Realisierung humanitärer Anliegen
10. Oktober 1983
Information Nr. 328/83 über den Stand der Realisierung der von österreichischer Seite an die zuständigen Organe der DDR herangetragenen humanitären Anliegen
Wie bereits in vorangegangenen Jahren, vor allem im Zusammenhang mit jeweils bevorstehenden Staats- bzw. Arbeitsbesuchen, wurden von österreichischer Seite auch in den letzten Monaten wieder verstärkt humanitäre Anliegen an die zuständigen Organe der DDR herangetragen.
Seit Beginn des Jahres 1983 – mit erheblicher Steigerung in den letzten Wochen offensichtlich im Hinblick auf den Staatsbesuch des Bundespräsidenten der Republik Österreich, Dr. Rudolf Kirchschläger1 – wurden durch den österreichischen Botschafter in der DDR, Dr. Strasser,2 insgesamt mittels Listen oder Einzelnoten 432 Bürger der DDR betreffende Anliegen in humanitären Fragen an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten herangetragen, davon zu
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335 DDR-Bürgern (darunter 139 Kinder), mit dem Anliegen der ständigen Wohnsitznahme in der Republik Österreich (314) und der BRD (21),
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58 DDR-Bürgern mit dem Anliegen der Eheschließung (und der Wohnsitznahme in der Republik Österreich),
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39 DDR-Bürgern im Zusammenhang mit Anliegen auf die Durchführung privater Besuchsreisen nach der Republik Österreich (35) und der BRD (4).
Im Ergebnis der wohlwollenden Prüfung dieser Anliegen wurden bisher 350 DDR-Bürger betreffende Anliegen positiv entschieden, indem
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266 Bürgern der DDR, darunter 117 Kindern, die Übersiedlung zur ständigen Wohnsitznahme in der Republik Österreich (249) und der BRD (17),
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54 Bürgern der DDR die Eheschließung (und Wohnsitznahme in der Republik Österreich),
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30 Bürgern der DDR private Besuchsreisen nach der Republik Österreich (29) und der BRD (1)
genehmigt wurden.
Von den insgesamt zu 432 DDR-Bürgern herangetragenen Anliegen mussten im Ergebnis sorgfältiger Prüfungen 50 (davon 41 Übersiedlungen, drei Eheschließungen und sechs private Besuchsreisen betreffend) abgelehnt werden, was in der Mehrzahl aus Sicherheitsgründen erfolgte.
Gegenwärtig bearbeitet und im Stadium der Prüfung befinden sich noch Anliegen 32 DDR-Bürger betreffend, davon 28 zur Übersiedlung und ständigen Wohnsitznahme in der Republik Österreich, ein zur Eheschließung und drei zu privaten Besuchsreisen. Die diesbezüglichen Entscheidungen werden kurzfristig getroffen.
(Im Zeitraum von 1980 bis 1982 war durch die zuständigen Organe der Deutschen Demokratischen Republik bereits 1 160 Bürgern der DDR die Übersiedlung zur ständigen Wohnsitznahme in der Republik Österreich und weiteren 518 Bürgern der DDR die Eheschließung – mit Übersiedlung – mit Partnern aus der Republik Österreich genehmigt worden.)
Es wird für zweckmäßig erachtet, der österreichischen Seite nochmals eindeutig den mit dem Völkerrecht in Übereinstimmung stehenden Standpunkt der DDR zu verdeutlichen, wonach es nicht angehen kann, dass sich führende Repräsentanten Österreichs für die Lösung humanitärer Anliegen mit Bürgern der DDR einsetzen, ohne dass Bezugspunkte zu Partnern in der Republik Österreich bestehen,.
Durch eine solche Praxis könnte die weitere Prüfung solcher Anliegen beeinträchtigt werden.