zum gegenwärtigen Stand im Einzelnen folgende Probleme:
Im VEB Geräte- und Werkzeugbau Wiesa, [Kreis] Annaberg, [Bezirk] Karl-Marx-Stadt (GWB) – Finalproduzent für Handfeuerwaffen in der DDR – ist bis 1985 eine Erhöhung der Produktion der Maschinenpistole AKM von ca. 95 TSt./Jahr auf ca. 140 TSt./Jahr vorgesehen.
Diese Leistungssteigerung sei aufgrund bestehender technologischer Grenzen nicht erreichbar. Entsprechende Berechnungen im Betrieb ergaben, dass die Produktion der AKM in einem jährlichen Umfang von maximal 128 000 Stück nur durch
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Verlagerung der Produktion der Abschussrohre für die Panzerbüchse RPG 18 in einen anderen Betrieb (ca. 15 000 bis 20 000 St./a),
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Zuführung von zusätzlich 150 Arbeitskräften aus dem Territorium,
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Sicherung der Laufproduktion in oben genannter Stückzahl durch entsprechende Erweiterung der Kooperationsleistungen (zzt. können im VEB Fajas »Ernst-Thälmann-Werk« Suhl3 jährlich maximal 100 000 Stück Läufe hergestellt werden) und durch
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Erhöhung der mechanischen Teilfertigung unter Einbeziehung anderer geeigneter Betriebe
möglich wäre.
Zugleich begannen in diesem Betrieb die Vorbereitungen für die Aufnahme der Produktion der Maschinenpistole AK 74 ab 1985 auf der Grundlage einer sowjetischen Lizenz.
Die Vorbereitungsarbeiten für die Aufnahme der Lizenzproduktion der AK 74 verlaufen beim Finalproduzenten und den Hauptkooperationspartnern bis auf den VEB Döbelner Blech- und Metallwaren Döbeln,4 [Bezirk] Leipzig, planmäßig.
In diesem Betrieb gibt es erhebliche Rückstände bei der Realisierung des Planes Forschung und Entwicklung, was unter anderem darauf zurückgeführt wird, dass die Entscheidung über die Verwendung eines Magazins aus Metall anstelle des laut Lizenzvertrag geforderten Magazins aus spezieller Plaste noch nicht durchgesetzt werden konnte.
Für die Fertigung der Maschinenpistole AK 74 ist es laut Lizenzvertrag erforderlich, verschiedene Einzelteile der Waffe aus Stahlfeinguss herzustellen. Seit Juli 1982 bestehen zwischen dem VEB GWB Wiesa und dem VEB Feingusswerk Lobenstein, [Bezirk] Gera, vertragliche Vereinbarungen, dass von diesem Betrieb elf verschiedene Stahlfeingussteile für die Maschinenpistole AK 74 entsprechend dem Terminplan für den Serienbeginn an den VEB GWB Wiesa geliefert werden.
Ungeachtet dessen wird im Bereich des MALF die Umprofilierung der Graugießerei im VEB Spremag Spremberg, [Bezirk] Cottbus, auf eine Stahlfeingießerei unter bereits erteilter LVO Nr. 77804/06/8102 vorbereitet, um u. a. die speziellen Stahlfeingussteile für die Maschinenpistole AK 74 zu produzieren.
Für die Umprofilierung des VEB Spremag zur Produktion von 500 t/a Stahlfeinguss waren Mitte 1980 insgesamt 16,8 Mio. M Investitionen vorgesehen, die sich jedoch nach einer Mitte 1982 getroffenen Grundsatzentscheidung auf über 50 Mio. M Investitionen erhöhten.
Von den Beteiligten wird aber bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass diese Stahlfeingusskapazität im VEB Spremag Spremberg aufgrund des ungenügenden Standes der Vorbereitung dieser Investitionsmaßnahme (verantwortlich VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden bzw. VEB Kombinat NAGEMA) zumindest nicht mehr zur Stahlfeingussteilherstellung für die Maschinenpistole AK 74 mit Aufnahme der Serienfertigung 1985 im VEB GWB Wiesa wirksam werden kann.
