Anschläge gegen Staatsgrenze der DDR (1)
18. Mai 1983
Information Nr. 190/83 über fortgesetzte provokatorische Anschläge von Berlin (West) gegen die Staatsgrenze der DDR
In den letzten Tagen kam es von Berlin (West) aus erneut zu einem erheblichen Anstieg der von kriminellen Elementen organisierten und vorgetragenen Provokationen und anderen Anschlägen gegen die Staatsgrenze der DDR, die zu ihrem Schutz eingesetzten Grenzsicherungskräfte, die Anlagen und Einrichtungen der Grenzsicherung sowie gegen zivile Personen, Wohnhäuser und betriebliche Anlagen.
Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die von mehreren Personen von Berlin (West) aus verübten Anschläge gegen dienstverrichtende Grenzsicherungskräfte sowie zivile Bürger der DDR im Grenzabschnitt Berlin-Prenzlauer Berg, Bernauer-, Gleim- sowie Schwedter Straße.
So wurden u. a. am 16. und 17. Mai 1983 insgesamt 18 Schüsse aus Leuchtpistolen durch drei bzw. zwei männliche Personen (ca. 18 bis 20 Jahre) von Berlin (West) aus abgegeben und Grenzsicherungskräfte der DDR sowie in diesem Grenzabschnitt befindliche Wohnhäuser gezielt beschossen.
Des Weiteren bewarfen die Täter von Berlin (West) aus in diesem Grenzabschnitt gezielt einen Postenturm sowie Wohnhäuser mit ca. 250 Schottersteinen, wodurch Bürger der DDR erheblich gefährdet und Sachschäden, insbesondere an Wohnhäusern und Kraftfahrzeugen, verursacht wurden. Darüber hinaus beschimpften sie Grenzsicherungskräfte der DDR auf das Gröblichste und warfen Unrat auf das Territorium der DDR.
Obwohl der Senat von Berlin (West) seitens der DDR erst am 6. Mai 1983 erneut anhand konkreter Fakten auf die besorgniserregende Situation hingewiesen und mit Nachdruck die Einleitung geeigneter und wirksamer Maßnahmen zur Unterbindung derartiger Machenschaften einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung der an solchen Aktionen beteiligten Personen gefordert worden war, beweisen die in jüngster Zeit erfolgten Provokationen u. a. Anschläge gegen die Staatsgrenze der DDR, dass der Senat von Berlin (West) seiner Verantwortung zur Verhinderung derartiger Machenschaften nach wie vor nicht gerecht wird.
Weitere ausgewählte Beispiele von provokatorischen Anschlägen der letzten Tage:
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Am 10. Mai 1983, gegen 21.00 Uhr, bewarfen drei männliche Jugendliche von Berlin (West) aus in Berlin-Pankow das Wohnhaus Schulzenstraße 42 mehrfach mittels Schottersteinen, wodurch Glasscheiben zerstört wurden.
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Am 13. Mai 1983, in der Zeit von 18.17 bis 18.24 Uhr, wurden durch unbekannte Täter aus einem fahrendem S-Bahnzug von Berlin (West) aus in Berlin-Pankow, Grenzabschnitt Wollankstraße und Wilhelm-Kuhr-Straße, das Hoheitsgebiet der DDR und dienstverrichtende Grenzsicherungskräfte mehrfach aus einer Leuchtpistole beschossen.
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Am 14. Mai 1983, gegen 16.30 Uhr, wurden von Berlin (West) aus durch vier unbekannte Täter im Grenzabschnitt Berlin-Mitte, Boyenstraße, nach rechtswidrigem Eindringen in das Territorium der DDR dienstverrichtende Grenzsicherungskräfte der DDR mehrfach mittels Steinen beworfen, wodurch Leben und Gesundheit von Bürgern der DDR gefährdet und Sachschäden verursacht wurden.
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Am 15. Mai 1983 wurde im Grenzabschnitt Hohen Neuendorf, Kreis Oranienburg, Bezirk Potsdam, nach rechtswidrigem Eindringen in das Hoheitsgebiet der DDR der Streckmetallzaun in einem Ausmaß von 1 × 1 Meter gewaltsam herausgeschnitten und entfernt.
Es wird vorgeschlagen, seitens des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in geeigneter Weise gegenüber dem Senat von Berlin (West) aufgrund der fortgesetzten und gefährlichen Anschläge von Berlin (West) aus gegen die Staatsgrenze der DDR Protest zu erheben und mit Nachdruck zu fordern, dass umgehend wirksame Maßnahmen zur Unterbindung dieser, die Beziehungen zwischen der DDR und Berlin (West) erheblich belastenden Störaktionen getroffen werden.