Festnahme einer männlichen Person
3. Februar 1983
Information Nr. 55/83 über die Festnahme einer männlichen Person nach versuchtem Eindringen in die Wohnung des 1. Sekretärs der Bezirksleitung der SED Potsdam
Am 2. Februar 1983, gegen 21.30 Uhr, klingelte eine männliche Person an der Wohnungstür des 1. Sekretärs der Bezirksleitung der SED, Genossen Günter Jahn,1 und drang gegen dessen Willen und unter Vortäuschung eines Bekanntschaftsverhältnisses in den Korridor ein.
Genosse Jahn verstellte der Person den Weg und forderte sie energisch auf, unverzüglich die Wohnung zu verlassen. Um sich der Festnahme zu entziehen, flüchtete die Person, wurde jedoch unmittelbar danach gestellt und zugeführt.
Die Untersuchungen ergaben, dass es sich bei der Person um den [Name, Vornamen] (37), tätig als Rangierer bei der Deutschen Reichsbahn, wohnhaft Zehdenick, [Straße, Nr.], handelt.
[Name] gibt an, den Genossen Jahn und dessen Ehefrau persönlich zu kennen und im Jahre 1973 während eines Krankenhausaufenthaltes in Bernburg – [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.] – zu einem Besuch eingeladen worden zu sein.
Nach Auskunft des Genossen Jahn schließt er eine Bekanntschaft sowie Einladung aus.
Zum Persönlichkeitsbild des [Name] wurde festgestellt, dass es sich um einen Alkoholiker handelt, der mehrfach wegen krimineller Delikte vorbestraft ist. Zur Tatzeit stand er ebenfalls unter Alkoholeinfluss. Er leidet an einem Hirnschaden, den er sich als ehemaliger Leistungssportler (Boxer) zugezogen hat. In der Vergangenheit fanden mehrere psychiatrische Begutachtungen sowie eine zeitweilige Einweisung in die Bezirksnervenklinik Neuruppin statt.
Durch das MfS wurde gegen [Name] ein Ermittlungsverfahren mit Haft wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung gemäß § 134, 137, 139 StGB in Verbindung mit § 43 StGB eingeleitet.2
Aufgrund der psychiatrischen Auffälligkeiten in der Vergangenheit ist im Zuge der Untersuchungen vorgesehen, den [Name] erneut forensisch-psychiatrisch begutachten zu lassen.