Nach vorliegenden Hinweisen bestehen im VEB Feingusswerk Lobenstein ausreichende Voraussetzungen für die Herstellung von Stahlfeingussteilen für die Maschinenpistole AK 74, was u. a. durch die Tatsache unterstrichen wird, dass seit Mitte 1982 drei Waffenteile für die bereits in Serienfertigung befindliche Maschinenpistole AKM in ausreichender Qualität produziert werden. (Die Notwendigkeit der Produktion ergab sich aus der Ablehnung der Ungarischen VR, diese Teile an die DDR zu liefern.)
Auch die ab 1983 geplante Aufkommenserhöhung der Munition M 43 um 40 Mio. Stück auf insgesamt 220 Mio. Stück/Jahr ist nach dem gegenwärtigen Stand der Vorbereitungen nicht gesichert.
Die Betriebe VEB Mechanische Werkstätten Königswartha,5 [Kreis] Bautzen, [Bezirk] Dresden (MWK), und VEB Spreewerk Lübben,6 [Bezirk] Cottbus (SWL), sind mit einer Jahresproduktion von insgesamt 182 Mio. Stück unter der Voraussetzung der Planwirksamkeit der »Variante Berlin« (Rationalisierungsmaßnahmen auf der Grundlage sonderfinanzierter NSW-Importe)7 beauflagt. Im Interesse der Erreichung der gestellten Planziele legte die Leitung des VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden fest, die Aufnahme der Munitionsfertigung ab 1982 im VEB Naturstein Schwarzkollm,8 [Kreis] Hoyerswerda, [Bezirk] Cottbus, mit einem Investaufwand von 13 bis 15 Mio. zu organisieren und diesen Betrieb dem VEB SWL anzugliedern. Außerdem wurde angewiesen, im VEB SWL und VEB MWK im Dreischichtsystem zu arbeiten, was jedoch aufgrund der Belegschaftsstruktur – hoher Anteil weiblicher Arbeitskräfte – als unreal eingeschätzt wird.
Auch die – nach einer Orientierung der Leitung des VEB KSD – ab 1983 zur Herstellung von 40 Mio. Stück Munition M 43 erforderlichen Maßnahmen zur Umrüstung im VEB [Draht- und] Schraubenwerke Finsterwalde, [Bezirk] Cottbus, weisen noch erhebliche Mängel auf.
Die bisherigen Maßnahmen zur Umprofilierung eines Teiles des Betriebes auf die Produktion von Hülsen (konventionelle Munitionstechnologie) sichert nicht die Herstellung der erforderlichen Anzahl von 40 Mio. Stück. Die dazu von der Leitung des VEB KSD in Aussicht gestellten Rotorlinien werden bei planmäßiger Bereitstellung durch die Ungarische VR bzw. ČSSR frühestens ab 1985 produktionswirksam.
Als eine wesentliche Ursache für das Nichterreichen der geplanten Aufkommenserhöhung bei der Munition M 43 im Jahr 1983 wird die durch die Leitung des KSD im September 1982 erarbeitete nicht den Erfordernissen entsprechende Munitionskonzeption (VVS B 235/I-198/82) eingeschätzt.
Zu diesem Dokument seien nach weiter vorliegenden Hinweisen keine sorgfältigen Beratungen mit der Staatlichen Plankommission, Militärbereich, und den VEB SWL sowie VEB MWK durchgeführt worden, sodass die Aufkommenserhöhung nicht gesichert werden könne.
Seit Mitte. 1982 besteht die Forderung, u. a. aus dem Bereich des Ministeriums für Außenhandel, Bereich Kommerzielle Koordinierung,9 kurzfristig Möglichkeiten zur weiteren Steigerung des NSW-Exportes von Erzeugnissen der Speziellen Produktion zu prüfen.
Nach den bisherigen Untersuchungen des Speziellen Außenhandels ist der NSW-Export der im VEB SWL entwickelten und hergestellten Munitionsverpackungsmaschine mit einem Devisenerlös von ca. 600 TM/Stück durchführbar.
