Hinweise für Gespräch des Generalsekretärs
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Hinweise für das Gespräch des Generalsekretärs am 23. Juli 19831 [K 1/128]
1. Zur Staatsgrenze
Für die Angehörigen der Grenztruppen der DDR ist bei Verletzungen der Staatsgrenze der DDR vom Territorium der BRD aus großzügiges, kulantes Verhalten kennzeichnend. An diesem Verhalten hat sich trotz des ständigen Ansteigens der Zahl festgestellter Grenzverletzungen, darunter in zahlreichen Fällen äußerst provokatorischen Charakters, nichts geändert (vergleichsweise 1. Halbjahr 1983 – 1 059, 1. Halbjahr 1982 – 867 festgestellte Grenzverletzungen).
Nach dem rechtswidrigen Eindringen von Personen vom Territorium der BRD aus auf das Territorium der DDR – trotz eindeutiger zwischen beiden Seiten abgestimmter Kennzeichnung und Markierung der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten – beschränken sich die Maßnahmen der Angehörigen der Grenztruppen der DDR auf die Aufforderung zum Verlassen des Territoriums der DDR. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn wiederholten Aufforderungen nicht Folge geleistet wird und die provokatorische Absicht der Fortsetzung der Grenzverletzung offenkundig ist, folgen Festnahmen.
Entgegenkommendes, jede Zuspitzung vermeidendes Verhalten war für die Angehörigen der Grenztruppen der DDR auch dann kennzeichnend, wenn sich größere Gruppen von BRD-Bürgern – wie z. B. Anfang Juli 1983 im Kreis Lüchow-Dannenberg2 – mit Duldung von Angehörigen der Grenzüberwachungsorgane der BRD tagelang ununterbrochen auf dem Territorium der DDR aufhielten.
2. Zur Grenzabfertigung
Die Abfertigung und Abwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs zwischen der DDR und der BRD wurde weiter vervollkommnet; sie ist noch zügiger, freundlicher und entgegenkommender gestaltet worden.
Im Ergebnis dieser Maßnahmen ist eine weitere Verkürzung der Durchlaufzeiten an den Grenzübergangsstellen erreicht worden.
In der Abfertigung an den Grenzübergangsstellen wurden Maßnahmen wirksam, durch die noch besser eine großzügige bevorzugte Behandlung älterer und gebrechlicher Personen gewährleistet wird; gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Erhöhung des Grades bei der gesundheitlichen Betreuung – einschließlich Schnelle Medizinische Hilfe – von Reisenden – soweit erforderlich – getroffen.
Die Verfahrensweise bei der Zollkontrolle der Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr wurde großzügiger gestaltet. Die Zollkontrollen wurden weiter eingeschränkt; sie erfolgen nur stichprobenartig. Bei Feststellung von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen erfolgt eine noch sorgfältigere Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu festgestellten Rechtsverletzungen.
Für die Durchführung von Kontrollhandlungen bei Vorliegen des hinreichenden Verdachts auf Missbrauchshandlungen gemäß Artikel 16 des Transitabkommens3 wurden noch strengere Maßstäbe festgelegt.
Durch umfangreiche, aufwendige Maßnahmen wurden günstigere, freundlichere räumliche Bedingungen für unumgängliche Kontroll- und Prüfungshandlungen im Rahmen der an den Grenzübergangsstellen gegebenen Möglichkeiten geschaffen.
Weitere Möglichkeiten einer noch zügigeren Abfertigung des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs könnten geschaffen werden, wenn
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im Verkehr durchgehender KOM die erforderlichen Sammellisten stets ordnungsgemäß ausgefertigt würden,
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die Bürger der BRD im erforderlichen Umfang über die Rechtsvorschriften der DDR Kenntnis erhalten und zu einem abkommensgerechten Verhalten und damit zur Vermeidung unnötiger Erschwernisse veranlasst würden,
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durch eine objektive Berichterstattung in den Medien der BRD die zurzeit künstlich hervorgerufenen psychologischen Belastungen abgebaut würden.