Anschläge gegen Staatsgrenze der DDR (1)
30. April 1983
Information Nr. 161/83 über fortgesetzte provokatorische Anschläge von Berlin (West) gegen die Staatsgrenze der DDR
In den letzten Tagen kam es von Berlin (West) aus erneut zu einem besorgniserregenden Anstieg der von kriminellen, durch die massive Hetz- und Verleumdungskampagne gegen die DDR aufgeputschten Elementen gegen die Staatsgrenze der DDR verübten provokatorischen Anschlägen.
Die Ausweitung derartiger Provokationen und deren offen erkennbare Zielstellung, an der Staatsgrenze zur DDR erneut einen Zustand permanenter Spannung, Unruhe und Unsicherheit zu schaffen, wird besonders daran deutlich, dass – wie es z. B. am 23. April 1983 der Fall war – selbst seitens der Polizei von Berlin (West) Provokationen organisiert und gedungene Elemente zu gefährlichen Anschlägen auf die Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze zur DDR ausgenutzt werden.
Darüber hinaus wurden durch das fortgesetzte Beschießen aus Luftdruckwaffen, das Bewerfen mit Steinen und anderen Gegenständen Leben und Gesundheit von Grenzsicherungskräften in erheblichem Maße gefährdet und Sachschäden verursacht.
Insbesondere im Zusammenhang mit der massiven Hetz- und Verleumdungskampagne gegen die DDR und die fortgesetzten Versuche der Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten werden immer weitere kriminelle Elemente zu derartigen, die Normalisierung der Beziehungen der DDR und Berlin (West) erheblich belastende Störaktionen ermuntert und inspiriert.
Obwohl der Senat von Berlin (West) seitens der DDR erst am 24. März 1983 zum erneuten Male anhand konkreter Fakten auf die besorgniserregende Situation verwiesen wurde und mit Nachdruck die Einleitung geeigneter und wirksamer Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Machenschaften einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung der an solchen Aktionen beteiligten Personen gefordert worden war, beweisen die in jüngster Zeit erfolgten provokatorischen Anschläge gegen die Staatsgrenze der DDR, dass der Senat von Berlin (West) seiner Verantwortung zur Verhinderung derartiger Machenschaften nach wie vor nicht gerecht wird.
Ausgewählte Beispiele von provokatorischen Anschlägen der letzten Tage:
Am 23. April 1983 erfolgte eine von rechten Kreisen der CDU und der »Jungen Union« von Berlin (West) aus gemeinsam mit der Westberliner »Arbeitsgruppe der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte e.V.«1 organisierte provokatorische Hetzdemonstration in Berlin (West), die bis in die unmittelbare Nähe der Staatsgrenze der DDR führte.
Während dieser »Demonstration« sowie der anschließenden »Veranstaltung« im Vorfeld der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße wurden u. a. in Anwesenheit des Mitgliedes des Abgeordnetenhauses Dieter Hapel2 sowie mit Duldung und unter dem Schutz der Polizei von Berlin (West) in übelster Art und Weise die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik verleumdet und diskriminiert.
Am Endpunkt der »Demonstration« (unmittelbar an der Grenzlinie zwischen Berlin (West) und der DDR im Bereich der Grenzübergangsstelle Heinrich-Heine-Straße) wurde eine aus ca. 20 bis 30 meist jugendlichen »Demonstranten« bestehende Gruppe in organisierter Art und Weise durch Angehörige der Polizei von Berlin (West) auf das Territorium der DDR abgedrängt, wobei diese Personen bis zu ca. 20 Meter in das Hoheitsgebiet der DDR eindrangen.
Nur durch den besonnenen Einsatz von Grenzsicherungskräften, ihrem entschlossenen, ausschließlich auf die Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze in diesem Bereich gerichteten Handeln, konnte eine folgenschwere Ausweitung dieser Provokation verhindert werden.
Am 25. April 1983, in der Zeit von 17.35 bis 20.45 Uhr, verleumdeten von Berlin (West) aus in Berlin-Mitte, Bernauer Straße/Ackerstraße, zwei männliche Personen (ca. 18 bis 20 Jahre) im Zusammenhang mit dem natürlichen Tod des BRD-Bürgers Burkert3 die Politik der DDR und ihre Repräsentanten auf das Gröblichste.
Des Weiteren bewarfen die Täter Grenzsicherungskräfte und einen Postenturm gezielt mittels Steinen, wodurch ein Angehöriger der Grenztruppen der DDR verletzt und Sachschaden verursacht wurde.
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Am 25. April 1983, gegen 17.35 Uhr, wurde von Berlin (West) aus in Berlin-Mitte, Grenzabschnitt Brandenburger Tor, durch zwei männliche Jugendliche (ca. 15 Jahre) das Territorium der DDR mit pyrotechnischen Erzeugnissen beworfen.
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Am 27. April 1983, gegen 16.55 Uhr, bewarfen zwei männliche Jugendliche (ca. 15 Jahre) von Berlin (West) aus in Berlin-Treptow, Elsenstraße, einen Postenturm gezielt mit Steinen, wodurch eine Fensterscheibe zerstört wurde.
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Am 27. April 1983, in der Zeit von 20.00 bis 20.30 Uhr, wurden durch zwei männliche Personen (ca. 25 Jahre) in Berlin-Mitte, Grenzabschnitt Brunnen, Wolliner- und Bernauer Straße, das Hoheitsgebiet der DDR und dienstverrichtende Grenzsicherungskräfte mehrfach aus einer Luftdruckwaffe beschossen.
Des Weiteren bewarfen die Täter dienstverrichtende Grenzsicherungskräfte mittels Steinen und beschimpften sie auf das Gröblichste.
Am 28. April 1983, in der Zeit von 1.30 bis 2.45 Uhr wurden von Berlin (West) aus erneut durch die gleichen zwei Täter in Berlin-Mitte, Grenzabschnitt Bernauer-/Wolliner Straße, dienstverrichtende Grenzsicherungskräfte mehrfach aus einer Luftdruckwaffe (ca. 70 Schuss) beschossen sowie gezielt mit Steinen beworfen und dadurch erheblich gefährdet,
(Die Täter benutzten zur Fahrt an den Ereignisort an beiden Tagen einen Pkw vom Typ Audi, amtliches Kennzeichen [Nr.].)
Es wird vorgeschlagen, seitens des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in geeigneter Weise gegenüber dem Senat von Berlin (West) aufgrund der fortgesetzten und gefährlichen Anschläge von Berlin (West) aus gegen die Staatsgrenze der DDR Protest zu erheben und mit Nachdruck zu fordern, dass umgehend wirksame Maßnahmen zur Unterbindung dieser, die Beziehungen zwischen der DDR und Berlin (West) erheblich belastenden Störaktionen getroffen werden.