Weitere Möglichkeiten des NSW-Exportes bieten sich zurzeit im Werkzeugbau und in Project Engineering der Munitionsfertigung an.
Die Leitung des VEB KSD gibt zur Prüfung vorgenannter NSW-Exportmöglichkeiten den Betrieben VEB SWL und VEB MWK jedoch keine Unterstützung und verweist auf den Eigenbedarf im Sondermaschinenbau sowie auf fehlende Serviceleistungen und erforderliche Dokumentationen.
In diesem Zusammenhang gibt es Vorstellungen, im VEB Mechanische Werkstätten Königswartha die Produktion der Panzerbüchse RPG 18 zu erweitern. (Aufgrund eines Lizenzvertrages mit der Sowjetunion werden in diesem Betrieb jährlich 20 000 Stück RPG 18 hergestellt.)
Eine Erweiterung der Fertigungskapazitäten für Panzerbüchsen RPG 18 kann – bedingt durch die im Lizenzvertrag enthaltenen Lieferbedingungen – nicht erfolgen.
Im Lizenzvertrag ist festgelegt, dass für die Herstellung der vorgenannten Stückzahl der Panzerbüchse RPG 18 u. a. auch entsprechende Mengen Spezialsprengstoff »Okfol« seitens des sowjetischen Lieferanten bereitgestellt werden. (Für den Import darüber hinaus gehender Mengen Spezialsprengstoff bestehen zzt. keine objektiven Voraussetzungen.)
Damit werden in Aussicht genommene Exportmöglichkeiten nicht wirksam.
Die bestehenden Produktionskapazitäten für die Panzerbüchse RPG 18 können weder im VEB Mechanische Werkstätten Königswartha noch beim Hauptkooperationspartner VEB GWB Wiesa – insbesondere in Anbetracht der in diesen Betrieben vorgesehenen Steigerungen der Produktion von Handfeuerwaffen und Munition – erweitert werden.
Deshalb sind bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einbeziehung von Experten des VEB Kombinat Landmaschinenbau Fortschritt Neustadt,10 [Bezirk] Dresden, eingeleitet worden, um die Produktion der Panzerbüchsenherstellung zum VEB Sirokko Neubrandenburg11 zu verlagern.
Nach vorliegenden Hinweisen wird diese Maßnahme zzt. leitungsmäßig im VEB Kombinat Landmaschinenbau Fortschritt nicht zielstrebig genug vorbereitet.
Bei einer Verlagerung der Produktion zum VEB Sirokko Neubrandenburg bestehe außerdem die Gefahr, dass für ca. ein bis zwei Jahre ein quantitativer Rückgang der Produktion eintreten werde, wenn die in den genannten Fertigungsbetrieben vorhandenen Produktionserfahrungen nicht nahtlos übergeben werden.
Darüber hinaus müssten im VEB Sirokko Neubrandenburg erhebliche Investmaßnahmen, besonders zur Erprobung der RPG 18 (Errichtung eines Schießkanals) realisiert werden.
Gegenwärtig werden im Verantwortungsbereich der Ministerien für Allgemeinen Maschinenbau-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau, für Elektrotechnik/Elektronik und für Chemische Industrie Möglichkeiten geprüft, das Panzerabwehrlenkraketensystem »Konkurs« nach sowjetischer Lizenz zu produzieren. Nach den Vorstellungen der Leitung des VEB KSD soll die Finalproduktion und ein Teil der Kooperation in Betrieben des VEB KSD organisiert werden, die bereits über Erfahrungen bei der Produktion bzw. Instandhaltung ähnlicher Erzeugnisse verfügen. Als Finalproduzent ist der VEB Flugzeugwerft Dresden (FWD) vorgesehen.
Experten halten aus Gründen der technischen Sicherheit diesen Standort für nicht vertretbar (liegt in unmittelbarer Nähe anderer Betriebe und Einrichtungen der Stadt Dresden).
