Zurückweisung von DDR-Bürgern vor der Ständigen Vertretung
[ohne Datum]
Information Nr. 521/82 über die Zurückweisung von Bürgern der DDR vor der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR am 7. Oktober 1982
Am 7. Oktober 1982 hatte in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr eine größere Anzahl von Bürgern der DDR versucht, das Gebäude der Ständigen Vertretung der BRD in der DDR (StV) zu betreten.
Es handelte sich dabei erstmals seit Bestehen der StV um ein derart massives Auftreten von DDR-Bürgern an einem Staatsfeiertag1. Bisher kam es an Sonn- und Feiertagen nur in Einzelfällen zu solchen Versuchen von DDR-Bürgern, die jeweils – zumal außerhalb der Dienstzeit der StV – zurückgewiesen wurden.
Am 7. Oktober 1982 befand sich in der StV nur der an Sonn- und Feiertagen übliche Bereitschaftsdienst.
In Wahrnehmung der Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit der StV und für die vorbeugende Verhinderung jeglicher Vorkommnisse, die zu einer Beeinträchtigung der Begehung des Nationalfeiertages hätten führen können, wurden insgesamt 28 Personen, insbesondere Familien mit Kindern, in der Mehrzahl rechtswidrig Übersiedlungsersuchende,2 darunter allein 20 Personen aus dem Bezirk Dresden (Bezirke Potsdam fünf, Frankfurt/Oder drei), vor der StV zurückgewiesen.
Dabei musste ein Ehepaar (mit einem Kind) aus Dippoldiswalde, [Bezirk] Dresden, das trotz Zurückweisung hartnäckig in das Gebäude der StV zu gelangen versuchte, vorübergehend zugeführt und ernsthaft belehrt werden.
Am Nachmittag des 7. Oktober 1982 war lediglich sechs Personen das Betreten der StV gestattet worden. Es ist anzunehmen, dass weitere Bürger der DDR nach Erkennen der Sicherungsmaßnahmen – auch über den unmittelbaren Sicherungsbereich der StV hinausgehend – vom beabsichtigten Betreten der StV Abstand nahmen.
Dem MfS wurde intern bekannt, dass nach Wahrnehmung der Zurückweisungen durch Angehörige des Wachpersonals der StV und Informierung des Leiters der StV, Bräutigam3 (hielt sich zu diesem Zeitpunkt in Bonn auf), von ihm angewiesen wurde, die Zurückweisungen weiter zu beobachten.
Durch das MfS wurden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um – mit der Zielsetzung der Zurückdrängung von Versuchen des Aufsuchens der StV – das Zustandekommen des massierten Auftretens am 7. Oktober 1982 aufzuklären. Dabei wird besonders geprüft, inwieweit es sich hier um organisierte Aktivitäten handelt. Weiter wird geprüft, inwieweit bei bestimmten Personen die Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen gerechtfertigt ist.