Bisher verfügt nur der VEB Mechanische Werkstätten Königswartha (Herstellung der RPG 18) über erforderliche technische Voraussetzungen für die Produktion dieses Waffensystems.
Die für ein derartiges Vorhaben erforderlichen materiellen und finanziellen Aufwendungen sind bisher nicht umfassend untersucht worden, werden jedoch nach vorläufigen Berechnungen den Gesamtaufwand von einer Milliarde Mark übersteigen. (Z. B. Konzentration von Investitionen vor allem im Verantwortungsbereich der Chemischen Industrie zur Herstellung von Pulver, Treibmittel und Sprengstoffen.)
Im VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden werden Kapazitäten für Forschung und Entwicklung u. a. dafür aufgewandt, unter Verwendung sowjetischer Lizenzdokumente für die Handfeuerwaffe AKM/AK 74 und die Panzerbüchse RPG 18 »lizenzfreie« Waffen zu entwickeln und zu produzieren mit der Zielstellung, diese ausschließlich dem NSW-Export zuzuführen.
Im Regierungsabkommen zwischen der DDR und der UdSSR über die Nutzung der Lizenzen und der technischen Dokumentation für die AK 74 und Munition M 74 ist u. a. festgelegt:12
»Die DDR-Seite wird die zu übergebende technische Dokumentation und die nach ihr gefertigten Baugruppen und Teile ohne die Zustimmung der sowjetischen Seite nicht in Erzeugnissen verwenden, die in der DDR entwickelt werden.«
(Analoge Bestimmungen sind auch in Lizenzverträgen für andere militärische Erzeugnisse vereinbart.)
Diese Vereinbarung wurde bisher weder von den Verantwortlichen des MALF noch von der Leitung des VEB KSD beachtet. Es gibt auch keine entsprechenden Aktivitäten gegenüber dem sowjetischen Vertragspartner, um dessen Zustimmung zur Verwendung der technischen Dokumentation zu erreichen.
Dieses Verhalten erscheint Expertenmeinungen zufolge geeignet, die vertraglichen Bestimmungen der Lizenznahme mit der Sowjetunion zu unterlaufen und volkswirtschaftliche Aufwendungen auszulösen, deren Nutzeffekte noch fraglich sind (fehlende Marktforschungen über Absatzmöglichkeiten sogenannter lizenzfreier, in der DDR entwickelter Waffen).
Die Entwicklung »lizenzfreier« Waffen führt darüber hinaus zu einer Zersplitterung des ohnehin nur im geringen Umfang zur Verfügung stehenden wissenschaftlich-technischen Fachkaderpotenzials. Deren Einsatz für die geplante Leistungsentwicklung der Speziellen Produktion in der DDR wird für effektiver angesehen.
Bei der Gewährleistung des Geheimnisschutzes zu allen vorgenannten Maßnahmen erscheint es bedeutsam, dass die Leitung des VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden im Zusammenhang mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Erhöhung bzw. zur Aufnahme der Produktion von Handfeuerwaffen AK74/AKM, der Munition sowie der Panzerbüchse RPG 18 unbegründet eine Vielzahl von Personen aus anderen Betrieben und Kombinaten über diesbezügliche Details informierte und damit entsprechende staatliche Festlegungen verletzte (insbesondere Anordnung des Vorsitzenden des Ministerrates vom 10. November 1976 über die Sicherheit und Geheimhaltung bei der Erfüllung der Aufgaben der Volkswirtschaft zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung im Frieden).13
Die rechtzeitigen Abstimmungen mit dem Ministerium für Staatssicherheit über den in diese Probleme einzubeziehenden Personenkreis (Abschnitt III, »Besondere Bestimmungen«, § 9 vorgenannter Ordnung)14 sind bisher in der Regel unterlassen worden.
Wie in den vorliegenden Hinweisen eingeschätzt wird, liegt eine Vielzahl der vorgenannten Probleme in einer teilweise nicht befriedigenden Führungs- und Leitungstätigkeit der Leitung des VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden begründet.
Leistungsmindernd wirke sich dabei die teilweise als konzeptionslos bezeichnete Arbeitsweise des Generaldirektors, Genossen Oberst Eschke,15 aus. Dies betreffe vor allem die kritikwürdige Art und Weise seiner Zusammenarbeit, besonders mit den Betriebsleitungen der im VEB KSD zusammengefassten Betriebe der Speziellen Produktion (u. a. VEB Instandsetzungswerk Pinnow, [Kreis] Angermünde, [Bezirk] Frankfurt/Oder, VEB Flugzeugwerft Dresden, VEB Geräte- und Werkzeugbau Wiesa, VEB Mechanische Werkstätten Königswartha, VEB Spreewerk Lübben).
Kritisiert wird besonders, dass Genosse Oberst Eschke bei seinen Entscheidungsfindungen die Vorschläge und Erfahrungen der Werkleitungen und Werktätigen kaum beachtet und dadurch Führungsdokumente erarbeitet wurden, die bereits im Ansatz eine kurzfristige und effektive Aufkommenserhöhung, Umprofilierung oder die Einführung neuer Geräte erheblich gefährden.
Gleichzeitig wird bemängelt, dass sich der Generaldirektor bei der Festlegung und Realisierung der wissenschaftlich-technischen Politik des Kombinates einseitig auf seine leitenden Mitarbeiter [Name 1], [Name 2] und [Name 3], orientiert, deren fachliche Voraussetzungen von der Mehrheit der leitenden Kader des VEB KSD als unzureichend eingeschätzt werden.
Sein persönliches Auftreten einschließlich das der vorgenannten Mitarbeiter in der Öffentlichkeit, vor Leitungs- und Belegschaftskollektiven entspricht [Passage mit schutzwürdigen Interessen nicht wiedergegeben] nicht dem sozialistischer Leiterpersönlichkeiten. Dabei kam es wiederholt zu unqualifizierten Äußerungen über Kaderprobleme, Planaufgaben und Probleme des Geheimnisschutzes, die bei den Werktätigen auf Unverständnis und Ablehnung stießen.
Es wird in Anbetracht vorgenannter Probleme empfohlen, ausgehend von den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten, dem gegenwärtigen Stand der Vorbereitungen zur Erhöhung der Speziellen Produktion, der Forderungen der inländischen Bedarfsträger, der Warschauer Vertragspartner16 und im Interesse der Erhöhung des Exportes spezieller Güter/Leistungen in das NSW folgende Maßnahmen auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen und kurzfristig entsprechende Entscheidungen herbeizuführen:
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Straffere Durchsetzung einer umfassenderen Wahrnehmung der Verantwortung der beteiligten zentralen Staatsorgane, insbesondere im Militärbereich der SPK, in den Abteilungen des MALF und der anderen genannten Fachministerien, einschließlich des MAH zur Erfüllung der von der Partei- und Staatsführung festgelegten Maßnahmen zur Erweiterung der Produktion militärischer Erzeugnisse (vor allem durch eine straffere staatliche Führungs- und Leitungstätigkeit bei der Organisierung der Arbeit, der Planung, Bilanzierung und Kontrolle der staatlichen Festlegungen).
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Organisierung einer der bestehenden staatlichen Ordnung und den gegenwärtigen Erfordernissen entsprechenden effektiven Zusammenarbeit zwischen den beteiligten zentralen Staatsorganen, der Leitungen des VEB KSD und den anderen einbezogenen Kombinaten und Betrieben.
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Umgehende Erarbeitung einheitlicher Führungs- und Leitungsdokumente zur Minimierung bereits erkennbarer Produktionsverluste, zur Sicherstellung festgelegter Zielstellungen und zur Klärung sich widersprechender staatlicher Auflagen an die Betriebe für die Erweiterung der Speziellen Produktion.
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Überprüfung der Führungs- und Leitungstätigkeit innerhalb der Leitungsorgane des VEB KSD und Festlegung von kaderpolitischen Maßnahmen, die eine wirksame Stabilisierung und Qualifizierung der Leitungsprozesse gewährleisten.